Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 11.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04   

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BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04 (https://dejure.org/2005,5512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer präkludierten Verfahrensrüge; Treffen der Entscheidung über die Besetzung der Strafkammer und Bekanntgabe bereits mit Eröffnungsbeschluss

  • Judicialis

    StPO § 222 a; ; StPO § 222 a Abs. 2; ; StPO § 222 b; ; StPO § 222 b Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 338 Nr. 1 Halbs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 76 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 222 b § 338 Nr. 1; GVG § 76 Abs. 1
    Präklusion hinsichtlich Zweier- oder Dreier-Besetzung der großen Strafkammer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 465
  • StV 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.2003 - 3 StR 199/03

    Urteil in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
    Der Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt (oder umgekehrt unterbesetzt), muß bei der gebotenen entsprechenden (vgl. BGH NJW 2003, 3644, 3645 m. w. N.) Anwendung des § 222 b Abs. 1 StPO mit Blick auf Sinn und Zweck der Vorschrift auch dann bis zum Beginn der Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache geltend gemacht werden, wenn die namentliche Mitteilung der beteiligten Richter nicht entsprechend § 222 a StPO erfolgt ist.

    Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 343/98

    Besetzungsrüge; Präklusion; Beurteilungsspielraum (Schwierigkeit der Sache,

    Auszug aus BGH, 11.01.2005 - 3 StR 488/04
    Da die Rüge bereits unzulässig ist, kommt es nicht darauf an, ob die gemessen an § 76 Abs. 2 GVG etwa fehlerhafte Besetzung der Strafkammer mit drei Berufsrichtern überhaupt angegriffen werden kann - wozu der Senat neigt (so auch Siolek in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 76 GVG Rdn. 16) - und ob der Beschluß über die Dreierbesetzung hier willkürlich war, was unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände (vgl. BGHSt 44, 328; BGH NJW 2003, 3644) indes jedenfalls nicht naheliegt.
  • BGH, 31.08.2010 - 5 StR 159/10

    Besetzungsrüge; Korrektur der Besetzungsreduktion; Beschwer des Angeklagten durch

    Ob die Rüge bereits - was der Senat entgegen BGHR GVG § 76 Abs. 2 Verfahren 2 schon im Blick auf den Charakter der einzig zum Zwecke der Schonung von Justizressourcen nach der Wiedervereinigung geschaffenen und wiederholt verlängerten Übergangsvorschrift des § 76 Abs. 2 GVG für naheliegend hält (vgl. BTDrucks 12/1217 S. 46 ff.; BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 Tz. 18, zur Veröffentlichung in BGHR GVG § 76 Abs. 2 bestimmt; sowie zur Gesetzgebungshistorie im einzelnen Rieß in Festschrift für Heinz Schöch 2010 S. 895, 897 ff.) - daran scheitern muss, dass die Verhandlung in der Regelbesetzung den Angeklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt beschweren kann (vgl. auch das unveränderte Schutzquorum des § 263 Abs. 1 StPO), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Dresden, 28.10.2021 - 3 Ws 95/21

    Wann und wie wird die Entscheidung über die Besetzungsreduktion nach neuem Recht

    b) Auf den Einwand, die Strafkammer sei unter Verletzung von § 76 Abs. 2 GVG überbesetzt oder unterbesetzt, findet § 222b StPO entsprechende Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, juris, zu § 222b StPO in der bis zum 12. Dezember 2019 geltenden Fassung).
  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 419/16

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung der Strafkammer;

    Die Rüge nach § 338 Nr. 1 Buchstabe b StPO, die Strafkammer sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, weil ein Fall notwendig erscheinender Mitwirkung eines dritten Richters im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 GVG nicht vorgelegen habe, dürfte jedenfalls dann, wenn sich die Besetzungsentscheidung als objektiv willkürlich erweist, nicht von vornherein ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2002 - 3 StR 285/02, StraFo 2003, 134; vom 11. Januar 2005 - 3 StR 488/04, NStZ 2005, 465; siehe auch Rieß, NStZ 1999, 369, 370; aA offenbar indes - nicht tragend - BGH, Urteil vom 31. August 2010 - 5 StR 159/10, NStZ 2011, 54 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04, 3 Ws 1003/04 (Ausschl)   

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OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04, 3 Ws 1003/04 (Ausschl) (https://dejure.org/2005,6505)
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OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 3 Ws 1003/04, 3 Ws 1003/04 (Ausschl) (https://dejure.org/2005,6505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138a Abs 1 Nr 3 StPO, § 203 StGB, § 258 StGB
    Ausschließung des Verteidigers: Kontaktaufnahme mit sachverständigem Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ausschluss eines Rechtsanwalts als Verteidiger in dem Strafverfahren; Rechtsfolgen der Unschlüssigkeit des Vorbringens; Verdacht der versuchten Strafvereitelung durch den Strafverteidiger; Hinweis an einen als Sachverständigen geladenen Arzt auf die ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit des unbefugten Offenbarens eines fremden Geheimnisses durch einen Arzte; Definition des Begrifs "Geheimnis"; Geheimnisschutz für allgemein bekannte (offenkundige) Tatsachen; Verlust des Geheimnischarakters durch Erörterung von Tatachen vor Gericht oder durch ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 138a Abs. 1 Nr. 3
    Grenzen der Tätigkeit eines Verteidigers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 235
  • StV 2005, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 04.12.1980 - BL 337/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    In einem derartigen Fall ist die Vorlage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 945; OLG Braunschweig StV 1984, 500, 502; OLG Bremen NJW 1981, 2711; LG Bamberg AnwBl 1980, 33; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 1).
  • OLG Hamburg, 24.09.1998 - 1 Ws 189/98

    Sofortige Beschwerde bei Entscheidungen über als unbegründet verworfene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    Zu würdigen ist insoweit der Sachverhalt, wie er sich nach der Antragsbegründung ohne Bezugnahmen auf Anlagen oder sonstige Schriftstücke darstellt (vgl. hierzu im einzelnen OLG Hamm, NStZ 1999, 50 ff).
  • OLG Braunschweig, 30.08.1983 - Ws 255/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    In einem derartigen Fall ist die Vorlage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 945; OLG Braunschweig StV 1984, 500, 502; OLG Bremen NJW 1981, 2711; LG Bamberg AnwBl 1980, 33; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 1).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1997 - 1 Ws 120/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    Es ist nicht Aufgabe des Senats, von sich aus nach den Grundlagen für eine etwaige Ausschließung zu forschen (OLG Düsseldorf, Strafverteidiger 1997, 459 m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 47. Auflage § 138 c Rn 9).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.1998 - 1 Ws 378/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    In einem derartigen Fall ist die Vorlage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 945; OLG Braunschweig StV 1984, 500, 502; OLG Bremen NJW 1981, 2711; LG Bamberg AnwBl 1980, 33; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 1).
  • BGH, 28.10.1992 - 3 StR 367/92

    Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts eines Arztes, der vorher als Gutachter in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    Grundsätzlich gilt das Einverständnis jedoch nur in dem Verfahren, in dem es erteilt worden ist (BGHSt 38, 369 (371); MK a.a.O. Rn 63; LK a.a.O. ).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1975 - 2 ARs 5/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    In einem derartigen Fall ist die Vorlage ohne mündliche Verhandlung als unbegründet zu verwerfen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1975, 943, 945; OLG Braunschweig StV 1984, 500, 502; OLG Bremen NJW 1981, 2711; LG Bamberg AnwBl 1980, 33; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 336; Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 1).
  • OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 3 Ws 136/92

    Versuchte Anstiftung zur Strafvereitelung; Strafbarkeit; versuchte Anstiftung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04
    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 464 Abs. 1, 467 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschlüsse v. 13.3.1992 - (2) 3 Ws 136/92 (Ausschl.) - u.v. 15.6.1994 - (1) 3 Ws 443/94 (Ausschl.); Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 10).
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