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   BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05   

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https://dejure.org/2005,4554
BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,4554)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2005 - 2 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,4554)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2005 - 2 StR 296/05 (https://dejure.org/2005,4554)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 1 StPO; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. a EMRK
    Hinweispflicht; faires Verfahren (Vertrauenstatbestand; Wahrunterstellung; Beweisantrag zur Feststellung eines Alibis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftbedingungen der Untersuchungshaft ; Psychische Belastung durch lange Verhandlungsdauer; Verstoß gegen Betäubungsmitteldelikte; Voraussetzung eines wirksamen Beweisantrags; Prozessuales Unterstellen einer Tatsache

  • Judicialis

    StPO § 267 Abs. 3; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 265 Abs. 1
    Hinweispflicht bei Änderung im Tatsächlichen (Tatzeit)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 213
  • StV 2006, 121
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1987 - 5 StR 458/87

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Anforderungen an die Feststellung des genauen

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
    Es muss vielmehr deutlich geworden sein, dass das Gericht selbst diesen Gesichtspunkt aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (vgl. BGH NStZ 1994, 502, 503; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, BGHR § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 12).
  • BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02

    Hinweispflicht bei Konkretisierung einer ungenauen Fassung der Anklageschrift nur

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
    Ob bei einer im Hinblick auf die Tatzeit ungenau gefassten aber wirksamen Anklage die Hinweispflicht entfallen kann, wenn sich lediglich eine genauere Konkretisierung der Tatzeit im Laufe der Hauptverhandlung ergibt (vgl. BGHSt 48, 221), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 28.01.1992 - 1 StR 336/91

    Zulässigkeit der Verwertung tatsächlicher, so nicht in der Anklage enthaltener

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
    Es muss vielmehr deutlich geworden sein, dass das Gericht selbst diesen Gesichtspunkt aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (vgl. BGH NStZ 1994, 502, 503; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, BGHR § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 12).
  • BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81

    Unwahre Unterstellungen durch das Gericht lediglich bei beweiserheblichen

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
    Es kommt in Betracht, dass der Beschwerdeführer nach gegebenem Hinweis weitere Beweisanträge hinsichtlich eines Alibis für die geänderte Tatzeit gestellt hätte (vgl. BGHSt 30, 383, 385).
  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91

    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
    Wie der Bundesgerichtshof zu der unter teilweise menschenunwürdigen Bedingungen vollzogenen Untersuchungshaft in der DDR entschieden hat, kann es in solchen Fällen gerechter Strafzumessung entsprechen, besondere Härten der Haft strafmildernd zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 27).
  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 08.11.2005 - 2 StR 296/05
    Es muss vielmehr deutlich geworden sein, dass das Gericht selbst diesen Gesichtspunkt aufgenommen und in die Erwägungen einbezogen hat, die für die Entscheidung bedeutsam sind (vgl. BGH NStZ 1994, 502, 503; BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, BGHR § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 3, 12).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 234/14

    Hinweispflicht bei Veränderung tatsächlicher Umstände in der Hauptverhandlung

    Dabei kommt es auf den Einzelfall an (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 582/10, BGHSt 56, 121, wesentliche Veränderung des dem gesetzlichen Straftatbestand zugeordneten Tatverhaltens durch Austausch der Bezugstat beim Verdeckungsmord; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 213, 214, Tatzeitveränderung bei Alibibehauptung für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit; Urteil vom 15. November 1978 - 2 StR 456/78, BGHSt 28, 196, 197 f., Annahme einer anderen schuldhaften Handlung als Ursache für den tatbestandsmäßigen Erfolg).
  • BGH, 27.05.2008 - 4 StR 200/08

    Fehlende Anklage (fehlender Eröffnungsbeschluss; Begriff der prozessualen Tat:

    Ein Fall, in dem ein die Tatzeit betreffender Mangel der Anklage durch einen rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO wirksam behoben werden könnte (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 3, 8, 11, 18), wie ihn der Vorsitzende erteilt hat, liegt aber dann grundsätzlich nicht vor, wenn wie hier in Betracht kommt, dass sich das angeklagte Geschehen wiederholt, mithin sowohl zum in der Anklage genannten als auch zu einem weiteren Zeitpunkt ereignet hat.
  • OLG Saarbrücken, 06.10.2014 - Ss 50/14

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Ausreichende Individualisierung der

    Hat ein Angeklagter - wie hier - für die in der Anklage bezeichnete Tatzeit ein Alibi, so darf das Gericht daher keine andere Tatzeit feststellen, ohne den Angeklagten zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 213 f. - Rn. 9 nach juris).
  • BGH, 21.10.2015 - 4 StR 332/15

    Nachweis einer von der Anklage abweichenden Tatzeit ohne entsprechenden Hinweis

    Dieser Mitteilung hätte es bedurft, um dem Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob der Beschwerdeführer über die Veränderung der Sachlage hinsichtlich der Tatzeit durch den Gang der Hauptverhandlung unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2014 - 4 StR 234/14, NStZ 2015, 233; Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05, StV 2006, 121; Urteile vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98, NJW 1999, 802; vom 22. Januar 1991 - 5 StR 498/90, BGHR StPO § 265 Abs. 4 Hinweispflicht 12).
  • BGH, 07.12.2022 - 5 StR 311/22

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung

    Weiteres war nicht veranlasst, weil die Haftverhältnisse vollständig im Anrechnungsmaßstab abgebildet werden (vgl. für die Anwendung des Rechtsgedankens des § 51 Abs. 4 StGB auf einen innerdeutschen Fall BGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 2 StR 296/05).
  • KG, 05.04.2023 - 4 ORs 17/23

    Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei Verstoß gegen Hinweispflicht

    Ein Hinweis auf eine Veränderung der Tatzeit ist demnach insbesondere erforderlich, wenn der Angeklagte für die angeklagte Zeit ein Alibi vorbringt (vgl. BGH StV 2019, 818; NStZ-RR 2006, 213; NStZ 1994, 502).
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