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   OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05   

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https://dejure.org/2005,9242
OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05 (https://dejure.org/2005,9242)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05 (https://dejure.org/2005,9242)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 1 Ws 1348/05 (https://dejure.org/2005,9242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftunfähigkeit im Rahmen einer Untersuchungshaft; Abwägung zwischen den Belangen des Beschuldigten und den staatlichen Interessen; Wahrscheinlichkeit irreversibler und schwerwiegender Schäden an der Gesundheit bei Fortdauer der Untersuchungshaft

  • Judicialis

    StPO § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112
    Untersuchungshaft, Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher Haftunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    StPO § 112
    Grundsätze zum Vollzug von Untersuchungshaft bei möglicher Haftunfähigkeit

Papierfundstellen

  • StV 2006, 314
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 25.01.2002 - 2 Ws 22/02

    Haftbeschwerde; Beschwerdegericht; Haftgericht; Haftbeschwerdegericht;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05
    In entsprechender Anwendung der in § 455 Abs. 4 StPO aufgestellten Grundsätze (vgl. OLG Hamburg, wistra 2002, 275; Kammergericht NStZ 1990, 142; Meyer-Goßner, StPO, § 455 Rn 3; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 112 Rn 68 m.w.N.) ist der Vollzug der Untersuchungshaft nicht zulässig, wenn er wahrscheinlich zu einer konkreten Lebensgefährdung oder zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen bei dem Untersuchungsgefangenen führen kann.
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05
    Dies wäre etwa der Fall, wenn der Beschuldigte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Abschluß der Hauptverhandlung nicht mehr erleben wird (VerfGH Berlin, NJW 1994, 436 ff. Fall Mielke).
  • KG, 10.08.1989 - 4 Ws 182/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 13.12.2005 - 1 Ws 1348/05
    In entsprechender Anwendung der in § 455 Abs. 4 StPO aufgestellten Grundsätze (vgl. OLG Hamburg, wistra 2002, 275; Kammergericht NStZ 1990, 142; Meyer-Goßner, StPO, § 455 Rn 3; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 112 Rn 68 m.w.N.) ist der Vollzug der Untersuchungshaft nicht zulässig, wenn er wahrscheinlich zu einer konkreten Lebensgefährdung oder zu erheblichen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen bei dem Untersuchungsgefangenen führen kann.
  • OLG Hamm, 07.05.2020 - 3 Ws 157/20

    Kein erhöhtes Corona-Risiko in nordrhein-westfälischen Gefängnissen

    Muss der Angeklagte bei Fortdauer der Untersuchungshaft mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit irreversiblen und schwerwiegenden Schäden an seiner Gesundheit oder dem Tode rechnen, verletzt die Fortsetzung der Haft sein Freiheitsgrundrecht gem. Artikel 2 Abs. 2 GG (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - 1 Ws 1348/05 - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 2 Ws 22/02 -, juris; KG, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - Graf, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage 2019, § 112, Rn. 54).
  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15

    Middelhoff: Untersuchungshaft dauert an

    Zwar darf ein Haftbefehl nicht mehr vollstreckt werden, wenn die nahe liegende Gefahr besteht, dass der Angeklagte durch den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft schwerwiegenden Schaden an seiner Gesundheit nimmt (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Mai 2014 - 5 Ws 140/14 - OLG Nürnberg, StV 2006, 314; Graf, a.a.O., § 112 Rdnr. 54).
  • KG, 21.08.2014 - 1 Ws 61/14

    Dringender Tatverdacht hinsichtlich eines noch nicht bezifferten

    Der Vollständigkeit halber ist auch darauf hinzuweisen, dass bei Anlegung der insoweit maßgeblichen Grundsätze (vgl. nur OLG Nürnberg StV 2006, 314; OLG Düsseldorf NStZ 1993, 554; KG …
  • KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08

    Fortdauer der Untersuchungshaft: (Un-) Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung

    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
  • KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Schließlich gebietet auch nicht die durch die körperliche Beeinträchtigung vorhandene besondere Haftempfindlichkeit des Angeklagten die Beendigung der Untersuchungshaft (vgl. zum restriktiven Maßstab im Krankheitsfalle Senat, Beschluss vom 10. August 1989 - 4 Ws 182/89 - OLG Nürnberg StV 2006, 314 ; Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 11 a).
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