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   BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05   

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BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05 (https://dejure.org/2005,580)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2005 - 4 StR 483/05 (https://dejure.org/2005,580)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2005 - 4 StR 483/05 (https://dejure.org/2005,580)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK; § 66b StGB; § 66 StGB; § 66a StGB
    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung (Sorgfalt des Tatrichters: Erkennbarkeit; Erheblichkeit der neuen Tatsache; prognoserelevanter symptomatischer Zusammenhang mit der Anlassverurteilung; Rechtsstaatsprinzip; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung; Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter mit Blick auf § 244 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) hätte aufklären müssen, als "neue Tatsachen" im Sinne des § 66b Strafgesetzbuch (StGB); Bewertung der ...

  • Judicialis

    StGB § 66 b Abs. 1; ; StGB § 66 b Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66b Abs. 1, 2
    Begriff der "neuen Tatsache"

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1, 2
    Begriff der "neuen Tatsache"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 275
  • NJW 2006, 384
  • NStZ 2006, 155
  • StV 2006, 66
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05
    Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein (BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12 und 13; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562).

    aa) "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB sind zunächst nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562).

    cc) Nicht zu beanstanden ist auch die Bewertung der Therapieunwilligkeit des Verurteilten als "neue Tatsache" im Sinne des § 66 b StGB (vgl. BGH NStZ 2005, 561, 563).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05
    Sie soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein (BTDrucks. 15/2887 S. 10, 12 und 13; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562).

    Aus der Rechtsnatur der nachträglichen Sicherungsverwahrung als eine zum Strafrecht im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gehörende Maßnahme, die an eine Straftat anknüpft und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat bezieht (vgl. BVerfGE 109, 190, Leitsatz Ziff.1 Buchst. a) folgt, dass sich die Erheblichkeit der berücksichtigungsfähigen "neuen Tatsache" vor dem Hintergrund der bei der Anlassverurteilung bereits hervorgetretenen Gefährlichkeit beurteilt und deshalb voraussetzt, dass die "nova" in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen.

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05
    aa) "Neue Tatsachen" im Sinne des § 66 b StGB sind zunächst nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt oder erkennbar geworden sind (vgl. BGH NJW 2005, 3078, 3080; NStZ 2005, 561, 562).
  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Dieser gewichtige Eingriff in Freiheitsgrundrecht und Vertrauensschutz ist auch nach Abwägung mit den Anliegen einer effektiven Gefahrenabwehr zugunsten der Bürger, die vor drohenden Verletzungen gewichtiger Rechtsgüter durch gefährliche Wiederholungstäter geschützt werden sollen, nur dann verfassungsrechtlich hinnehmbar, wenn die Anwendung so restriktiv gehandhabt wird, wie dies der Gesetzgeber ausdrücklich wollte, die Anordnung sich also auf seltene Einzelfälle extrem gefährlicher Täterpersönlichkeiten beschränkt (Gesetzesbegründung aaO S. 10, 12 f.; vgl. auch BVerfGE 109, 190, 236; BGH NStZ 2005, 561, 562; StV 2006, 67, 71; BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, StV 2006, 66).

    aa) Als "neue Tatsachen" im Sinne der Rechtsprechung zu § 66b Abs. 1 und Abs. 2 StGB kommen deshalb nur solche in Betracht, die aus Sicht des Gerichts schon für sich gesehen von besonderem prognoserelevanten Gewicht sind (BGH StV 2006, 67, 71) und in symptomatischem Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen (vgl. BGH StV 2006, 66, 67).

    In diesem Sinne "erkennbar" sind auch solche Umstände, die ein Tatrichter nach Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO für die Frage der Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel hätte aufklären müssen (BGH StV 2006, 66).

    Die bloße neue (abweichende) Bewertung von bereits bei der Anlassverurteilung bekannten oder erkennbaren Tatsachen - insbesondere eine abweichende psychiatrische Diagnose auf bekannter Tatsachengrundlage - stellt keine "neue" Tatsache dar (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05; Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 14).

    Rechtsfehler, die durch mangelnde Aufklärung oder infolge Nichtberücksichtigung bereits bekannter oder erkennbarer Tatsachen entstanden sind, dürfen nicht durch die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung korrigiert werden (BGH NStZ 2005, 561, 562; 684, 686; StV 2006, 66, 67).

    Nach den Urteilsgründen liegt nahe, dass der Diagnose der Persönlichkeitsstörung des Verurteilten nur eine Änderung der Bewertung bereits erkannter und erkennbarer Tatsachen zugrunde lag; dies reicht für die Anwendung von § 66b Abs. 1 oder Abs. 2 StGB nicht aus (vgl. BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05 - und Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05).

    Dass die jetzt verwertete psychiatrische Beurteilung etwa doch maßgeblich auf für den früheren Tatrichter nicht erkennbaren neuen Umständen beruhte (vgl. BGH StV 2006, 66, 67), wird in dem angegriffenen Urteil nicht belegt.

    Eine Berücksichtigung der genannten Umstände, die vor dem Hintergrund der Sexualstraftaten des Verurteilten für die bei § 66b StGB vorzunehmende Prognose - stärker als es regelmäßig für im Vollzug nicht unübliche gewaltsame Auseinandersetzungen gilt - gewisses Gewicht erlangen können, erscheint dem Senat nicht sicher ausgeschlossen; zudem ist das Landgericht bislang nicht der Frage nachgegangen, ob die Änderung der psychiatrischen Beurteilung etwa doch auf früher nicht erkennbaren neuen Umständen beruht (vgl. BGH StV 2006, 66, 67).

  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Da die enge Begrenzung des Anwendungsbereichs des § 66b Abs. 1 StGB gewährleistet, dass die Maßnahme der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung - entsprechend dem gesetzgeberischen Willen - auch in den Fällen des § 66b Abs. 1 Satz 2 StGB nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt und auf einige wenige Verurteilte beschränkt bleibt, ist die Vorschrift als verhältnismäßige Regelung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 2009, 980, 982; vgl. auch - jew. zu § 66b Abs. 2 StGB - BVerfG NJW 2006, 3483, 3484; BGH, Beschl. vom 19. Oktober 2007 - 3 StR 378/07 - Rdn. 13; BGHSt 50, 275, 278).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Nach dem Willen des Gesetzgebers muss es sich dabei um Tatsachen handeln, die jenseits einer gewissen Erheblichkeitsschwelle liegen (vgl. BT-Drucks. 15/2887, S. 10, 12), die also einerseits in einem prognoserelevanten symptomatischen Zusammenhang mit der Anlassverurteilung stehen und andererseits nach anerkannten und überprüfbaren Maßstäben auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten schließen lassen (vgl. BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 14; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 28).

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    a) Ein erst während des Vollzugs zu Tage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne des § 66 b Abs. 1 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 4 StR 222/05 vom 19. Januar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1446 ; BGH, 4 StR 393/05 vom 19. Januar 2006, Absatz-Nr. 17).

  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Nach der Rechtsprechung aller Senate darf deshalb die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht auf Umstände gestützt werden, die der Tatrichter des Anlassverfahrens erkannt hat oder hätte erkennen müssen; denn sie darf nicht der nachträglichen Korrektur eines Urteils dienen, in dem die originäre Anordnung der Sicherungsverwahrung fehlerhaft abgelehnt worden war (etwa BGHSt 50, 121, 125 f.; 50, 275, 278; 51, 185, 187 f.; s. die weiteren Nachw. bei Fischer, StGB 55. Aufl. § 66b Rdn. 18).
  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Diese "erkennbar werdenden" Tatsachen - in Literatur und Rechtsprechung durchweg als "neue" Tatsachen bezeichnet - sind zwingende gesetzliche Voraussetzung für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b StGB; in ihnen muss sich auch die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (vgl. BGHSt 50, 275, 279).

    An die Annahme neuer Tatsachen sind, zumal die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung den Bestand eines rechtskräftigen Urteils tangiert und nach dem Willen des Gesetzgebers auf seltene Einzelfälle beschränkt sein soll (BGHSt 50, 275, 278 m. w. N.; BVerfG (Kammer) StV 2006, 574 Rdn. 18), strenge Anforderungen zu stellen.

    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).

    Erkennbar sind Tatsachen, die ein sorgfältiger Tatrichter hätte aufklären müssen, um entscheiden zu können, ob eine Maßregel nach §§ 63, 64, 66, 66a StGB anzuordnen ist (BGHSt 50, 275), bzw. solche Tatsachen, die der Tatrichter nach dem Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO zur Entscheidung über die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel zu erforschen hatte und bei hinreichender Aufklärung gefunden hätte (BGH NStZ-RR 2006, 172).

  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    In materieller Hinsicht muss sich in ihnen die hangbedingte Gefährlichkeit des Verurteilten widerspiegeln (BGHSt 50, 275, 279).

    Es genügt daher grundsätzlich nicht, wenn - bereits im Ausgangsverfahren bekannte oder erkennbare - Tatsachen eine Neu- oder Umbewertung erfahren (BGHSt 50, 275, 279; StV 2007, 29, 30).

    62 Die neue Bewertung von Umständen bzw. von Anknüpfungstatsachen, die bereits bei der Anlassverurteilung bekannt oder erkennbar waren, stellen keine neuen Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift dar (vgl. Fischer, Strafgesetzbuch, § 66 b Anmerkung 17 m.w.N.; BGH NJW 2006, 384, 385, BGH StV 2006, 244; BGH StV 2008, 636-638).

    Eine neue sachverständige Bewertung derselben Tatsachen mit dem Ergebnis einer veränderten Diagnose stellt allerdings keine neue Tatsache dar (Fischer, Strafgesetzbuch, § 66 b Anmerkung 17 m.w.N.; BGH NJW 2006, 384, 385, BGH StV 2006, 244; BGH StV 2008, 636-638).

    Ein erst während des Vollzugs zutage tretender Wegfall der Therapiemotivation ist grundsätzlich geeignet, eine neue Tatsache im Sinne von § 66 b Absatz 1 Satz 1 StGB bzw. § 66 b Absatz 2 StGB darzustellen, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten hinweist (BGH NJW 2005, 2022, 2024; BGH NJW 2006, 384, 385; BGH NJW 2006, 1446, 1447, BVerfG NJW 2006, 3483 ff.).

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Hierdurch unterscheidet sich § 66b Abs. 3 StGB von den Vorschriften des § 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB, wonach (wesentliche) neue, erst nachträglich entstandene Tatsachen oder eine nachträgliche Erweiterung der Kognitionsbefugnis vorliegen müssen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 2008 - 2 BvR 749/08 -, juris, Rn. 34 sowie BGHSt 50, 121 ; 50, 275 ; 51, 185 ).
  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    (1) Allerdings kann nachträgliche Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 1 oder 2 StGB nicht auf Tatsachen gestützt werden, die im Erkenntnisverfahren schon bekannt waren oder bei entsprechender Sorgfalt (§ 244 Abs. 2 StPO) hätten bekannt sein können (BGHSt 50, 121, 126; 50, 275, 278).

    Hier folgt der Senat schon deshalb der Gesetzesbegründung (vgl. auch Koller R & P 2007, 57, 66 f.), weil es sich bei der Sicherungsverwahrung schon generell um eine den Betroffenen außerordentlich beschwerende Maßregel handelt (vgl. BGHSt 50, 275, 278) und der hier in Rede stehende § 66b StGB als Vorschrift über deren nachträgliche Anordnung insgesamt restriktiv zu handhaben ist.

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Aber auch Umstände, die für einen sorgfältigen Tatrichter bei der Anlassverurteilung erkennbar oder aufklärungsbedürftig waren, sind nicht neu im Sinne des § 66b StGB (BGH NStZ 2006, 155, 156).

    Damit liegt nahe, dass auch in der Therapieverweigerung des Betroffenen keine neue Tatsache gesehen werden kann; das wäre nur dann der Fall, wenn das Ursprungsgericht zum Zeitpunkt der Verurteilung davon hätte ausgehen können, der Betroffene werde sich im Strafvollzug einer Erfolg versprechenden Therapie unterziehen (BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05 = NStZ 2006, 155; Beschluss vom 19. Januar 2006 - 4 StR 393/05 - Umdruck S. 12; vgl. zur eingeschränkten Bedeutung fehlender Therapiebereitschaft weiter BVerfGE 109, 190, 241; BGH NJW 2005, 2022, 2024; Bericht des Rechtsausschusses BTDrucks. 15/3346, S. 17).

    Das Landgericht hätte sich deshalb damit auseinandersetzen müssen, ob und inwieweit es sich bei dieser Entwicklung um eine schon für den Tatrichter der Anlasstat erkennbare neue Tatsache gehandelt hat und, wenn ja, ob gegebenenfalls allein das Fortschreiten des Hirnsubstanzdefekts als einzig verbleibende neue Tatsache die Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung rechtfertigen könnte (vgl. für einen erstmals festgestellten frontal betonten Hirnsubstanzdefekt als "neue Tatsache" BGH, Beschluss vom 9. November 2005 - 4 StR 483/05 - Umdruck S. 6 = NStZ 2006, 155, 156).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11

    Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt

    aa) Hiernach unterlagen Bereicherungsansprüche der Klägerin der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. (BGH, NJW 2007, 1584 m.w.N.; BGH, NJW 2006, 384 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 222/05

    Entscheidung zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

  • LG Potsdam, 18.03.2010 - 21 NsV 1/10
  • OLG Schleswig, 17.10.2008 - 2 Ws 405/08
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 306/06

    Zum Anwednungsbereich der Vorschrift des § 66b StGB

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

  • BGH, 12.05.2010 - 2 StR 171/10

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 13.01.2010 - 1 StR 372/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Sexualstraftäter scheitert am Fehlen

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

  • BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 11.05.2010 - 1 StR 40/10

    Rechtsfehlerfrei abgelehnte Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen

  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

  • BGH, 10.10.2007 - 5 StR 376/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (formelle Voraussetzungen: Behandlung von

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

  • BGH, 11.10.2007 - 4 StR 246/07

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch das Landgericht Magdeburg

  • OLG Celle, 19.06.2007 - 1 Ws 251/07

    Berücksichtigungsfähigkeit von Strafen aus früheren Verurteilungen für die

  • LG Hannover, 18.05.2007 - 58 A 5/06

    Formelle und materielle Voraussetzungen der nachträglichen Anordung einer

  • OLG Jena, 13.06.2006 - 1 Ws 193/06

    Sicherungsverwahrung

  • BGH, 28.08.2007 - 5 StR 267/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache bei einer

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 3 Ws 423/10

    Führungsaufsicht: Umfassendes Verbot des Führens und Haltens von Kraftfahrzeugen

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 1/11

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 5/11

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - U (Kart) 6/11

    Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters

  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 4 Ws 348/09

    Begriff der neuen Tatsachen i.S. von § 66b Abs. 1 StGB

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

  • LG Hannover, 14.12.2006 - 58 A 5/06
  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

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