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   OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06   

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https://dejure.org/2006,16291
OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06 (https://dejure.org/2006,16291)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.08.2006 - 1 AK 1/06 (https://dejure.org/2006,16291)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. August 2006 - 1 AK 1/06 (https://dejure.org/2006,16291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der Personenidentität zwischen Verfolgtem und abgeurteilter Person; Vorliegen einer unerträglichen Härte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Straftäters zur Strafvollstreckung bei Vorliegen einer unerträglichen Härte der im Ausland zu vollstreckenden Freiheitsstrafe; Berücksichtigung unterschiedlicher Auffassungen über die Strafwürdigkeit kriminellen Verhaltens in ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 145
  • DVBl 2006, 1536 (Ls.)
  • DÖV 2007, 214
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und fordert auch im Auslieferungsverkehr Beachtung (BVerfGE 63, 332; 75, 1; NJW 1994, 2884; EuGRZ 1984, 271).

    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).

  • BVerfG, 19.03.1984 - 2 BvR 1/84

    Begriff der rechtswidrigen Tat im Auslieferungsrecht - Freiheit der Kunst und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und fordert auch im Auslieferungsverkehr Beachtung (BVerfGE 63, 332; 75, 1; NJW 1994, 2884; EuGRZ 1984, 271).
  • BVerfG, 04.03.1994 - 2 BvR 2037/93

    Auslieferung wegen Betäubungsmittelhandels nach Griechenland bei drohender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und fordert auch im Auslieferungsverkehr Beachtung (BVerfGE 63, 332; 75, 1; NJW 1994, 2884; EuGRZ 1984, 271).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Eine Entschädigung aus der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (Senat wistra 2004, 199).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Der Kernbereich dieser Anforderungen zählt zu den unabdingbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung der Bundesrepublik und fordert auch im Auslieferungsverkehr Beachtung (BVerfGE 63, 332; 75, 1; NJW 1994, 2884; EuGRZ 1984, 271).
  • OLG Karlsruhe, 27.02.2003 - 1 AK 29/02

    Auslieferung: Zulässigkeit der Auslieferung bei einem Abwesenheitsurteil aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Eine Entschädigung aus der Staatskasse für die vollzogene Auslieferungshaft nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen scheidet aus, weil eine entsprechende Anwendung dieses Gesetzes auf die Auslieferungshaft grundsätzlich ausgeschlossen ist (BGHSt 32, 221) und ein Fall, in welchem Behörden der Bundesrepublik Deutschland die nach deutschem Recht unberechtigte Verfolgung zu vertreten hätten, nicht vorliegt (Senat wistra 2004, 199).
  • BGH, 10.08.1993 - 4 ARs 13/93

    Zulässigkeit einer Auslieferung bei höherer Haftstrafe im Ausland als in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Es genügt nicht, dass die Strafe unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Grundsätze als eindeutig zu hart anzusehen ist, sondern die Strafe muss - bei einer Gesamtschau des materiellen Rechts und unter Einbeziehung der vollstreckungsrechtlichen Regelungen und der Vollzugssituation (vgl. BGH NStZ 1993, 547) - unerträglich hart und schlechthin unangemessen sein (BVerfG, a.a.O; a.A. Schomburg/Lagodny,Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl. 2006, § 73 Rn. 60: kein im Auslieferungsrecht abgesenkter Prüfungsmaßstab; siehe auch Lagodny, Grundrechte als Auslieferungsgegenrechte, NJW 1988, 2146).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.1995 - 1 Ausl 2/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • OLG Stuttgart, 28.02.2003 - 3 Ausl 116/01

    Oberlandesgericht erklärt Auslieferung nach Bulgarien zur Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • OLG Hamm, 15.05.2001 - 4 Ausl 59/01

    Zulässigkeit der Auslieferung; Geltung der inländischen Strafrechtsnormen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
    Ein Verfolgter darf zur Strafvollstreckung daher nicht ausgeliefert werden, wenn die Strafe, die gegen ihn im ersuchenden Staat verhängt worden ist, als unerträglich hart und als unter jedem denkbaren Gesichtspunkt unangemessen erscheint (BVerfGE 75, 1; im Anschluss hieran OLG Stuttgart, Die Justiz 2003, 454; NStZ-RR 2002, 180; OLG Zweibrücken, StV 1996, 105; OLG Hamm, NStZ-RR 2001, 315; siehe auch Senat, MDR 1997, 188; Vogel, in: Grützner/Pötz, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 2. Aufl., § 73 Rn. 99).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • OLG Stuttgart, 08.01.2002 - 3 Ausl 63/01

    Auslieferung zur Strafvollstreckung in die Türkei: Unzulässigkeit der

  • OLG Karlsruhe, 21.05.1996 - 1 AK 8/96
  • OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21

    Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

    Auch gesetzgeberische Einschätzungen anderer Staaten sind im Rahmen des Vertretbaren zu respektieren (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. August 2006 - 1 AK 1/06 -, StraFo 2006, 415, juris, Rn. 14).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Dieser Kernbereich ist allerdings noch nicht verletzt, wenn die zu vollstreckende Strafe nach deutschen Maßstäben unangemessen erscheint (BVerfG, Beschluss vom 16.1.2010, Az. 2 BvR 2299/09; OLG Karlsruhe StV 2007, 145f).

    Der Verstoß gegen den Kernbereich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes lässt sich nicht allein mit einer Strafenarithmetik begründen, sondern es müssen die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles und die gegebenen Umstände der Strafvollstreckung im Blick behalten werden (BGH NStZ 1993, 547 ; OLG Karlsruhe StV 2007, 145).

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06

    Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener

    Bei der Frage, ob eine Auslieferung wegen Vorliegens einer unerträglichen Härte unzulässig ist, ist nicht nur auf die Höhe der verhängten Strafe abzustellen, sondern im Rahmen einer Gesamtwürdigung können auch andere Umstände berücksichtigt werden, wozu auch die Nichtanrechnung bereits erlittener Auslieferungshaft gehört (Fortführung von Senat, Beschluss vom 10.8.2006, 1 AK 1/06).

    Bei der Prüfung der Frage der Angemessenheit im Auslieferungsverkehr ist zu berücksichtigen, dass die Staaten unterschiedliche Auffassungen über die Strafwürdigkeit kriminellen Verhaltens haben (vgl. BVerfGE 108, 129); dies gilt insbesondere für den Bereich der Eigentumsdelikte (Beschluss des Senats vom 10. August 2006 - 1 AK 1/06).

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