Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/2006, 2 Ss 346/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Freiheitsstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen: Aussetzung zur Bewährung bei Verurteilung zu einer Gesamtstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendige Feststellungen im Rahmen einer Prognoseentscheidung bei der Aussetzung der Vollstreckung einer Verurteilung wegen exhibitionistischer Handlungen; § 183 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) als Sondervorschrift gegenüber § 56 Absatz 1 StGB; Grad der ...
- Judicialis
StGB § 183 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 183 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 04.05.2006 - 36 Ns 24 Js 19381/05
- OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/2006, 2 Ss 346/06
Papierfundstellen
- StV 2007, 189
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LG Verden, 25.06.1997 - 12-24/97
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
§ 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110).Einer günstigen Prognose i.S.d. § 183 Abs. 3 StGB bei Einwilligung des Täters steht auch nicht entgegen, dass ein Therapieplatz nicht gesichert oder die Kostenfrage für eine Therapie noch offen ist (BGH NJW 1998, 3429).
- BGH, 26.07.1988 - 4 StR 333/88
Günstige Zukunftsprognose nach längerer Heilbehandlung hinsichtlich …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
Ebenfalls äußert sich das Urteil nicht dazu, ob dem Angeklagten etwa im Zusammenhang mit früheren Strafaussetzungen zur Bewährung entsprechende Weisungen erteilt wurden oder wegen seines fehlenden Einverständnisses nicht erteilt werden konnten (BGH StV 1996, 606; BGH 26.7. 1988 - 4 StR 333/88). - OLG Hamburg, 02.08.1995 - 2 Ss 113/94
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
Ebenfalls äußert sich das Urteil nicht dazu, ob dem Angeklagten etwa im Zusammenhang mit früheren Strafaussetzungen zur Bewährung entsprechende Weisungen erteilt wurden oder wegen seines fehlenden Einverständnisses nicht erteilt werden konnten (BGH StV 1996, 606; BGH 26.7. 1988 - 4 StR 333/88).
- BGH, 02.10.1979 - 1 StR 440/79
Freispruch einer Ärztin vom Vorwurf einer fahrlässigen Tötung einer Kosmetikerin …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
Insofern ist § 183 Abs. 3 StGB gegenüber § 56 Abs. 1 StGB eine Sonderregelung mit der Folge, dass eine Aussetzung auch dann in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Urteilsfindung noch akute Wiederholungsgefahr besteht (BGH NJW 1980, 649). - OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03
Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
Die erweiterte Aussetzungsmöglichkeit nach § 183 Abs. 3 StGB hat der Gesetzgeber auch im Rahmen der verschiedenen Reformen der Sexualdelikte nicht geändert (s. dazu BGH NStZ-RR 2005, 12 m.w.N.). - BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86
Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
§ 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110). - BGH, 05.11.2002 - 4 StR 435/02
Strafaussetzung zur Bewährung (besonderer Umstand der begonnenen Therapie; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
§ 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110). - BGH, 19.09.1995 - 1 StR 541/95
Sexueller Mißbrauch durch Exhibitionismus - Strafaussetzungsentscheidung - …
Auszug aus OLG Stuttgart, 31.07.2006 - 2 Ss 346/06
§ 183 Abs. 3 StGB erweitert damit die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung für exhibitionistische Täter mit regelmäßig sehr hoher Rückfallgefahr (BGHSt 34, 150; BGH NJW 1998, 3429; StV 1996, 605 f.; NStZ-RR 2003, 110).