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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06   

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https://dejure.org/2006,16458
OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06 (https://dejure.org/2006,16458)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.05.2006 - 2 Ws 188/06 (https://dejure.org/2006,16458)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Mai 2006 - 2 Ws 188/06 (https://dejure.org/2006,16458)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 142
    Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Ablehnung der Bestellung eines vom Angeklagten benannten Pflichtverteidigers; Gewährleistung einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten als Zweck einer Bestellung zum Pflichtverteidiger

Kurzfassungen/Presse (2)

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung

  • pflichtverteidiger.hamburg (Kurzinformation)

    Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung wegen befürchteter Konfliktverteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 288
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 21.08.1990 - 2 Ws 401/90
    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
    Der Senat vertritt seit längerem die Auffassung, dass die Frage der Bestellung oder Abberufung eines Pflichtverteidigers außerhalb der Hauptverhandlung nicht zu den Maßnahmen gehört, die gemäß § 305 StPO der Beschwerde entzogen sind (OLG Köln NStZ 1991, 248).

    Dem steht es gleich, wenn der Verteidiger in der Vergangenheit ein Verhalten gezeigt hat, das seine Abberufung als Pflichtverteidiger aus wichtigem Grund rechtfertigen würde und konkreter Anlass besteht, mit einer Wiederholung dieses Verhaltens zu rechnen (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236).

    Der Senat hält die vorstehend dargestellten Ausnahmefälle, die im Interesse der Freiheit der Verteidigung von staatlicher Beaufsichtigung und Bevormundung streng zu handhaben sind (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236), bereits auf der Grundlage des vom Kammervorsitzenden zugrunde gelegten Sachverhalts, dessen Richtigkeit der Beschwerdeführer zumindest teilweise bestreitet, nicht für gegeben.

  • KG, 02.11.1992 - 4 Ws 211/92

    Bestellung; Rechtsanwalt; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Ablehnung; Abberufung;

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
    Dem steht es gleich, wenn der Verteidiger in der Vergangenheit ein Verhalten gezeigt hat, das seine Abberufung als Pflichtverteidiger aus wichtigem Grund rechtfertigen würde und konkreter Anlass besteht, mit einer Wiederholung dieses Verhaltens zu rechnen (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236).

    Der Senat hält die vorstehend dargestellten Ausnahmefälle, die im Interesse der Freiheit der Verteidigung von staatlicher Beaufsichtigung und Bevormundung streng zu handhaben sind (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236), bereits auf der Grundlage des vom Kammervorsitzenden zugrunde gelegten Sachverhalts, dessen Richtigkeit der Beschwerdeführer zumindest teilweise bestreitet, nicht für gegeben.

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06

    Keine Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren wegen Ablehnung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
    Diese Voraussetzungen sind ohne weiteres gegeben, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Verteidiger überhaupt an der Hauptverhandlung teilnehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 -, Beschluss des Senats vom 17.08.2005 - 2 Ws 317/05 -).
  • BGH, 25.01.2005 - 3 StR 445/04

    Ziel des Strafprozesses (Wahrheitsfindung in einem prozeßordnungsgemäßen

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
    Eine formal korrekt geführte Verteidigung ist, auch wenn sie alle prozessualen Möglichkeiten exzessiv ausnutzt, solange hinzunehmen, wie sie sich der Wahrheitsfindung in einem prozessordnungsgemäßen Verfahren noch verpflichtet fühlt (BGH NStZ 2005, 341).
  • LG Bonn, 26.01.2006 - 21 G 1/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
    Unter Bezugnahme auf eine Reihe von Vorkommnissen - wegen der Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss Bezug genommen - in einem früheren Verfahren vor der Strafkammer (22 Z 3/05) und einem Verfahren vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts Bonn (21 G 1/04) wird darin ausgeführt, dass Rechtsanwalt S. "zu einem sachgerechten und verfahrensfördernden Handeln nicht gewillt oder in der Lage ist".
  • OLG Dresden, 09.06.2005 - 2 Ws 317/05

    Bestimmung des für die regelmäßige Überprüfung der weiteren Vollstreckung der

    Auszug aus OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
    Diese Voraussetzungen sind ohne weiteres gegeben, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Verteidiger überhaupt an der Hauptverhandlung teilnehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.2006 - 2 BvQ 10/06 -, Beschluss des Senats vom 17.08.2005 - 2 Ws 317/05 -).
  • KG, 30.06.2016 - 3 Ws 309/16

    Rücknahme der Pflichtverteidigerbestellung nach Wahl eines anderen Verteidigers

    Zwar handelt es sich bei der Verfügung der Vorsitzenden um eine solche, die der des erkennenden Gerichts gleichzustellen ist, sie steht jedoch nicht in einem inneren Zusammenhang mit der Urteilsfindung, sondern dient der Sicherung des justizförmigen Verfahrens und hat eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung (vgl. Senat StV 2009, 572; KG, Beschlüsse vom 10. Juli 2015 - 1 Ws 44/15 - und vom 29. Juli 2013 - 2 Ws 369/13 -, jeweils bei juris; OLG Köln StV 2007, 288ff).
  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

    Vielmehr beruht die Zunahme von Ablehnungsgesuchen jedenfalls in den der Beobachtung des Senats zugänglichen Bereichen offenbar darauf, daß das Repertoire, welches im Strafverfahren im Schrifttum (vgl. Bauer, StV 2008, 104 ff.; Böhm, NJW 2006, 2371 f.), aber auch in gerichtlichen Entscheidungen (vgl. OLG Köln, NJW 2005, 3588 f.; OLG Köln, StraFo 2006, 328 f.; OLG Köln, StraFo 2007, 28 f.) mit dem Begriff der "Konfliktverteidigung" umschrieben wird, zwar noch nur in manchen Fällen, aber doch deutlich zunehmend auch in die anwaltliche Vertretung einer Partei im Zivilprozeß, insbesondere auf der Beklagtenseite, Eingang findet.
  • LG Hamburg, 24.05.2022 - 606 Qs 13/22

    Ausschluss eines Pflichtverteidigers aus wichtigem Grund: Weitergabe von

    Wegen des verfassungsmäßig garantierten Vorrangs der subjektiven Wahl des Beschuldigten kann dies nicht jeder sachliche Grund sein; es kommen lediglich der Ausübung der Verteidigung elementar widersprechende Gründe in Betracht, also solche Gründe, die besorgen lassen, dass der Zweck der Bestellung zum Pflichtverteidiger, nämlich die Gewährleistung einer sachgerechten und ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten, durch Bestellung dieses Verteidigers nicht erreicht werden kann (vgl. OLG Köln Beschl. v. 12.5.2006 - 2 Ws 188/06, BeckRS 2006, 6154 Rn. 5).

    Dem steht es gleich, wenn der Verteidiger in der Vergangenheit ein Verhalten gezeigt hat, das seine Abberufung als Pflichtverteidiger aus wichtigem Grund rechtfertigen würde und konkreter Anlass besteht, mit einer Wiederholung dieses Verhaltens zu rechnen (vgl. OLG Köln Beschl. v. 12.5.2006 - 2 Ws 188/06, BeckRS 2006, 6154 Rn. 6, beck-online; NStZ 1991, 248, 249; KG StV 1993, 236).

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des

    Die Beschwerde ist statthaft (vgl. OLG Köln NStZ 1991, 248; OLG Köln StraFo 2006, 328) und auch im übrigen zulässig.
  • OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06

    Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren

    Soweit der Kammervorsitzende zur Begründung Verhaltensweisen des Verteidigers aufführt, die bereits Gegenstand der Senatsentscheidung in anderer Sache vom 12.5.2006 (2 Ws 188/06) waren, bleibt es bei der Wertung, dass diese aus Sicht des Gerichts störend oder ärgerlich gewesen sein mögen, allerdings in keinem Fall von erheblichem Gewicht waren und deshalb die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens ernsthaft gefährdet hätten.
  • OLG Dresden, 10.06.2009 - 3 Ws 53/09

    Ablehnung eines Wahlverteidigers durch das Gericht aufgrund erheblicher Bedenken

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.01.2007 - 2 Ws 12/2007, 2 Ws 12/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31528
OLG Stuttgart, 11.01.2007 - 2 Ws 12/2007, 2 Ws 12/07 (https://dejure.org/2007,31528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.2007 - 2 Ws 12/2007, 2 Ws 12/07 (https://dejure.org/2007,31528)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007, 2 Ws 12/07 (https://dejure.org/2007,31528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschwerde des Angeklagten gegen eine Pflichtverteidigerbestellung ohne seine vorherige Anhörung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Angeklagten gegen eine Pflichtverteidigerbestellung ohne vorherige Anhörung

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2007, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 03.12.2008 - 4 Ws 119/08

    Pflichtverteidigung: Beschwerde des Angeklagten gegen die Aufrechterhaltung einer

    Ist die Bestellung des Verteidigers erfolgt, ohne dass dem Angeklagten Gelegenheit gegeben worden ist, einen Rechtsanwalt zu bezeichnen, ist nach allgemeiner Ansicht für den Fall der Beiordnung nach § 140 StPO die Bestellung aufzuheben und der nunmehr bezeichnete Rechtsanwalt beizuordnen (OLG Naumburg StV 2005, 120; OLG Stuttgart StV 2007, 288; OLG Frankfurt StV 1987, 379; Meyer-Goßner, a.a.O., § 142 Rdnr. 19; Lüderssen/Jahn in LR, a.a.O., § 142 Rdnr. 16a).
  • KG, 30.04.2012 - 4 Ws 40/12

    Pflichtverteidigung: Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung bei nicht

    Auf eine etwaige Störung des Vertrauensverhältnisses kommt es dabei ebenfalls nicht an (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2000 - 5 StR 408/00 - = NJW 2001, 237; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Januar 2007 - 2 Ws 12/2007 - = StV 2007, 288; OLG Naumburg, Beschluss vom 18. November 2004 - 1 Ws 550/04 - = StV 2005, 120).
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