Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.2006

Rechtsprechung
   BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4896
BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
BGH, Entscheidung vom 02.06.2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 2 StR 150/06 (https://dejure.org/2006,4896)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4896) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision wegen fehlender Entscheidungsgründe im vorinstanzlichen Urteil; Begriff des "Handeltreibens mit Betäubungsmitteln"; Kriterien einer notwendigen Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe zum Handeltreiben

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 § 29a § 30
    Tätigkeit als Kurier als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 577
  • NStZ-RR 2006, 277
  • StV 2007, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 26.04.2000 - 3 StR 573/99

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auszug aus BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06
    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, hält revisionsgerichtlicher Überprüfung stand (vgl. zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338 und vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277 und vom 5. März 2013 - 1 StR 35/13, NStZ 2013, 662).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 124/07

    Mittäterschaft und Beihilfe bei Kuriertätigkeit (unerlaubtes Handeltreiben;

    Die Urteilsfeststellungen enthalten keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Angeklagte das Kokain lediglich zum bloßen Weitertransport an einen dritten Kurier übergeben - so die Revision: "Kurzstreckenkurier" - oder dass er keine Schlüssel für die beiden Rauschgiftkoffer erhalten sollte, wie in der von der Revision zitierten Entscheidung BGH StV 2007, 83.
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 35/13

    Bewaffnete unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dies führt zur Annahme von Tateinheit zwischen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Täter oder Gehilfe (BGH, Urteile vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, NStZ 2007, 338; vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06, NStZ-RR 2006, 277).
  • BGH, 22.02.2007 - 4 StR 49/07

    Täterschaft und Teilnahme beim Betäubungsmittelhandel (Beihilfe bei

    Das gilt zumal dann, wenn der Kurier - wie hier - mit dem An- und Verkauf des Rauschgifts nichts zu tun und auch keinerlei Einfluss auf die Bestimmung von Art und Menge des zu transportierenden Rauschgifts hat und ihm auch die Gestaltung des Transports vorgegeben wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 2006 - 2 StR 150/06 - und vom 25. Oktober 2006 - 2 StR 359/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4379
BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,4379)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2006 - 3 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,4379)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06 (https://dejure.org/2006,4379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 27 StGB; § 52 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln; Tateinheit); Beihilfe (Konkurrenzen bei mehreren Handlungen zur Unterstützung derselben Haupttat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Annahme zweier selbstständiger Taten im Falle des Umtausches einer zum Weiterverkauf erworbenen Rauschgiftmenge in eine andere Menge

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3
    Besitz bei Fremdbesitz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 58
  • StV 2007, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die zunächst gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (BGH NStZ 2005, 232 und 1994, 135 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 43, 252, 259).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06
    "Gemessen an den auch bei Betäubungsmitteln geltenden allgemeinen Grundsätzen für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGH - Großer Senat für Strafsachen - NJW 2005, 3790, 3795) tragen die Feststellungen nicht die Verurteilung wegen täterschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
  • BGH, 05.11.1993 - 2 StR 534/93

    Einfuhr - Betäubungsmittel - Sachlicher Zusammenhang - Handeltreiben - Geringe

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die zunächst gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (BGH NStZ 2005, 232 und 1994, 135 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 43, 252, 259).
  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03

    Tat im Rechtssinne beim Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Umtausch einer

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die zunächst gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (BGH NStZ 2005, 232 und 1994, 135 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 43, 252, 259).
  • BGH, 11.05.1999 - 4 StR 162/99

    Beihilfe; Hilfeleisten; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06
    Dass er mehrere Unterstützungsleistungen erbracht hat, ändert daran nichts, da mehrfache Beihilfehandlungen zu einer Haupttat wegen des Grundsatzes der Akzessorietät nur eine (Beihilfe-)Tat darstellen (vgl. BGH NStZ 1999, 451).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    (4) Soweit im Fall Ziff. III. 2. e) (1) (d) (aa) bis (dd) vier Ersatzlieferungen auf den Weg gebracht wurden, liegt ebenfalls eine Bewertungseinheit (Körner / Patzak / Volkmer BtMG § 29 Teil 4. Rn. 321, 322 und 328; BGH NStZ 1994, 135; BGH NStZ-RR 2007, 58; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2010, 24), jedenfalls aber vier mitbestrafte Nachtaten (BGH NStZ-RR 2020, 82) vor, durch die im Blick auf dieselbe Handelsmenge kein zusätzliches Tatunrecht verwirklicht wurde.
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Hierdurch manifestierte der Angeklagte zugleich seinen Besitzwillen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschl. vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09).
  • BGH, 05.12.2006 - 3 StR 456/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Änderung

    Er hat sich deshalb der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06; zur neueren Rechtsprechung in solchen Fällen: Winkler NStZ 2005, 315; 2006, 328).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 259; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232, vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06, StV 2007, 83, vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24, und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht