Weitere Entscheidung unten: BGH, 05.12.2007

Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6630
BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07 (https://dejure.org/2007,6630)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - 5 StR 375/07 (https://dejure.org/2007,6630)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - 5 StR 375/07 (https://dejure.org/2007,6630)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 105 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 JGG
    Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf einen Heranwachsenden (Entwicklungsrückstände; Einbeziehung aller Lebensbereiche; Jugendverfehlung bei "Jähtaten"; Anwendung von Jugendstrafrecht im Zweifel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Vorliegens einer Jugendverfehlung bei schweren Gewaltdelikten; Fehlerhafte Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen Heranwachsenden; Vorliegen eines noch in der Entwicklung befindlichen und noch prägbaren Menschen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2
    Kennzeichen von jugendtypischen Verhalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 696
  • StV 2008, 121
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
    Zudem ist zu besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, dass es nicht allein darauf ankommt, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 2).

    Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 258/86

    Körperverletzung mit Todesfolge - Zweifel über den bedingten Tötungsvorsatz -

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
    Denn auch diese Taten können nach ihrem äußeren Erscheinungsbild oder nach den Beweggründen des Täters Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen (BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1 und 2).

    Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).

  • BGH, 06.03.1987 - 3 StR 52/87

    Jugendverfehlung - Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
    Denn auch diese Taten können nach ihrem äußeren Erscheinungsbild oder nach den Beweggründen des Täters Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen (BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1 und 2).
  • BGH, 26.06.1990 - 1 StR 303/90

    Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf einen zur Tatzeit 18 1/2jährigen

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
    Zudem ist zu besorgen, die Jugendkammer könnte verkannt haben, dass es nicht allein darauf ankommt, ob der Heranwachsende in seiner Entwicklung zurückgeblieben ist oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelt (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 2).
  • BGH, 26.01.2006 - 3 StR 415/02

    Unzulässiger Rechtsmittelverzicht (Absprache); unzulässiger Gegenstand einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
    Die landgerichtliche Wertung zur Entscheidungsfähigkeit des Angeklagten orientiert sich unter Verweis auf die dargestellten Ausführungen des Sachverständigen nur an schulischen Belangen und lässt andere Bereiche der Lebensführung unberücksichtigt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 187 f.; BGH bei Böhm NStZ 1990, 530; Eisenberg, JGG 12. Aufl. § 105 Rdn. 20 und 22).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 5 StR 375/07
    Sollten nach Ausschöpfung aller Aufklärungsmöglichkeiten Zweifel zum Entwicklungsstand nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG oder zu den Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG verbleiben, wird Jugendstrafrecht anzuwenden sein (BGHSt 36, 37, 40; BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 2 Jugendverfehlung 1; BGH NStZ-RR 2003, 186, 188).
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass grundsätzlich jede Straftat, auch ein schwerer Gewaltakt, eine Jugendverfehlung sein kann (vgl. BGH NStZ 2008, 696).
  • LG Bamberg, 22.02.2018 - 71 KLs 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes nach Jugendstrafrecht

    Nur Straftaten, deren Begehung sich durch ein hohes Maß an Organisationsvermögen auszeichnen, fallen nicht in diese Kategorie (BGH, NStZ 2001, 102; NStZ 2008, 696; NStZ 2014, 408/409).
  • BGH, 12.03.2014 - 5 StR 18/14

    Strafverfahren wegen Computerbetrugs: Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf

    In diesem Sinne für Jugendliche typisches Verhalten offenbart sich insbesondere in einem Mangel an Ausgeglichenheit, Besonnenheit und Hemmungsvermögen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 375/07, NStZ 2008, 696 mwN).
  • VG Köln, 11.05.2022 - 10 K 5491/18
    vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 375/07 -, Rn. 6, juris.

    vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 5 StR 375/07 -, Rn. 7, juris.

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Rechtsprechung
   BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5685
BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07 (https://dejure.org/2007,5685)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2007 - 5 StR 451/07 (https://dejure.org/2007,5685)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 5 StR 451/07 (https://dejure.org/2007,5685)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 105 StPO
    Zulässig bedingter Beweisantrag (genügend bestimmte Beweisbehauptung; Behandlung eines offensichtlichen Missverständnisses; Bedeutungslosigkeit und Verbot der Beweisantizipation); Verwertungsverbot nach objektiv willkürlicher nichtrichterlicher Durchsuchungsanordnung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Revision wegen Ablehnung eines Beweisantrags; Voraussetzungen für die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

  • Judicialis

    StPO § 100d; ; StPO § 105 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3
    Anforderungen an die Beschlussbegründung bei Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 121
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Es kommt hinzu, dass die Erwägungen des Landgerichts zur Unplausibilität einer Geldübergabe durch G. ihrerseits wegen Unvollständigkeit der Bewertung sich aus dem Urteil ergebender Umstände zumindest bedenklich sind (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387).
  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Darin liegt aber in der Sache eine unzulässige Beweisantizipation (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6 und 23).
  • BGH, 01.03.2005 - 5 StR 499/04

    Revisibilität der Strafzumessung beim Betäubungsmittelhandel (Behandlung von

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Eine konkrete Äußerung des Angeklagten über Herkunft und Verwendungszweck des empfangenen Geldes stellt eine genügend bestimmte Beweisbehauptung dar (vgl. BGH StV 2005, 254, 255).
  • BGH, 21.10.1997 - 1 StR 578/97

    Hilfsbeweisantrag zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten -

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    c) Der Senat ist auch nicht in der Lage, aufgrund des Urteilsinhalts mit anderer Begründung selbst eine Bedeutungslosigkeit der behaupteten Beweistatsache oder einen anderen tragfähigen Ablehnungsgrund für den Hilfsbeweisantrag festzustellen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Hilfsbeweisantrag 9).
  • BGH, 01.03.1988 - 5 StR 67/88

    Unzulässige Vorwegnahme einer beantragten Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Darin liegt aber in der Sache eine unzulässige Beweisantizipation (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 6 und 23).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Zur Verwertbarkeit der - lediglich Fall 5 betreffend - in der Telefonrechnung vom 30. September 2005 enthaltenen Verbindungsdaten, die aufgrund einer vom Staatsanwalt in Anspruch genommenen Eilkompetenz gemäß § 105 Abs. 1 Satz 1 StPO in den Besitz der Ermittlungsbehörden gelangt sind, wird der neue Tatrichter die Grundsätze des Senatsurteils vom 18. April 2007 (NJW 2007, 2269; zur Aufnahme in BGHSt bestimmt) zu beachten haben.
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 310/02

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen bei Sachverständigengutachten);

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Im Blick auf die vom Landgericht in seinem Beschluss sogar ausdrücklich erwähnte und im Urteil ausführlich gewürdigte Einlassung des Angeklagten, ein Bargeldbetrag von 15.000 EUR sei von G. übergeben worden und der Angeklagte hätte weitere 3.000 EUR bei sich gehabt, handelt es sich bei der Nennung von 18.000 EUR durch den Verteidiger - wenn nicht um eine Vereinfachung - um ein offensichtliches Missverständnis, das das Landgericht, nachdem es ihm nicht entgegengetreten ist (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 38), nicht mit zur Grundlage seiner Ablehnung hätte machen dürfen.
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NJW 2005, 1132, 1133; BGH StraFo 2007, 378, 379).
  • BGH, 03.07.2007 - 5 StR 272/07

    Rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit

    Auszug aus BGH, 05.12.2007 - 5 StR 451/07
    Wird die Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen Umständen gefolgert, so müssen die Tatsachen angegeben werden, aus denen sich ergibt, warum die unter Beweis gestellte Tatsache, selbst wenn sie erwiesen wäre, die Entscheidung des Gerichts nicht beeinflussen könnte (BGH NJW 2005, 1132, 1133; BGH StraFo 2007, 378, 379).
  • LG Aurich, 03.04.2018 - 12 Qs 44/18
    Es kann vielmehr vorliegend, da es sich nicht um einen Fall bewusster Umgehung des Richtervorbehalts handelt, darauf abgestellt werden, ob die beschlagnahmten Beweismittel auch bei einem möglichen hypothetischen rechtmäßigen Ermittlungsverlaufs (vgl. BGHSt 51, 258, Rn. 29; 31, 304, 306; BGH StV 2008, 121 ff.; NStZ 1989, 375, 376) gewonnen worden wären.
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 488/21

    Bedeutungslosigkeit einer unter Beweis gestellten Indiz- oder Hilfstatsache aus

    Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiz- oder Hilfstatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 26; vom 2. Dezember 2010 - 2 StR 363/09, StV 2010, 557, 558; Beschlüsse vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122; vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 389/18, StV 2019, 804, 805), ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache bzw. zum Beweiswert des anderen Beweismittels in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2015 - 3 StR 544/14, NStZ 2015, 296; vom 6. März 2018 - 3 StR 342/17, StV 2018, 478).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Hierbei darf das Gericht die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner Würdigung zu Grunde zu legen (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 StR 397/11, NStZ-RR 2012, 82; vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, NStZ-RR 2008, 205; vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, jew. mwN).
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14

    Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen,

    Die Ablehnung des Beweisantrags darf nicht dazu führen, dass aufklärbare, zugunsten eines Angeklagten sprechende Umstände der gebotenen Gesamtabwägung im Rahmen der Beweiswürdigung entzogen werden (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121 mwN).
  • BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11

    Unbegründete Revision; Absehen von der Auferlegung von Kosten und Auslagen

    Es ermangelt der gebotenen Einfügung und Würdigung der Beweistatsache in das bisher gewonnene Beweisergebnis (BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 122).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Sonstige Fehler bei der Durchsuchung lösen hingegen regelmäßig kein Verwertungsverbot für die sichergestellten Beweismittel aus, insbesondere dann nicht, wenn dem Erlass der Durchsuchungsanordnung keine rechtlichen Hindernisse entgegengestanden hätten und die tatsächlich sichergestellten Beweismittel als solche der Verwertung als Beweismittel rechtlich zugänglich gewesen wären (vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. Februar 1989 - 2 StR 402/88, NJW 1989, 1741, 1744; BGH, Beschluss vom 18. November 2003 - 1 StR 455/03, NStZ 2004, 449, 450; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.; KK-StPO/Bruns, § 105 Rn. 21 m.w.N.; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 2 BvR 1707/02, NStZ 2004, 216; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, 123).
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