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   BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3540
BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07 (https://dejure.org/2007,3540)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2007 - 5 StR 404/07 (https://dejure.org/2007,3540)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 (https://dejure.org/2007,3540)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 30a BtMG; § 25 StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 2 StGB; § 338 Nr. 6 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Eigeninteresse; Bandenmitgliedschaft als besonderes strafschärfendes Merkmal); absoluter Revisionsgrund der Beschränkung der Öffentlichkeit (Darlegungsvoraussetzung an die ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses für den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung; Anforderungen an ein Revisionsvorbringen bei der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs; Fehlende Bandenzugehörigkeit als strafschärfendes persönliches ...

  • Judicialis

    StGB § 27 Abs. 2; ; StGB § ... 28 Abs. 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1; ; BtMG § 29a Abs. 2; ; BtMG § 30a Abs. 1; ; StPO § 261; ; StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; GVG § 172; ; GVG § 174 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bandenzugehörigkeit als persönliches Merkmal

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 354
  • StV 2008, 123
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 01.12.1998 - 4 StR 585/98

    Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens; Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Zwar trägt die Revision vor, dass das Landgericht mit der folgenden Anordnung des Vorsitzenden anstatt durch Gerichtsbeschluss, wie es § 174 Abs. 1 Satz 2 GVG vorsieht, die Öffentlichkeit ungesetzlich beschränkt hat: "Im Einverständnis mit dem Angeklagten und dem Verteidiger wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit ausgeschlossen, da anderenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit eintreten kann." Diese - im Übrigen mit dem Wortlaut der in § 172 GVG genannten Ausschließungsgründe nicht vollständig übereinstimmende - Anordnung begründet nach tradiertem Verständnis (vgl. RGSt 64, 385, 388 m.w.N.) den geltend gemachten absoluten Revisionsgrund (BGH NStZ 1999, 371 (4 StR 585/98)), und zwar sogar bei eigener Antragstellung des Angeklagten auf Ausschluss der Öffentlichkeit (vgl. Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 338 Rdn. 46 m.w.N.), daher auch hier, bei erklärtem Einverständnis des Angeklagten.

    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98); Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).

  • BGH, 11.08.1995 - 2 StR 329/95

    Voraussetzungen für ein Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Der Angeklagte hätte eigennützig gehandelt, falls er seine Tatbeiträge auch geleistet hätte, weil er sich einen persönlichen Vorteil versprochen hat, durch den er materiell besser gestellt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 126; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Der Senat hat nicht näher zu prüfen, ob die in dieser Rechtsauffassung zum Ausdruck kommende Bedeutung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in dieser Verfahrenslage heutigen Vorstellungen von Verfahrensgerechtigkeit in unerträglichem Maß widerspricht und Anlass zur Prüfung einer Verwirkung einer darauf gerichteten Verfahrensrüge gegeben ist (vgl. Basdorf StV 1997, 488, 492; Mosbacher JR 2007, 387, 389; vgl. auch BGH NJW 2006, 3579, 3580).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Wegen der besonderen Fallkonstellation des Teilfreispruchs hätte es weiteren Vortrags bedurft, um den Senat in die Lage zu versetzen, zu prüfen, ob § 338 Nr. 6 StPO deshalb unanwendbar ist, weil das Beruhen des Urteils auf dem Fehler denkgesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHR StPO § 338 Aufhebungsumfang 1; § 338 Nr. 6 StPO Ausschluss 3; BGH NStZ 1999, 371 (1 StR 636/98); Meyer-Goßner aaO § 338 Rdn. 50b).
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Die Revision hätte hierzu ausnahmsweise jedenfalls pauschal den Gegenstand der Aussage des Zeugen Ar. mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04; BGH, Beschluss vom 8. August 2007 - 2 StR 224/07).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    (2) Im Übrigen belegen die Feststellungen eine so wesentliche Förderung des Rauschgiftgeschäfts insgesamt (erfolgreiche Vermittlung des Lieferanten im Ausland; Mitwirkung bei der Übergabe und der Bezahlung des Rauschgifts), dass eine täterschaftliche Begehungsweise auf der Hand liegt (vgl. BGH NJW 2007, 1220; zur Aufnahme in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.08.1954 - 1 StR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    a) Das Landgericht hat bei seiner Subsumtion übersehen, dass die bei dem Angeklagten fehlende Bandenzugehörigkeit ein strafschärfendes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB darstellt (BGH, Beschluss vom 3. April 1992 - 4 StR 131/92, StV 1992, 379 (L); Weber, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 75; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 28 Rdn. 9; vgl. auch BGHSt (GS) 12, 220, 226; BGHSt 46, 120, 128), was wegen der beim Teilnehmer in einem solchen Fall vorzunehmenden Tatbestandsverschiebung (vgl. BGHSt 6, 308, 310; BGHR StGB § 28 Abs. 2 Merkmal 2; BGH NStZ-RR 2007, 279, 280) hier eine Anwendung des § 30a Abs. 1 BtMG zum Nachteil des Angeklagten ausschließt.
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 04.12.2007 - 5 StR 404/07
    Der Angeklagte hätte eigennützig gehandelt, falls er seine Tatbeiträge auch geleistet hätte, weil er sich einen persönlichen Vorteil versprochen hat, durch den er materiell besser gestellt wird (vgl. BGHSt 34, 124, 126; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 48).
  • BGH, 27.09.1994 - 1 StR 526/94

    Persönliches Merkmal - Anvertrautsein - Unterschlagung

  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 234/02

    Aufhebungsumfang bei Vorliegen eines absoluten Revisionsgrundes (das gesamte

  • BGH, 08.08.2007 - 2 StR 224/07

    Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz

  • BGH, 03.04.1992 - 4 StR 131/92
  • RG, 17.10.1930 - I 317/30

    Unter welchen Voraussetzungen können einzelne Personen wegen Gefährdung der

  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 253/07

    Verurteilungen gegen Mitglieder der "XY-Bande" überwiegend rechtskräftig

    Die Bandenmitgliedschaft stellt indes ein strafschärfendes besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB dar (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07; Beschluss vom 6. November 2007 - 5 StR 449/07; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 6 Ss 1458/09

    Diebstahl: Personalausweis als taugliches Objekt

    Eine Verschärfung im Schuldspruch muss er dagegen mit der Einlegung des Rechtsmittels in Kauf nehmen (st. Rspr. vgl. BGHSt 29, 63, 66; 37, 5, 8; BGH NStZ 2008, 354; Paul in Karlsruher Kommentar, a.a.O., § 331 Rn. 2 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2016 - 4 StR 42/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

    Da der Vorteil weder tatsächlich erlangt werden noch unmittelbar aus dem Umsatzgeschäft resultieren muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 1981 - 5 StR 56/81, StV 1981, 238; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, insoweit in NStZ 2008, 354 nicht abgedruckt; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rn. 323), reicht die Erwartung mittelbarer Vorteile aus, um die Eigennützigkeit zu begründen.
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 612/12

    Rechtsfehlerhafte Annahme des Verhinderungsfalls des ordentlichen Vorsitzenden;

    Ein insoweit in anderen Konstellationen womöglich denkbarer Rügeverlust infolge Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5 mwN) scheidet im vorliegenden Fall bereits deshalb aus, weil der Ausschluss der Öffentlichkeit am 12. Oktober 2010 ohne Bezugnahme auf den vorherigen Gerichtsbeschluss und den Antrag des Beschwerdeführers erfolgte.
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 243/22

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes (Belehrung von Zeugen unter Ausschluss

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Verstoß gegen die Regeln der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Einfluss des Verfahrensfehlers auf das Urteil "denkgesetzlich" ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Juli 1995 - 1 StR 342/95 Rn. 8 f., BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 3; vom 21. März 2012 - 1 StR 34/12, BGHR StPO § 54 Abs. 1 Aussagegenehmigung 1; vom 19. Juli 2007 - 3 StR 163/07 Rn. 5, BGHR StPO § 338 Beruhen 2 und vom 2. Februar 1999 - 1 StR 636/98; Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07 Rn. 12, BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5).
  • BGH, 09.05.2018 - 2 StR 543/17

    Zeugenvernehmung einer Nebenklägerin in der Hauptverhandlung unter Ausschluss der

    Es war insoweit nicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO geboten, in der Revisionsbegründung zum denkgesetzlichen Ausschluss des Beruhens des Urteils auf dem behaupteten Verfahrensverstoß vorzutragen, insofern darauf hinzuweisen, dass das Landgericht das Verfahren hinsichtlich zweier Tatvorwürfe vorläufig nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt hatte, und deshalb (gegebenenfalls) pauschal mitzuteilen, dass sich die zweite Vernehmung jedenfalls auch auf die zur Verurteilung gelangten Fälle bezog (vgl. aber BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5 für den Fall eines Teilfreispruchs; hiergegen Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl. 2018, § 338, Rn. 50b).
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 624/08

    Gesamtstrafenbildung

    Die auf BVerfG - Kammer - NJW 1991, 558 und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Einbeziehung 1 gestützten Angriffe gegen die Zulässigkeit der Gesamtstrafenbildung versagen, weil die Voraussetzungen dieser Entscheidungen nach Aufhebung der dem Grunde nach beanstandungsfrei gebildeten ersten Gesamtfreiheitsstrafe durch den Senat (Urteil vom 4. Dezember 2007 - 5 StR 404/07, insoweit in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Ausschluss 5, NStZ 2008, 354 und StV 2008, 123 ff. nicht abgedruckt) offensichtlich nicht vorliegen.
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 5 RVs 5/20

    Absoluter Revisionsgrund; Öffentlichkeit; Beruhen

    Auch das Vorliegen des absoluten Revisionsgrundes des Verstoßes gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, § 338 Nr. 6 StPO, führt ausnahmsweise dann nicht notwendig zur Aufhebung des Urteils, wenn ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß denkgesetzlich ausgeschlossen ist (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. § 338 Rn. 50b; BGH, Beschluss vom 25.07.1995 - 1 StR 342/95, beck-online; BGH, Beschluss vom 2.2.1999 - 1 StR 636/98, beck-online; BGH, Beschluss vom 15.4.2003 - 1 StR 64/03, beck-online; BGH, Urteil vom 2.12.2003 - 1 StR 102/03, beck-online; vgl. auch BGH, Urteil vom 4.12.2007 - 5 StR 404/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12285
BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07 (https://dejure.org/2007,12285)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - 1 StR 350/07 (https://dejure.org/2007,12285)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - 1 StR 350/07 (https://dejure.org/2007,12285)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verlesung des Inhalts der polizeilichen Vernehmung eines Zeugen nach dessen Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erlangung ergänzender Erkenntnisse; Beweiserhebung über den Inhalt von Urkunden im Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 250; ; StPO § 251 Abs. 1; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 249 Abs. 1 § 250
    Ergänzende Verlesung einer Zeugenaussage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 48
  • StV 2008, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.2004 - 1 StR 566/03

    Aufklärungspflicht und Unmittelbarkeitsgrundsatz (zulässiger Augenschein durch

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
    Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 454/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke"; "niedrige Beweggründe"; Besondere Schwere der

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit, der in § 250 StPO zur Geltung kommt, liegt darin nicht (BGH, Urt. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 454/00).
  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - 1 StR 350/07
    Es ist vielmehr von dem der Systematik des Gesetzes zu entnehmenden allgemeinen Grundsatz auszugehen, dass das Gesetz den Urkundenbeweis zulässt, wo es ihn nicht ausdrücklich untersagt (BGHSt 20, 160, 161 f.; 49, 68, 70).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Damit handelte es sich um eine zulässige vernehmungsergänzende Verlesung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - 1 StR 350/07, NStZ-RR 2008, 48).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2007 - 3 StR 417/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8246
BGH, 22.11.2007 - 3 StR 417/07 (https://dejure.org/2007,8246)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2007 - 3 StR 417/07 (https://dejure.org/2007,8246)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2007 - 3 StR 417/07 (https://dejure.org/2007,8246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 65
  • StV 2008, 123
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