Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.08.2007

Rechtsprechung
   BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07   

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https://dejure.org/2007,3476
BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07 (https://dejure.org/2007,3476)
BGH, Entscheidung vom 14.11.2007 - 2 StR 308/07 (https://dejure.org/2007,3476)
BGH, Entscheidung vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07 (https://dejure.org/2007,3476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Freiwilligkeit einer objektiv weitgehend unstreitigen Sexualhandlung; Zulässigkeit der Wertung eines Fluchtversuchs als Indiz für die Täterschaft; Revisionsrechtliche Folge einer Verkündung des Urteils nach mehr als elf Tagen nach Schluss der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO § 268 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung: Lüge des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation, 17.6.2008)

    Fluchtversuch ist kein Indiz für die Täterschaft des Angeklagten

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 303
  • NStZ-RR 2008, 147
  • StV 2008, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.11.1999 - 3 StR 462/99

    Eingehende Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beklagten durch das

    Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
    Das Landgericht durfte den Fluchtversuch als solchen nicht als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten werten (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 462/99).
  • BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07

    Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07; StV 2007, 458).
  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

    Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
    Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können.
  • BGH, 25.02.2009 - 2 StR 554/08

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Entkräftung des Regelbeispiels der Vergewaltigung

    Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGH NStZ 2008, 303).
  • BGH, 24.09.2009 - 4 StR 232/09

    Anforderungen an den Freispruch vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Fluchtversuch als solcher nicht als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten gewertet werden darf (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 33; BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 462/99), erfasst den vorliegenden Fall nicht, denn sie betrifft nur diejenigen Fälle, in denen der Flüchtende bereits mit dem Tatvorwurf konfrontiert war oder in denen er auf Grund besonderer Umstände - beispielsweise seiner Anwesenheit am Tatort - mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen rechnen muss.
  • BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08

    Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Rüge der Aktenwidrigkeit); Beweiswürdigung

    Denn auch ein Unschuldiger kann sich einem Strafverfahren mit einem für ihn ungewissen Ausgang entziehen wollen, weshalb die Flucht eines Angeklagten regelmäßig keinen tragfähigen Schluss darauf zulässt, was sich wirklich ereignet hat (vgl. Senat BGH NStZ-RR 2008, 147).
  • LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20

    Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr

    Ein solches Verhalten lässt regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse darauf zu, was sich wirklich ereignet hat (BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07, juris-Tz. 9).
  • BGH, 20.02.2019 - 5 StR 660/18

    Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet; Handeln in Notwehrlage bei einem

    Denn auch ein Unschuldiger kann sich einem Strafverfahren mit einem für ihn ungewissen Ausgang entziehen wollen, weshalb die Flucht eines Angeklagten regelmäßig keinen tragfähigen Schluss darauf zulässt, was sich wirklich ereignet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 33; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 74).
  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 176/12

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    Der Senat schließt aus, dass die umfassende, sehr sorgfältige Beweiswürdigung zur Täterschaft der Angeklagten auf der bedenklichen Erwähnung ihrer Flucht in die Schweiz (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07, NStZ 2008, 303) beruht.
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Rechtsprechung
   BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07   

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https://dejure.org/2007,7822
BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07 (https://dejure.org/2007,7822)
BGH, Entscheidung vom 10.08.2007 - 2 StR 204/07 (https://dejure.org/2007,7822)
BGH, Entscheidung vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07 (https://dejure.org/2007,7822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 274 StPO; § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Würdigung der Einlassung des Angeklagten); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Adhäsionsverfahren (Prozesskostenhilfe; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Nichterwähnung einer Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen - Rüge des Verstoßes eines Urteils gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO) - Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verteidigers für ein Adhäsionsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StrEG § 8 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 § 274
    Nachweis einer Einlassung des Angeklagten zur Sache

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 235
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 433/82

    Nichteinhaltung zugesagter Wahrunterstellungen - Ordnungsgemäße Anklage -

    Auszug aus BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07
    Trotz der umfassenden Beweiswürdigung in den Urteilsgründen kann der Senat letztlich nicht ausschließen, dass das Urteil auf dem Verstoß gegen § 261 StPO beruht (vgl. auch BGH StV 1983, 8; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 261 Rdn. 6).
  • BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17

    Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von

    Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht bei der Beweiswürdigung die Einlassung des Angeklagten nicht mit berücksichtigt hat und seiner Überzeugungsbildung deshalb eine tragfähige Grundlage fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17).
  • BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14

    Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage

    Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung, anders als die Revision meint, auch wesentlich von der vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen, dass ein Angeklagter sich entgegen den Urteilsgründen laut Protokoll doch zur Sache eingelassen hatte (BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235).
  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 137/09

    Unbegründete Anhörungsrüge

    Eine Anfrage bei dem 2. Strafsenat nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG war nicht veranlasst; denn dessen von der Revision angeführte Entscheidung vom 10. August 2007 (2 StR 204/07) betrifft einen anderen Sachverhalt, als er dem hiesigen Verfahren zugrunde liegt.
  • BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18

    Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen

    Wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, ist der Inhalt der Einlassung des Angeklagten über deren Wiedergabe im Urteil hinaus der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235, 236; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180; vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, aaO; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 52; vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, aaO).
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