Rechtsprechung
BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 268 Abs. 3 Satz 2 StPO
Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge; Fluchtversuch); Urteilsberatung; Urteilsverkündung (Frist) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Prüfung der Freiwilligkeit einer objektiv weitgehend unstreitigen Sexualhandlung; Zulässigkeit der Wertung eines Fluchtversuchs als Indiz für die Täterschaft; Revisionsrechtliche Folge einer Verkündung des Urteils nach mehr als elf Tagen nach Schluss der Hauptverhandlung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Beweiswürdigung: Lüge des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation, 17.6.2008)
Fluchtversuch ist kein Indiz für die Täterschaft des Angeklagten
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 303
- NStZ-RR 2008, 147
- StV 2008, 235
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 17.11.1999 - 3 StR 462/99
Eingehende Auseinandersetzung mit der Einlassung eines Beklagten durch das …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Das Landgericht durfte den Fluchtversuch als solchen nicht als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten werten (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 17. November 1999 - 3 StR 462/99). - BGH, 30.05.2007 - 2 StR 22/07
Frist zur Urteilsverkündung (Beruhen); Unterbrechung der Hauptverhandlung; …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann nur in Ausnahmefällen ein Beruhen des Urteils auf dem Verstoß ausgeschlossen werden (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 2007 - 2 StR 22/07; StV 2007, 458). - BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95
Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können.
- BGH, 28.01.1992 - 5 StR 491/91
Berücksichtigungsfähigkeit der Behauptung eines falschen Alibis (gescheiterter …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können. - BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97
Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können. - BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86
Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Ein solches Verhalten lässt regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse darauf zu, was sich wirklich ereignet hat (vgl. hierzu BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 5 m.w.N.). - BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können. - BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85
Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis - …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können. - BGH, 14.05.1986 - 2 StR 854/84
Voraussetzungen eines erfolgreichen Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können. - BGH, 11.07.1984 - 2 StR 177/84
Falsches Alibi - Bestreben des Angeklagten - Fehlerhafte Berücksichtigung
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07
Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können. - BGH, 16.07.1996 - 5 StR 370/96
Schweigen - Würdigung - Erfundenes Alibi
- BGH, 12.01.1982 - 5 StR 745/81
Herleitung der Täterschaft aus einem fehlgeschlagenen Alibibeweis
- BGH, 25.02.2009 - 2 StR 554/08
Rechtsfehlerhafte Annahme der Entkräftung des Regelbeispiels der Vergewaltigung …
Auf die Revisionen der Angeklagten hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGH NStZ 2008, 303). - BGH, 24.09.2009 - 4 StR 232/09
Anforderungen an den Freispruch vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs …
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Fluchtversuch als solcher nicht als Indiz für die Täterschaft des Angeklagten gewertet werden darf (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 33; BGH, Beschluss vom 17. November 1999 - 3 StR 462/99), erfasst den vorliegenden Fall nicht, denn sie betrifft nur diejenigen Fälle, in denen der Flüchtende bereits mit dem Tatvorwurf konfrontiert war oder in denen er auf Grund besonderer Umstände - beispielsweise seiner Anwesenheit am Tatort - mit polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen rechnen muss. - BGH, 30.04.2008 - 2 StR 82/08
Aufklärungsrüge (Aufklärungspflicht; Rüge der Aktenwidrigkeit); Beweiswürdigung …
Denn auch ein Unschuldiger kann sich einem Strafverfahren mit einem für ihn ungewissen Ausgang entziehen wollen, weshalb die Flucht eines Angeklagten regelmäßig keinen tragfähigen Schluss darauf zulässt, was sich wirklich ereignet hat (vgl. Senat BGH NStZ-RR 2008, 147).
- LG Hamburg, 18.08.2020 - 628 KLs 4/20
Strafzumessung bei Selbstjustiz für nicht strafbares Verhalten und Straftatgefahr …
Ein solches Verhalten lässt regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse darauf zu, was sich wirklich ereignet hat (BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07, juris-Tz. 9). - BGH, 20.02.2019 - 5 StR 660/18
Verwerfung mehrerer Revisionen als unbegründet; Handeln in Notwehrlage bei einem …
Denn auch ein Unschuldiger kann sich einem Strafverfahren mit einem für ihn ungewissen Ausgang entziehen wollen, weshalb die Flucht eines Angeklagten regelmäßig keinen tragfähigen Schluss darauf zulässt, was sich wirklich ereignet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07, BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 33;… Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 74). - BGH, 04.07.2012 - 4 StR 176/12
Verwerfung der Revisionen als unbegründet
Der Senat schließt aus, dass die umfassende, sehr sorgfältige Beweiswürdigung zur Täterschaft der Angeklagten auf der bedenklichen Erwähnung ihrer Flucht in die Schweiz (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 StR 308/07, NStZ 2008, 303) beruht.
Rechtsprechung
BGH, 10.08.2007 - 2 StR 204/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 274 StPO; § 404 Abs. 5 Satz 1 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung (fehlende Würdigung der Einlassung des Angeklagten); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls; Adhäsionsverfahren (Prozesskostenhilfe; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Nichterwähnung einer Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen - Rüge des Verstoßes eines Urteils gegen § 261 Strafprozessordnung (StPO) - Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Verteidigers für ein Adhäsionsverfahren
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StPO § 274; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 464 Abs. 3; ; StrEG § 8 Abs. 3
- rechtsportal.de
StPO § 243 Abs. 4 § 274
Nachweis einer Einlassung des Angeklagten zur Sache - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2008, 235
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.09.1982 - 4 StR 433/82
Nichteinhaltung zugesagter Wahrunterstellungen - Ordnungsgemäße Anklage - …
- BGH, 27.09.2017 - 4 StR 142/17
Betrug (Manipulation eines Kfz-Wegstreckenzählers: Verhältnis zum Missbrauch von …
Vielmehr ist zu besorgen, dass das Landgericht bei der Beweiswürdigung die Einlassung des Angeklagten nicht mit berücksichtigt hat und seiner Überzeugungsbildung deshalb eine tragfähige Grundlage fehlt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235; vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17). - BGH, 10.12.2014 - 3 StR 489/14
Keine Begründetheit der "Inbegriffsrüge" bei fehlender Erwähnung der Aussage …
Dies unterscheidet die vorliegende Fallgestaltung, anders als die Revision meint, auch wesentlich von der vom Bundesgerichtshof bereits entschiedenen, dass ein Angeklagter sich entgegen den Urteilsgründen laut Protokoll doch zur Sache eingelassen hatte (BGH, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235). - BGH, 13.08.2009 - 3 StR 137/09
Unbegründete Anhörungsrüge
Eine Anfrage bei dem 2. Strafsenat nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG war nicht veranlasst; denn dessen von der Revision angeführte Entscheidung vom 10. August 2007 (2 StR 204/07) betrifft einen anderen Sachverhalt, als er dem hiesigen Verfahren zugrunde liegt. - BGH, 15.08.2018 - 5 StR 160/18
Inbegriffsrüge bei Annahme eines schweigenden Angeklagten in den Urteilsgründen …
Wegen des Verbots, den Inhalt der Hauptverhandlung zu rekonstruieren, ist der Inhalt der Einlassung des Angeklagten über deren Wiedergabe im Urteil hinaus der revisionsgerichtlichen Prüfung nicht zugänglich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. August 2007 - 2 StR 204/07, StV 2008, 235, 236; vom 27. März 2008 - 3 StR 6/08, BGHSt 52, 175, 180;… vom 9. Dezember 2008 - 3 StR 516/08, aaO;… vom 22. Juni 2017 - 1 StR 242/17, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 52;… vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17, aaO).