Rechtsprechung
OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
StPO § 112
Fluchtgefahr; hohe Strafe; Außervollzugsetzung; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Aussetzung des Vollzugs eines Haftbefehls; Voraussetzungen für die Annahme der Fluchtgefahr; Anforderungen an eine hinreichende Begründung des Haftgrundes der Fluchtgefahr; Anrechenbarkeit der Haftdauer in Untersuchungshaft
- Judicialis
StPO § 112
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Fluchtgefahr bei zwei Steuerstrafverfahren
Verfahrensgang
- LG Hagen, 27.08.2007 - 71 Qs 84/07
- OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Papierfundstellen
- StV 2008, 257
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07
Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Gegen dieses Urteil, durch das der Beschuldigte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden ist, hat der Beschuldigte Revision eingelegt, die durch Beschluss des BGH vom 24. mai 2007 (5 StR 72/07) verworfen worden ist.Hingewiesen wird zudem auf die Revisionsentscheidung des BGH vom 24. mai 2007 (5 StR 72/07), in der der BGH das von der Strafkammer festgestellte Geschehen als Steuerhinterziehung gewertet hat.
- OLG Hamm, 03.09.2001 - 2 BL 148/01
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht; Fluchtgefahr, hohe Straferwartung
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Hinzukommt als wesentliches weiteres Moment, das gegen eine Fluchtgefahr spricht, dass der Beschuldigte sich nicht nur der Strafvollstreckung gestellt hat, sondern er auch die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls des AG Lüdenscheid nicht zur Flucht genutzt hat (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe StV 2006, 312 = StraFo 2006, 307), sondern er sich in Kenntnis der weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für das neue Verfahren zur Verfügung gehalten hat, obwohl er - wovon das Landgericht ausgeht - über Verbindungen ins und finanzielle Mittel im Ausland verfügt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23 und die ähnliche Argumentation im Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 8. Mai 2007 in 2 Ws 201 u. 202/07, StV 2008, 29). - OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06
Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191).
- OLG Hamm, 27.11.1998 - 2 Ws 554/98
Fluchtgefahr, bereits verhängte hohe Strafe, bestimmte Tatsachen, familiäre …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ws 201/07
Haftbefehl; Außervollzugsetzung; Invollzugsetzung; neue Umstände; Verurteilung; …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Hinzukommt als wesentliches weiteres Moment, das gegen eine Fluchtgefahr spricht, dass der Beschuldigte sich nicht nur der Strafvollstreckung gestellt hat, sondern er auch die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls des AG Lüdenscheid nicht zur Flucht genutzt hat (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe StV 2006, 312 = StraFo 2006, 307), sondern er sich in Kenntnis der weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für das neue Verfahren zur Verfügung gehalten hat, obwohl er - wovon das Landgericht ausgeht - über Verbindungen ins und finanzielle Mittel im Ausland verfügt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23 und die ähnliche Argumentation im Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 8. Mai 2007 in 2 Ws 201 u. 202/07, StV 2008, 29). - OLG Karlsruhe, 25.10.2005 - 2 Ws 278/05
Untersuchungshaftbefehl: Verneinung einer Fluchtgefahr bei bereits bestehender, …
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Hinzukommt als wesentliches weiteres Moment, das gegen eine Fluchtgefahr spricht, dass der Beschuldigte sich nicht nur der Strafvollstreckung gestellt hat, sondern er auch die Zeit der Außervollzgusetzung des Haftbefehls des AG Lüdenscheid nicht zur Flucht genutzt hat (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe StV 2006, 312 = StraFo 2006, 307), sondern er sich in Kenntnis der weiteren gegen ihn erhobenen Vorwürfe sowohl für die Strafvollstreckung als auch für das neue Verfahren zur Verfügung gehalten hat, obwohl er - wovon das Landgericht ausgeht - über Verbindungen ins und finanzielle Mittel im Ausland verfügt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Senat StV 2001, 685 = StraFo 2002, 23 und die ähnliche Argumentation im Beschluss des hiesigen 4. Strafsenats vom 8. Mai 2007 in 2 Ws 201 u. 202/07, StV 2008, 29). - OLG Hamm, 08.02.2006 - 2 Ws 37/06
Verdunkelungsgefahr, Annahme; Überprüfung, Beschwerdegericht; Prüfungsmaßstab
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Insoweit weist der Senat allerdings auf seine Entscheidung vom 8. Februar 2006 in 2 Ws 37/06 OLG Hamm, die in dem Verfahren 71 KLs 300 Js 396/01/ (4/04) LG Hagen, in dem das Landgericht den Beschuldigten zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt hat, ergangen ist. - OLG Köln, 16.07.1991 - HEs 84/91
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO besteht nach allgemeiner Meinung dann, wenn bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls, die sich aus bestimmten Tatsachen ergeben müssen, eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde sich ihm zur Verfügung halten (vgl. u.a. OLG Köln StV 1996, 390 und 1991, 472;… Meyer-Goßner, StPO, 50, Aufl., 2007, § 112 Rn. 22;… Burhoff, Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 4. Aufl., Rn. 812, 813,;… Herrmann, Untersuchungshaft, Rn. 683 ff., 729 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung). - OLG Hamm, 10.05.1999 - 2 Ws 148/99
Fluchtgefahr, hohe Freiheitsstrafe, nicht eingehaltene Absprache
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 27.12.2002 - 2 Ws 475/02
Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, Anrechung von Untersuchungshaft, 2/3 Zeitpunkt
Auszug aus OLG Hamm, 28.02.2008 - 2 Ws 48/08
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Frage, ob Fluchtgefahr vorliegt oder nicht, die sorgfältige Berücksichtigung und Abwägung aller Umstände des Falles erfordert (siehe u.a. Senat in StV 1999, 37; StV 1999, 215 mit zustimmender Anmerkung Hohmann StV 2000, 152; StraFo 1999, 248; NStZ-RR 2000, 188 = StraFo 2000, 203; StV 2000, 320; StV 2001, 685; StV 2003, 170, 509; StV 2006, 191). - OLG Hamm, 28.01.2000 - 2 Ws 27/00
Fluchtgefahr aufgrund hoher Straferwartung
- OLG Hamm, 15.10.1998 - 2 Ws 474/98
Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verurteilung zu drei Jahren, Geständnis, dem Verfahren …
- OLG Hamm, 28.02.2000 - 2 Ws 55/00
Fluchtgefahr bei Eröffnung des Hauptverfahrens
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
Dieser Haftgrund ist gegeben, wenn es bei Würdigung der Umstände des Falles wahrscheinlicher ist, dass sich der Angeklagte dem Strafverfahren entzieht, als dass er sich ihm zur Verfügung halten wird (OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2010 - 2 Ws 347/09; Beschl. v. 30.04.2008 - 2 Ws 121/08; Beschl. v. 28.02.2008 - 2 Ws 48/08;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 112 Rdn. 17). - LG Paderborn, 19.07.2022 - 8 Qs 32/22
U-Haft, Meldeauflage, Fluchtgefahr, Verhältnismäßigkeit, LG Paderborn
Fluchtgefahr ist gegeben, wenn bei Würdigung der Umstände des Falles aufgrund bestimmter Tatsachen eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Annahme spricht, der Beschuldigte werde sich - zumindest für eine gewisse Zeit - dem Strafverfahren entziehen, als für die Erwartung, er werde am Verfahren teilnehmen (BGH BeckRS 2014, 14207; KG StV 2012, 350; OLG Hamm StV 2008, 257).