Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08   

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https://dejure.org/2008,5759
BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08 (https://dejure.org/2008,5759)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2008 - 3 StR 9/08 (https://dejure.org/2008,5759)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2008 - 3 StR 9/08 (https://dejure.org/2008,5759)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 244 Abs. 3 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Zurückweisung eines Beweisantrags (Bedeutungslosigkeit; antizipierende Beweiswürdigung; Gewicht der unter Beweis gestellten Tatsache)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 555
  • NStZ-RR 2008, 205
  • StV 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1997 - 5 StR 58/97

    afghanische Blutrache - § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, Handhabung des

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08
    Allerdings darf das Gericht dabei die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner antizipierenden Würdigung zu Grunde zu legen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 20, 23; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 56; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 222).
  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 3 StR 9/08
    Allerdings darf das Gericht dabei die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner antizipierenden Würdigung zu Grunde zu legen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 20, 23; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 244 Rdn. 56; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 222).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Bei der Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ist jedoch die unter Beweis gestellte Tatsache so, als sei sie voll erwiesen, der Entscheidung zugrunde zu legen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 212; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, StV 2008, 288).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen;

    Hierbei darf das Gericht die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner Würdigung zu Grunde zu legen (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 5 StR 397/11, NStZ-RR 2012, 82; vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 211; vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, NStZ-RR 2008, 205; vom 5. Dezember 2007 - 5 StR 451/07, StV 2008, 121, jew. mwN).
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Allerdings darf das Gericht dabei die unter Beweis gestellte Tatsache nicht in Zweifel ziehen oder Abstriche an ihr vornehmen; es hat diese vielmehr so, als sei sie voll erwiesen, seiner antizipierenden Würdigung zu Grunde zu legen (BGH StV 2008, 288 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2010 - 3 StR 290/10

    Aufklärungspflicht; rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen);

    Zwar fehlt dem Beschluss, mit dem die in dem Antrag näher genannten Tatsachen als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos bezeichnet worden sind, die für diese Fälle notwendige, auf einer antizipierende Beweiswürdigung aufbauende Begründung (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 22. November 2007 - 3 StR 430/07, NStZ 2008, 299; Beschluss vom 6. März 2008 - 3 StR 9/08, NStZ-RR 2008, 205; Beschluss vom 12. Januar 2010 - 3 StR 519/09, StV 2010, 588).
  • BGH, 19.10.2010 - 1 StR 495/10

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages als bedeutungslos (Erwiesensein)

    Wäre dies eine für einen Zeugenbeweis taugliche Beweisbehauptung gewesen, dann wäre es rechtsfehlerhaft gewesen, die Beweisbehauptung - Vorstellung der Angeklagten, zu beweisen durch die Ehefrau - sei deswegen bedeutungslos, weil das Gericht der Ehefrau ohnehin nicht glauben würde (vgl. BGH StraFo 2008, 29; StV 2008, 288).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6250
BGH, 13.02.2008 - 3 StR 481/07 (https://dejure.org/2008,6250)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2008 - 3 StR 481/07 (https://dejure.org/2008,6250)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07 (https://dejure.org/2008,6250)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Revision hinsichtlich der Nichtberücksichtigung eines im Prozess verlesenen Urteils gegen einen Zeugen bei der Beweiswürdigung; Bedeutung einer einschlägigen Vorstrafe eines Zeugens für die Glaubhaftigkeit der Aussage desselben für die Überzeugungsbildung eines Gerichts

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 261 § 267 Abs. 1
    Pflicht zur Erörterung wesentlicher Beweismittel im Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 475
  • StV 2008, 288
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Mit der Rüge einer Verletzung des § 261 StPO kann zwar grundsätzlich beanstandet werden, dass das Tatgericht nicht das gesamte Ergebnis der Hauptverhandlung seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat (vgl. BGH NStZ 2006, 650, 651; StV 2008, 288).
  • BGH, 07.12.2010 - 4 StR 401/10

    Im Urteil belegte unzutreffende Erfassung eines verlesenen Behördengutachtens

    Diese ist unter Verstoß gegen § 261 StPO unterblieben (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1991 - 2 StR 45/91, BGHSt 38, 14; Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; vom 18. Juni 2008 - 2 StR 485/07, NStZ 2008, 705).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 612/09

    Verfahrensrüge der mangelnden Ausschöpfung einer verlesenen Urkunde

    Eine Verletzung von § 261 StPO kommt daher grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tatrichter den Inhalt einer Urkunde, die durch Verlesung zum Inbegriff der Hauptverhandlung geworden ist, bei seiner Beweiswürdigung nicht berücksichtigt hat, obwohl deren Bedeutsamkeit auf der Hand lag (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475).
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    Dies kann der Fall sein, wenn beanstandet wird, eine in der Hauptverhandlung verlesene Urkunde oder eine verlesene Zeugenaussage sei nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt worden (Ott a.a.O. Rn. 192; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008, 3 StR 481/07, NStZ 2008, 475; NStZ 2009, 404; vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. März 2017, 4 StR 406/16, NStZ-RR 2017, 185).
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