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   BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07   

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https://dejure.org/2007,4464
BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4464)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2007 - 3 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4464)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07 (https://dejure.org/2007,4464)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; § 345 StPO; § 224 StGB; § 66 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör); gefährliche Körperverletzung (Würgen); Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gefährlichkeitsprognose; zulässiges Verteidigungsverhalten); Selbstbelastungsfreiheit (faires Verfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen einfacher und gefährlicher Körperverletzung bei alsbald wieder gelockertem Würgegriff am Hals des Opfers; Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung; "Hang" i.S.v. § 66 Abs. 3 S. 2, Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Wiedereinsetzung in ...

  • Judicialis

    StPO § 44; ; StPO § ... 46; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 177 Abs. 1; ; StGB § 223; ; StGB § 223 Abs. 1; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1
    Definition von "Hang", Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose

  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1
    Definition von "Hang", Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 304
  • NStZ-RR 2010, 66
  • StV 2008, 301
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.09.2007 - 1 StR 432/07

    Keine Wiedereinsetzung zur Anbringung von Verfahrensrügen; Recht auf konkrete und

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Aus ihm darf deshalb im Rahmen des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kein Schluss zu Lasten des Angeklagten gezogen werden (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 4; Tröndle/Fischer aaO § 66 Rdn. 27).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 11).
  • BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92

    Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Die Wiedereinsetzungsgesuche sind unzulässig, da die Revision des Angeklagten infolge der rechtzeitig erhobenen Sachrüge frist- und formgerecht begründet worden ist (BGHSt 1, 44; BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3, 7).
  • BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02

    Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Zwar kann festes Würgen am Hals geeignet sein, eine Lebensgefährdung herbei zu führen, doch reicht insoweit nicht jeder Griff aus, ebenso wenig bloße Atemnot (BGH StV 1993, 26; NJW 2002, 3264 f.).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. u. a. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 11).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 57/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 162/93

    Keine Abweichung von gesetzlichen Fristen zur Urteilsniederschrift

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    In solchen Fällen kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen nur ausnahmsweise bei besonderen Verfahrenslagen in Betracht, in denen dies zur Wahrung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) unerlässlich erscheint (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 8; BGH, Beschl. vom 15. März 2001 - 3 StR 57/01; Beschl. vom 25. September 2007 - 1 StR 432/07).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Denn bei der Revision des Angeklagten handelt es sich unabhängig von der Anzahl der Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (§ 37 Abs. 2 StPO; vgl. BGHR StPO § 345 Abs. 1 Fristbeginn 4).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der

  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

  • BGH, 26.08.1992 - 3 StR 328/92

    Rechtfertigung der Annahme einer das Leben gefährdenden Behandlung im Sinne des §

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Die Gefährlichkeitsprognose schätzt die Wahrscheinlichkeit dafür ein, ob sich der Täter in Zukunft trotz seines Hanges erheblicher Straftaten enthalten kann oder nicht (BGHSt 50, 188, 196; vgl. auch BGH StV 2008, 301, 320).
  • LG Kiel, 25.07.2008 - 2 KLs 4/07

    Sexueller Missbrauch: Anfassen des primären Geschlechtsorgans außerhalb der

    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder der aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGH NStZ 2008, S. 27; StV 2008, 301).
  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Der Versuch eines Angeklagten, das ihm vorgeworfene Verhalten sachlich anders darzustellen oder wegen tatsächlicher Umstände in einem milderen Licht erscheinen zu lassen, stellt indessen zulässiges Verteidigungsverhalten dar (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270), das ihm im Zuge der Maßregelanordnung nicht angelastet werden darf (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11; vom 5. April 2011 - 3 StR 12/11, StV 2011, 482; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301; vom 25. Februar 2000 - 2 StR 555/99, StV 2002, 19; Urteil vom 16. September 1992 - 2 StR 277/92, NJW 1992, 3247).
  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

    Insoweit braucht sich der Senat auch hier nicht näher mit der Frage zu befassen, ob es grundsätzlich zulässig ist, aus einer Gefährlichkeitsprognose auf den Hang des Täters zur Begehung von Straftaten rückzuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vgl. demgegenüber etwa BGH, Urteil vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, BGHSt 50, 121, 132: naheliegend, dass die Feststellung der Gefährlichkeitsprognose im Regelfall auf das Vorliegen eines Hangs hindeutet; BGH, Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, juris Rn. 8: Bejahung der Gefährlichkeitsprognose unvereinbar mit dem Schluss, bei dem Täter liege kein "Hang" zur Begehung von Straftaten vor).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 350/08

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (rechtlicher Hinweis; keine zu geringen

    Sie hat sich dabei auf zwei Entscheidungen des Senats (BGH, Beschl. vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07 = StV 2008, 301 sowie vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07 = StV 2008, 300) bezogen.
  • BGH, 10.07.2008 - 3 StR 239/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen (erhobene

    Denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einheitliches Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (BGH StV 2008, 301; Beschl. vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03).
  • BGH, 18.01.2022 - 2 StR 206/21

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung: Würgen am Hals)

    Von maßgeblicher Bedeutung sind insoweit Dauer und Stärke der Einwirkung, die abstrakt geeignet sein muss, das Leben des Opfers zu gefährden (BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, BeckRS 2008, 1435 Rn. 4; Urteil von 12. März 2013 - 4 StR 42/13, NStZ 2013, 519 (520), jeweils mwN).
  • BGH, 25.08.2022 - 3 StR 216/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Das empirische Wissen über das generelle Rückfallrisiko führt für sich allein noch nicht zur Entscheidung im Einzelfall, sondern erlaubt nur dessen erste Verortung im kriminologischen Erfahrungsraum (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 350/08, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 8 Rn. 5; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301, 302; vom 6. Dezember 2007 - 3 StR 355/07, StV 2008, 300, 301).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 525/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Dass der Angeklagte durch zwei Rechtsanwälte verteidigt wird, von denen nur einer die Frist zur Geltendmachung von Verfahrensbeschwerden beachtet, der andere sie indes versäumt hat, ändert hieran nichts; denn es handelt sich bei der Revision des Angeklagten unabhängig von der Zahl seiner Verteidiger um ein einziges Rechtsmittel mit einer einheitlichen Begründungsfrist (s. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2004 - 2 StR 458/03, juris Rn. 6 f.; vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07, StV 2008, 301).
  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

    Für die Beurteilung, ob von einem Angeklagten künftig infolge eines Hanges erhebliche Straftaten zu erwarten sind, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, bedarf es einer Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Verurteilten und aller individuellen protektiven und der für die bisherige Delinquenz bedeutsamen Faktoren (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07; vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232, 233).
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