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   BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07   

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https://dejure.org/2007,7180
BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07 (https://dejure.org/2007,7180)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2007 - 2 StR 182/07 (https://dejure.org/2007,7180)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 2 StR 182/07 (https://dejure.org/2007,7180)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung eines lebenslangen Berufsverbotes bei gleichzeitiger Verurteilung wegen versuchten Mordes sowie wegen sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen; Verbot der Ausübung eines Heilberufes und der damit verbundenen Hilfstätigkeiten; Voraussetzungen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 70

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 70
    Voraussetzungen eines Berufsverbots - hier bei einem Krankenpfleger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 80
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1968 - 2 StR 220/68

    Verbot der Ausübung des Berufs eines selbstständigen Gewerbetreibenden in der

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07
    Die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluss der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (std. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3 StR 188/03 m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03

    Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug)

    Auszug aus BGH, 01.06.2007 - 2 StR 182/07
    Die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluss der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (std. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3 StR 188/03 m. w. N.).
  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 362/16

    Entziehung Minderjähriger (Begriff des Entziehens: faktische Beeinträchtigung des

    b) Eine Verletzung der mit dem Beruf oder Gewerbe verbundenen Pflichten im Sinne des § 70 StGB liegt nur dann vor, wenn der Täter bei Tatbegehung gegen eine der speziellen Pflichten, die ihm bei der Ausübung seines Berufs oder Gewerbes auferlegt sind, verstößt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80 sowie Hanack in LK-StGB, 12. Aufl., § 70 Rn. 23).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2017 - 53 Ss 17/17

    Volksverhetzung: Billigung von Völkermord durch öffentliches Zeigen eines

    Mit den verschiedenen Handlungsmodalitäten, die mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz vom 28. Oktober 1994 in die Vorschrift des § 130 StGB eingefügt wurden, wollte der Gesetzgeber alle insoweit denkbaren Facetten agitativer Hetze wie auch verbrämter diskriminierender Missachtung erfassen und zu erwartenden Bemühungen um eine Nuancierung, Verfeinerung und Anpassung der Äußerungen an die neue Gesetzeslage vorbeugen (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2000, 1 StR 502/99, in: BGHSt 46, 36, 40; BGH Urteil vom 10. April 2002, 5 StR 481/01; in: BGHSt 47, 278, 280; OLG Rostock, Beschluss vom 23. Juli 2007, 1 Ss 80/06 I 42/06, StraFo 2007, 426 unter Hinweis auf: Leutheusser-Schnarrenberger, BT-Verhandlungen 12/227, S. 19671 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 1. Oktober 2015, 1 RVs 66/15, zit. n. juris; LK-von Bubnoff, StGB, 11. Aufl. § 130, Rdn. 46, 51; König/Seitz NStZ 1995, 1, 3).
  • OLG Zweibrücken, 22.06.2020 - 1 OLG 2 Ss 73/19

    Tierquälerei: Strafschärfende Berücksichtigung der beruflichen Stellung als

    Eine Verletzung der mit dem Beruf oder Gewerbe verbundenen Pflichten im Sinne des § 70 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. StGB liegt nur vor, wenn der Täter bei Tatbegehung gegen eine der speziellen Pflichten, die ihm bei der Ausübung seines Berufs oder Gewerbes auferlegt sind, verstößt (BGH Beschluss vom 01.06.2007 - 2 StR 182/02, StV 2008, 80).
  • BGH, 19.11.2019 - 1 StR 364/19

    Berufsverbot (Missbrauch von Beruf oder Gewerbe bzw. Verletzung der mit dem Beruf

    Denn zu dieser wiesen die festgestellten Tatumstände lediglich einen äußeren Bezug auf, auch soweit der Angeklagte möglicherweise als Arzt Zugriff auf die eingesetzten Medikamente hatte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07 Rn. 3 für die Berufspflichten eines Krankenpflegers).
  • VG Aachen, 02.02.2009 - 5 K 404/08
    Auf die Revision des Klägers hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts durch Beschluss vom 1. Juni 2007 (2 StR 182/07) auf, soweit gegen den Kläger ein Berufsverbot verhängt worden ist.

    Der Anordnung der berufsrechtlichen Maßnahme gegenüber dem Kläger steht schließlich auch nicht entgegen, dass der Bundesgerichthof in seinem Beschluss vom 1. Juni 2007 (2 StR 182/07) die Anordnung des Berufsverbots durch das Landgericht aufgehoben hat.

  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 609/10

    Betrug im besonders schweren Fall (Gewerbsmäßigkeit; rechtsfehlerhafte

    Die strafbare Handlung muss vielmehr einen inneren Zusammenhang mit dem Beruf erkennen lassen (vgl. BGHSt 22, 144, 146; Senat, StV 2008, 80, 81); sie muss symptomatisch für die Unzuverlässigkeit des Täters im Beruf erscheinen (vgl. Senat, NJW 1983, 2099).
  • BGH, 23.10.2019 - 4 StR 538/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und

    Der für einen Missbrauch des Berufs erforderliche berufstypische Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 1 StR 362/16, BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 9; Urteil vom 11. März 2015 - 2 StR 423/14, NStZ-RR 2016, 110, 111; Beschluss vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07, StV 2008, 80) ist bei den Taten zum Nachteil der Nebenklägerin B. gegeben, weil der Angeklagte zur Begehung der Taten ein ihm aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit zugängliches Narkosemittel verwendete und er das ihm in seiner Eigenschaft als behandelnder Arzt entgegengebrachte Vertrauen ausnutzte, um die Nebenklägerin zur Hinnahme der nicht lege artis durchgeführten Betäubungen zu veranlassen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2009 - 13 A 596/09

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die zweite Instanz und

    Dies gilt auch im Hinblick auf die Wertung, die Aufhebung des in dem Urteil gegen den Kläger ausgesprochenen Berufsverbots durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2007 - 2 StR 182/07 - habe keine Auswirkungen für die Beurteilung der berufsrechtlichen Zuverlässigkeit des Klägers.
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