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   BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05 (1)   

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BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05 (1) (https://dejure.org/2007,4681)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05 (1) (https://dejure.org/2007,4681)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2007 - 2 BvR 1983/05 (1) (https://dejure.org/2007,4681)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Verwerfung der Beschwerde eines Strafgefangenen gegen die Ablehnung einer Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt; Geltung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz außerhalb des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 32; ; BVerfGG § ... 34a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Absatz 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2; ; StVollzG § 9 Abs. 1; ; StVollzG § 9 Abs. 2; ; StVollzG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; StVollzG § 109; ; StVollzG § 109 Abs. 1; ; StVollzG § 111; ; StVollzG § 111 Abs. 1 Nr. 2; ; StVollzG § 116 Abs. 1; ; StVollzG § 120 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 9 Abs. 2 S. 2 § 109; GG Art. 19 Abs. 4
    Effektiver Rechtsschutz bei Verweis eines Strafgefangenen auf die Anfechtung ablehnender Entscheidungen einer sozialtherapeutischen Anstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 509
  • StV 2008, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Der Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz darf nicht in unverhältnismäßiger, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise beschränkt werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; stRspr).

    Gesichtspunkte einer geordneten Rechtspflege, die die Inkaufnahme von Erschwerungen des Rechtsschutzes rechtfertigen können, weil sie im Ganzen gerade der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 10, 264 ), sprechen nicht für den Weg, auf den das Landgericht den Beschwerdeführer gewiesen hat.

  • OLG Celle, 01.11.2005 - 1 Ws 392/05
    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    a) den Beschluss des Oberlandgerichts Celle vom 1. November 2005 - 1 Ws 392/05 (StrVollz) -,.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 1. November 2005 - 1 Ws 392/05 (StrVollz) - wird damit gegenstandslos.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Die gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG zu beteiligende Stammanstalt handelt lediglich in Prozessstandschaft für die Körperschaft, der sie angehört; eine Entscheidung in dem Rechtsstreit über eine Verlegung gemäß § 9 Abs. 2 StVollzG betrifft nur das Land als Träger des materiellen Rechts, nicht aber die ihm ebenfalls angehörende sozialtherapeutische Anstalt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 -, BVerwGE 80, 127 ).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Kommt demnach eine Beteiligung der Aufnahmeanstalt an dem Vollzugsverfahren nicht in Betracht, so ist es Sache des Landes, sicherzustellen, dass die Gründe, die die sozialtherapeutische Anstalt zur Verweigerung der Zustimmung bewegt haben, im gerichtlichen Verfahren von der beteiligten Stammanstalt geltend gemacht werden (vgl. für Fälle des mehrstufigen Verwaltungsakts, in denen eine Beiladung ausscheidet, BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1967 - BVerwG VI C 73.64 -, BVerwGE 26, 31 ), und Sache der Strafvollstreckungskammer, bei Bedarf die Möglichkeiten weiterer Sachaufklärung zu nutzen.
  • BGH, 29.09.2004 - 2 ARs 307/04

    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer)

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Kommen aber mehrere Auslegungen in Betracht, von denen nur eine dazu führt, dass sich der Betroffene im nicht auszuschließenden Fall divergierender Rechtsprechung anderer Gerichte in eine Lage versetzt sieht, die er als "kafkaesk" empfinden muss und aus der ihn nur langwierige weitere Gerichtsverfahren wieder befreien können, so ist auch dies bei der Auslegung zu berücksichtigen (zum Auslegungsgesichtspunkt der Vermeidung widersprüchlicher Entscheidungen im etwas anders gelagerten Fall der Verlegung nach § 9 Abs. 1 StVollzG vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2004 - 2 ARs 387/04 -, StraFo 2005, S. 86 ).
  • OLG Celle, 23.02.1984 - 3 Ws 41/84
    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Zumindest in den Fällen, in denen der Gefangene eine Verlegung innerhalb des Landes anstrebt (zu Fragen, die sich bei angestrebter Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt eines anderen Landes stellen, vgl. Arloth/Lückemann, a.a.O., § 9 Rn. 14), steht einer Ersetzung der Zustimmung der Aufnahmeanstalt durch das Landgericht, in dessen Bezirk die Stammanstalt ihren Sitz hat (§ 110 Satz 1 StVollzG), nicht entgegen, dass eine Beiladung der Aufnahmeanstalt zum Vollzugsverfahren nach dem Wortlaut des § 111 StVollzG nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Celle, NStZ 1984, S. 334; Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 111 Rn. 2; zur Frage einer verfassungskonformen Auslegung Seebode, NStZ 1984, S. 335 ).
  • OLG Hamm, 14.10.1993 - 1 Vollz (Ws) 179/93

    Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderen Bundesland; Zustimmungserklärung;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Die alternative Auslegung, wonach der Gefangene, der in eine andere Anstalt verlegt werden will, eine dazu erforderliche Zustimmung nicht gesondert einzuklagen hat, sondern seinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Verlegung im Klagewege allein gegen seine Stammanstalt verfolgen kann und muss (vgl. Arloth/Lückemann, a.a.O., § 9 Rn. 21; inzwischen auch LG Osnabrück, Beschluss vom 28. November 2005 - 13 StVK 700/05 - siehe auch, gegen die isolierte Anfechtbarkeit der erteilten Zustimmung eines anderen Landes zur Verlegung nach § 8 StVollzG, OLG Hamm, NStZ 1994, S. 256), bietet dem Gefangenen wirksameren Rechtsschutz.
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Der von Art. 19 Abs. 4 GG vermittelte Anspruch beschränkt sich nicht auf die gerichtliche Kontrolle und das gerichtliche Verfahren; das Grundrecht verbietet vielmehr auch über das Verfahrensrecht der Gerichte hinaus Maßnahmen, die geeignet sind, den Rechtsschutz der Betroffenen zu vereiteln, auch außerhalb des Prozessrechts (vgl. BVerfGE 100, 313 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Legt etwa ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, Juris, und vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ).
  • OLG Celle, 30.09.1999 - 1 VAs 11/99

    Verlegung; Jugendstrafvollzug; Strafgefangener; Jugendlicher;

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2007 - 2 BvR 1983/05
    Seinen - unumstrittenen und auch vom Landgericht vorausgesetzten - Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die beantragte Verlegung (vgl. OLG Celle, NStZ 2000, S. 167; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 9 Rn. 3; Arloth/Lückemann, StVollzG, 2004, § 9 Rn. 16) kann der Betroffene nach Auffassung des Landgerichts (nur) durchsetzen, indem er etwaige Bescheide angreift, mit denen seitens sozialtherapeutischer Anstalten die erforderliche Zustimmung verweigert wird.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 19.02.1997 - 2 BvR 2989/95

    Objektiv willkürlkiche Verkennung des Rechtsschutzziels

  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1661/23

    Erfolgreicher Eilantrag eines inhaftierten Beschwerdeführers betreffend die

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise aus, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, verletzt dies den Rechtsanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2021 - 2 BvR 2181/20 -, Rn. 21).
  • LG Frankenthal, 07.05.2020 - 2 StVK 751/19
    Denn gerade aus dem insofern vielfältigen Meinungsstand innerhalb der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung kann sich die Situation ergeben, dass die einer Überstellung zustimmende Stammanstalt bzw. die dort zuständige Strafvollstreckungskammer ihn auf eine Klage gegenüber der ablehnenden potentiell aufzunehmenden Anstalt verweist, die dort zuständige Strafvollstreckungskammer aber von einem reinen Verwaltungsinternum ausgeht und die Ansicht vertritt, dass die Klage nur gegen die Stammanstalt gerichtet werden kann (vgl. die der Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 26, zugrunde liegende Konstellation).

    Daraus ergibt sich für den Verurteilten eine unzumutbare Erschwerung und Verzögerung gerade entgegen Art. 19 Abs. 4 GG; mithin bezeichnet das BVerfG eine solche Situation für den Verurteilten als "kafkaesk" (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 27).

    Sie ist durch Auslegung zu lösen und nicht durch eine Anpassung des Rechtsstandpunkts des später entscheidenden Gerichts, es ist mithin eine Auslegung zu wählen, die diese Situation vermeidet; gerade im Rahmen der besonderen Gegebenheiten und Betroffenen im Strafvollzug (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 27).

    Dies ist im Verwaltungsprozess anerkannt; im Verfahren nach § 109 StVollzG, bei dem es sich im Grundsatz ebenfalls um ein solches Verfahren handelt, kann nichts anderes gelten (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 30).

    Im übrigen steht der Strafvollstreckungskammer als Ausprägung des Amtsermittlungsgrundsatzes die Möglichkeit weiterer Sachaufklärung zu (BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRs 2007, 13157, Rn. 31).

    Dies gilt nicht nur im Falle einer landesinternen begehrten Maßnahme (so die Konstellation bei BVerfG, Beschluss vom 22.03.2007, 2 BvR 1983/2005, JurionRS 2007, 13157, Rn. 31), sondern auch im Falle einer länderübergreifenden Verlegung finden dieselben Grundsätze Anwendung.

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf

    c) Dahinstehen kann, ob das Landgericht den Antrag des Beschwerdeführers in einer Weise ausgelegt hat, die den Rechtsschutz in verfassungswidriger Weise verkürzt, da es nicht von einem Verpflichtungsantrag, sondern von einem hinter dem eigentlichen Begehren zurückbleibenden Anfechtungsantrag ausgegangen ist (vgl. BVerfGK 10, 509 ).
  • BVerfG, 19.12.2012 - 2 BvR 166/11

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Vollzugsplan; Fortschreibung;

    Geht es um den Rechtsschutz in Strafvollzugssachen, so ist bei der Anwendung dieser Maßstäbe zu berücksichtigen, dass die Rechtsschutzsuchenden hier typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ).

    Ob eine derartige Einwirkungsmöglichkeit einer Behörde auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen ihre eigenen Maßnahmen bereits ihrer Struktur nach die Grenze des rechtsstaatlich Hinnehmbaren - nicht zuletzt auch die Grenzen des Kafkaesken (vgl. BVerfGK 10, 509 ) - überschreitet, kann offenbleiben.

    (4) Auch wenn man annehmen wollte, dass hinreichend gewichtige Gründe eine derartige mit der gewählten Auslegung des einfachen Rechts verbundene Erschwerung des Rechtsschutzes rechtfertigen könnten, ist das Oberlandesgericht jedenfalls seiner Pflicht, zu prüfen, ob derartige gewichtige, seine Auslegung rechtfertigende Gründe hier vorliegen (vgl. BVerfGK 10, 509 ), nicht nachgekommen.

  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Die Garantie wirksamen Rechtsschutzes schließt gewisse Erschwerungen des Zugangs zu den Gerichten durch sachgerechte prozessrechtliche Anforderungen - vor allem solche, die einer geordneten Rechtspflege und damit ebenfalls der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen - nicht aus (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; BVerfGK 10, 509 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.08.2021 - 2 BvR 2000/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Unterbringung in einer

    Legt ein Gericht Erklärungen in einer Weise aus, die das erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die an sich gebotene Sachprüfung, so liegt darin eine Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen aus Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (vgl. BVerfGK 10, 509 ;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, Rn. 23; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2021 - 2 BvR 1780/20 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

    Hier wäre zu beachten gewesen, dass bei der Auslegung von Anträgen den erkennbaren Interessen des rechtsschutzsuchenden Bürgers bestmöglich Rechnung zu tragen ist (vgl. BVerfGK 10, 509 ).
  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt;

    Nur wenn solche hinreichend gewichtigen Gründe vorliegen, kann die Erschwerung dem Rechtsschutzsuchenden zumutbar sein (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ).

    Bei der Auslegung der (auch) für den Rechtsschutz von Gefangenen geltenden Verfahrensvorschriften ist im Gegenteil zu berücksichtigen, dass diese typischerweise nach Bildungsstand, materiellen Ressourcen und Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit den Kompliziertheiten der Rechtsordnung nicht gut gerüstet sind (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2012 - 2 BvR 166/11 -, NStZ-RR 2013, S. 120 ).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 2 BvR 162/16

    Beschwer eines Strafgefangenen durch eine strafvollzugsrechtliche Entscheidung

    Die Garantie wirksamen Rechtsschutzes schließt gewisse Erschwerungen des Zugangs zu den Gerichten durch sachgerechte prozessrechtliche Anforderungen - vor allem solche, die einer geordneten Rechtspflege und damit ebenfalls der Wirksamkeit des Rechtsschutzes dienen - nicht aus (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 ; BVerfGK 10, 509 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen Art. 19 Absatz 4 Satz 1

    Legt ein Gericht den Verfahrensgegenstand in einer Weise fest, die das vom Antragsteller erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel ganz oder in wesentlichen Teilen außer Betracht lässt, und verstellt es sich dadurch die - an sich gebotene - Sachprüfung des erhobenen Begehrens, so liegt darin eine sachlich nicht nachvollziehbare Rechtswegverkürzung, die den Rechtsschutzanspruch des Betroffenen nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG im Grundsätzlichen missachtet (vgl. BVerfGK 10, 509 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1997 - 2 BvR 2989/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, juris, Rn. 55; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Juni 2007 - 2 BvR 2395/06 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2007 - 2 BvR 2282/06 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 2008 - 2 BvR 31/06 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2017 - 2 BvR 476/16 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2021 - 1 BvR 2671/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8. August 2021 - 2 BvR 2000/20 -, juris, Rn. 24; s. auch BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 2 BvR 1719/19 -, juris, Rn. 21 ["Sachdienliche Auslegung von Anträgen"]).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 16/17

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kostenfestsetzung; Erinnerung; Anhörungsrüge;

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven

  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

  • OLG Bamberg, 18.02.2010 - 1 Ws 45/10

    Maßregelvollstreckung: Verlegung in eine Maßregelvollzugseinrichtung eines

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvR 1541/13

    Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) und Anforderungen an

  • BVerfG, 18.08.2021 - 2 BvR 2181/20

    Anhalten eines Briefs im Strafvollzug (Postkontrolle bei Gefangenen;

  • OLG Celle, 07.04.2011 - 1 Ws 115/11

    Strafvollstreckungskammer ist gebunden an konkludente Bejahung der eigenen

  • BVerfG, 15.09.2014 - 2 BvR 2192/13

    Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme trotz Verstoßes gegen den Anspruch auf

  • BVerfG, 08.04.2014 - 2 BvR 1800/13

    Arbeitspflicht eines sehbehinderten Strafgefangenen (belastende Wirkung der

  • OLG Naumburg, 12.04.2012 - 2 Ws 321/11

    Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Ausstattung des Verwahrraums

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 1780/20

    Recht auf effektiven Rechtsschutz nach dem Strafvollzugsgesetz (Auslegung des

  • BVerfG, 02.10.2023 - 2 BvR 69/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Zwangsmedikation und Fixierung

  • VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 186/17

    Stattgabe; effektiver Rechtsschutz; Erinnerung; Bezeichnung der angegriffenen

  • BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 2598/13

    Rechtsschutz gegen Disziplinarmaßnahmen im Strafvollzug (einstweilige Aussetzung

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2016 - 2 AR 16/16

    Strafvollstreckungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit der

  • OLG Hamm, 26.06.2023 - 1 Vollz 239/23
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 01.06.2007 - 8 KLs 600 Js 439/06   

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https://dejure.org/2007,25886
LG Bochum, 01.06.2007 - 8 KLs 600 Js 439/06 (https://dejure.org/2007,25886)
LG Bochum, Entscheidung vom 01.06.2007 - 8 KLs 600 Js 439/06 (https://dejure.org/2007,25886)
LG Bochum, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 8 KLs 600 Js 439/06 (https://dejure.org/2007,25886)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 88
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 120/98

    Vollstreckungsreihenfolge: Vorwegvollzug einer Freiheitsstrafe vor einer

    Auszug aus LG Bochum, 01.06.2007 - 8 KLs 600 Js 439/06
    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen, da es sich bei dieser Entscheidung weder um einen verfahrensabschließenden Beschluss (in dem Sinne, dass er mit einer Entscheidung nach § 464 I StPO gleichzustellen wäre) noch in einem selbständigen Zwischenverfahren ergangen ist (vgl. hierzu OLG Köln NStZ 1999, 535 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06   

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https://dejure.org/2006,28262
OLG Jena, 14.08.2006 - 1 Ws 244/06 (https://dejure.org/2006,28262)
OLG Jena, Entscheidung vom 14.08.2006 - 1 Ws 244/06 (https://dejure.org/2006,28262)
OLG Jena, Entscheidung vom 14. August 2006 - 1 Ws 244/06 (https://dejure.org/2006,28262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 88
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • OLG Jena, 14.08.2014 - 1 Ws 345/14

    Führungsaufsicht: Elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes des

    Außerdem beinhaltet die Prüfung der Gesetzmäßigkeit die Prüfung, ob die Weisung dem nach Art. 103 Abs. 2 GG zu beachtenden Bestimmtheitsgrundsatz gerecht wird (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

    Denn es ist nicht Aufgabe des im Beschwerdeverfahren auf eine Gesetzmäßigkeitskontrolle beschränkten Senats, die beanstandete Anordnung einzelner führungs-aufsichtlicher Weisungen nachträglich mit einer tragfähigen Begründung zu versehen und auf diese Weise eigene Zweckmäßigkeits- und Ermessenserwägungen an Stelle der zuständigen Strafvollstreckungskammer anzustellen (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

    Dies gilt insbesondere für die Weisung zu Ziffer III. 1., sich zweimal im Monat nach näherer Weisung des zuständigen Bewährungshelfers bei diesem durch persönliche Vorsprache zu melden, die mangels Angabe der Rechtsgrundlage nicht zweifelsfrei erkennen lässt, ob damit ein strafbewehrtes Meldegebot nach § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB verhängt oder der Verurteilte - ohne Strafdrohung - nach § 68 Abs. 2 StGB angehalten werden sollte, sich regelmäßig einem Betreuungsgespräch mit seinem Bewährungshelfer zu stellen (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

    dd) Schließlich verstößt auch die dem Verurteilten unter Ziffer III. 11. erteilte Weisung, den Anordnungen seines Bewährungshelfers "gewissenhaft" Folge zu leisten, gegen das Bestimmtheitsgebot (vgl. Senatsbeschluss StV 2008, 88).

  • OLG Bamberg, 15.03.2012 - 1 Ws 138/12

    Rechtmäßigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht: Wohnsitzwechsel nur

    Eine im Rahmen der Führungsaufsicht nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 StGB erteilte Weisung an den Verurteilten, sich mindestens einmal wöchentlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsgebot, wenn nicht gleichzeitig die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert ist (u.a. Anschluss an OLG Jena StV 2008, 88).

    Zumindest muss eine Frequenz der Meldungen beim Bewährungshelfer vorgegeben werden (Fischer § 68 b Rn. 9) und deshalb muss die Art und Weise der Meldung näher konkretisiert werden (OLG Jena StV 2008, 88).

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2010 - 1 Ws 107/10

    Erteilung einer gesetzwidrigen Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht; Tragung

    Erst die genaue Bestimmung des Verlangten oder Verbotenen in dem die Führungsaufsicht anordnenden oder ändernden Beschluss gibt dem Tatbestand des § 145a StGB , für den die Weisungen die Funktion einer Blankettausfüllung haben, die Konturen und gewährleistet die Übereinstimmung mit Art. 103 Abs. 2 GG (Thüringer Oberlandesgericht StV 2008, 88 ).
  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 2 Ws 190/12

    Eintritt von Führungsaufsicht und Weisungen

    Zwar darf die Erteilung von Weisungen, die allein dem Gericht obliegt, grundsätzlich nicht an den Bewährungshelfer delegiert werden, ebenso wenig deren nähere Ausgestaltung (vgl. auch OLG Jena, StV 2008, 88; OLG Frankfurt NStZ 1998, 318).
  • OLG Saarbrücken, 02.10.2013 - 1 Ws 160/13

    Beschwerdeverfahren gegen eine Weisung der Führungsaufsicht bei einem mehrfach

    OLG, StV 2008, 88, OLG Dresden, NStZ-RR 2008, 327; z.B. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2009 - 1 Ws 187/09 -, 19. November 2009 - 1 Ws 211/09 - und vom 4. Januar 2013 - 1 Ws 276/12 -) und für die Weisungen nach § 68 b Abs. 1 Satz 1 StGB in § 68 b Abs. 1 Satz 2 StGB noch einmal klarstellend aufgenommen wurde.
  • OLG Hamburg, 04.03.2008 - 2 Ws 205/07

    Berufsverbotsgleiche Führungsaufsichtsweisung

    Hierzu ist er als Beschwerdegericht ungeachtet der Frage, ob im Rahmen der Gesetzmäßigkeitsprüfung nach § 453 Abs. 2 S. 2 StPO das Beschwerdegericht - wie allgemein gemäß § 309 Abs. 2 StPO (h.M., vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 309 Rdn. 4 m.w.N.) - eigenes Ermessen ausüben darf (verneinend ThürOLG in StV 2008, 88; Meyer-Goßner, a.a.O.), befugt, weil die nach Änderung verbleibende Weisung als minus in der durch die Vorinstanz ausgesprochenen Weisung enthalten ist.
  • KG, 23.01.2014 - 2 Ws 11/14

    elektronische Fußfessel - Anordnung der "Elektronischen Fußfessel" im Rahmen der

    Eine - im Rahmen des Beschwerdeverfahrens allein überprüfbare - Gesetzwidrigkeit einer Weisung im Rahmen der Führungsaufsicht liegt nur vor, wenn eine solche im Gesetz nicht vorgesehen, unbestimmt, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Bamberg, StV 2012, 737; OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 Ws 541/13 -, vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 -).
  • KG, 20.12.2013 - 2 Ws 541/13

    Führungsaufsicht: Nachträgliche Änderung der Dauer der Unterstellung unter

    Dies ist dann der Fall, wenn die getroffene Anordnung im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des der Strafvollstreckungskammer eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; Senat, Beschlüsse vom 12. Januar 2012 - 2 Ws 11/12 -, 11. August 2011 - 2 Ws 290/11 -, 23. Februar 2011 - 2 Ws 42/11 -, 28. Oktober 2008 - 2 Ws 524/08 - und 1. September 2008 - 2 Ws 426/08 - ferner - jeweils zu Entscheidungen nach §§ 56a ff. StGB - OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2006, 327; OLG Celle NStZ-RR 2011, 122; OLG Jena NStZ 2006, 39; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 89; NStZ-RR 2004, 362; Appl in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 453 Rdnr. 13; Meyer-Goßner, StPO 56. Aufl., § 453 Rdn. 12).
  • KG, 16.01.2019 - 5 Ws 221/18

    Führungsaufsicht: Voraussetzungen der unbefristeten Verlängerung im Bereich

    Gesetzwidrig ist eine Anordnung dann, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig, unbestimmt oder unzumutbar ist oder sonst die Grenzen des dem erstinstanzlichen Gericht eingeräumten Ermessens überschreitet (vgl. OLG Dresden NJW 2009, 3315; OLG Jena StV 2008, 88; OLG Karlsruhe StV 2010, 643; KG, Beschluss vom 5. August 2013 - 2 Ws 365/13 - m.w.N.; Senat, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 5 Ws 8/18 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 453 Rdn. 12).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2008 - 3 Ws 765/08

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit einer Weisung zur Vorlage von Nachweisen beim

    Die Prüfung der Gesetzmäßigkeit beinhaltet neben der Prüfung, ob die angefochtene Entscheidung in den angewendeten Vorschriften eine ausreichende Rechtsgrundlage hat und ob Ermessensmissbrauch vorliegt, auch die Prüfung, ob der Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten ist (OLG Jena, StV 2008, 88; Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 454 Rn 12 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2016 - 1 Ws 97/16

    Weisungen der Führungsaufsicht bei einem in der Motorradszene verhafteten

  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 4 Ws 387/22

    Bewährungshilfe: Kompetenz für Bestimmung der Einbestellungsfrequenz

  • OLG Frankfurt, 17.06.2016 - 1 Ss 66/15

    Zur Bestimmtheit von Weisungen während der Führungsaufsicht

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 14/14

    Führungsaufsicht: Bestimmtheit eines Aufenthaltsverbots

  • OLG Stuttgart, 09.03.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot bei Melde-, Kontroll- oder Vorstellungsweisungen im Rahmen der

  • OLG Hamm, 19.12.2017 - 1 Ws 561/17

    Keine Maßregel nach Haftentlassung bei günstiger Prognose

  • KG, 05.05.2014 - 2 Ws 163/14

    Verbotszone bei Führungsaufsicht

  • KG, 22.01.2014 - 2 Ws 605/13

    Bestimmtheit einer Kontrollweisung gemäß § 68b StGB

  • OLG Hamm, 21.06.2012 - 1 Ws 190/12

    Elektronische Fußfessel, Zulässigkeit, Führungsaufsicht, Weisung

  • OLG Stuttgart, 09.02.2023 - 4 Ws 57/23

    Bestimmtheitsgebot einer Kontrollweisung; Inhaltliche Bestimmtheit einer

  • KG, 18.12.2014 - 5 Ws 57/14

    Bedeutung der Anhörung des Sachverständigen für Anordnungen nach §§ 56a ff. StGB

  • OLG Dresden, 25.03.2010 - 2 Ws 113/10

    Eintritt der Führungsaufsicht kraft Gesetzes; Zulässigkeit von Weisung im Rahmen

  • OLG Jena, 06.12.2007 - 1 Ws 458/07

    Führungsaufsicht

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