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   OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09   

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OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09 (https://dejure.org/2009,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2009 - 3 Ss 53/09 (https://dejure.org/2009,2028)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2009 - 3 Ss 53/09 (https://dejure.org/2009,2028)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung eines Widerspruchs gegen die Verwertung einer ohne Einschaltung eines Richters gewonnenen Blutprobe; Annahme einer drohenden Gefahr eines Beweismittelverlustes bei Notwendigkeit der Rückrechnung über einen Zeitraum von mehr als sieben ...

  • blutalkohol PDF, S. 371
  • Judicialis

    StPO § 81 a; ; StPO § 81 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; GVG § 152

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbots [hier: BAK-Gutachten]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahme/Blutprobe - Verwertungsverbote - Kokain - Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • beck-blog (Auszüge)

    Für Verteidiger: Nochmals zum Richtervorbehalt bei Blutprobe - So muss der "Widerspruch" des Verteidigers aussehen!

  • IWW (Kurzinformation)

    Blutentnahme - Beweisverwertungsverbot setzt voraus, dass Widerspruch spezifiziert begründet wurde

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 25 Ds 41 Js 1486/08
  • OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 386
  • NStZ-RR 2010, 273
  • StV 2009, 462
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 3 Ss 7/09

    Anforderungen an die Revisionsrüge bei Geltendmachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Insbesondere teilt der Revisionsführer den genauen Wortlaut der Erklärung mit, mit der er der Verwertung des Blutalkoholgutachtens des Labors Q widersprochen hat (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 Ss 7/09 OLG Hamm).

    Erforderlich ist vielmehr eine spezifizierte Begründung des Widerspruchs, in der zumindest in groben Zügen die Gesichtspunkte anzugeben sind, unter denen der Angeklagte das Beweismittel für unverwertbar hält (BGH, NJW 2007, 3587, 3589; NJW 2008, 307, 308; KK-Diemer, 6. Aufl., § 136 StPO Randnummern 17 a und 28; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 Ss 7/09 OLG Hamm).

    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3589; Senat, Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09 OLG Hamm; vgl. in diesem Sinne zur Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ 1999, 94; NStZ 1998, 636).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Einer Verletzung des Richtervorbehaltes des § 81 a Abs. 2 StPO und die damit verbundene mögliche Verletzung des Beschuldigten in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes auf effektiven Rechtsschutz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2007, 1345; NJW 2008, 2053) - selbstverständlich - voraus, dass die Anordnungskompetenz des Richters und nicht etwa die eines Ermittlungsbeamten, sei es des Staatsanwaltes, sei es eines seiner Hilfspersonen i.S.d. § 152 GVG - missachtet bzw. unterlaufen worden ist.

    Zwar mag die Anordnung der Blutprobenentnahme bei Gefahr im Verzug i.S.v. § 81 a Abs. 2 StPO zunächst dem Staatsanwalt selbst und - nachrangig - seinen Hilfspersonen zustehen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1345 und NJW 2008, 3053), doch ist dieses Rangverhältnis, da allein im Bereich der Ermittlungsbehörden und damit den Bereich der Exekutive betreffend, für die Frage der Verletzung des Richtervorbehaltes von vornherein bedeutungslos.

  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Erforderlich ist vielmehr eine spezifizierte Begründung des Widerspruchs, in der zumindest in groben Zügen die Gesichtspunkte anzugeben sind, unter denen der Angeklagte das Beweismittel für unverwertbar hält (BGH, NJW 2007, 3587, 3589; NJW 2008, 307, 308; KK-Diemer, 6. Aufl., § 136 StPO Randnummern 17 a und 28; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 Ss 7/09 OLG Hamm).

    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3589; Senat, Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09 OLG Hamm; vgl. in diesem Sinne zur Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ 1999, 94; NStZ 1998, 636).

  • BGH, 14.07.1998 - 4 StR 253/98

    Verdeutlichung der Angriffsrichtung der Rüge innerhalb der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3589; Senat, Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09 OLG Hamm; vgl. in diesem Sinne zur Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ 1999, 94; NStZ 1998, 636).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Ausgehend von der von der Revision vorgetragenen Tatzeit um 23.30 Uhr hätte damit auch unter Zugrundelegung knappester Prüfungszeiträume für den Eildienstrichter (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12.03.2009, 3 Ss 31/09 OLG Hamm und Senat, NJW 2009, 242, 243) vor 06.30 Uhr keine richterliche Entscheidung erreicht und vor etwa 07.00 Uhr keine Blutprobe auf der Grundlage einer solchen Entscheidung entnommen werden können.
  • BGH, 26.08.1998 - 3 StR 256/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3589; Senat, Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09 OLG Hamm; vgl. in diesem Sinne zur Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ 1999, 94; NStZ 1998, 636).
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Ausgehend von der von der Revision vorgetragenen Tatzeit um 23.30 Uhr hätte damit auch unter Zugrundelegung knappester Prüfungszeiträume für den Eildienstrichter (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 12.03.2009, 3 Ss 31/09 OLG Hamm und Senat, NJW 2009, 242, 243) vor 06.30 Uhr keine richterliche Entscheidung erreicht und vor etwa 07.00 Uhr keine Blutprobe auf der Grundlage einer solchen Entscheidung entnommen werden können.
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Zwar mag die Anordnung der Blutprobenentnahme bei Gefahr im Verzug i.S.v. § 81 a Abs. 2 StPO zunächst dem Staatsanwalt selbst und - nachrangig - seinen Hilfspersonen zustehen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1345 und NJW 2008, 3053), doch ist dieses Rangverhältnis, da allein im Bereich der Ermittlungsbehörden und damit den Bereich der Exekutive betreffend, für die Frage der Verletzung des Richtervorbehaltes von vornherein bedeutungslos.
  • BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06

    Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3589; Senat, Beschluss vom 26.02.2009, 3 Ss 7/09 OLG Hamm; vgl. in diesem Sinne zur Angriffsrichtung einer Verfahrensrüge im Revisionsverfahren BGH NStZ 2007, 161, 162; NStZ 1999, 94; NStZ 1998, 636).
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
    Erforderlich ist vielmehr eine spezifizierte Begründung des Widerspruchs, in der zumindest in groben Zügen die Gesichtspunkte anzugeben sind, unter denen der Angeklagte das Beweismittel für unverwertbar hält (BGH, NJW 2007, 3587, 3589; NJW 2008, 307, 308; KK-Diemer, 6. Aufl., § 136 StPO Randnummern 17 a und 28; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 Ss 7/09 OLG Hamm).
  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    18aa) Beanstandet der Revisionsführer nämlich, dass das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung Grundlage des Schuldspruchs ist, obwohl es unverwertbar gewesen sei, so ist nach § 344 Abs. 2 StPO konkret vorzutragen, dass einer tatrichterlichen Verwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257 StPO bezeichneten Zeitpunkt (BGHSt 42, 15/23; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46/48) widersprochen worden ist (BGH NJW 2006, 707/708; OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - Az.: 3 Ss 359/09 - zit. nach juris; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG München Beschluss vom 15. September 2009 - Az.: 4 StRR 114/10; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG München Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 4 StRR 105/09 - S. 3; OLG Hamm StV 2009, 462/463; OLG Celle StraFO 2009, 330/331; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 81a Rdn. 34; Metz NStZ-RR 2010, 271/273 f.).

    bb) Der Revisionsführer hat der Verwertung des toxikologischen Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin der Universität München vom 24. Februar 2010 sowohl vor als auch ausdrücklich während der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München am 31. August 2010 widersprochen und dem Revisionsgericht auch den Wortlaut seines Widerspruchs mitgeteilt (OLG Hamm StV 2009, 462/463).

    Deshalb scheidet Willkür immer dann aus, wenn im Einzelfall schon das Revisionsvorbringen ergibt, dass ein Richter im fraglichen Zeitraum gar nicht erreichbar war (OLG Hamm StV 2009, 462/463).

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

    Mangels - den handelnden Polizeibeamten somit bekannter - Erreichbarkeit eines Richters kann es nicht als willkürlich oder grob fehlerhaft angesehen werden, wenn die Ermittlungsbeamten ihre Eilkompetenz nach § 81 a Abs. 2 StPO angenommen und selbst die Entnahme der Blutprobe angeordnet haben, zumal vorliegend ein Nachtrunk im Raume stand (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2009 - 3 Ss 53/09 -).

    Zwar mag die Anordnung der Blutprobenentnahme bei Gefahr im Verzug i.S.v. § 81 a Abs. 2 StPO zunächst dem Staatsanwalt selbst und - nachrangig - seinen Ermittlungspersonen zustehen, doch ist dieses Rangverhältnis, da allein im Bereich der Ermittlungsbehörden und damit den Bereich der Exekutive betreffend, für die Frage der Verletzung des Richtervorbehaltes von vornherein bedeutungslos (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2009 - 3 Ss 53/09 -).

  • OLG Hamm, 10.06.2010 - 2 RVs 30/10

    Reichweite des Richtervorbehalts hinsichtlich der Entnahme einer Blutprobe bei

    Zwar mag die Anordnung der Blutprobenentnahme bei Gefahr im Verzug i.S.v. § 81 a Abs. 2 StPO zunächst dem Staatsanwalt selbst und - nachrangig - seinen Hilfspersonen zustehen (vgl. BVerfG, NJW 2007, 1345 und NJW 2008, 3053), doch ist dieses Rangverhältnis, da allein im Bereich der Ermittlungsbehörden und damit den Bereich der Exekutive betreffend, für die Frage der Verletzung des Richtervorbehaltes von vornherein bedeutungslos (vgl. OLG Hamm StV 2009, 462; OLG Frankfurt, DAR 2010, 145).

    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH NJW 2007, 3587, 3589; OLG Hamm, StV 2009, 462 f.).

  • OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10

    Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren

    Der Senat hat mehrfach entschieden, dass auch die fehlende Kontaktaufnahme zur Staatsanwaltschaft ein Beweisverwertungsverbot nicht begründen kann (Beschluss vom 12.01.2010 a. a. O; Beschluss vom 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09 -, Nds.Rpfl. 2010, 131; Beschluss vom 15.06.2010 - 32 Ss 70/10; ebenso OLG Hamm NStZ-RR 2009, 386 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ss 310/09).
  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

    Die dadurch bedingte Rückrechnung über einen Zeitraum von mehr als sieben Stunden würden sowohl bezüglich der Feststellung der absoluten Fahruntüchtigkeit des Angeklagten als auch für die Frage der Beurteilung der Voraussetzungen der §§ 20, 21 StGB zu der drohenden Gefahr eines Beweismittelverlustes führen (so zu Recht: OLG Hamm Beschl. v. 24.03.2009 - 3 Ss 53/09).
  • OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge

    Ferner müssen der Widerspruch und die Revisionsbegründung die Angriffsrichtung des Widerspruchs erkennen lassen, wenn es - wie bei § 81a StPO - mehrere mögliche Angriffsrichtungen geben kann (OLG Hamm NStZ-RR 2009, 386).
  • OLG Celle, 25.01.2010 - 322 SsBs 315/09

    Verwertbarkeit einer ohne Einschaltung des zuständigen Staatsanwalts angeordneten

    Denn die Verletzung des Richtervorbehalts des § 81 a Abs. 2 StPO und die damit möglicherweise verbundene Verletzung des Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG auf effektiven Rechtsschutz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass die Anordnungskompetenz des Richters und nicht etwa die eines Ermittlungsbeamten missachtet worden ist (ebenso bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.10.2009, 1 Ss 310/09, juris; OLG Hamm StV 2009, 462 ff. = NStZ-RR 2009, 386 f. = Blutalkohol 46, 282 ff. unter Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht NJW 2007, 1345 und 2008, 2053; im Ergebnis ebenso, allerdings mit anderer Begründung OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, juris).
  • OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt:

    Erforderlich ist vielmehr eine spezifizierte Begründung des Widerspruchs, in der die Angriffsrichtung des Widerspruchs, d.h. die Gesichtspunkte anzugeben sind, unter denen der Angeklagte das Beweismittel für unverwertbar hält (BGH, NJW 2007, 3587, 3589; NJW 2008, 307, 308; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 386 - jew. mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

    Erforderlich ist vielmehr eine konkrete und fallbezogene Begründung des Widerspruchs, in der - zumindest in groben Zügen - anzugeben sind, unter welchem Gesichtspunkt der Angeklagte den zu erhebenden oder schon erhobenen Beweis für unverwertbar hält (BGHSt aaO; OLG Hamm StV 2009, 462, 463).
  • OLG Hamm, 24.08.2010 - 3 RBs 223/10

    Anforderungen an eine die Verletzung des § 81a Abs. 2 StPO geltend machende

    Deshalb muss die Begründung des Widerspruchs die Angriffsrichtung erkennen lassen, die den Prüfungsumfang durch das Tatgericht begrenzt (BGH, Beschl. v. 11.09.2007 - 1 StR 273/07; Senatsbeschl. v. 30.03.2010 - III-3 RVs 9/10 u. v. 24.03.2009, NStZ-RR 2009, S. 386 m. w. N.).
  • OLG Jena, 30.05.2011 - 1 SsBs 23/11

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit eines Rauschmittelbefundes

  • LG Düsseldorf, 10.02.2011 - 29 Ns 19/11

    Polizeibeamte dürfen im Falle der offensichtlichen Nichterreichbarkeit eines

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 9/10

    Richterlicher Eildienst, Nachtzeit, praktischer Bedarf, Revision, Widerspruch,

  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

  • OLG Celle, 15.06.2010 - 32 Ss 70/10

    Allein aus der Höhe der Blutalkoholkonzentration (BAK) kann nicht auf die

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