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   OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08   

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OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08 (https://dejure.org/2009,3313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.06.2009 - 1 Ss 183/08 (https://dejure.org/2009,3313)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 (https://dejure.org/2009,3313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung im Le...ikon straßenverkehrsrechtlicher Stichwörter mit Erläuterungen und Urteilen zum Verkehrsrecht

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis eines Polizisten zur Anordnung einer Blutentnahme wegen des dringenden Verdachts einer Trunkenheitsfahrt; Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt

  • blutalkohol PDF, S. 527
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 316; StPO § 81 a
    Blutentnahme setzt grundsätzlich richterliche Anordnung voraus

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsstrafrecht: Kein Beweisverwertungsverbot einer ohne richterliche Anordnung abgenommenen Blutprobe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 316; StPO § 81a
    Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei bei Gefahr im Verzug; Verletzung des Richtervorbehalts durch rechtsfehlerhafte polizeilichen Dienstanweisung; Festhaltekompetenz der Polizei bis zum Eingang der richterlichen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 516
  • VersR 2010, 828
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Dabei kann der Senat im Hinblick auf die erhobene Verfahrensrüge offen lassen, ob diese bereits deshalb unzulässig ist, weil sie sich nicht zur Frage verhält, ob der Angeklagte der Verwertung der Blutprobe in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Y. bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 2269 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NZV 2008, 362 ff.; OLG Hamm NJW 2009, 242 ff.; Prittwitz StV 2008, 486 ff., 492 ff.), denn die Rüge erweist sich jedenfalls als unbegründet.

    12.08.2005 -2 BvR 1404/04; BGHSt 32, 68 ff., 70; 41, 30 ff., 34; 47, 362 ff., 366; 48, 240 ff., 248; zusammenfassend: BGH NJW 2007, 2269 ff.; Senat aaO.).

    Bei der gebotenen Abwägung des Einzelfalles ist zudem zu sehen, dass der Verletzung des Richtervorbehalts aus objektiver Sicht deshalb geringeres Gewicht beikommt, weil eine richterliche Anordnung in Anbetracht der klaren Ausgangslage vorliegend höchstwahrscheinlich zu erlangen gewesen wäre (zur Beachtlichkeit dieses Gesichtspunkts vgl. BGH NJW 2007, 2269 ff.; Senat aaO.).

  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 775/82

    Telefonüberwachung und Beweisverwertung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Gemessen an diesen Maßstäben ist - jenseits der gesetzlichen Regelung des § 136a Abs. 3 StPO - ein Verwertungsverbot dann anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch objektiv willkürliche Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so schwerwiegend beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wird (BGH aaO.; vgl. ferner BGHSt 31, 296; 31, 304 ff. 308; 34, 39; 35, 32 ff., 34 ff.; Senat StRR 2008, 242).

    Auch wenn dieser die Blutentnahme zu Unrecht angeordnet hat, ist sein Verstoß nicht mit den von der Rechtsprechung insoweit angenommenen Fallgestaltungen vergleichbar, wie etwa der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ff., 398 ff.) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ff.), der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296 ff.) und der akustischen Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ff., 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) oder in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ff.).

  • BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85

    Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Gemessen an diesen Maßstäben ist - jenseits der gesetzlichen Regelung des § 136a Abs. 3 StPO - ein Verwertungsverbot dann anzunehmen, wenn einzelne Rechtsgüter durch objektiv willkürliche Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so schwerwiegend beeinträchtigt werden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wird (BGH aaO.; vgl. ferner BGHSt 31, 296; 31, 304 ff. 308; 34, 39; 35, 32 ff., 34 ff.; Senat StRR 2008, 242).

    Auch wenn dieser die Blutentnahme zu Unrecht angeordnet hat, ist sein Verstoß nicht mit den von der Rechtsprechung insoweit angenommenen Fallgestaltungen vergleichbar, wie etwa der Durchführung von Abhörmaßnahmen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Grundsätze (BGHSt 36, 396 ff., 398 ff.) oder zur gezielten Verleitung des Angeklagten zum unbewussten Schaffen von Anknüpfungstatsachen für ein Sachverständigengutachten (BGHSt 34, 39 ff.), der Einbeziehung eines Raumgesprächs zwischen Eheleuten in die Telefonüberwachung (BGHSt 31, 296 ff.) und der akustischen Wohnraumüberwachung in einem nicht allgemein zugänglichen, als Wohnung zu bewertenden Vereinsbüro (BGHSt 42, 372 ff., 377 zu § 100c Abs. 1 StPO a.F.) oder in einem Krankenzimmer (BGHSt 50, 206 ff.).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Dabei kann der Senat im Hinblick auf die erhobene Verfahrensrüge offen lassen, ob diese bereits deshalb unzulässig ist, weil sie sich nicht zur Frage verhält, ob der Angeklagte der Verwertung der Blutprobe in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Y. bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt widersprochen hat (vgl. hierzu BGH NJW 2007, 2269 ff.; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg NZV 2008, 362 ff.; OLG Hamm NJW 2009, 242 ff.; Prittwitz StV 2008, 486 ff., 492 ff.), denn die Rüge erweist sich jedenfalls als unbegründet.

    Während die obergerichtliche Rechtsprechung zunehmend dazu neigt, eine solche allenfalls in Ausnahmefällen anzunehmen (vgl. OLG Köln aaO.; OLG Hamm NJW 2009, 242 ff.; Hanseatisches OLG Hamburg aaO.; krit. zur Relevanz sog. Schwellenwerte: Fikenscher NStZ 2009, 124 ff.), wurde bislang vor allem von Instanzgerichten die Ansicht vertreten, bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt bestehe generell eine polizeiliche Anordnungskompetenz, weil jede zeitliche Verzögerung bis zur Blutentnahme zu Unsicherheiten bis hin zur Unmöglichkeit führen könne, zuverlässige Blutalkohol-konzentrationswerte zu bestimmen (LG Hamburg NZV 2008, 213; LG Braunschweig NdsRpfl. 2008, 84 ff.; LG Heidelberg aaO., LG Cottbus aaO.; AG Tiergarten aaO.).

  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Entgegen der Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe in ihrer Stellungnahme vom 01.12.2008 darf der Beschuldigte - als Annexkompetenz aus § 81a StPO - im Falle der für notwendig erachteten Einholung einer richterlichen Anordnung durch den Ermittlungsbeamten auch bis zum Eingang der Entscheidung des Richters festgehalten und auch bereits zum Ort, an welchem die Blutentnahme durchgeführt werden soll, verbracht werden (vgl. auch hierzu OLG Hamm aaO.; dass. Beschluss vom 12.03.2009, 3 Ss 31/09; a.A. Götz NStZ 2008, 240 f.).

    Auch die fehlende Dokumentation - diese führt für sich gesehen nicht zu einem Verwertungsverbot (BVerfG NJW 2008, 3053 ff.; Brandenburgisches OLG aaO.; OLG Stuttgart aaO.; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009, 3 Ss 31/09) - führt zu keiner anderen Bewertung.

  • LG Heidelberg, 19.06.2008 - 1 Qs 41/08

    Blutentnahmen zur Nachtzeit ohne Beachtung des Richtervorbehalts führen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Gerade bei höheren Alkoholisierungen, die etwa durch körperliche Ausfallerscheinungen oder - wie hier - mittels eines festgestellten Atemalkoholwerts ersichtlich sind, ist der mögliche Abbau in aller Regel als so gering einzustufen, dass durch die Einschaltung des Gerichts bedingte kurzfristige Verzögerungen mittels Rückrechnung ohne weiteres ausgeglichen werden können (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg aaO.; OLG Hamm aaO.; Brandenburgisches OLG StRR 2009, 82; a.A. LG Braunschweig Ndspfl. 2008, 84 ff.; LG Heidelberg, Beschluss vom 19.06.2008, 1 Qs 41/08, abgedruckt bei juris; LG Cottbus, Beschluss vom 25.08.2008, 24 Qs 225/08, abgedruckt bei juris; AG Tiergarten Blutalkohol 45, 322 - 2008 -).
  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Rechtsfehlerhaft war die angeordnete Blutentnahme auch deshalb, weil PHK C. entgegen den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die von ihm bejahte Eilkompetenz nicht aktenmäßig dokumentiert hat, denn nur eine solche - nicht durch eine nachträgliche dienstliche Stellungnahme ersetzbare - Niederschrift versetzt einen Beschuldigten in den Stand, die Maßnahme zu kontrollieren und Rechtsschutz zu suchen; damit erfüllt sie - teilweise - die sonst durch den Richtervorbehalt vermittelte präventive Funktion (BVerfG StRR 2008, 21).
  • BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04

    "Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    12.08.2005 -2 BvR 1404/04; BGHSt 32, 68 ff., 70; 41, 30 ff., 34; 47, 362 ff., 366; 48, 240 ff., 248; zusammenfassend: BGH NJW 2007, 2269 ff.; Senat aaO.).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2009 - 1 Ws 7/09

    Strafverfahren: Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Gerade bei höheren Alkoholisierungen, die etwa durch körperliche Ausfallerscheinungen oder - wie hier - mittels eines festgestellten Atemalkoholwerts ersichtlich sind, ist der mögliche Abbau in aller Regel als so gering einzustufen, dass durch die Einschaltung des Gerichts bedingte kurzfristige Verzögerungen mittels Rückrechnung ohne weiteres ausgeglichen werden können (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg aaO.; OLG Hamm aaO.; Brandenburgisches OLG StRR 2009, 82; a.A. LG Braunschweig Ndspfl. 2008, 84 ff.; LG Heidelberg, Beschluss vom 19.06.2008, 1 Qs 41/08, abgedruckt bei juris; LG Cottbus, Beschluss vom 25.08.2008, 24 Qs 225/08, abgedruckt bei juris; AG Tiergarten Blutalkohol 45, 322 - 2008 -).
  • LG Cottbus, 25.08.2008 - 24 Qs 225/08

    Beweisverwertungsverbot: Missachtung des Richtervorbehalts bei der polizeilichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.06.2009 - 1 Ss 183/08
    Gerade bei höheren Alkoholisierungen, die etwa durch körperliche Ausfallerscheinungen oder - wie hier - mittels eines festgestellten Atemalkoholwerts ersichtlich sind, ist der mögliche Abbau in aller Regel als so gering einzustufen, dass durch die Einschaltung des Gerichts bedingte kurzfristige Verzögerungen mittels Rückrechnung ohne weiteres ausgeglichen werden können (ebenso Hanseatisches OLG Hamburg aaO.; OLG Hamm aaO.; Brandenburgisches OLG StRR 2009, 82; a.A. LG Braunschweig Ndspfl. 2008, 84 ff.; LG Heidelberg, Beschluss vom 19.06.2008, 1 Qs 41/08, abgedruckt bei juris; LG Cottbus, Beschluss vom 25.08.2008, 24 Qs 225/08, abgedruckt bei juris; AG Tiergarten Blutalkohol 45, 322 - 2008 -).
  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

  • BGH, 15.01.1997 - StB 27/96

    Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

  • LG Hamburg, 12.11.2007 - 603 Qs 470/07

    Beweisverwertungsverbot: Verwertbarkeit eines Blutalkohol-Gutachtens;

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BGH, 04.04.1990 - 3 StB 5/90

    Rechtswidrigkeit der Überwachung eines in den Diensträumen eines Konsulats

  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • KG, 23.05.2007 - 1 Ws 55/07

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen; Beschwerde: Zurechnung des

  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    Dies wird weder der gesetzlichen Intention noch der Bedeutung des Richtervorbehalts für den Grundrechtsschutz des Einzelnen gerecht (vgl. dazu OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ss 532/07 -, NStZ 2008, S. 238; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 Ss 230/08 -, juris Rn. 18 ff.; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. März 2009 - 2 Ss 15/09 -, NJW 2009, S. 2146 ; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2009 - 2 Ss 117/09 -, juris Rn. 17 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2009 - 1 Ss 183/08 -, StV 2009, 516 ; OLG Celle, Beschluss vom 6. August 2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, S. 3524 ; OLG Celle, Beschluss vom 15. September 2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris Rn. 9 ff.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, S. 3591 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 1 Ss 310/09 -, juris Rn. 8; a.A.: LG Hamburg, Beschluss vom 12. November 2007 - 603 Qs 470/07 -, NZV 2008, S. 213 ).
  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Ein Eingriff "fern jeder Rechtsgrundlage", wie ihn der Bundesgerichtshof in bestimmten, weitaus schwerwiegenderen Sachverhalten angenommen hat (vgl. etwa BGH NJW 2007, 2269 Tz. 21), liegt dabei auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81a Abs. 2 StPO eine Eilzuständigkeit auch der Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich vorsieht (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

    Diese fehlende Dokumentation allein kann aber ein Verwertungsverbot nicht begründen (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz. 10; OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

    Ein klares Bild hatte sich danach bis November 2008 noch nicht ergeben (vgl. OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517 f.).

    2009, 296; KG Berlin NJW 2009, 3527; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Hamm - 4. Strafsenat - DAR 2009, 280; OLG Dresden - 3. Strafsenat - StV 2009, 571; OLG Brandenburg OLGSt § 81a StPO Nr. 9, OLG Bamberg NJW 2009, 2146, OLG Stuttgart NStZ 2008, 238), teils aber auch bejaht (OLG Schleswig, StraFo 2010, 194; OLG Oldenburg - Senat für Bußgeldsachen - NJW 2009, 3591; OLG Hamm - 3. Strafsenat - StV 2009, 459; OLG Dresden - 1. Strafsenat - NJW 2009, 2149; OLG Celle NJW 2009, 3524).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69

    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Eilanordnung durch Polizeibeamte nicht schlechthin ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ss 183/08 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris).

    Gegen die Annahme eines strafprozessualen Verwertungsverbots spricht hier, dass bei einem Sachverhalt der vorliegenden Art eine richterliche Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig auch fernmündlich und typischerweise zu ergehen pflegt und dass eine Blutentnahme durch einen Arzt einen eher geringfügigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt, dem andererseits ein erhebliches öffentliches Interesse an der Abwendung erheblicher Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer gegenübersteht (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.06.2009, a.a.O.; OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Eilanordnung durch Polizeibeamte nicht schlechthin ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschl. v. 02.06.2009 - 1 Ss 183/08 - juris; OLG Celle, Beschl. v. 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris).
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der eine Eilanordnung durch Polizeibeamte nicht schlechthin ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen oder der Richtervorbehalt auf andere Weise bewusst und gezielt umgegangen worden ist (vgl. OLG Karlsruhe, B. v. 02.06.2009 - 1 Ss 183/08, juris; OLG Celle, B. v. 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09, juris).
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Überträgt man diese Wertung auf die Problematik der ohne Einschaltung eines Richters angeordneten Blutentnahme, so bleibt die unterlassene Einholung einer richterlichen Entscheidung auch bei fehlender Gefahr in Verzug dann auf die Verwertbarkeit des Ergebnisses der Blutanalyse ohne Einfluss, wenn auf der Hand liegt, dass der Richter einem solchen Eingriff die Genehmigung nicht hätte versagen können (vgl. zur Erheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch für die Frage eines strafprozessualen Verwertungsverbots BGH vom 18.4.2007 NJW 2007, 2269/2271; OLG Karlsruhe vom 2.6.2009 Az. 1 Ss 183/08, Juris, RdNr. 15; OLG Celle vom 15.9.2009 Az. 322 SsBs 197/09, Juris, RdNr. 15).
  • OLG Jena, 06.10.2011 - 1 Ss 82/11

    Strafprozessuale Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutentnahme:

    Ein Eingriff "fern jeder Rechtsgrundlage", wie ihn der Bundesgerichtshof in bestimmten, weitaus schwerwiegenden Sachverhalten angenommen hat (vgl. BGH NJW 2007, 2269 Tz. 21), liegt aber auch deshalb nicht vor, weil die Strafprozessordnung in § 81 a Abs. 2 StPO eine Eilzuständigkeit auch den Beamten des Polizeidienstes grundsätzlich vorsieht (OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

    Diese fehlende Dokumentation allein kann aber ein Verwertungsverbot nicht begründen (BVerfG NJW 2008, 3053 Tz.10; OLG Karlsruhe StV 2009, 516, 517).

  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

    Zwar weicht der Senat mit dieser Entscheidung von OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2.6.2009, 1 Ss 183/08, (juris) ab.
  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

    Auch in der Folgezeit hat die obergerichtliche Rechtsprechung für den Fall einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten ein Beweisverwertungsverbot angenommen, ohne, dass dies in den jeweils entschiedenen Fällen zum Tragen gekommen wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.08.2008, 12 ME 183/08; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 13.10.2008, 3 Ss 490/08, zitiert nach Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 25.11.2008, 1 Ss 230/08, BA 2009, 214 ff; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, zitiert nach Juris; bei vergeblichen Versuch, den Ermittlungsrichter zu erreichen KG Berlin, Beschluss vom 29.12.2008, 3 Ws (B) 467/08; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, zitiert nach Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.03.2009, 1 Ss 15/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.06.2009, 1 Ss 183/08).

    Die Annahme einer polizeilichen Befugnis zu einer vorläufigen Festhalteanordnung ermöglicht hingegen sowohl eine unverzügliche Durchführung der Blutentnahme als auch eine Beachtung des Richtervorbehalts, denn im Regelfall wird sich eine telefonische Anordnung des zuständigen Richters bis zum vorgesehenen Beginn der eigentlichen Blutentnahme erlangen lassen, so dass überhaupt keine Verzögerung eintritt (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, Ss 318/08 NJW 2009, 242 ff; OLG Hamm, Beschluss vom 12.03.2009 3 Ss 31/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.06.2009, 1 Ss 183/08).

  • OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11

    Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung

    Ein solcher Fall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr in Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schweren Fehlers (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2006, 2684/2686; NStZ 2006, 46/47 = NJW 2005, 32905 L; BGHSt 51, 285/290 = NJW 2007, 2269 = NStZ 2007, 601; BGHSt 44, 243/249 = NJW 1999, 959 = NStZ 1999, 203; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598; OLG Jena Beschluss vom 25. November 2008 - Az.: 1 Ss 230/08 - BeckRS 2009, 04235 = DAR 2009, 283; OLG Stuttgart NStZ 2008, 239; SchlH OLG StV 2010, 13/14; OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148 = DAR 2009, 278; BGH NJW 2007, 2269 ff. [= StV 2007, 337]; OLG München Beschluss vom 5. Februar 2009, Az.: 4 StRR 165/08 - S. 6 ff.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185/186; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Frankfurt DAR 2010, 145/146; Metz NStZ-RR 2010, 271/272 f.) und verlangt nach einer Abwägung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter (OLG Bamberg NJW 2009, 2146/2148 m. w. N.; OLG Hamm NStZ-RR 2009, 185/186; OLG Hamm StV 2009, 459/460; OLG Köln NStZ 2009, 407; OLG Karlsruhe StV 2009, 516 = StraFo 2009, 461; Himmelreich/Halm NStZ 2010, 496 f.).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2010 - 53 Ss 40/10

    Voraussetzungen für die Annahme relativer Fahruntüchtigkeit

  • OLG Nürnberg, 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/09

    Trunkenheitsfahrt: Missachtung des Richtervorbehalts bei Anordnung einer

  • OLG Jena, 28.07.2011 - 1 Ss 42/11
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RBs 3/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • LG Kiel, 09.03.2010 - 38 Qs 25/10

    Richtervorbehalt bei der Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

  • LG Freiburg, 22.09.2009 - 2 Qs 121/09
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