Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09   

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https://dejure.org/2009,4552
BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09 (https://dejure.org/2009,4552)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 257c StPO; § 302 Abs. 1 StPO aF; § 302 StPO n.F.; § 349 Abs. 1 StPO
    Rechtskraft des absprachebedingt abgegebenen Rechtsmittelverzichts auch nach nachträglicher Abschaffung des absprachebedingten Rechtsmittelverzichts

  • lexetius.com

    StPO § 302 Abs. 1 aF, § 349 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung (StPO); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...

  • Judicialis

    StPO § 257c; ; StPO § 302 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c; StPO § 302 Abs. 1 S. 2
    Unmittelbare Herbeiführung der Rechtskraft durch Rechtsmittelverzicht beider Verfahrensbeteiligter nach erfolgter Verständigung; Beseitigung einer bereits eingetretenen Rechtskraft durch § 302 Abs. 1 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO ); Ausschluss eines Rechtsmittelverzichts ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittelverzicht nach Verständigung im Strafverfahren

Papierfundstellen

  • BGHSt 54, 167
  • NJW 2010, 310
  • StV 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
    Der nach einer Verständigung wirksam erklärte Rechtsmittelverzicht führt - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbei (BGH - GS - BGHSt 50, 40).

    Die - noch innerhalb der Wochenfrist eingelegte - Revision ist unzulässig, weil der Angeklagte wirksam (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 57) auf Rechtsmittel verzichtet hat (§ 302 Abs. 1 Satz 1 StPO).

    Denn der nach Urteilserlass erklärte Rechtsmittelverzicht hat - in Verbindung mit dem Rechtsmittelverzicht der anderen rechtsmittelberechtigten Verfahrensbeteiligten - die Rechtskraft unmittelbar herbeigeführt (BGH - GS - BGHSt 50, 40, 58).

  • BGH, 25.10.2005 - 1 StR 416/05

    Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - 1 StR 376/09
    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschl. vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 416/05 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Durch Einfügung von § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO aufgrund des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2353) hat sich daran nichts geändert (BGHSt 54, 167).
  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 390/15

    Rechtsmittelverzicht (grundsätzlich keine Unwirksamkeit)

    Ein Rechtsmittelverzicht kann grundsätzlich nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 376/09, BGHSt 54, 167 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09   

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https://dejure.org/2009,5938
BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5938)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5938)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09 (https://dejure.org/2009,5938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Herleitung der Unglaubwürdigkeit eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen wegen Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4
    Herleitung der Unglaubwürdigkeit eines zur Zeugnisverweigerung berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen wegen Schweigens im Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 101
  • StV 2009, 679
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87

    Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).

    Eine Ausnahme, wie sie in der Entscheidung BGHSt 34, 324, 327 f. für solche Fälle anerkannt worden ist, in denen der Angehörige bereits zuvor gegenüber den Ermittlungsbehörden Angaben als Zeuge gemacht hatte, ohne die ihm zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten, den Angeklagten entlastenden Umstände vorzubringen, liegt hier nicht vor, da die Zeugin, wie das Landgericht ausdrücklich hervorhebt, erstmals in der Hauptverhandlung vernommen worden ist.

  • BGH, 27.01.2009 - 3 StR 1/09

    Beweiswürdigung (fehlende Eigeninitiative eines angehörigen Zeugen zur Tätigung

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • BGH, 07.01.2003 - 4 StR 454/02

    Beweiswürdigung (Beweisverwertungsverbot hinsichtlich der Zeugnisverweigerung

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68

    Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 22.05.2001 - 3 StR 130/01

    Unzulässige Erwägungen des Tatgerichts bezüglich der Zeugnisverweigerung von

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGHSt 34, 324, 327; BGH StV 2002, 4; NStZ 2003, 443; Beschl. vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09).
  • BGH, 23.10.1986 - 4 StR 569/86

    Prozessverhalten des Angeklagten als Indiz für die Glaubwürdigkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BGH, 13.08.2009 - 3 StR 168/09
    Sie verstößt gegen den vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hervorgehobenen Grundsatz, dem zufolge die Unglaubwürdigkeit eines zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigten Zeugen aus Rechtsgründen nicht daraus hergeleitet werden kann, dass dieser im Ermittlungsverfahren geschwiegen und erst in der Hauptverhandlung seine entlastenden Angaben gemacht hat; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH NStZ 1987, 182 unter Hinweis auf BGHSt 22, 113).
  • BGH, 21.05.2015 - 3 StR 575/14

    Völkermordurteil teilweise aufgehoben

    a) Soweit die Revision eine Verletzung der §§ 261, 52 StPO geltend macht und beanstandet, das Oberlandesgericht habe bei der Würdigung der Aussage der Ehefrau des Angeklagten rechtsfehlerhaft berücksichtigt, dass die Zeugin zunächst von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht und sich erst gegen Ende der Hauptverhandlung zu einer Aussage entschlossen habe, zeigt sie zwar einen Rechtsfehler auf (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHSt 34, 324, 327; Beschluss vom 27. Januar 2009 - 3 StR 1/09, juris Rn. 2 ff.; Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 26.10.2011 - 2 StR 218/11

    Zusammentreffen mehrerer vertypter Strafmilderungsgründe (minder schwerer Fall)

    Diese Qualifikation muss in der nach § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO erforderlichen rechtlichen Bezeichnung der Straftat im Urteilstenor zum Ausdruck kommen (BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101).
  • BGH, 15.09.2010 - 5 StR 345/10

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Wiedergabe nicht allgemein anerkannter

    Zudem begegnet die Würdigung des Zeitpunkts der Aussage des Vaters (vgl. BGH StV 2009, 679 m.w.N.) und des Schweigens des Angeklagten (vgl. BGHSt 45, 363, 364 m.w.N.) Bedenken.
  • BGH, 08.12.2015 - 3 StR 298/15

    Keine Herleitung der Unglaubwürdigkeit des verweigerungsberechtigten Zeugen

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 29.10.2015 - 3 StR 288/15

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung hinsichtlich

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 3 StR 130/01, StV 2002, 4; vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102).
  • BGH, 05.10.2017 - 3 StR 401/17

    Keine Begründung der Unglaubwürdigkeit eines zeugnisverweigerungsberechtigten

    Würde die Tatsache, dass ein Zeugnisverweigerungsberechtigter von sich aus (zunächst) nichts zur Aufklärung beigetragen hat, geprüft und gewertet, so könnte er von seinem Schweigerecht nicht mehr unbefangen Gebrauch machen, weil er befürchten müsste, dass daraus später nachteilige Schlüsse zu Lasten des Angeklagten gezogen würden (BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 46/87, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Verweigerung 1; Beschlüsse vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102; vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 298/15, NStZ 2016, 301).
  • BGH, 29.05.2012 - 3 StR 162/12

    Wertung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Angehörigen zum Nachteil eines

    Ergänzend bemerkt der Senat: Soweit das Landgericht aus dem Umstand, dass zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Angehörige des Angeklagten A. erst im Verlaufe des Verfahrens ihn entlastende Angaben gemacht haben, auf deren Unglaubwürdigkeit geschlossen hat, liegt darin ein Rechtsfehler; denn selbst die Verweigerung des Zeugnisses hätte nicht zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 168/09, NStZ 2010, 101, 102 mwN).
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