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   OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10   

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OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10 (https://dejure.org/2010,4502)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.02.2010 - 1 Ws 37/10 (https://dejure.org/2010,4502)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 1 Ws 37/10 (https://dejure.org/2010,4502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 119 StPO; §§ 137, 135, 136 NJVollzG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 74 GG; § 119 StPO; § 134 NJVollzG; § 135 NJVollzG; § 140 NJVollzG; § 141 NJVollzG; § 142 NJVollzG; § 143 NJVollzG; § 144 NJVollzG; § 145 NJVollzG; § 146 NJVollzG; § 147 NJVollzG; § 148 NJVollzG
    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtanwendbarkeit des § 119 Strafprozessordnung (StPO) auf Niedersachsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtanwendbarkeit des § 119 Strafprozessordnung (StPO) auf Niedersachsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neufassung des Rechts der Untersuchungshaft; Konkurrierende Gesetzgebung; Nichtanwendbarkeit des § 119 StPO auf Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum "Recht des Untersuchungshaftvollzugs" i. S. v. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (Dr. Nina Nestle; HRRS 2/2008, S. 57)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2010, 194
  • StV 2010, 258
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10
    Ebenso hat das BVerfG in früheren Entscheidungen - übereinstimmend mit dem allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch - die Kontrolle von Postsendungen oder Besuchen von Untersuchungshäftlingen ausdrücklich dem Vollzug der Untersuchungshaft zugeordnet (BVerfGE 34, 369 ff., 370; 109, 190 ff., 213).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10
    Nachdem das Land Niedersachsen durch Erlass des NJVollzG mit den Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft von der ihm nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zustehenden Gesetzgebungskompetenz in zulässiger Weise Gebrauch gemacht hat, kann dieses Landesrecht nicht durch die Neufassung des § 119 StPO verdrängt werden, weil die gerade für derartige Konfliktfälle geschaffene Regelung des Art. 125a Abs. 1 GG eingreift (vgl. auch BVerfGE 111, 10 Rn. 103; wie hier Niedobitek in Bonner Kommentar GG [Stand: Februar 2007] Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Rn. 19).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus OLG Celle, 09.02.2010 - 1 Ws 37/10
    Ebenso hat das BVerfG in früheren Entscheidungen - übereinstimmend mit dem allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch - die Kontrolle von Postsendungen oder Besuchen von Untersuchungshäftlingen ausdrücklich dem Vollzug der Untersuchungshaft zugeordnet (BVerfGE 34, 369 ff., 370; 109, 190 ff., 213).
  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 8/13

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Tat auf eine jugendpornographische oder eine kinderpornographische Schrift (Datei) bezieht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09, StV 2010, 194, und vom 10. Juli 2008 - 3 StR 215/08, BGHR StGB § 184b StGB Konkurrenzen 1).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 09.02.2012 - 3 BGs 82/12

    Anordnung von Beschränkungen in der Untersuchungshaft (gesetzliche Grundlage;

    Die aufgrund des Zwecks der Untersuchungshaft erforderlichen Beschränkungen bestimmen sich (auch) in diesem Fall nach § 119 StPO und nicht nach §§ 133 ff. NJVollzG (entgegen Oberlandesgericht Celle, StV 2010, 194; Anschluss an OLG Oldenburg, StV 2008, 195; vgl. auch OLG Frankfurt, NStZ-RR 2010, 294; OLG Rostock, NStZ 2010, 350; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 221 (3. Strafsenat) und NStZ-RR 2010, 292 (2. Strafsenat); KG, StV 2010, 370; OLG Köln, NStZ 2011, 55).

    a) Zwar vertritt das Oberlandesgericht Celle ( StV 2010, 194) - als für das Amtsgericht L., in dessen Bezirk sich die Justizvollzugsanstalt befindet, in der der Beschuldigte derzeit einsitzt, zuständiges Obergericht - die Auffassung, dass sich Anordnungen zur Ausgestaltung der Untersuchungshaft in Niedersachsen alleine nach den §§ 135 ff NJVollzG richten und § 119 StPO nF in Niedersachsen keine Anwendung finde.

    Der Bundesgesetzgeber kann im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung - nach wie vor - solche Maßnahmen regeln, die den Zweck der Untersuchungshaft (Abwehr von Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahren) betreffen (Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 119 Rn. 2; Beck-OK-StPO/Krauß, Stand: 15. Oktober 2011, § 119 Rn. 1 f.; König, NStZ 2010, 185 f.; Paeffgen, StV 2009, 46; Kazele, StV 2010, 258; OLG Oldenburg, StV 2008, 195, 196).

  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ws 127/12

    Uneingeschränkte Übertragung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 9. Februar 2010 - 1 Ws 37/10 (= StV 2010, 194; Nds Rpfl 2010, 127; OLGSt StPO § 119 Nr. 38; FS 2010, 300) entschieden, dass die mit § 119 StPO n. F. vom Bundesgesetzgeber erlassene Regelung in Niedersachsen nicht mehr für den Bereich der Untersuchungshaft Anwendung findet, weil sie das Recht des Untersuchungshaftvollzugs betrifft und insoweit das Land Niedersachsen von der ihm seit der durch Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I 2863) im Zuge der sog. Föderalismusreform erfolgten Änderung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zustehenden ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für das Recht des Untersuchungshaftvollzugs durch das Niedersächsische Justizvollzugsgesetz - NJVollzG - vom 14. Dezember 2007 (Nds. GVBl. Nr. 41/2007 S. 720) Gebrauch gemacht hat.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat auch nach der abweichenden Entscheidung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. Februar 012 - 3 BGs 82/12 - und trotz der Kritik im Schrifttum (Nestler HRRS 2010, 546; Kazele StV 2010, 258) fest.

  • OLG Celle, 22.02.2019 - 3 Ws 67/19

    Uneingeschränkte Geltung des § 119 StPO in Niedersachsen

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 30. Oktober 2014 - 2 BvR 1513/14 - (NStZ-RR 2015, 79) entschieden hat, dass auch nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Untersuchungshaftvollzug auf die Länder die bundesgesetzliche Regelung des § 119 StPO weiterhin die Rechtsgrundlage für Beschränkungen darstellt, die dem Zweck der Untersuchungshaft zu dienen bestimmt sind, folgt der Senat nicht mehr der vom hiesigen 1. Strafsenat (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2010 - 1 Ws 37/10 -, Nds. Rpfl. 2010, 127) begründeten Auffassung, dass § 119 StPO in Niedersachsen für den Bereich der Untersuchungshaft keine Anwendung findet.
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 3 Ws 45/10

    Zulässigkeit der akustischen und optischen Überwachung des Besuchs eines

    Diese Kompetenz umfasst auch Regelungen, mit denen das Ziel verfolgt wird, die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens zu sichern (vgl. Bundestagsdrucksache 16/11644, S. 12; OLG Rostock, Beschluss vom 25.01.2010 - I Ws 385/09, I Ws 390/09, I Ws 22/10, zitiert nach juris.de; anderer Ansicht OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2010 - 1 Ws 37/10 -, zitiert nach juris, wonach die Länder für sämtliche Entscheidungen und sonstige Maßnahmen im Untersuchungshaftvollzug zuständig sind, die nicht die Entscheidung über die Zulässigkeit und Fortdauer der Untersuchungshaft an sich betreffen).
  • LG Berlin, 16.03.2010 - 519 Qs 4/10

    Vollzug der Untersuchungshaft: Verfahrenssichernde Anordnungen vor

    Die von der Beschwerdeführerin beantragte verfahrenssichernde Anordnung hat daher ihre Rechtsgrundlage in § 119 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 - 3, Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. KG, Beschlüsse vom 12. Februar 2010 - 4 Ws 12/10; 11. Februar 2010 - 3 Ws 74/10 - und 19. Januar 2010 - 3 Ws 17/10) und nicht in §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 33 ff. UVollzG Bln (vgl. aber für Niedersachsen: OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 1 Ws 37/10 - juris).
  • OLG Celle, 06.04.2016 - 1 Ws 166/16

    Recht auf Besuch des Ehegatten in den einstweiligen Unterbringung trotz möglicher

    Anders als auf dem Gebiet des Untersuchungshaftvollzuges (vgl. OLG Celle, StV 2012, 417; StV 2010, 194) ist das NJVollzG mangels insoweit vorhandener Gesetzgebungskompetenz des Landes für Maßnahmen im Vollzug der einstweiligen Unterbringung nicht anwendbar.
  • OLG Celle, 09.05.2011 - 1 Ws 186/11

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Maßnahme im

    Gegenstand der Beschwerde ist nämlich eine gerichtliche Entscheidung über eine behördliche Maßnahme im Untersuchungshaftvollzug, deren Grundlage sich aufgrund der umfassenden Alleinzuständigkeit des Landes Niedersachsen für das Recht des Untersuchungshaftvollzugs (vgl. OLG Celle, StV 2010, 194) in § 167 NJVollzG befindet.
  • OLG Celle, 19.10.2011 - 1 Ausl 31/11

    Anwendbarkeit des § 119 StPO bei Prüfung der Zulässigkeit für Beschränkungen in

    Zwar findet die Vorschrift des § 119 StPO in Niedersachsen aufgrund der insoweit vorgehenden Regelungen im NJVollzG keine Anwendung, soweit Beschränkungen in der Untersuchungshaft angeordnet werden (vgl. OLG Celle, StV 2010, 194).
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