Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09   

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https://dejure.org/2009,4398
BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09 (https://dejure.org/2009,4398)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09 (https://dejure.org/2009,4398)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 1 StR 297/09 (https://dejure.org/2009,4398)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Totschlags in minder schwerem Fall; Anforderungen an die Strafzumessung bei Verurteilung wegen versuchtem Totschlags in minder schwerem Fall; Auswirkungen einer vor der versuchten Totschlagshandlung vorausgehenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines versuchten Totschlags in minder schwerem Fall; Anforderungen an die Strafzumessung bei Verurteilung wegen versuchtem Totschlags in minder schwerem Fall; Auswirkungen einer vor der versuchten Totschlagshandlung vorausgehenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Telepolis (Pressebericht, 22.09.2009)

    Münchner Urteile gegen Zivilcourage

  • spiegel.de (Pressebericht, 06.11.2009)

    Streitfall Notwehr: "Ich habe noch nie so viel Angst gehabt"

  • merkur-online.de (Pressebericht, 11.09.2009)

    Nach Messerattacke am Maibaumplatz: Milderes Urteil für Sven G. absehbar

  • tz.de (Pressebericht, 11.09.2009)

    Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 82
  • StV 2010, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 1 StR 297/09
    Danach bedarf es insbesondere bei schweren Gewaltdelikten regelmäßig eines Geständnisses, das der Angeklagte hier abgelegt hat (vgl. BGHSt 48, 134, 141).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Dazu gehört auch, dass der Täter die Verantwortung für das Geschehene in Anerkennung der Opferrolle des Geschädigten übernimmt (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Dieser kommunikative Prozess ist u. a. bei gravierenden Gewaltdelikten zwar nicht grundsätzlich (BGH, Beschluss vom 25.06.2008 - 2 StR 217/08), aber doch regelmäßig ohne ein umfassendes Geständnis kaum denkbar (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09; Urteil vom 19.02.2002 - 1 StR 405/02).

    Es kommt grundsätzlich entscheidend darauf an, ob ein Täter den Geschädigten als Opfer der Tat respektiert und erkennen lässt, dass er für seine Tat die Verantwortung übernimmt (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09; Urteil vom 09.10.2019 - 2 StR 468/19 und 22.05.2019 - 2 StR 203/18) und sich letztlich dadurch eine "friedensstiftende Wirkung" entfaltet oder angebahnt wird, ohne dass eine Versöhnung im engeren Sinn erforderlich ist (BGH, Urteil vom 12.01.2012 - 4 StR 290/11; Fischer, Strafgesetzbuch, 69. Auflage 2022, § 46a Rz. 11 mwN).

  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

    Voraussetzung für die Annahme eines derartigen Täter-Opfer-Ausgleiches ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedenfalls bei schwer wiegenden Straftaten oder solchen, durch die das Opfer psychisch stark belastet worden ist, zunächst zumindest grundsätzlich ein Geständnis des jeweiligen Angeklagten (vgl. BGH, NStZ 2010, 82 f.).
  • LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim

    Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH, StV 2008, 463/464 und StV 2010, 303; NStZ 2012, 439/440; Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • LG Traunstein, 10.07.2020 - 2 KLs 370 Js 28670/19

    Strafrahmenbestimmung und Strafzumessung bei gemeinschaftlicher Vergewaltigung in

    Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46a StGB erfordert zudem bei einer schweren Gewalttat, wie der vorliegenden, jedenfalls die Übernahme von Verantwortung durch den Angeklagten in Anerkennung der Opferrolle (BGH vom 04.08.2009, Az.: 1 StR 297/09, NStZ 2010, 82).
  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

    Erforderlich ist ein kommunikativer Prozess zwischen Täter und Opfer, der auf die Lösung des der Tat zugrundeliegenden Gesamtkonfliktes im Sinne des Bemühens um friedensstiftende Wirkung abzielt (BGH StV 2008, 463/464 und 2010, 303, NStZ 2012, 439/440; Fischer, StGB, 64. Aufl. 2017, § 46 a, Rn. 10 ff. m.w.N.).
  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

    Ein Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a Nr. 1 StGB verlangt bei schweren Gewalttaten unter anderem einen kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer, den das Opfer als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (BGH, Beschluss vom 04.08.2009 - 1 StR 297/09).
  • LG Traunstein, 16.12.2019 - 2 KLs 201 Js 40230/18

    Rechtsfolgen einer gefährlichen Körperverletzung mit erheblichen Folgen -

    Ein Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne des § 46 a StGB erfordert bei schweren Gewalttaten, wie vorliegend, jedenfalls die Übernahme von Verantwortung durch den Angeklagten in Anerkennung der Opferrolle (BGH vom 04.08.2009, Az.: 1 StR 297/09, NStZ 2010, 82).
  • BGH, 12.07.2011 - 1 StR 265/11

    Täter-Opfer-Ausgleich (mangelnde Übernahme von Verantwortung für die begangenen

    Letztlich steht der Anwendung des § 46a StGB entgegen, worauf die Strafkammer ebenfalls abstellt, dass der Angeklagte trotz des abgeschlossenen Vergleichs es an der für einen Täter-Opfer-Ausgleich vorausgesetzten vollen (vgl. UA S. 80) Übernahme von Verantwortung für die begangenen Straftaten (vgl. BGH NStZ 2010, 82; Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09) vermissen lässt.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6314
BGH, 13.08.2009 - 3 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,6314)
BGH, Entscheidung vom 13.08.2009 - 3 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,6314)
BGH, Entscheidung vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09 (https://dejure.org/2009,6314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Besprechungen u.ä.

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    § 51 StGB
    Zur transnationalen Wirkung ausländischer Strafe oder Freiheitsentziehung gem. § 51 Abs. 3, Abs. 4 S. 2 StGB (Prof. Dr. Dennis Bock; ZIS 7-8/2010, S. 482-489)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 370
  • StV 2010, 303
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22.Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13.August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 64/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    bb) Der Senat kann hier ferner entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab für die von dem Angeklagten in der Dominikanischen Republik erlittene kurzfristige Freiheitsentziehung selbst bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16

    Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen

    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, setzt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst fest (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 03.11.2017 - 3 StR 293/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung; fehlende Entscheidung über den

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, juris Rn. 2; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 3/16

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs zur Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses;

    Da nach der Sachlage nur eine Anrechnung im Maßstab 1:1 in Betracht kommt, hat der Senat den grundsätzlich dem Tatrichter obliegenden Ausspruch über die Festsetzung des Anrechnungsmaßstabs nachgeholt und die Urteilsformel entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ergänzt (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2003 - 5 StR 162/03, NStZ-RR 2003, 364; vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 07.01.2014 - 3 StR 425/13

    Fehlende Bestimmung des Anrechnungsmaßstabs für erlittene Auslieferungshaft

    Da hier nur ein solcher von 1:1 in Betracht kommt, bestimmt der Senat diesen in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 33/14
    Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1: 1 in Betracht (hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 133/14

    Rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung einer nach der Tat ergangenen

    Weder kommt hier von vornherein nur eine Anrechnung im Verhältnis 1:1 in Betracht (hierzu BGH aaO; vgl. zu Ecuador BGH, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 5 StR 151/04, StraFo 2004, 391) noch sind dem Urteil Umstände zu entnehmen, welche eine hinreichend sichere Bestimmung des Maßstabs erlauben könnten (hierzu BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - 3 StR 255/09, NStZ-RR 2009, 370).
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