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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4549
BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2010,4549)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2010 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2010,4549)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08 (https://dejure.org/2010,4549)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 238 Abs 2 StPO, § 247 S 2 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge der fortdauernden Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen: Folgen der Nichtbeanstandung der Entlassungsentscheidung des Vorsitzenden

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge wegen fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägers

  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge der fortdauernden Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen: Folgen der Nichtbeanstandung der Entlassungsentscheidung des Vorsitzenden

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge der fortdauernden Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen: Folgen der Nichtbeanstandung der Entlassungsentscheidung des Vorsitzenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; StPO § 338 Nr. 5
    Verfahrensrüge wegen fortdauernder Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung des in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 169
  • StV 2010, 562
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Der auf Verletzung des § 247 StPO gestützten Verfahrensrüge gemäß § 338 Nr. 5 StPO ist nach dem Beschluss des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2010 - GSSt 1/09 - aufgrund des Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 2 GVG in dieser Sache der Erfolg nicht zu versagen, soweit die Revision die fortdauernde Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung der gemäß § 247 Satz 2 StPO in seiner Abwesenheit zeugenschaftlich vernommenen Nebenklägerin beanstandet.
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 180/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit;

    Auszug aus BGH, 27.04.2010 - 5 StR 460/08
    Im Einklang mit bisheriger Rechtsprechung (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1, 14, 15; § 338 Nr. 5 Angeklagter 23; BGH NStZ 2007, 352) sieht der Große Senat in der Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen keinen Teil der Vernehmung im Sinne von § 247 StPO.
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Die Verletzung zwingenden Rechts oder das Unterlassen unverzichtbarer Maßnahmen durch den Vorsitzenden kann ein Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber auch dann rügen, wenn er in der tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht nach § 238 Abs. 2 StPO vorgegangen ist (BGH, Urteil vom 7. März 1996 - 4 StR 737/95, BGHSt 42, 73, 77 f.; Beschluss vom 9. März 2010 - 4 StR 606/09, BGHSt 55, 65, 69; s. etwa auch BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185; Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08, StV 2010, 562; Beschluss vom 18. Januar 2011 - 3 StR 504/10, NStZ-RR 2011, 151).
  • BGH, 18.01.2011 - 3 StR 504/10

    Ausschluss des Angeklagten von der Anwesenheit; Verhandlung über die Entlassung

    Nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 21. April 2010 (NStZ 2011, 47) musste der Beschwerdeführer keinen konkreten Sachvortrag zu einer Beeinträchtigung seines Fragerechts infolge der mit der Rüge beanstandeten Verfahrensweise erbringen (BGH, 5. Strafsenat, Beschluss vom 27. April 2010 - 5 StR 460/08).
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Rechtsprechung
   LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6698
LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10 (https://dejure.org/2010,6698)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07.06.2010 - 1 Qs 95/10 (https://dejure.org/2010,6698)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - 1 Qs 95/10 (https://dejure.org/2010,6698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Beschuldigter, Anwendungsbereich, Verfahrensbezogenheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens bei Antrag auf Beiordnung vor Abschluss des Verfahrens, Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beiordnung und verfahrensfehlerhafte Behandlung des Begehres auf Beiordnung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 56
  • StV 2010, 562
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Potsdam, 25.08.2004 - 24 Qs 90/03
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2002 - 2 Ws 307/02

    Bestellung eines Verteidigers für das Hauptverfahren nach Beendigung des

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • LG Hamburg, 19.01.2005 - 624 Qs 4/05

    Zeitpunkt der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verdacht eines Verbrechens

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    § 140 Abs. 1, 2 StPO vorlagen und das Begehren auf Beiordnung als Pflichtverteidiger in verfahrensfehlerhafter Weise behandelt wurde (so auch LG Hamburg StV 2005, 207; LG Saarbrücken StV 2005, 82 f.; LG Potsdam StV 2005, 83; LG Berlin StV 2005, 83 f.; LG Itzehoe, Beschluss v. 06.11.2004 - Az. 9 Qs 195/04 II).
  • Drs-Bund, 27.03.2006 - BT-Drs 16/1097
    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Denn durch die mit Wirkung zum 01.01.2010 neu eingefügten Bestimmung sollte ein Ausgleich für die mit einer Inhaftierung verbundener; ganz erheblichen Eingriffe in die Grundrechte eines Betroffenen geschaffen werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1097, S. 18).
  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

    Auszug aus LG Itzehoe, 07.06.2010 - 1 Qs 95/10
    Hierfür ist nach dem Abschluss eines Strafverfahrens kein Raum mehr (BGH NStZ 1997, 299 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.12.2002 - Az.. 2 Ws 307/02, zit. nach Juris; KG StV 2007, 372 ff. m. w. N.).
  • OLG Bremen, 23.09.2020 - 1 Ws 120/20

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung

    Auch soweit von diesem Grundsatz teilweise eine Ausnahme dahingehend befürwortet wird, eine rückwirkende bzw. nachträgliche Bestellung eines Verteidigers jedenfalls dann zuzulassen, wenn der Antrag auf Beiordnung bereits rechtzeitig vor Verfahrensabschluss gestellt wurde, die Voraussetzungen für die Bestellung eines Verteidigers gemäß § 140 StPO vorlagen und die Entscheidung allein aufgrund justizinterner Vorgänge unterblieben ist, auf die der Beschuldigte keinen Einfluss hatte (so angenommen von LG Bremen, Beschluss vom 12.01.2004 - 27 Qs 197/03, juris Ls.; LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2005 - 624 Qs 4/05, juris Rn. 4, StV 2005, 207; LG Hechingen, Beschluss vom 20.05.2020 - 3 Qs 35/20, juris Rn. 13, LG Itzehoe, Beschluss vom 07.06.2010 - 1 Qs 95/10, juris Rn. 3, NStZ 2011, 56; LG Magdeburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 29 Qs 2/20, juris Rn. 16, StRR 2020, Nr. 5, 24-26; LG Saarbrücken, Beschluss vom 26.02.2004 - 4 Qs 10/04 I, juris Ls., StV 2005, 82; LG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2008 - 7 Qs 64/08, juris Rn. 5, StRR 2009, 226; vgl. dagegen aber BGH, Beschluss vom 27.04.1989 - 1 StR 627/88, juris Rn. 3, StV 1989, 378 (Ls.); KG Berlin, Beschluss vom 27.02.2006 - 1 AR 1471/05 - 3 Ws 624/05, juris Rn. 3, StV 2007, 343; OLG Bamberg, Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ws 675/07, juris Rn. 5, NJW 2007, 3796; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.12.2002 - 2 Ws 307/02, juris Rn. 5, StraFo 2003, 94 m.w.N.), rechtfertigen diese Erwägungen jedenfalls für den vorliegenden Fall keine Abweichung vom oben genannten Grundsatz.
  • LG Saarbrücken, 12.10.2023 - 5 Qs 69/23

    Pflichtverteidiger, rückwirkende Bestellung, Zulässigkeit

    Nach der aktuell überwiegend vertretenen Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung kann ein Verteidiger jedoch auch noch nachträglich bestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtverteidigerbestellung zum Zeitpunkt ihrer - rechtzeitigen, d. h. vor Abschluss oder Einstellung des Verfahrens erfolgten - Beantragung vorlegen haben und die Entscheidung über die Bestellung aufgrund justizinterner Gründe unterblieben ist (MüKoStPO/Kämpfer/ Travers, 2. Aufl. 2023, StPO § 142 Rn. 14 mit Nachweisen aus der Rspr.: LG Hamburg BeckRS 2018, 15059; Beschl. v. 12.9.2017 - 60 Qs 276/17; LG Frankenthal BeckRS 2017, 141442; LG Magdeburg BeckRS 2016, 115168; LG Neubrandenburg BeckRS 2016, 20411 (jedenfalls für Jugendstrafverfahren); LG Hamburg BeckRS 2014, 07839; LG Potsdam BeckRS 2014, 11707: LG Frankfurt a. M. StV 2013, 19 (für einen Fall nach § 140 Abs. 1 Nr. 4); LG Dresden StV 2011, 666; LG Halle StV 2011, 667; LG Köln BeckRS 2011, 25712; LG Itzehoe NStZ 2011, 56: LG Stade BeckRS 2011, 25711; LG Düsseldorf NStZ 2010, 296: LG Halle StraFo 2010, 149; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Dortmund StraFo 2009, 106; AG Ulm BeckRS 2022, 30320).
  • OLG Köln, 28.01.2011 - 2 Ws 74/11

    Keine rückwirkende Pflichtverteidigerbestellung für einen abgeschlossenen

    Eine nachträgliche, rückwirkende Bestellung für das im Rechtszug abgeschlossene Verfahren ist daher unzulässig und zwar auch dann, wenn der Wahlverteidiger oder der Rechtsanwalt, den der Angeklagte als den zu stellenden Pflichtverteidiger benannt hatte, rechtzeitig und auch begründet seine Bestellung beantragt hatte (zu vgl. Senat in NJW 2003, S. 2038; SenE vom 10.1.2011 - 2 Ws 30/11 - KG in StrafO 2006, 200 ff. m.w.N.; Meyer-Goßner, StPO, 53. Auflage, § 141 Rdn. 10 b, vor § 296 Rdn. 17; a.A. LG Itzehoe NStZ 2011, 56).
  • LG Trier, 02.06.2015 - 5 Qs 34/15

    Pflichtverteidiger, Beiordnung, inhaftierter Mandant, Einstellung nach § 154 StPO

    Zwar ist die Zulässigkeit der rückwirkenden Bestellung eines Pflichtverteidigers umstritten, wird jedoch überwiegend in den Fällen anerkannt, wo der Antrag auf gerichtliche Beiordnung, vor Verfahrensabschluss gestellt wurde und die Voraussetzungen des § 140 StPO zu diesem Zeitpunkt bereits vorgelegen haben (LG Osnabrück, Beschluss vorn 08.12.2000, 1 Qs 167/00; LG Dortmund, Beschluss vom 05.01.2009, 39 Qs 238/08; LG Berlin, Beschluss vorn 28.01.2004, 504 Qs 8/04; LG Itzehoe, Beschluss vorn 07.06.2010, 1 Qs 95/10).
  • LG Hechingen, 20.05.2020 - 3 Qs 35/20

    Anspruch auf rückwirkende Verteidigerbestellung

    Die Belastung mit den Verteidigerkosten stellt jedoch für einen (ehemaligen) Beschuldigten bei Vorliegen der übrigen genannten Voraussetzungen einen solchen erheblichen Nachteil dar (vgl. LG Itzehoe, NStZ 2011, 56).
  • LG Neubrandenburg, 12.10.2016 - 82 Qs 58/16

    Pflichtverteidigerbeiordnung, bedingter Antrag, Zulässigkeit der Beschwerde,

    Eine geringe Anzahl obergerichtlicher Entscheidungen (OLG Koblenz, 1 Ws 876/94 = StV 1995, 537; OLG Hamm, 2 Ws 374/07 für den Fall der "internen Zurückstellung einer Entscheidung bis nach Verfahrensabschluss"; OLG Karlsruhe, 1 AK 30/05, für den Sonderfall einer Beiordnung im Auslieferungsverfahren nach Überstellung des Betroffenen ins Ausland; OLG Stuttgart, 4 Ss 313/10 für den Fall, dass "Fälle der Nichtbescheidung gehäuft auftreten"), die überwiegende Anzahl landgerichtlicher Entscheidungen (vgl. etwa u.a. LG Aachen, StV 125; LG Berlin StV 2005, 83; LG Bonn StraFo 2009, 106; LG Itzehoe, 1 Qs 95/10; LG Bremen, NStZ-RR 2004, 113 mit ausführlicher Begründung; LG Dortmund StV 2007, 344, StraFo 2009, 106; LG Düsseldorf StraFo 2009, 106; LG Erfurt StV 2007, 346; LG Frankenthal StV 2007, 344; LG Schweinfurt StraFo 2006, 25; LG Stendal, 501 AR 9/15; LG Trier, 5 Qs 34/15; LG München, 22 Qs 5/14; LG Heilbronn, StV 2002, 246; LG Verden, 1 Qs 260/10; LG Köln StraFo 2003, 311; LG Koblenz StV 2008, 348, LG Flensburg, II Qs 29/12) und ein Großteil des Schrifttums (Wohlers StV 2007, 377 ff. u. in SK-StPO § 141 Rn 27; Satzger/Schluckebier/Widmair-Beulke § 141 Rn 37; Meyer-Goßner/Schmitt 58 A, § 141 Rn 8 führt aus, "der Auffassung von Wohlers könne zu folgen sein") hält eine rückwirkende Bestellung für möglich, wenn der Beiordnungsantrag vor Beendigung des Verfahrens gestellt und nicht beschieden oder zu Unrecht abgelehnt worden ist, vereinzelt wird auch gefordert, im Beschwerdeverfahren müsse die Beschwerde noch vor rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens erhoben worden sein.
  • LG Bonn, 28.09.2011 - 21 Qs 223 Js 317/11

    Bestellung; Pflichtverteidiger; Untersuchungshaft; andere Verfahren

    Zwar - insoweit schließt sich die Kammer der wohl überwiegenden Rechtsprechung (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.04.2010, Az: 3 Ws 351/10, LG Itzehoe, Beschluss vom 07.06.2010, Az: 1 Qs 95/10, LG Köln, Beschluss vom 28.12.2010, Az: 105 Qs 342/10, alle zitiert nach juris) an - dürfte Sinn und Zweck der Neuregelung für eine weite Auslegung der Regelung in Nr. 4 sprechen.
  • LG Leipzig, 30.03.2023 - 5 Qs 15/23

    Pflichtverteidiger, U-Haft im Ausland, Spezialitätsgrundsatz, Straferwartung,

    Sofern Haft oder Unterbringung vollstreckt werden, ist die Verteidigung - grundsätzlich - in sämtlichen gegen den Beschuldigten geführten Strafverfahren notwendig (vgl. Böß NStZ 2020, 187; zur aF OLG Hamm StV 2014, 274; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2011, 19; LG Itzehoe NStZ 2011, 56; LG Köln StV 2011, 663; aM LG Dresden NJW-Spezial 2018, 474; AG Wuppertal NStZ 2011, 720; LG Saarbrücken StRR 2010, 308).
  • LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, kein Verfahrensbezogenheit

    (so die überwiegende Meinung: OLG, Frankfurt Beschluss. vom 22404.2010 3 Ws 351/10; LG Itzehoe Beschluss vom 07.08.2010 1 Qs 95/10; a.A. LG Saarbrücken Beschluss vom 18.08.2010 3 Qs 28/10).
  • LG Osnabrück, 06.06.2016 - 18 Qs 17/16

    Vollstreckung der Untersuchungshaft gegen einen Angeklagten in anderer Sache

    Zwar wird eine solche weite Auslegung teilweise vertreten (OLG Hamm, 03.09.2013, 111-4 RVs 111/13, StV 2014, 274 ; OLG Frankfurt, 22.04.2010, 3 Ws 351/10 , NStZ-RR 2011, 19; LG Trier, 02.07.2015, 5 Qs 34/15, ; LG Nürnberg-Fürth, 29.05.2012, 5 Qs 53/12, StV 2012, 658 ; LG Berlin, 05.12.2011, 533 Qs 87/11, ; LG Stade, 30.03.2011, 11c Qs 123 Js 23051/10 (55/11), ; LG Köln, 28.12.2010, 105 Qs 342/10 , STV 2011, 663; LG Itzehoe, 07.06.2010, 1 Qs 95/10 , NStZ 2011, 56; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl. 2014, § 140 Rz. 14; von Stetten, in: MAH Strafverteidigung, 2. Auflage 2014, § 16 Rz. 13; Laufhütte, in: KK-StPO,7. Aufl. 2013, § 140 Rz. 14; Burhoff, StRR 2011, 448, 449 ; Jahn, in: FS Rissing-van Saan 2011, S. 275, 282 f.).
  • LG Hof, 07.06.2016 - 4 Qs 79/16

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei vollzogener Untersuchungshaft

  • LG Leipzig, 04.07.2011 - 6 Qs 31/11

    Nach rechtskräftigem Verfahrensabschluss ist eine Beiordnung eines Anwalts als

  • LG Bonn, 11.10.2011 - 21 Qs 59/11
  • OLG Schleswig, 30.11.2017 - 2 Ws 459/17

    Die nachträgliche rückwirkende Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

  • AG Wuppertal, 10.03.2011 - 12 Gs 35/11

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

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   OLG Koblenz, 19.05.2010 - 1 AR 19/10 Str   

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OLG Koblenz, 19.05.2010 - 1 AR 19/10 Str (https://dejure.org/2010,21615)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.05.2010 - 1 AR 19/10 Str (https://dejure.org/2010,21615)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 1 AR 19/10 Str (https://dejure.org/2010,21615)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 101 Abs 1 StPO
    Überwachungsmaßnahme: Zuständiges Gericht bei nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens beantragter Überprüfung einer Telefonüberwachung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Gewährung nachträglichen Rechtsschutzes gegen eine Maßnahme i.S.d. § 101 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • rechtsportal.de

    Zuständigkeit für eine nachträgliche Überprüfung einer von § 101 StPO umfassten Ermittlungsmaßnahme

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.10.2009 - StB 20/09

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2010 - 1 AR 19/10
    Ob es bei der einmal begründeten Zuständigkeit des erkennenden Gerichts verbleibt, wenn ein rechtzeitig gestellter Antrag noch offen ist (siehe dazu BGH v. 29.10.2009 - StB 20/09 - juris Rn 11 - NStZ 2010, 225), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 24.06.2009 - 4 StR 188/09

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei einer Entscheidung in dem mit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.05.2010 - 1 AR 19/10
    Diese Ausnahmeregelung gilt somit für einen bestimmten Verfahrensabschnitt (vgl. BGH v. 24.06.2009 - 4 StR 188/09 - juris Rn. 15 - BGHSt 54, 30).
  • OLG Celle, 20.12.2016 - 1 Ws 604/16

    Zeitpunkt der Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Überprüfung der

    Zwar wird in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass das erkennende Gericht auch noch nach der Urteilsverkündung einen Beschluss nach § 101 Abs. 7 Satz 2 StPO treffen kann und muss, wenn der Antrag auf Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachungsmaßnahme vor Erlass der das Verfahren abschließenden Entscheidung beim Gericht anhängig gemacht worden ist, indes - aus welchen Gründen auch immer - nicht zusammen mit der verfahrensabschließenden Entscheidung beschieden wurde (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - StB 20/09, NStZ 2010, 225; OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 1 AR 19/10, StV 2010, 562.
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