Weitere Entscheidungen unten: OLG Nürnberg, 15.04.2010 | OLG Schleswig, 23.12.2009

Rechtsprechung
   BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8487
BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10 (https://dejure.org/2010,8487)
BGH, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 StR 30/10 (https://dejure.org/2010,8487)
BGH, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 StR 30/10 (https://dejure.org/2010,8487)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8487) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 S 2 StPO, § 275 Abs 2 S 1 StPO, § 338 Nr 7 StPO
    Revision in Strafsachen: Absoluter Revisionsgrund fehlender richterlicher Unterzeichnung des Ersturteils

  • Wolters Kluwer

    Strafrechtliches Erfordernis zur Leistung einer Unterschrift aller an einem Urteil mitwirkenden Berufsrichter zur Erfüllung des § 275 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Absoluter Revisionsgrund fehlender richterlicher Unterzeichnung des Ersturteils

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Absoluter Revisionsgrund fehlender richterlicher Unterzeichnung des Ersturteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafrechtliches Erfordernis zur Leistung einer Unterschrift aller an einem Urteil mitwirkenden Berufsrichter zur Erfüllung des § 275 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 167
  • StV 2010, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.1975 - 1 StR 701/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung -

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
    Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).
  • BGH, 09.11.1994 - 3 StR 436/94

    Urteil - Vollständigkeit - Unterschrift der Richter - Verhinderungsvermerk

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
    Ein vollständiges schriftliches Urteil liegt erst dann vor, wenn sämtliche an ihm beteiligten Berufsrichter seinen Inhalt gebilligt und dies mit ihrer Unterschrift bestätigt haben (BGHSt 26, 247, 248; BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 1 Unterschrift 5; vgl. Gollwitzer in LR 25. Aufl. § 275 Rdn. 36).
  • OLG Frankfurt, 28.05.1991 - 1 Ss 43/91
    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
    Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 275 StPO; vgl. für den nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschluss OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Frankfurt StV 1992, 58 f.).
  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 4 Ss 1038/99

    Fehlender Eröffnungsbeschluß, Eröffnungsbeschluß ohne Unterschrift

    Auszug aus BGH, 01.04.2010 - 3 StR 30/10
    Das in § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO formulierte Gebot, dass das Urteil von den mitwirkenden Berufsrichtern zu unterschreiben ist, lässt es nicht zu, dass die den Urteilstext abschließende Unterschrift durch eine an anderer Stelle der Akte befindliche Unterschrift des mitwirkenden Richters ersetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf NStE Nr. 1 zu § 275 StPO; vgl. für den nicht unterschriebenen Eröffnungsbeschluss OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Frankfurt StV 1992, 58 f.).
  • BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20

    Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als

    Fehlt eine Unterschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 ? 3 StR 30/10, juris Rn. 2; Urteil vom 9. November 1994 ? 3 StR 436/94, juris Rn. 1; vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Januar 1978 - 2 StR 654/77, BGHSt 27, 334 f. zur Unterschrift, die Korrekturen nicht abdeckt) oder ein Verhinderungsvermerk (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2002 ? 5 StR 433/02, juris Rn. 3) ist das Urteil auf die Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 7, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO ebenso aufzuheben, wie wenn ein Verhinderungsvermerk unzulässig angebracht wurde (vgl. zur fehlerhaft angenommenen Verhinderung aus Rechtsgründen BGH, Beschluss vom 19. Februar 2019 ? 5 StR 513/18, juris Rn. 2 f.; Senat, Urteil vom 8. November 2006 ? 2 StR 294/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 19. August 1992 ? 5 StR 386/92, juris Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Die Unterschrift der Richterin auf der Zustellungsverfügung vom 12.05.2015 genügte nicht, da die Richterin hierdurch nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen, an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihr unterschriebenen Urteils übernimmt (BGH StV 2010, 618).
  • BGH, 14.02.2024 - 4 StR 232/23

    Aufhebung des Urteils auf die Sachrüge mangels Unterschrift weder des

    Dasselbe gilt für die Unterschrift des Vorsitzenden Richters unter der Zustellungsverfügung, da er dadurch nicht zweifelsfrei die Verantwortung für den Inhalt des in der Akte befindlichen, an der vorgesehenen Stelle aber nicht von ihm unterschriebenen Urteils übernimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2010 - 3 StR 30/10 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2015 - 1 Ss 318/14

    Fehlen richterlicher Unterschrift unter Urteilsgründen

    Beim Fehlen einzelner Unterschriften ist die Verfahrensrüge zu erheben, da der Mangel seine Grundlage in einer verfahrensrechtlichen Norm (§ 275 Abs. 2 StPO) hat, ohne dass dem Urteilstext bereits aus sich heraus jegliche Legitimation abgesprochen werden kann (BGH, Beschluss vom 01.04.2010, 3 StR 30/10, zit. n. [...]; NStZ-RR 2003, 85; NStZ-RR 2000, 237 [BGH 26.10.1999 - 4 StR 459/99] ; NStZ 1991, 297; OLG Hamm, NStZ-RR 2009, 24 [OLG Hamm 29.04.2008 - 4 Ss 90/08] ; Meyer-Goßner/ Meyer - Goßner , StPO, 58. Aufl. (2015), § 275, Rn. 28; KK/ Greger, StPO, 7. Aufl. (2013), § 275, Rn. 68/69; BeckOK/ Peglau , StPO, Stand: 15.01.2015, § 275, Rn. 24; BeckOK/ Wiedner , StPO, Stand: 15.01.2015, § 338, Rn. 147a; Löwe-Rosenberg/ Stuckenberg , StPO, 26. Aufl. (2013), § 275, Rn. 70).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13530
OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10 (https://dejure.org/2010,13530)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.04.2010 - 9 UF 353/10 (https://dejure.org/2010,13530)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. April 2010 - 9 UF 353/10 (https://dejure.org/2010,13530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,13530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht eines minderjährigen Kindes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Entscheidung über Zeugnisverweigerungsrecht eines minderjährigen Kindes

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3041
  • MDR 2010, 996
  • StV 2010, 618
  • FamRZ 2010, 1996
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 03.02.2004 - 83 T 667/03
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10
    Überwiegend wird jedoch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf die vorliegende Fallgestaltung abgelehnt (LG Berlin, FamRZ 2004, 905; Schweckendieck: "Eine Gesetzeslücke in § 52 Abs. 2 S. 2 StPO?", NStZ 2008, 537; Ignor/Bertheau in Löwe-Rosenberg, 26 Aufl., Rn. 32 zu § 52 StPO; KMR-Neubeck Rn. 26 zu § 52 StPO).
  • BayObLG, 07.08.1997 - 1Z BR 146/97

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Entscheidung über die Ausübung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.04.2010 - 9 UF 353/10
    Das Familiengericht ist insoweit an die Entscheidung der vernehmenden Stelle über die Frage der Verstandesreife des minderjährigen Zeugen gebunden (BayObLGZ 1997, 249).
  • BGH, 22.04.2020 - XII ZB 477/19

    Ergänzungspflegeschaft und Verfahrensbeistand für minderjährige Kinder und

    Auf die einzelnen tatsächlichen Gesichtspunkte zur Beurteilung der Verstandesreife von Kindern im Alter der betroffenen Kinder kommt es mithin nicht an (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 2010, 1996; Staudinger/Bienwald BGB [2017] § 1909 Rn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2011 - 6 UF 34/11

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Ergänzungspflegschaft im Zusammenhang mit

    Indessen enthebt dies das Familiengericht nicht von der - vorrangigen - Prüfung, ob das Kind überhaupt aussagebereit ist; denn fehlt es hieran, ist für die Anordnung der Ergänzungspflegschaft von vornherein kein Raum (OLG Bremen, NJW-RR 2011, 154 m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 843 m.w.N.; Julius/ Gercke, StPO, 4. Aufl., § 52, Rz. 23; Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 52, Rz. 32 a.E.; Meyer-Goßner/Cierniak, StPO, 53. Aufl., § 52, Rz. 20 a.E.; vgl. auch BGH NStZ 1991, 398; BayObLG FamRZ 1998, 257; OLG Naumburg, OLGR 2006, 392; OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1996).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12

    Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind: Bestellungsbedürfnis bei

    Hinsichtlich des Vorliegens oder Fehlens der erforderlichen Verstandesreife des minderjährigen Zeugen ist das Oberlandesgericht an die Einschätzung der vernehmenden Stelle gebunden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 1996, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 166/11

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zwecks Entscheidung über die Ausübung des

    Die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO , wonach der gesetzliche Vertreter über die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts des Minderjährigen dann nicht entscheiden darf, wenn er selbst Beschuldigter ist, kann im Hinblick auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht entsprechend auf den Fall, dass der nicht beschuldigte Elternteil alleinsorgeberechtigt ist, angewendet werden (im Anschluss an OLG Nürnberg MDR 2010, 996).

    Zum Teil wird eine analoge Anwendung des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO auf einen solchen Fall unter Hinweis auf die vergleichbare Interessenlage befürwortet, von anderen Auffassungen wird dies unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO abgelehnt (zum Meinungsstand vgl. OLG Nürnberg, MDR 2010, 996).

  • OLG Brandenburg, 16.09.2011 - 13 UF 167/11

    Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Entscheidung über die Ausübung des

    Zum Teil wird eine analoge Anwendung des § 52 Abs. 2 Satz 2 StPO auf einen solchen Fall unter Hinweis auf die vergleichbare Interessenlage befürwortet, von anderen Auffassungen wird dies unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 52 Abs. 2 Satz 3 StPO abgelehnt (zum Meinungsstand vgl. OLG Nürnberg, MDR 2010, 996).
  • OLG Hamm, 08.02.2013 - 3 WF 176/12

    Bestellung eines Ergänzungspflegers hinsichtlich der Ausübung des

    Dabei obliegt die Prüfung sowohl der Frage der Aussagebereitschaft wie auch der fehlenden Verstandesreife nicht dem Familiengericht, sondern ist von den betreffenden bzw. in Aussicht genommenen Vernehmungspersonen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter, etc.) vorzunehmen (vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3041 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1985, 1154; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 843 f.; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 154; OLG Hamm, OLGZ 1972, 157; BayOblG NJW 1998, 614; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2005 - 14 UF 64/05).
  • AG Essen, 27.08.2015 - 104 F 18/15
    Die Prüfung der Aussagebereitschaft wie auch der fehlenden Verstandesreife obliegt nicht dem Familiengericht, sondern ist von den betreffenden bzw. in Aussicht genommenen Vernehmungspersonen ( Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichter, etc. ) vorzunehmen ( vgl. OLG Nürnberg, NJW 2010, 3041 ff.; OLG Stuttgart, FamRZ 1985; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 843 f.; OLG Bremen, NJW-RR 2011, 154; OLG Hamm, OLGZ 1972, 157; BayOblG NJW 1998, 614; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.08.2005 - 14 UF 64/05; OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2013- II-3 WF 176/12 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09 (100/09), 2 SsOWi 153/09 (100/09)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11972
OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09 (100/09), 2 SsOWi 153/09 (100/09) (https://dejure.org/2009,11972)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09 (100/09), 2 SsOWi 153/09 (100/09) (https://dejure.org/2009,11972)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 (100/09), 2 SsOWi 153/09 (100/09) (https://dejure.org/2009,11972)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,11972) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Eine Blutentnahme wegen Drogenverdachts zur Mittagszeit ohne richterliche Anordung ist nicht verwertbar

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einwirkung eines berauschenden Mittels (THC); Verwertungsverbot des Ergebnisses einer Blutprobenuntersuchung wegen eines Verstoßes gegen den Richtervorbehalt; Verbot einer generalisierenden Betrachtungsweise unter ...

Papierfundstellen

  • StV 2010, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Bamberg, 19.03.2009 - 2 Ss 15/09

    Blutentnahme: Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutuntersuchung bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris - ; I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 26. Oktober 2009 (1 Ss OWi 92/09 (120/09)).

    Eine richterliche Anordnung gemäß § 81 a Abs. 2 StPO bedarf auch nicht zwingend der Vorlage schriftlicher Akten, deren Herstellung in vielen Fällen eine Verzögerung der Untersuchung nach sich ziehen könnte (BGHSt 51, 285, 295; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ; OLG Celle aaO.).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444 ; BGHSt 51, 285/293).

    Eine richterliche Anordnung gemäß § 81 a Abs. 2 StPO bedarf auch nicht zwingend der Vorlage schriftlicher Akten, deren Herstellung in vielen Fällen eine Verzögerung der Untersuchung nach sich ziehen könnte (BGHSt 51, 285, 295; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ; OLG Celle aaO.).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    So kann zum einen die Gefährdung des Untersuchungserfolges nicht allein mit dem abstrakten Hinweis begründet werden, eine richterliche Entscheidung sei gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nicht zu erlangen (BVerfGE 103, 142/156; NJW 2007, 1444 ; BGHSt 51, 285/293).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

    Die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgerichts dem Richtervorbehalt beimisst (u.a. NJW 2001, 1121 ff), war bekannt und ist seitdem durch eine Fülle von höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen zu diesem Thema vertieft worden.

  • OLG Schleswig, 26.10.2009 - 1 Ss OWi 92/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris - ; I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 26. Oktober 2009 (1 Ss OWi 92/09 (120/09)).

    Ebenso wie in dem der Entscheidung des I. Strafsenats des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. Oktober 2009 (1 SsOWi 92/09 (120/09)) zugrunde liegenden Fall fehlt es hier an diesen Voraussetzungen.

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Dresden, 11.05.2009 - 1 Ss 90/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris - ; I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 26. Oktober 2009 (1 Ss OWi 92/09 (120/09)).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08 zitiert nach juris; BGH NJW 2007, 2269 ff.; OLG Dresden NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg NJW 2009, 2146 ff.; OLG Celle aaO.).

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Zum anderen kann bei Taten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen die typischerweise bestehende abstrakte - und damit gerade nicht einzelfallbezogene - Gefahr, dass durch den körpereigenen Abbau der Stoffe der Nachweis der Tatbegehung erschwert oder gar verhindert wird, für sich allein noch nicht für die Annahme einer Gefährdung des Untersuchungserfolges ausreichen (OLG Köln ZfS 2009, 48/49; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 bei JURIS; OLG Hamburg NJW 2008, 2597/2598).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Die Gefährdung des Untersuchungserfolgs muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen und in den Ermittlungsakten zu dokumentieren sind, sofern die Dringlichkeit nicht evident ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2007, 1345 f.; OLG Dresden, NJW 2009, 2149 ff.; OLG Bamberg, NJW 2009, 2146 ff., OLG Celle, Beschluss vom 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 zitiert nach juris - ; I. Strafsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 26. Oktober 2009 (1 Ss OWi 92/09 (120/09)).

    Das Bestehen einer solchen Gefährdung unterliegt der vollständigen, eine Bindung an die von der Exekutive getroffenen Feststellungen und Wertungen ausschließenden gerichtlichen Überprüfung (BVerfG NJW 2008, 3053/3054; NJW 2007, 1345/1346; BVerfGE 103, 142/156; OLG Hamburg, NJW 2008, 2597/2598; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG Thüringen, Beschluss vom 25.11.2008 - 1 Ss 230/08).

  • OLG Hamm, 10.09.2009 - 4 Ss 316/09

    Anordnung einer Blutprobe durch eine Polizeibeamtin bei Gefahr im Verzug

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09
    Die Frage nach den Folgen der Nichterreichbarkeit eines Richters oder des Fehlens eines umfassenden Bereitschaftsdienstes(vgl. zuletzt OLG Hamm, Beschl. v. 10. September 2009 - 4 Ss 316/09, StraFO 2009, 509 ff.,) stellt sich daher hier nicht.
  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

  • BVerfG, 28.09.2006 - 2 BvR 876/06

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Durchsuchung ohne vorherige richterliche

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Hinsichtlich der sog. "Gefahr im Verzug" als Voraussetzung der polizeilichen Anordnungsbefugnis mag zwar überlegt werden, ob bei Straßenverkehrsdelikten, bei denen es auf die Wirkung berauschender Mittel auf die Fahruntüchtigkeit ankommt, nicht eine evidente Dringlichkeit in diesem Sinne in der Regel als gegeben zu erachten ist (in diese Richtung etwa OLG Hamm, Beschluss vom 28.4.2009, 2 Ss 117/09 juris Rn. 18; OLG Oldenburg NdsRpfl 2009, 296 f.; anders die wohl weit überwiegende Meinung, vgl. etwa OLG Schleswig StraFo 2010, 194, 195; OLG Brandenburg OLGR § 81a StPO Nr. 9; OLG Bamberg NJW 2009, 2146, 2147; Meyer-Goßner a.a.O., § 81a Rn. 25b).

    2009, 296; KG Berlin NJW 2009, 3527; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Hamm - 4. Strafsenat - DAR 2009, 280; OLG Dresden - 3. Strafsenat - StV 2009, 571; OLG Brandenburg OLGSt § 81a StPO Nr. 9, OLG Bamberg NJW 2009, 2146, OLG Stuttgart NStZ 2008, 238), teils aber auch bejaht (OLG Schleswig, StraFo 2010, 194; OLG Oldenburg - Senat für Bußgeldsachen - NJW 2009, 3591; OLG Hamm - 3. Strafsenat - StV 2009, 459; OLG Dresden - 1. Strafsenat - NJW 2009, 2149; OLG Celle NJW 2009, 3524).

  • OLG Schleswig, 13.03.2013 - 2 Ss 3/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Blutprobe durch Staatsanwaltschaft nach Ablehnung

    Denn dem Strafverfahrensrecht kann das Gebot einer lediglich auf Vorlage schriftlicher Akten und in Form eines schriftlichen Beschlusses ergehenden Anordnung grundrechtsbeeinträchtigender Ermittlungsmaßnahmen gerade nicht entnommen werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, 1061; BGH, Beschluss vom 11. August 2005 - 5 StR 200/05, NStZ 2006, 114 f; Senat, Beschluss vom 23. Dezember 2009 - 2 Ss OWi 153/09 -, bei Juris, StV 2010, 618 ff., bei Juris Rn. 16; jedenfalls für Ausnahmefälle auch für zulässig gehalten in BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2010 - 2 BvR 1046/08 -, bei Juris, Rn. 30).
  • AG Zeitz, 03.08.2015 - 13 OWi 723 Js 204201/15

    Bußgeldverfahren: Beweisverwertungsverbot wegen Ignorierens des Richtervorbehalts

    Ein solcher Ausnahmefall liegt vor bei bewusster und zielgerichteter Umgehung des Richtervorbehalts sowie bei willkürlicher Annahme von Gefahr im Verzug oder bei Vorliegen eines gleichwertigen, besonders schwerwiegenden Fehlers (OLG Schleswig, Beschluss vom 23.12.2009 - 2 Ss OWi 153/09, BeckRS 2010, 26145).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht