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   OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09   

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https://dejure.org/2009,19477
OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09 (https://dejure.org/2009,19477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09 (https://dejure.org/2009,19477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09, 2 VAs 13 - 14/09 (https://dejure.org/2009,19477)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlerhafte Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit bei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 35 Abs. 1; BtMG § 36 Abs. 2
    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de

    BtMG § 35 Abs. 1 ; BtMG § 36 Abs. 2
    Fehlerhafte Berücksichtigung der Sicherheitsinteresses der Allgemeinheitbei der Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 120 (Ls.)
  • StV 2010, 148
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 2 VAs 37/07

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Sind die Voraussetzungen des § 35 BtMG erfüllt, so ist der Vollstreckungsbehörde hinsichtlich der Rechtsfolge ein - erheblich eingeschränktes (Senat in NStZ 2008, 576f) - Ermessen eröffnet; sie "kann" die Strafvollstreckung zurückstellen.

    Daraus folgt, dass die Zurückstellung nicht schon wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden darf, denn die Bestimmung des § 35 BtMG soll, was die Vollstreckungsbehörde ersichtlich verkannt hat, gerade dann Anwendung finden, wenn z.B. die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen Prognose nicht vorliegen, und auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnen (Körner aaO., Rdnr. 353; OLG Hamburg StV 1998, 390f.; Senat NStZ 2008, 576).

    Dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit kommt deshalb im Rahmen der Zurückstellungsentscheidung - anders als bei der nach Abschluss der Therapie zu treffenden Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung gemäß § 36 Abs. 2 BtMG - regelmäßig keine wesentliche Bedeutung zu (Senat NStZ 2008, 576).

  • OLG Hamburg, 10.07.1997 - 1 Ws 183/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Daraus folgt, dass die Zurückstellung nicht schon wegen einer ungünstigen Sozialprognose versagt werden darf, denn die Bestimmung des § 35 BtMG soll, was die Vollstreckungsbehörde ersichtlich verkannt hat, gerade dann Anwendung finden, wenn z.B. die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer ungünstigen Prognose nicht vorliegen, und auch "Risikopatienten" eine Therapiechance eröffnen (Körner aaO., Rdnr. 353; OLG Hamburg StV 1998, 390f.; Senat NStZ 2008, 576).
  • BGH, 16.03.1999 - 5 StR 470/98

    Bestechlichkeit; Unrechtsvereinbarung; Bestechung; Vorteilsnahme;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings hat die Rechtsprechung überwiegend die Ablehnung der Zurückstellung in den Fällen für ermessensfehlerfrei erachtet, in denen wegen des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Justiz 2001, 228; OLG Hamm NStZ 1999, 561 ; OLG Stuttgart, Justiz 1998, 571; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f.; MK-Kornprobst § 35 BtMG Rn 146; a.A. OLG Düsseldorf STV 1999, 444; offen gelassen KG B. vom 12.06.2001, 4 VAs 12/01 in juris).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 2 VAs 10/02

    Rechtmäßigkeit einer Anhalteverfügung bezüglich einer an einen wegen einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings muss sich die Ermessensausübung an dem alleinigen Zweck der Regelung des § 35 BtMG orientieren, drogenabhängige Straftäter aus dem Bereich kleiner und mittlerer Kriminalität im Interesse ihrer Rehabilitation zu einer notwendigen therapeutischen Behandlung zu motivieren (Senat 2 VAs 10/02, B. vom 30.04.2002; Weber BtMG , 3. Auflage, § 35 Rdnr. 142).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Gem. § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263 ; NStZ-RR 2005, 57 ).
  • OLG Hamm, 08.04.1999 - 1 VAs 8/99

    Zurückstellung einer Strafvollstreckung zum Zwecke einer stationären

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Grundsätzlich gelten die §§ 35, 36 BtMG auch für drogenabhängige Ausländer uneingeschränkt (OLG Hamm NStZ 1999, 591 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Gem. § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. StV 2002, 263 ; NStZ-RR 2005, 57 ).
  • KG, 12.06.2001 - 1 Zs 791/01

    Prüfungsumfang bei ausschließlicher Anfechtung der staatsanwaltschaftlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings hat die Rechtsprechung überwiegend die Ablehnung der Zurückstellung in den Fällen für ermessensfehlerfrei erachtet, in denen wegen des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Justiz 2001, 228; OLG Hamm NStZ 1999, 561 ; OLG Stuttgart, Justiz 1998, 571; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f.; MK-Kornprobst § 35 BtMG Rn 146; a.A. OLG Düsseldorf STV 1999, 444; offen gelassen KG B. vom 12.06.2001, 4 VAs 12/01 in juris).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2000 - 3 VAs 41/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Versagung wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.08.2009 - 2 VAs 13/09
    Allerdings hat die Rechtsprechung überwiegend die Ablehnung der Zurückstellung in den Fällen für ermessensfehlerfrei erachtet, in denen wegen des Vorliegens einer bestandskräftigen oder sofort vollziehbaren Abschiebungsverfügung der erfolgreiche Therapieabschluss aus Zeitgründen nicht gewährleistet ist (ständige Senatsrechtsprechung, z.B. Justiz 2001, 228; OLG Hamm NStZ 1999, 561 ; OLG Stuttgart, Justiz 1998, 571; OLG Frankfurt NStZ-RR 2000, 152f.; MK-Kornprobst § 35 BtMG Rn 146; a.A. OLG Düsseldorf STV 1999, 444; offen gelassen KG B. vom 12.06.2001, 4 VAs 12/01 in juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Gerade auch Risikoprobanden mit schlechter Prognose (OLG Karlsruhe StV 2010, 148) sollen mit der Vorschrift des § 35 BtMG erreicht werden.
  • VG Ansbach, 25.05.2016 - AN 5 S 16.618

    Anforderungen an den Wegfall der Wiederholungsgefahr nach Abschluss einer

    Im Übrigen geht die Rechtsprechung zu den §§ 35, 36 BtMG teilweise davon aus, dass eine Zurückstellung der Strafvollstreckung ermessensfehlerfrei abgelehnt werden kann, wenn eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Abschiebungsverfügung gegen den Betroffenen vorliegt (vgl. etwa: OLG Karlsruhe, B.v. 24.8.2009 - 2 VAs 13/09, 2 VAs 14/09 - juris Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 08.12.2016 - VAs 29/16

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen einen betäubungsmittelabhängigen

    Zur Frage, ob und inwieweit das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Rahmen einer Zurückstellungsentscheidung nach § 35 Abs. 1 BtMG Berücksichtigung finden kann, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Beschluss vom 24. August 2009 (Az.: 2 VAs 13-14/09; StV 2010, 148, 149) Folgendes ausgeführt:.
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