Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Täter-Opfer-Ausgleich, Urteilsanforderungen
- openjur.de
§ 46a StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Bei Schadenswiedergutmachung des Angeklagten hat sich der Tatrichter vorrangig mit der Regelung zum Täter-Opfer-Ausgleich auseinanderzusetzen; Revisionsgericht ist an eigener Sachentscheidung gehindert, wenn ihm kein ausreichend umfassender und aktueller ... - openjur.de
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des Tatgerichts unter Berücksichtigung einer Selbstverpflichtung des Angeklagten zur Zahlung einer Schadenswiedergutmachung an das Tatopfer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei Vorliegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46a; StPO § 354 Abs. 1a
Anforderungen an das tatrichterliche Urteil bei Vorliegen eines Täter-Opfer-Ausgleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Täter-Opfer-Ausgleich im Urteil?
Papierfundstellen
- StV 2011, 226
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Nürnberg, 21.05.2008 - 2 St OLG Ss 11/08
Revision im Strafverfahren: Längerer Besitz des Diebesguts als …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rspr., vgl. OLG Nürnberg NJW 2008, 2518; BayObLG NJW 1992, 191).An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1 a StPO ist der Senat schon deshalb gehindert, weil ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 118, 212, 230 = NJW 2007, 2977, 2980 Tz. 92; OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249, 250; OLG Nürnberg StraFo 2010, 117 (Ls.)), zumal nach dem Vorbringen der Revision mittlerweile EUR 1.650,-- an Wiedergutmachungsleistungen erbracht wurden.
- OLG Nürnberg, 30.07.2009 - 2 St OLG Ss 121/09
Revision in Strafsachen: Überprüfung der Strafzumessungserwägungen des …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (…vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)).An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1 a StPO ist der Senat schon deshalb gehindert, weil ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 118, 212, 230 = NJW 2007, 2977, 2980 Tz. 92; OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249, 250; OLG Nürnberg StraFo 2010, 117 (Ls.)), zumal nach dem Vorbringen der Revision mittlerweile EUR 1.650,-- an Wiedergutmachungsleistungen erbracht wurden.
- BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02
Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer …
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Der Senat vermag so schon nicht zu beurteilen, ob die Strafkammer die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB nicht für erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1; OLG Nürnberg StV 2010, 308 (Ls.) = StraFo 2010, 117 (Ls.)). - BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
An einer eigenen Sachentscheidung nach § 354 Abs. 1 a StPO ist der Senat schon deshalb gehindert, weil ihm kein ausreichend umfassender und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung steht (vgl. BVerfGE 118, 212, 230 = NJW 2007, 2977, 2980 Tz. 92; OLG Nürnberg NJW 2008, 2518 = StraFo 2008, 249, 250; OLG Nürnberg StraFo 2010, 117 (Ls.)), zumal nach dem Vorbringen der Revision mittlerweile EUR 1.650,-- an Wiedergutmachungsleistungen erbracht wurden. - BayObLG, 27.03.1991 - RReg. 4 St 39/91
Auszug aus OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 251/10
Ein solcher Fehler liegt dann vor, wenn die Entscheidung in sich mangelbehaftet ist, etwa, weil dem Gesetz entsprechende Strafzumessungserwägungen unterblieben sind (ständige Rspr., vgl. OLG Nürnberg NJW 2008, 2518; BayObLG NJW 1992, 191).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StVollzG § 11
Vollzugslockerungen, Verweigerung, Tatleugnung - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Begleitausgang eines wegen Sexualdelikten Strafgefangenen mit dem Anstaltsgeistlichen und seiner auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesenen Ehefrau zum Grab der Schwiegermutter
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 33 StVK 550/08
- OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08
Papierfundstellen
- StV 2011, 226
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04
Vollzugslockerungen; Bestreiten der Tat; Entscheidung der Vollzugsbehörde; …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251). - BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81
Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum - …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08
Hinsichtlich dieser Versagungsgründe ist der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen sie mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BGHSt 30, S. 320). - OLG Frankfurt, 06.03.2000 - 3 Ws 114/00
Strafvollzug: Tatleugnung reicht für Missbauchsgefahr nach § 11 II StVollzG …
Auszug aus OLG Hamm, 27.11.2008 - 1 Vollz (Ws) 1007/08
In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Persönlichkeit des Strafgefangenen und seine Entwicklung bis zur Tat, die Art und Weise sowie Motive der Tatbegehung, mögliche oder erkennbare Motive für das Leugnen der Tat sowie die Entwicklung und das Verhalten im Vollzug und die Eignung für eine Therapie bei der Beurteilung der Missbrauchsgefahr zu beachten (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 - OLG Frankfurt, NStZ-RR 2000, S. 251).
- OLG Hamm, 24.01.2017 - 1 Vollz (Ws) 538/16 Diese Begründung der JVA Rheinbach lässt über die Frage hinreichender Tataufarbeitung hinausgehend jegliche Auseinandersetzung mit weiteren Umständen vermissen, welche im Rahmen der Lockerungsprüfung in die Erwägungen mit einzubeziehen sind (vgl. dazu u.a. Senat, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 Vollz (Ws) 153/04 -, juris; Beschluss vom 27.11.2008, III-1 Vollz (WS) 1007/08 - juris) und zudem geeignet sein müssten, die für die Ablehnung der Verlegung in den offenen Vollzug gemäß § 12 StVollzG NW erforderliche Annahme einer Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr positiv zu begründen.
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Hauptstrafe, Nebenstrafe, Wechselwirkung, Aufhebung
- Wolters Kluwer
Isolierter Bestand eines Fahrverbots bei sachlich-rechtlichem Mangel hinsichtlich des Strafrahmens im Strafausspruch des Urteils; Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines Fahrverbots wegen Fehlens der Mitteilung zum gewählten ...
- rechtsportal.de
StGB § 42 S. 1; StGB § 44; StPO § 267
Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Strafzumessung; Aufhebung eines Fahrverbots wegen Fehlens der Mitteilung zum gewählten Strafrahmen; Gewährung von Zahlungserleichterungen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und Geldstrafe
Papierfundstellen
- NZV 2012, 404
- StV 2011, 226
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07
BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
In Zweifelsfällen muss das Revisionsgericht die vom Tatgericht vorgenommene Bewertung bis an die Grenze des Vertretbaren hinnehmen (ständige Rechsprechung, vgl. BGH NStZ-RR 2008, 343 m.w.N.).Auch wenn der Tatrichter im Urteil nur diejenigen Umstände anzuführen braucht, die für die Strafzumessung bestimmend waren (§ 267 Abs. 3 S. 1 StPO ) und eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen weder vorgeschrieben noch möglich ist (vgl. BGH NStZ-RR 2008, 343 ), ist es doch rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter Umstände außer Acht lässt, die für die Beurteilung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat von erheblicher Bedeutung sind (…vgl. Engelhardt aaO.).
- OLG Karlsruhe, 15.09.2005 - 3 Ss 135/05
Geldstrafe wegen Nötigung im Straßenverkehr: Unzulässigkeit einer Überhöhung des …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
Die sich gerade bei der Ahndung von - hier vorliegenden - Verkehrsverstößen aufdrängende ganzheitliche Betrachtungsweise wirkt sich insofern aus, als der strafschärfende Erfolg, der in der Verhängung der Nebenstrafe des Fahrverbots liegt, in der Regel zugleich bei der Bemessung der Hauptstrafe zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1980, 130, 131 m.w.N.; siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 23 ). - BGH, 16.08.1979 - 4 StR 431/79
Revisionsrechtlicher Bestand eines nicht den zugrundegelegten Strafrahmen …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
Bereits dieser Fehler nötigt zur Aufhebung des Strafausspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 16.08.1979, 4 StR 431/79 m.w.N., als Leitsatz zitiert bei Pfister NStZ 1981, 295, 296). - BGH, 12.07.1979 - 4 StR 210/79
Anordnung eines Fahrverbotes bei fehlender Entziehung der Fahrerlaubnis wegen …
Auszug aus OLG Koblenz, 18.11.2010 - 1 Ss 149/10
Die sich gerade bei der Ahndung von - hier vorliegenden - Verkehrsverstößen aufdrängende ganzheitliche Betrachtungsweise wirkt sich insofern aus, als der strafschärfende Erfolg, der in der Verhängung der Nebenstrafe des Fahrverbots liegt, in der Regel zugleich bei der Bemessung der Hauptstrafe zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 1980, 130, 131 m.w.N.; siehe auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2006, 23 ).