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   BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3712
BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11 (https://dejure.org/2012,3712)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2012 - 2 StR 590/11 (https://dejure.org/2012,3712)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 (https://dejure.org/2012,3712)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 30a BtMG, § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung einer von einem Bandenmitglied gegenüber einem anderen Bandenmitglied begangenen Tat als gemeinschaftliche Tat i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2
    Zurechnung einer von einem Bandenmitglied gegenüber einem anderen Bandenmitglied begangenen Tat als gemeinschaftliche Tat i.R.d. bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 517
  • StV 2012, 414
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11
    Maßgeblich sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2000, 482, 483).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11
    Es genügt nicht, dass ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will ( BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2002, 255).
  • BGH, 16.11.2001 - 3 StR 371/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 19.01.2012 - 2 StR 590/11
    Feststellungen dazu, dass das Handeln des Angeklagten zumindest auch vom Streben nach Gewinn geleitet war oder er sich einen anderen persönlichen Vorteil versprach, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wurde (vgl. insoweit BGH StV 2002, 254), hat die Kammer nicht getroffen.
  • BGH, 23.03.2017 - 1 StR 451/16

    Besonders schwere Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Täterschaft:

    Die Frage, ob die Beteiligung als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 321/16

    Bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Die Frage, ob die Beteiligung an einem Bandenhandel mit Betäubungsmitteln als Mittäterschaft oder Beihilfe zu werten ist, beurteilt sich vielmehr nach den allgemeinen Grundsätzen (BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 16/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 517/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (erforderliche Eigennützigkeit)

    Es genügt nicht, dass der Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 276/14 Rn. 3; vom 20. Februar 2014 - 2 StR 563/13 Rn. 4; vom 12. März 2013 - 2 StR 16/13 Rn. 5 und vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 Rn. 3).
  • BGH, 10.10.2018 - 4 StR 247/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (eigennütziges Handeln); Urteilsgründe (keine

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 276/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nicht ausreichend ist es hingegen, wenn ein Täter nur den Eigennutz eines anderen mit seinem Tatbeitrag unterstützen will (BGHSt 34, 124, 125 f.; BGH StV 2012, 414; BGH NStZ 2013, 550).
  • BGH, 10.04.2013 - 2 StR 604/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Wesentliche Anhaltspunkte können der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft in dem Sinne sein, dass Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 2011 - 3 StR 445/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 77; Beschlüsse vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11, NStZ 2012, 517 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12).
  • LG Wuppertal, 11.06.2021 - 23 KLs 21/22
    Dies ergibt sich, in Abgrenzung zur täterschaftlichen Begehung, aus einer wertenden Betrachtung seines Interesses am Taterfolg, dem Umfang seiner Tatbeteiligung und seiner Tatherrschaft bzw. dem dahin gehenden Willen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2012 - 2 StR 590/11 -, Rn. 3, juris m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2021 - 8 KLs 17/20
    Wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung, können an dieser Stelle der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung sowie die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, wonach die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (BGH, Beschluss vom 09. Januar 2012, Az. 2 StR 590/11; Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, 9. Auflage, 2019, BtMG § 30 Rn. 56 m.w.N.).
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