Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271 - 274/11, 1 Ws 271/11, 1 Ws 272/11, 1 Ws 273/11, 1 Ws 274/11   

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https://dejure.org/2011,9831
OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271 - 274/11, 1 Ws 271/11, 1 Ws 272/11, 1 Ws 273/11, 1 Ws 274/11 (https://dejure.org/2011,9831)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2011 - 1 Ws 271 - 274/11, 1 Ws 271/11, 1 Ws 272/11, 1 Ws 273/11, 1 Ws 274/11 (https://dejure.org/2011,9831)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271 - 274/11, 1 Ws 271/11, 1 Ws 272/11, 1 Ws 273/11, 1 Ws 274/11 (https://dejure.org/2011,9831)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Anklage, Schätzung, Schadenssumme, Zulässigkeit

  • openjur.de

    §§ 170 Abs. 2, 202 StPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 170 Abs. 2 StPO; § 200 StPO; § 202 StPO; § 204 StPO
    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer Schätzung des Steuerschadens trotz exakter Berechenbarkeit desselben; Vorliegen einer fehlenden Umgrenzungsfunktion der Anklage bei unauflösbarem Widerspruch zu einer in der Abschlussverfügung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei bloßer Schätzung des Steuerschadens trotz exakter Berechenbarkeit desselben; Vorliegen einer fehlenden Umgrenzungsfunktion der Anklage bei unauflösbarem Widerspruch zu einer in der Abschlussverfügung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anklage wegen Steuerhinterziehung; Fehlende Umgrenzungsfunktion der Anklage; Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mangels Tatverdachts bei geschätztem aber berechenbarem Steuerschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Nacharbeiten erforderlich - Schadensschätzung in der Anklage - nicht immer erlaubt

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Voraussetzungen für die Schätzung von Beträgen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Maßgebliche Kriterien für die Anwendung von Schätzungen bei Anklagen wegen Steuerhinterziehung

Papierfundstellen

  • StV 2012, 456
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes darf deshalb auf das wesentliche Ermittlungsergebnis zurückgegriffen werden (BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ 2001, 656, 657).

    Der Vorsitzende gibt die Anklage an die Staatsanwaltschaft mit der Anregung der Nachbesserung zurück; lehnt die Staatsanwaltschaft dies ab, ist die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGH JR 2001, 421, 422; KK-Schneider aaO § 200 Rn. 31).

    Erst, wenn die Staatsanwaltschaft eine Nachbesserung endgültig verweigert, besteht Anlass, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen (BGH JR 2001, 421, 422; KK-Schneider aaO Rn. 31).

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 448/94

    Fehlerhafte Anklageschrift (mangelhafte Darstellung des wesentlichen Ergebnisses

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (Umgrenzungsfunktion, vgl. BGHSt 40, 390, 392).

    Damit ist die Grundregel, dass bei Anklageerhebung nicht unklar bleiben darf, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGHSt 40, 390, 392), verletzt.

    Denn ebenso, wie die Abschlussverfügung unter bestimmten Umständen Mängel der Anklageschrift heilen kann (BGHSt 40, 390, 393; Eschelbach, in: Vordermayer/von Heintschel-Heinegg, Hdb. f. d. Staatsanwalt, 3. Aufl. S. 843), kann ein verfahrensrechtlich höchst bedeutsamer Widerspruch zwischen beiden - wie hier - einen funktionalen Mangel der Anklage begründen.

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Darüber hinaus hat die Anklage auch die Aufgabe, den Angeschuldigten und die übrigen Verfahrensbeteiligten über weitere Einzelheiten des Vorwurfs zu unterrichten, um ihnen Gelegenheit zu geben, ihr Prozessverhalten auf den mit der Anklage erhobenen Vorwurf einzustellen (Informationsfunktion, vgl. BGHSt 40, 44, 47 f.; BGH NStZ 2006, 649, 650).

    Dagegen führen Mängel, die lediglich die Informationsfunktion betreffen, nicht zur Unwirksamkeit der Anklage und rechtfertigen daher nicht die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (BGHSt 40, 44, 45; KK-Schneider aaO Rn. 34 m. w. N.).

  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    a) Die für die Anwendung und Durchführung einer Schätzung maßgeblichen Kriterien hat der Bundesgerichtshof (NStZ 2010, 635) wie folgt zusammengefasst:.

    Allerdings darf bei der Ermittlung der Schwarzlohnsumme "nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, wenn eine tatsachenfundierte Berechnung anhand der bereits vorliegenden und der erhebbaren Beweismittel möglich erscheint" (BGH NStZ 2010, 635).

  • BGH, 30.07.2003 - 5 StR 221/03

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Zahlungsunfähigkeit; Lauf der

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Letzteres ist bei § 266a StGB der Fall, wenn - wie hier - Zahlungspflichten hinsichtlich mehrerer Arbeitnehmer gegenüber verschiedenen Einzugsstellen zu erfüllen waren (BGHSt 48, 307, 314; Fischer, StGB 58. Aufl. § 266a Rn. 36).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 524/10

    Beschwer des Angeklagten nach Verfahrenseinstellung wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Auch bei Serienstraftaten ist aber eine Individualisierung nötig, wenn sie auch prozessual als selbständige Taten zu werten sind, etwa weil sie auch materiell-rechtlich in Realkonkurrenz stehen (vgl. BGH NStZ 2011, 418).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2009 - 1 Ws 398/09

    Verlängerung der Untersuchungshaft durch die Zurückstellung einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Letztendlich handelt es sich insoweit ohnehin um reine Ordnungsregeln, die die Rechtmäßigkeit der Nichteröffnung des Hauptverfahrens nicht berühren (vgl. Senatsbeschluss vom 14. September 2009 - 1 Ws 398/09).
  • BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98

    Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Es ist bereits fraglich, ob eine Wiederaufnahme der Ermittlungen ohne förmliche Verfügung und Begründung dieser Verfahrenshandlung allein durch schlüssiges Handeln überhaupt zulässig wäre; dem könnten die zum Teil einschneidenden strafprozessualen Folgen einer solchen Verfahrenshandlung entgegen stehen (vgl. dazu BGH NJW 1998, 3363; Radtke, NStZ 1999, 481).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1981 - 3 Ws 601/81
    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Zwar tritt auch bei einer Nichteröffnung wegen funktionaler Mängel der Anklage - wie zum Teil hier - die Sperrwirkung des § 211 StPO ein; jedoch ist die Einreichung einer mangelfreien Anklageschrift schon für sich betrachtet eine die Sperrwirkung beseitigende neue Tatsache im Sinne des § 211 StPO, die eine Fortsetzung des Verfahrens ermöglicht (vgl. Senat aaO; ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1982, 335; LR-Stuckenberg, aaO § 211 Rn. 14; KK-Schneider aaO § 211 Rn. 6; Meyer-Goßner, aaO § 211 Rn. 3).
  • BGH, 19.02.2008 - 1 StR 596/07

    Anforderungen an den Anklagesatz bei einer Vielzahl anzuklagender gleichartiger

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 1 Ws 271/11
    Die Angabe der Zahl der Tatopfer reicht aus, wenn sich deren Individualisierung und die sie und den jeweiligen Angeklagten betreffenden Taten aus dem wesentlichen Ermittlungsergebnis unverwechselbar ergeben (BGH NStZ 2008, 351).
  • BGH, 28.04.2006 - 2 StR 174/05

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit angeblichen Öko-Produkten

  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

  • BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08

    Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 162/07
  • BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt; Arbeitgeberstellung (Werkverträge mit

  • BGH, 12.08.1999 - 5 StR 269/99

    Gewerbsmäßige, bandenmäßige Geldfälschung; Sich verschaffen von Falschgeld;

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2003 - 1 Ws 235/03

    Kapitalanlagebetrug bei Versprechen einer unrealisierbaren Rendite und Irrtum des

  • BGH, 22.08.2001 - 5 StR 431/00

    Aufklärungsrüge; Verfahrenshindernis ne bis in idem; Faires Verfahren;

  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

  • AG Villingen-Schwenningen, 16.01.2020 - 6 Ds 66 Js 980/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Strafnorm

    Das Gericht ist weder dazu befugt noch ist es dessen Aufgabe, die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu übernehmen (OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2011 - 1 Ws 271/11 und 274/11 = BeckRS 2011, 19677; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.2.2011 - 1 Ws 47/11 und 48/11 = NStZ-RR 2011, 251; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 1.9.2003 - 1 Ws 235/03 = BeckRS 2004, 1804 Rn. 27; LG Berlin, Beschluss vom 12.3.2003 - 534 Qs 31/03 = NStZ 2003, 504 Rn. 3; MüKo StPO/ Wenske § 202 Rn. 19).

    Es muss sich um einzelne Beweiserhebungen handeln, also um eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts (OLG Celle, Beschluss vom 19.7.2011 - 1 Ws 271/11 und 274/11 = BeckRS 2011, 19677).

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Davon sind solche Nachermittlungen umfasst, die eine bloße Ergänzung eines von der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren bereits weitgehend aufgeklärten Sachverhalts bezwecken (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13; LG Berlin, NStZ 2003, 504; OLG Karlsruhe, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Ermittlungen größeren Umfangs zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind indes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2012, 456; Schneider, in KK-StPO, 7. Aufl., § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 202 Rn. 1); § 202 StPO ist restriktiv auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13).

    Bei der Auslegung der Anklage ist unter bestimmten Voraussetzungen auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen ergänzend zu berücksichtigen, wobei an die Konkretisierung der Tat keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. etwa BGHSt 46, 130, 134; BGH, NStZ 2001, 656, 657; OLG Celle, StV 2012, 456).

    he, StV 2004, 325, 326; OLG Celle, StV 2012, 456).

    Ermittlungen größeren Umfangs zur Komplettierung eines von der Staatsanwaltschaft unzulänglich belegten Anklagevorwurfs sind indes gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. etwa OLG Celle, StV 2012, 456; Schneider, in KK-StPO, 7. Aufl., § 202 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 202 Rn. 1); § 202 StPO ist restriktiv auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 03.02.2014, III-2 Ws 614/13).

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Nur einzelne ergänzende Beweiserhebungen können gemäß § 202 Satz 1 StPO durch das Tatgericht angeordnet werden (vgl. Senat BeckRS 2016, 18956; OLG Karlsruhe StV 2004, 325; OLG Celle StV 2012, 456; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 202 Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 370/17

    Umgrenzungsfunktion der Anklageschrift (notwendiger Inhalt bei Anklage wegen

    Zur Begründung wird - vor allem unter Bezugnahme auf Beschlüsse des OLG Hamm vom 18. August 2015 (III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86) und des OLG Celle vom 19. Juli 2011 (1 Ws 271-274/11, wistra 2011, 434) und vom 3. Juli 2013 (1 Ws 123/13, NZWiSt 2015, 430) - darauf abgestellt, dass im Fall des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur gewahrt werde, "wenn die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten - namentlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht hierzu - bezeichnet werden' (UA S. 18).

    Die für Urteile geltenden Darstellungsmaßstäbe können angesichts der unterschiedlichen Anforderungen nicht auf Anklageschriften übertragen werden (BGH, Beschluss vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12, NStZ 2013, 409; vgl. auch Hunsmann StRR 2011, 388, 389).

    bb) Soweit das Landgericht sich zur Begründung seiner Rechtsauffassung auf die Rechtsprechung des OLG Hamm (Beschluss vom 18. August 2015 - III-3 Ws 269/15, wistra 2016, 86) und des OLG Celle (Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11, wistra 2011, 434 und vom 3. Juli 2013 - 1 Ws 123/13, NZWiSt 2015, 430) stützt, lagen - soweit darin überhaupt ein Widerspruch zur vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu sehen sein sollte - hier teilweise abweichende Fallgestaltungen zu Grunde, die im Blick auf die vorliegende Anklage eine Einstellung des Verfahrens nicht rechtfertigen.

    Auch der weiteren Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11 aaO) lag eine Fallgestaltung zu Grunde, bei der es in der Anklage an jeglicher Individualisierung hinsichtlich der Arbeitnehmer mit Zuordnung zu Einzugsstellen, dem Abrechnungszeitraum und dem Beitragssatz fehlte.

  • KG, 25.08.2014 - 4 Ws 71/14

    Hosting-Provider macht sich für unerkannte, strafbare Inhalte seiner Kunden auf

    Ermittlungen grundlegender Art, die die Staatsanwaltschaft für entbehrlich erachtet, sind im Zwischenverfahren gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. OLG Celle StV 2012, 456 mwN).
  • OLG Stuttgart, 18.10.2019 - 2 Rv 16 Ss 795/19

    Besitz kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften: Wirksamkeit

    Die Anklage der Staatsanwaltschaft Rottweil vom 7. August 2017 ist unwirksam, weil sie ihre Umgrenzungsfunktion nicht erfüllt (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 15. März 2017, 1 Ws 10/17, Juris, Rn. 13 ff.; OLG Celle, StV 2012, S. 456 ff.).

    Die Umgrenzungsfunktion erfordert die Bestimmung des Prozessgegenstands im Anklagesatz durch die Bezeichnung des Angeklagten und der Tat als des historischen Lebensvorgangs, den die Staatsanwaltschaft zur gerichtlichen Entscheidung stellen will, wobei zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen - nicht aber auf den sonstigen Akteninhalt (BGHSt 46, S. 130 ff., 134; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.0., Rn. 14) - zurückgegriffen werden kann (BGHSt 46, S.130 ff, 134; BGH, NStZ-RR 2014, S. 151 - Juris, Rn. 6; OLG Celle, StV 2012, S. 456 f, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.0., Rn. 14).

    Danach hat die Anklage die dem Angeklagten zur Last gelegten Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (BGHSt 40, S. 44 ff. - Juris, Rn. 6; BGH, NStZ 2010, S. 159 f. - Juris, Rn. 92; BGH, NStZ-RR 2014, S. 151 - Juris, Rn. 5; OLG Celle, StV 2012, S. 456 f.; KG, StV 2016, S.548 f. - Juris, Rn. 6; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, a.a.O., Rn. 14 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12

    Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung

    Hierin erblickt die Revision - u.a. gestützt auf einen Beschluss des OLG Celle vom 19. Juli 2011 (1 Ws 271 - 274/11, wistra 2011, 434) - einen die Wirksamkeit der Anklage tangierenden Mangel, weil eine konkretere Berechnung möglich und daher geboten gewesen sei.

    Die für Urteile geltenden Darstellungsmaßstäbe können angesichts der unterschiedlichen Anforderungen nicht auf Anklageschriften übertragen werden (BGH, aaO; vgl. auch Hunsmann StRR 2011, 388, 389).

    Hingegen kommt - auch unbeschadet der Möglichkeit einer neuen Anklageerhebung (vgl. § 156 StPO) - die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 204 StPO) allein wegen einer aus Sicht des Gerichts nicht tragfähigen Schätzung in der Anklage nicht in Betracht (insoweit zumindest irreführend OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271 - 274/11, wistra 2011, 434, soweit der Beschluss die Zulässigkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens mit "derzeit unzulässigen Schätzungen" der Anklagebehörde begründet, denn dies lässt nicht erkennen, ob es an einem hinreichenden Tatverdacht einer Steuerhinterziehung fehlt).

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 1 Ws 10/17

    Strafverfahren wegen Besitzes und Verbreitens von kinderpornographischen Bild-

    Die Strafkammer hat die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich der Tatvorwürfe Nr. 102 bis 577 der Anklage mit Recht aus rechtlichen Gründen abgelehnt, da die Anklage insoweit ihre Umgrenzungsfunktion nicht erfüllt und daher unwirksam ist (vgl. OLG Celle StV 2012, 456, 457; Meyer-Goßner /Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 200 Rn. 26, § 204 Rn. 2).

    a) Die Umgrenzungsfunktion erfordert die Bestimmung des Prozessgegenstands im Anklagesatz durch die Bezeichnung des Angeklagten und der Tat als des historischen Lebensvorgangs, den die Staatsanwaltschaft zur gerichtlichen Entscheidung stellen will (Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 200 Rn. 5), wobei zur Verdeutlichung und ergänzenden Erläuterung des Anklagesatzes allerdings auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen - nicht aber auf den sonstigen Akteninhalt (vgl. BGHSt 46, 130, 134; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 207 Rn. 73) - zurückgegriffen werden kann (vgl. BGHSt 46, 130, 134; BGH NStZ-RR 2014, 151 - juris Rn. 6; OLG Celle StV 2012, 456, 457; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 200 Rn. 15).

    Danach hat die Anklage die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau zu bezeichnen, dass die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist; sie muss sich von anderen gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheiden lassen (vgl. BGHSt 40, 44 ff. - juris Rn. 6; BGH NStZ 2010, 159 f. - juris Rn. 92; NStZ-RR 2014, 151 - juris Rn. 5; OLG Celle StV 2012, 456, 457; KG StV 2016, 548 f. - juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 5. September 2011 - Ss 18/2011 (23/11) - Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 200 Rn. 7; KK-StPO/ Schneider, 7. Aufl., § 200 Rn. 3; Löwe-Rosenberg/Stuckenberg, a. a. O., § 200 Rn. 18).

  • OLG Hamm, 18.08.2015 - 3 Ws 269/15

    Mangelhafter Eröffnungsbeschluss bei unveränderter Zulassung einer gegen die

    Bei dem Vorwurf des Veruntreuens von Arbeitsentgelt wird die Umgrenzungsfunktion der Anklage nur dadurch gewahrt, dass die einzelnen verfahrensgegenständlichen Taten, nämlich das jeweils einen konkreten Zeitraum betreffende Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Personen an konkret benannte Sozialversicherungsträger trotz bestehender Pflicht, bezeichnet werden (OLG Celle, Beschluss vom 03. Juli 2013 - 1 Ws 123/13 -, juris; OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11 -, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    Nach der genannten Vorschrift sind nur einzelne, punktuelle Beweiserhebungen statthaft, nicht jedoch umfangreiche eigene Ermittlungen des Gerichts (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juli 2011 - 1 Ws 271-274/11, juris Rn. 17; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2008 - 1 Ws 131/08, juris Rn. 13; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 3. März 2021 - 12 KLs 504 Js 1658/18, juris Rn. 29).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2018 - Ss 107/17

    Betrug durch Unterlassen: Prozessuale Tat bei Verletzung der Mitteilungspflicht

  • AG Gummersbach, 15.10.2014 - 81 Ds 326/14

    Zwischenverfahren, Zwischenermittlungen, Anordnungsvoraussetzungen

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2013 - 1 Ws 59/13

    Widerruf der Strafaussetzung lebenslanger Freiheitsstrafe: Ausschluss bei

  • OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 2 Ws 238/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern: Eröffnungsentscheidung bei

  • AG Reutlingen, 07.10.2022 - 5 Cs 29 Js 20198/22

    Notwendiger Umfang der Ermittlungen vor der Annahme einer HWS-Distorsion

  • KG, 29.03.2017 - 4 Ws 45/17

    121 AR 58/17 - "Polizeiwarnung?"

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