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   BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10   

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https://dejure.org/2011,6154
BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10 (https://dejure.org/2011,6154)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2011 - 3 StR 485/10 (https://dejure.org/2011,6154)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 (https://dejure.org/2011,6154)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29a BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB; § 30a BtMG; § 258 StPO; § 52 WaffG; § 274 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit; Zusammentreffen in einem Handlungsteil); bewaffnetes Handeltreiben; halbautomatische Schusswaffe (Revolver); letztes Wort; Protokollberichtigung; Rügeverkümmerung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO, § 274 StPO, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewusste Gebrauchsbereitschaft; Zulässigkeit mehrerer Protokollberichtigungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens vielmehr auch bei Absatz mehrerer Teilmengen; Verwirklichung des Tatbestands eines Handelstreibens mit Betäubungsmitteln ...

  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewusste Gebrauchsbereitschaft; Zulässigkeit mehrerer Protokollberichtigungsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewusste Gebrauchsbereitschaft; Zulässigkeit mehrerer Protokollberichtigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; BtMG § 30a Abs. 1
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens vielmehr auch bei Absatz mehrerer Teilmengen; Verwirklichung des Tatbestands eines Handelstreibens mit Betäubungsmitteln ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Pleiten, Pech und Pannen - Ein Blick auf die revisionsgerichtliche Praxis der strafverfahrensrechtlichen Rügeverkümmerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 168
  • StV 2012, 523
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 158/10

    Fehlende Verlesung der Anklage (negative Beweiskraft des

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Denn nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 158/10, StV 2010, 675; Beschluss vom 28. Januar 2010 - 5 StR 169/09, NJW 2010, 2068), der sich der Senat anschließt, ist es dem Revisionsgericht grundsätzlich verwehrt, den tatgerichtlichen Verfahrensablauf anhand dienstlicher Erklärungen im Wege des Freibeweises darauf zu überprüfen, ob die für die Hauptverhandlung vorgeschriebenen wesentlichen Förmlichkeiten beobachtet worden sind.

    Denn gegenüber einem den Maßstäben des Großen Senats (aaO Rn. 61 ff.) genügenden förmlichen Berichtigungsverfahren bietet das Freibeweisverfahren nur geringere verfahrensrechtliche Sicherungen für die Ermittlung des wahren Sachverhalts (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 158/10, StV 2010, 675).

    Zwar hat auch der Bundesgerichtshof in einem Einzelfall von der Rücksendung der Akten an das Tatgericht zum Zwecke der Einleitung eines Protokollberichtigungsverfahrens mit der Begründung abgesehen, dies käme einer Verletzung des Rechts des Angeklagten auf ein faires Verfahren gleich (Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 StR 158/10, StV 2010, 675).

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    b) Bewaffnetes Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Schusswaffe oder den Gegenstand bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).

    Handelt der Täter in mehreren Einzelakten, so reicht es zwar aus, wenn er die Tatbestandsmerkmale der Qualifikation nur bei einem Einzelakt verwirklicht (BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).

  • BGH, 21.03.2000 - 1 StR 441/99

    Merkmal des "Mitsichführens" beim bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Ausreichend, aber auch erforderlich ist das aktuelle Bewusstsein des Bewaffnetseins (BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Weber aaO § 30a Rn. 128).

    Handelt der Täter in mehreren Einzelakten, so reicht es zwar aus, wenn er die Tatbestandsmerkmale der Qualifikation nur bei einem Einzelakt verwirklicht (BGH, Urteil vom 21. März 2000 - 1 StR 441/99, NStZ 2000, 433; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).

  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Das Landgericht hätte deshalb im Einzelfall entscheiden müssen, ob die neue oder die alte Regelung der Rechtsfolgen einer Aufklärungs- bzw. Präventionshilfe in ihrer Gesamtheit die für den Angeklagten günstigere Gesetzeslage darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - 3 StR 65/10, NStZ 2010, 523).
  • BGH, 04.04.2006 - 3 StR 91/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheiten);

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, so verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens vielmehr auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt, denn Akte des Handeltreibens, die sich auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen, bilden eine Bewertungseinheit (BGH, Beschluss vom 4. April 2006 - 3 StR 91/06, NStZ 2007, 102; Weber aaO vor §§ 29 ff. Rn. 487, 489, 492).
  • BGH, 20.04.2005 - 3 StR 106/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anbau von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Zwar geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, dass gesonderte Anbauvorgänge, die auf gewinnbringende Veräußerung der dadurch erzeugten Betäubungsmittel abzielen, grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2005 - 3 StR 106/05, NStZ 2005, 650; Weber, BtMG, 3. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 516; § 29 Rn. 109).
  • BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Sammelt der Täter darüber hinaus mehrere Ernten zu einem Gesamtvorrat an, bevor er mit dem Verkauf beginnt, so verbindet dies alle hierauf bezogenen Einzelakte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit mit der Folge einer materiellrechtlich einheitlichen, auch die zu Grunde liegenden Anbauvorgänge umfassenden Tat (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, NJW 2003, 300; Beschluss vom 25. Juni 1998 - 1 StR 68/98, NStZ-RR 1999, 250; Weber aaO vor §§ 29 ff. Rn. 514 f.).
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 435/07

    Mit sich führen beim bewaffneten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    b) Bewaffnetes Handeltreiben nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG setzt voraus, dass der Täter die Schusswaffe oder den Gegenstand bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - 4 StR 435/07, BGHSt 52, 89; Urteil vom 28. Februar 1997 - 2 StR 556/96, BGHSt 43, 8).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Zwar sind auch diesbezügliche Protokollvermerke auslegungsfähig, weshalb es nicht entscheidend darauf ankommt, ob der Verfasser dem Gesetzeswortlaut entsprechend den Begriff "letztes Wort" verwendet hat (BGH, Urteil vom 20. März 1959 - 4 StR 416/58, BGHSt 13, 53, 59 f.).
  • OLG Hamm, 12.10.2010 - 3 RVs 49/10

    Protokollberichtigung; Verfahren; rechtliches Gehör; Rügeverkümmerung

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10
    Der von der Rechtsprechung und der Literatur vereinzelt vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung, eine solche Vorgehensweise verstoße gegen das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren (OLG Hamm, Beschluss vom 10. März 2009 - 5 Ss 506/08, StV 2009, 349; Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 3 RVs 49/10, StV 2011, 272; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 271 Rn. 26a), kann sich der Senat jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht anschließen.
  • BGH, 22.05.2003 - 4 StR 130/03

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung;

  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 5 Ss 506/08

    Voraussetzungen für eine der Revisionsrüge den Boden entziehenden

  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

  • BGH, 28.01.2010 - 5 StR 169/09

    Selbstleseverfahren (Protokollierung der Kenntnisnahme; wesentliche

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96

    Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Da der Angeklagte die zur Abrechnung erforderlichen Daten an den entsprechenden Tagen "einheitlich an die M. GmbH übermittelt" hat (UA S.15), liegt eine zu Tateinheit führende Teilidentität der Ausführungshandlung vor (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; BGH, Beschluss vom 24. November 2010 - 2 StR 519/10; BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09; BGH, Urteil vom 16. Juli 2009 - 3 StR 148/09; v. Heintschel-Heinegg in MüKomm-StGB, § 52 Rn. 86 ff. mwN).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Demgegenüber hat der Angeklagte weder im Rahmen des Berichtigungsverfahrens noch des Revisionsverfahrens substantiiert dargelegt, aus welchen Gründen er oder sein Instanzverteidiger sich im Gegensatz zu den Urkundspersonen der Richtigkeit des zunächst gefertigten Protokolls sicher sind (vgl. hierzu bereits BGH - GSSt - aaO Rn. 63 sowie BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 ,StV 2012, 523 f.).

    Demgegenüber hat der Angeklagte weder im Rahmen des Berichtigungsverfahrens noch des Revisionsverfahrens substantiiert dargelegt, aus welchen Gründen er oder sein Instanzverteidiger sich im Gegensatz zu den Urkundspersonen der Richtigkeit des zunächst gefertigten Protokolls sicher sind (vgl. hierzu bereits BGH - GSSt - aaO Rn. 63 sowie BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 ,StV 2012, 523 f.).

    Demgegenüber hat der Angeklagte weder im Rahmen des Berichtigungsverfahrens noch des Revisionsverfahrens substantiiert dargelegt, aus welchen Gründen er oder sein Instanzverteidiger sich im Gegensatz zu den Urkundspersonen der Richtigkeit des zunächst gefertigten Protokolls sicher sind (vgl. hierzu bereits BGH - GSSt - aaO Rn. 63 sowie BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 ,StV 2012, 523 f.).

    Demgegenüber hat der Angeklagte weder im Rahmen des Berichtigungsverfahrens noch des Revisionsverfahrens substantiiert dargelegt, aus welchen Gründen er oder sein Instanzverteidiger sich im Gegensatz zu den Urkundspersonen der Richtigkeit des zunächst gefertigten Protokolls sicher sind (vgl. hierzu bereits BGH - GSSt - aaO Rn. 63 sowie BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 ,StV 2012, 523 f.).

  • BGH, 28.01.2020 - 4 StR 303/19

    Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der

    Tatbestandlich erfasst werden vielmehr das Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeigneten und bestimmten Gegenstandes auch bei Teilakten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, die dem eigentlichen Güterumsatz vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1999 ? 3 StR 372/98, aaO; vom 4. Februar 2003 ? GSSt 1/02, BGHSt 48, 189, 195 f.; vom 28. Juni 2011 ? 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Mitsichführen 12; Urteil vom 14. August 2018 ? 1 StR 149/18, StV 2019, 341, 342).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    So sind gesonderte Anbauvorgänge, die auf gewinnbringende Veräußerung der dadurch erzeugten Betäubungsmittel abzielen, grundsätzlich als für sich selbständige, zueinander in Tatmehrheit stehende Taten des Handeltreibens zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11 mwN).

    Soweit der Täter allerdings mehrere der durch die einzelnen Anbauvorgänge erzielten Erträge in einem einheitlichen Umsatzgeschäft veräußert, führt dies zu einer Teilidentität der Ausführungshandlungen und verknüpft die Fälle des Handeltreibens zur Tateinheit (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11).

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Eine Bewertungseinheit kommt daher insbesondere dann in Betracht, wenn die Betäubungsmittel aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470), aber auch dann, wenn Drogen aus verschiedenen Erwerbsvorgängen zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 591).

    Vielmehr liegt in einem solchen Fall, in dem Teilmengen aus zwei verschiedenen, zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbenen Rauschgiftmengen gleichzeitig verkauft werden, aufgrund der teilweisen Identität der tatbestandlichen Ausführungshandlung Tateinheit im Sinne des § 52 StGB - hier zwischen der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Amphetamin und der Bewertungseinheit des Handeltreibens mit Marihuana - vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. März 1998 - 1 StR 80/98, bei Winkler, NStZ 1999, 232, 233; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 11; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 642; LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 43).

  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Weder ist ein einheitliches Umsatzgeschäft bzgl. der aus einzelnen Anbauvorgängen erzielten Erträge festgestellt, welches zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen führen und diese verknüpfen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, juris Rn. 5), noch ein gleichzeitiger Besitz mehrerer für den Verkauf bestimmter Vorräte in einer Art und Weise, die über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die tatsächliche Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2018 ? 3 StR 95/18, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit;

    Beschafft sich der Täter eine einheitliche Rauschgiftmenge zur gewinnbringenden Weiterveräußerung, so verwirklicht er den Tatbestand des Handeltreibens auch dann nur einmal, wenn er sie in mehreren Teilmengen absetzt, denn die Akte des Handeltreibens, die sich auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen, bilden eine Bewertungseinheit (BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 - und vom 26. Mai 2000 - 3 StR 162/00, aaO).

    Das Landgericht setzt sich auch nicht mit der nach den Feststellungen ebenfalls bestehenden Möglichkeit auseinander, dass die vor Beginn der festgestellten Verkaufstätigkeit erworbenen Mengen zunächst zu einem Gesamtvorrat zusammengefügt wurden, was jedenfalls hinsichtlich der dann vorrätig gehaltenen Menge desselben Betäubungsmittels, bei einem Erwerb "im Gesamtpaket" unter Umständen auch hinsichtlich verschiedener Betäubungsmittel, zu einer einzigen Bewertungseinheit führen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10).

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben

    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Betäubungsmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470) noch zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, juris Rn. 5).

    b) Doch hat das Landgericht bei der Annahme von Tatmehrheit nicht bedacht, dass mehrere Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - unabhängig vom Vorliegen einer Bewertungseinheit - zueinander dann in Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB stehen, wenn ihre tatbestandlichen Ausführungshandlungen sich - teilweise - überschneiden (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712 mwN; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, juris Rn. 23 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen); vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10, juris Rn. 5).

  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 87/19

    Rüge der Abwesenheit eines beisitzenden Richters an einem Hautverhandlungstag

    Jedenfalls die Vermischung der Ernten und deren anschließender gemeinsamer Verkauf führt zur Annahme einer Tat (Bewertungseinheit) des bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge des Angeklagten L. (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 und vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18; Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 546/14).
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    Eine jederzeit mögliche Protokollberichtigung (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298) hat der Beschwerdeführer beim Tatgericht nicht beantragt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 26).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 95/18

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit;

  • BGH, 05.06.2019 - 4 StR 130/19

    Recht des letzten Wortes (Grundsätze zur nachträglichen Protokollberichtigung)

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14

    Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei

  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 501/21

    Selbstleseverfahren (Aufnahme im Protokoll: Fehlen des Vermerks, Inbegriffsrüge,

  • BGH, 15.12.2022 - 3 StR 295/22

    Rechtswirksamkeit einer Revisionsbeschränkung; Betäubungsmittelstrafrecht

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

  • BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 291/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jede eigennützige auf den Umsatz von

  • BGH, 10.10.2019 - 4 StR 329/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 16.11.2021 - 3 StR 200/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen;

  • BGH, 07.09.2016 - 2 StR 71/16

    Möglichkeit der nachträglichen Berichtigung des Protokolls der Hauptverhandlung

  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 615/17

    Konkurrenzen im Betäubungsmittelstrafrecht (Tateinheit; Tatmehrheit;

  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 205/12

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 413/14

    Tateinheit bei zwei in der Ausführungshandlung teilidentischen Taten des

  • BGH, 17.06.2020 - 1 StR 110/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des Handeltreibens:

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 498/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafschärfende Berücksichtigung

  • BGH, 22.02.2018 - 5 StR 622/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei

  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 190/15

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Duisburg, 11.10.2017 - 31 KLs 29/16
  • BGH, 30.07.2014 - 4 StR 267/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • OLG Hamburg, 24.10.2013 - 2-21/12

    Strafverfahren: Folge des Fehlens einer Urteilsverkündung in der

  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 12/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit bei

  • LG Gießen, 25.05.2022 - 7 KLs 502 Js 27118/17
  • BGH, 27.03.2012 - 5 StR 121/12

    Fehlerhafte Einbeziehung von Mitschriften aus Telekommunikationsüberwachung in

  • LG Bielefeld, 31.08.2020 - 3 KLs 153/11
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