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   OLG München, 17.05.2013 - 2 Ws 1149/12, 2 Ws 1150/12   

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https://dejure.org/2013,17544
OLG München, 17.05.2013 - 2 Ws 1149/12, 2 Ws 1150/12 (https://dejure.org/2013,17544)
OLG München, Entscheidung vom 17.05.2013 - 2 Ws 1149/12, 2 Ws 1150/12 (https://dejure.org/2013,17544)
OLG München, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - 2 Ws 1149/12, 2 Ws 1150/12 (https://dejure.org/2013,17544)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ff-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Absprachen im Strafprozess - Unwirksamer Rechtsmittelverzicht

Besprechungen u.ä.

  • wordpress.com (Entscheidungsbesprechung)

    Das nichtige Strafurteil bei fehlerhafter Verständigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2371
  • StV 2013, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Nach dem Zweck des gesetzlichen Ausschlusses eines Rechtsmittelverzichts gemäß § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO muss diese Regelung für informelle Absprachen erst recht gelten (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 Ws 381/11, StV 2012, 141, 142 mit Anm. Meyer-Goßner; OLG München, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 2 Ws 1149, 1150/12, StV 2013, 495, 499 f. mit Anm. Meyer-Goßner, StV 2013, 614; SK/Frisch, StPO, 4. Aufl., § 302 Rn. 32d; vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 offen gelassen von BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 419/10, NStZ 2011, 473; a.A. Niemöller NStZ 2013, 19, 22).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17

    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2013 (NJW 2013, 2371 ff.) hat der Verurteilte geltend gemacht, dass Urteile, welche an gravierenden Mängeln leiden, nach § 458 StPO für nicht vollstreckbar erklärt werden können, und seine Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit des Urteils vom 27.06.2012 wiederholt und vertieft.

    Der einzig denkbare Ansatz, welcher dem Begehren des Verurteilten noch zum Erfolg verhelfen könnte, wäre der von ihm selbst unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2013 (2 Ws 1149/12 - NJW 2013, 2371 ff.) aufgezeigte Weg, das Urteil des Landgerichts M vom 27.06.2012 als nichtig anzusehen und im Verfahren nach § 458 Abs. 1 StPO auszusprechen, dass dessen Vollstreckung unterbleibt (vgl. zu diesem Ansatz: BGHZ 42, 360 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Einl. Rn. 105 ff., 109; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO, § 458 Rn. 11; Heger/Pest, ZStW 2014, 446 ff., 476 f.).

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