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   BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13   

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BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13 (https://dejure.org/2013,12347)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2013 - 3 StR 35/13 (https://dejure.org/2013,12347)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13 (https://dejure.org/2013,12347)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 244 StPO; § 261 StPO
    Amtsaufklärungsgrundsatz (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Vorhandensein eines Geständnisses); rechtsradikale kriminelle Vereinigung (Verhältnis von Gründung und Mitgliedschaft)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO, § 129 StGB
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Geständnis des Angeklagten bei komplexem Sachverhalt

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze zur richterlichen Beweiswürdigung i.R. einer Verurteilung wegen Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Geständnis des Angeklagten bei komplexem Sachverhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze zur richterlichen Beweiswürdigung i.R. einer Verurteilung wegen Verbreitung rechtsradikalen Gedankenguts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Und nochmal Absprache: Die Geständnisüberprüfung

  • spiegel.de (Pressebericht, 23.04.2012)

    BGH kassiert Urteile gegen Macher von Neonazi-Radio

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)

    Geständnisse müssen überprüft werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 53
  • StV 2013, 684
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11

    Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Es ist deshalb stets zu untersuchen, ob das abgelegte Geständnis mit dem Ermittlungsergebnis zu vereinbaren ist, ob es in sich stimmig ist und ob es die getroffenen Feststellungen trägt (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256).

    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f. und vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215).

    Von der Verpflichtung des Tatgerichts, seine Überzeugung auf eine tragfähige Grundlage zu stützen, vermag aber auch § 267 Abs. 4 StPO, der nur Darstellungspflichten betrifft, nicht zu befreien (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, juris Rn. 8 mwN).

    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - eingehender als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).

  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Die Beschränkung der Beweiswürdigung im Wesentlichen auf den bloßen Hinweis, der Angeklagte sei geständig gewesen, genügt insbesondere dann nicht, wenn aufgrund der Komplexität und der zahlreichen Details des festgestellten Sachverhalts Zweifel bestehen können, dass der Angeklagte an das Tatgeschehen eine auch in den Einzelheiten genügende Erinnerung hat (BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256 f. und vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Das Tatgericht muss aber, will es die Verurteilung des Angeklagten auf dessen Einlassung stützen, von deren Richtigkeit überzeugt sein (BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 2 StR 156/98, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 31).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - eingehender als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Vielmehr gebietet es das Erfordernis der Rechtsklarheit in diesem Fall, bereits im Schuldspruch zu verdeutlichen, dass über die mitgliedschaftliche Beteiligung hinaus eine weitere, eigenständige Tathandlung des § 129 Abs. 1 StGB verwirklicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 235).
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - eingehender als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
  • BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05

    Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    Sollte das neue Tatgericht im Rahmen der Hauptverhandlung erneut das Senden von Liedern und Äußerungen feststellen, wird es - eingehender als bisher - jedes Lied und jede Äußerung, die es zur Grundlage des Schuld- und Strafausspruchs macht, unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. insbesondere BVerfG, Beschlüsse vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03, NJW 2008, 2907; vom 15. September 2008 - 1 BvR 1565/05, NJW 2009, 908) und des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07, juris) daraufhin zu untersuchen haben, ob hierdurch Äußerungs- und Propagandadelikte verwirklicht worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.04.2013 - 3 StR 35/13
    a) Aus dem verfassungsrechtlich verankerten Schuldprinzip folgt im deutschen Strafprozessrecht die Verpflichtung der Gerichte, von Amts wegen den wahren Sachverhalt - die materielle Wahrheit - zu erforschen (§ 244 Abs. 2 StPO, vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11, NJW 2013, 1058).
  • BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19

    Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei

    Da das Landgericht die Annahme eines Tötungsvorsatzes bei diesen Mitangeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung vom Vorliegen des Tötungsvorsatzes bei der Angeklagten ableitet, fehlt den Feststellungen des Landgerichts auch insoweit eine tragfähige Beweisgrundlage (vgl. zu diesem Erstreckungsgrund BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13 Rn. 11 mwN und vom 22. August 2013 - 1 StR 378/13 Rn. 17; KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 357 Rn. 5; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 357 Rn. 14).
  • BGH, 06.10.2016 - 2 StR 330/16

    Nachträgliche Verweisung der Sache an ein höheres Gericht (Zulässigkeit:

    Auch ein verständigungsbasiertes Geständnis bedarf der Überprüfung im Strengbeweisverfahren (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628, 2883/10, 2155/11, BVerfGE 133, 168, 209 f.; Senat, Beschluss vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21, 27 f.; Beschluss vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13, NStZ 2014, 170), namentlich bei komplexen Fallgestaltungen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2013 - 3 StR 35/13, NStZ 2014, 53 f.; Senat, Beschluss vom 3. März 2016 - 2 StR 360/15, NStZ 2016, 489 f.).
  • BGH, 24.09.2013 - 2 StR 267/13

    Verständigung (Umgehung der gesetzlichen Vorschriften durch informelle

    Dies gilt auch dann, wenn sich der Angeklagte geständig gezeigt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2013 - 3 StR 35/13, StV 2013, 684, vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13, StV 2013, 703 f. und vom 5. November 2013 - 2 StR 265/13).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2013 - 5 StR 123/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12219
BGH, 15.05.2013 - 5 StR 123/13 (https://dejure.org/2013,12219)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2013 - 5 StR 123/13 (https://dejure.org/2013,12219)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 5 StR 123/13 (https://dejure.org/2013,12219)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 252 StGB
    Strafurteil u.a. wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls: Lückenhafte Beweiswürdigung bei schwieriger Beweislage

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer DNA-Analyse bei Verwendung eines Messers zur Körperverletzung für die Identifizierung des Angeklagten als Täter

  • rewis.io

    Strafurteil u.a. wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls: Lückenhafte Beweiswürdigung bei schwieriger Beweislage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit einer DNA-Analyse bei Verwendung eines Messers zur Körperverletzung für die Identifizierung des Angeklagten als Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 541
  • StV 2013, 684
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