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   BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14   

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https://dejure.org/2014,27207
BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14 (https://dejure.org/2014,27207)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2014 - 4 StR 148/14 (https://dejure.org/2014,27207)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14 (https://dejure.org/2014,27207)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 56b StGB; § 257c Abs. 3 StGB; § 268a Abs. 1 StGB; § 305a StGB
    Verständigung (Recht auf faires Verfahren; erforderliche Belehrung über die Folgen der Verständigung: Hinweis auf Bewährungsauflagen)

  • lexetius.com

    StGB § 56b; StPO § 257c, § 268a, § 305a; MRK Art. 6 Abs. 1

  • Burhoff online

    Verständigung, Bewährungsauflage, Belehrung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56b Abs 1 S 1 StGB, § 257c StPO, § 268a StPO, § 305a StPO, Art 6 Abs 1 MRK
    Beschwerde gegen die Verhängung einer Bewährungsauflage: Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren bei unterbliebenem Hinweis auf die beabsichtigte Bewährungsauflage im Rahmen eines Verständigungsgesprächs

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Erbringung von Sozialstunden in einem Strafurteil

  • rewis.io

    Beschwerde gegen die Verhängung einer Bewährungsauflage: Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren bei unterbliebenem Hinweis auf die beabsichtigte Bewährungsauflage im Rahmen eines Verständigungsgesprächs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Erbringung von Sozialstunden in einem Strafurteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Bewährungsauflage nach Verständigung ohne Berücksichtigung von Bewährungsauflagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Deal im Strafverfahren - und die nicht abgesprochene Bewährungsauflage

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Gegenstand einer Verständigung gemäß § 257c StPO müssen auch die Bewährungsauflagen sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3173
  • NStZ 2014, 665
  • StV 2015, 150
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 04.10.2013 - 1 Ws 106/13

    Strafverfahren: Anordnung einer Bewährungsauflage ohne Hinweis in der

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Die Gesetzwidrigkeit einer Anordnung im Sinne des § 305a StPO kann sich nicht nur aus ihrem Inhalt, sondern - wie hier - auch aus der Art und Weise ihres Zustandekommens ergeben (OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13).

    Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).

    Denn nur wenn der Angeklagte über den gesamten Umfang der Rechtsfolgenerwartung bei der Verständigung informiert ist, kann er autonom eine Entscheidung über seine Mitwirkung treffen (OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239).

  • BGH, 07.08.2013 - 5 StR 253/13

    Verständigung (Verstoß gegen die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Maßstab für die Beschwerdeentscheidung ist allein, ob die getroffene Anordnung rechtswidrig ist; daher kommt es auf die Frage, ob "eine Ursächlichkeit der fehlenden Belehrung über etwaige Bewährungsauflagen für das Geständnis ausgeschlossen werden" kann (vgl. die Zuschrift des Generalbundesanwalts vom 14. Mai 2014, S. 7, unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. August 2013 - 5 StR 253/13, BGHR StPO § 257c Abs. 5 Belehrung 3), nicht an.
  • OLG Dresden, 26.02.2007 - 1 Ws 24/07
    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).
  • OLG Köln, 16.01.1998 - 2 Ws 687/97

    Verständigung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Nur in diesem Fall ist gewährleistet, dass er autonom darüber entscheiden kann, ob er von seiner Freiheit, die Aussage zu verweigern, Gebrauch macht oder sich auf eine Verständigung einlässt (BVerfG, NJW 2013, 1058, 1071; vgl. auch BT-Drucks. 16/12310, S. 14, 15).
  • OLG Celle, 04.07.1989 - 1 Ws 195/89
    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Sie dienen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht und stellen damit eine strafähnliche Sanktion dar (Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, aaO, § 56b, Rn. 1, 2; Arloth, NStZ 1990, 148, 149).
  • BGH, 29.01.2014 - 4 StR 254/13

    Verständigung (Recht auf ein faires Verfahren; Aufklärungspflicht des Gerichts

    Auszug aus BGH, 11.09.2014 - 4 StR 148/14
    Aus der Gewährleistung eines fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238, 239; OLG Köln, NJW 1999, 373; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 257c Rn. 12; MüKo-StGB/Groß, 2. Aufl., § 56b Rn. 35; Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56b Rn. 30; SK-StPO/Frisch, 4. Aufl., § 305a Rn. 13; aA OLG Dresden, NStZ-RR 2007, 267; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 56b Rn. 28; Kaetzler, wistra 1999, 253, 255).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    bb) Nach der Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs gebietet der Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK), dass ein Angeklagter vor einer Verständigung gemäß § 257c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NStZ 2014, 665 f.).

    Zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NStZ 2014, 665 f.).

  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14

    Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen

    Die Rechtsprechung des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu den aus dem Grundsatz des fairen Verfahrens resultierenden tatgerichtlichen Offenlegungspflichten bei Verfahrensverständigungen, bei denen eine zur Bewährung auszusetzende Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 238 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14 Rn. 9 f., NJW 2014, 3173, 3174), steht nicht entgegen.
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22

    Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder

    Die Prüfung ist allerdings nach § 305a Abs. 1 Satz 2 StPO darauf beschränkt, ob eine mit dem Bewährungsbeschluss getroffene Anordnung gesetzeswidrig ist; der Senat hat weder eigenständig die Zweckmäßigkeit von Auflagen oder Weisungen zu beurteilen noch ist er befugt, sein eigenes Ermessen an die Stelle rechtsfehlerfreier Erwägungen des Tatgerichts zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - 1 StR 204/21, juris; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, BGHR StPO § 257c Abs. 2 Satz 1 Verständigungsgegenstand 1 Rn. 14; vom 14. Oktober 1994 - 3 StR 115/94, juris).

    Über die Beschwerde entscheidet der Senat, weil es sich um eine Annexentscheidung zur Revisionsentscheidung handelt, gleichfalls in der Besetzung von fünf Mitgliedern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Juli 2021 - 1 StR 204/21, juris; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14).

  • OLG Rostock, 02.06.2015 - 20 Ws 110/15

    Verständigung im Strafprozess: Konsequenzen einer fehlenden Verständigung über

    b) Soweit Verteidigung und Generalstaatsanwaltschaft die Auffassung vertreten, § 257c StPO und der Grundsatz des fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK) geböten es, einen Angeklagten vor einer Verständigung, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auch auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gemäß § 56b Abs. 1 Satz 1 StGB hinzuweisen, woraus bei einem Schweigen der Verständigung wie im vorliegenden Fall die Rechtswidrigkeit einer dahingehenden Auflage folge, teilt der Senat die dem zu Grunde liegende überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 11.09.2014, 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173; Beschl. V. 29.01.2014, 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172; OLG Köln, Beschl. V. 16.01.1998, 2 Ws 687/97, NJW 1999, 373; soweit ersichtlich zuletzt OLG Frankfurt, Beschl. V. 11.02.2015, 1 Ss 293/14, juris; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. § 257c Rdn. 12; einschränkend "in aller Regel": Saarländisches OLG, Beschl. v. 04.10.2013, 1 Ws 106/13, NJW 2014, 238; ausdrücklich offenlassend BGH, Beschl. v. 07.10.2014, 1 StR 426/14, StraFo 2014, 514; a. A. BGH Beschl. v. 17.02.1995, 2 StR 29/95; NStE Nr. 128 zu § 261; OLG Dresden, Beschl. v. 26.02.2007, 1 Ws 24/07; Kaetzler, wistra 1999, 253ff.).
  • BGH, 08.09.2016 - 1 StR 346/16

    Hinweis auf mögliche Bewährungsauflagen vor einer Verständigung (erforderlicher

    Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form von Zahlungsauflagen - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).
  • BGH, 09.01.2018 - 1 StR 368/17

    Belehrung über die Rechtsfolgen einer Verständigung (erforderlicher Hinweis auf

    Erst die Kenntnis des Umstandes, dass ihm neben der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe weitere Maßnahmen mit Vergeltungscharakter drohen, die - wie hier in Form der Zahlungsauflage nebst kumulativ verhängter Arbeitsauflage - eine erhebliche Belastung darstellen können, versetzt den Angeklagten in die Lage, von seiner Entscheidungsfreiheit, ob er auf das Angebot des Gerichts eingehen möchte, auf einer hinreichenden tatsächlichen Grundlage Gebrauch zu machen (BGH, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 1 StR 346/16, NStZ-RR 2016, 379, 380; vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, BGHSt 59, 172, 174 f. und vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 293/14

    Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei Verständigung

    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257 c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetztenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393; BGH [4, Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1, Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO, deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 182/14

    Pauschvergütung

    Insbesondere ging es um die bei Einlegung des Rechtsmittels höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage der Notwendigkeit, die Ausgestaltung von Bewährungsauflagen oder -weisungen zum Gegenstand der Verständigung und der vorausgehenden Gespräche zu machen, wenn seitens des Gerichts eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Aussicht gestellt wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2014 - 4 StR 254/13, NJW 2014, 1831 f.; vom 11. September 2014 - 4 StR 148/14, NJW 2014, 3173 f. einerseits sowie vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179 f. andererseits) sowie den damit verbundenen Erfordernissen an die Ausführung einer entsprechenden Verfahrensrüge.
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 1 Ss 294/14

    Hinweispflicht des Gerichts im Hinblick auf die Erwägung von Bewährungsauflagen

    Zu den gerichtlichen Mitteilungs- und Aufklärungspflichten bei einer Verständigung gemäß § 257c StPO , deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist (Anschluss an und Abgrenzung zu BGH 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 ; BGH [4. Strafsenat] NJW 2014, 3173 = StV 2016, 150 f. = NStZ 2014, 665 sowie BGH [1. Strafsenat] StV 2015, 151 f.).

    a) Nach einem beachtlichen Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHSt 59, 172 = NJW 2014, 1831 = StV 2014, 393 = JR 2014, 355 m. zust. Anm. Bachmann = NJ 2014, 307 m. krit. Anm. Fleischmann; BGH NJW 2014, 3173 f. = StV 2015, 150 f. = NStZ 2014, 665; ebenso schon OLG Saarbrücken NJW 2014, 238; Meyer-Goßner, StPO , 57. Aufl. 2014, § 257c Rn. 12) gebietet es der Grundsatz des fairen Verfahrens, den Angeklagten vor einer Verständigung gem. § 257c StPO , deren Gegenstand auch die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, auf konkret in Betracht kommende Bewährungsauflagen gem. § 56b StGB Abs. 1 StGB hinzuweisen.

  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Aus dem Gebot des fairen Verfahrens ergibt sich, dass der Angeklagte vor Vereinbarung einer (hier konkludent zustande gekommenen) Verständigung i.S.v. § 257 c StPO, deren Gegenstand die Verhängung einer zur Bewährung auszusetzenden Freiheitsstrafe ist, konkret auf die in Betracht kommenden Bewährungsauflagen hingewiesen werden muss, die nach § 56 b Abs. 1 StGB der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen und deren Erteilung Voraussetzung für die in Aussicht gestellte Strafaussetzung ist (vgl. BGH, NJW 2014, 1831; 2014, 3173; OLG Saarbrücken, NJW 2014, 238; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 257 c Rdnr. 12).
  • OLG Brandenburg, 13.01.2020 - 53 Ss 152/19

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch bei

  • LG Kiel, 29.04.2015 - 7 Qs 43/15

    Strafverfahren: Beschwerde gegen den Bewährungsbeschluss bei bereits

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