Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.09.2014

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14   

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https://dejure.org/2014,15936
BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,15936)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2014 - 2 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,15936)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - 2 StR 1/14 (https://dejure.org/2014,15936)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, Art 103 Abs 2 GG, Art 6 Abs 2 MRK
    Tatrichterliche Überzeugungsbildung im Strafverfahren: Grundsatz "in dubio pro reo" bei Tatbeteiligung mehrerer Angeklagter

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Zweifelsgrundsatzes "in dubio pro reo" bei nicht sicherer Feststellbarkeit der Tatbeteiligung

  • rewis.io

    Tatrichterliche Überzeugungsbildung im Strafverfahren: Grundsatz "in dubio pro reo" bei Tatbeteiligung mehrerer Angeklagter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Auswirkungen des Zweifelsgrundsatzes "in dubio pro reo" bei nicht sicherer Feststellbarkeit der Tatbeteiligung

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Auswirkungen des Zweifelsgrundsatzes "in dubio pro reo" bei nicht sicherer Feststellbarkeit der Tatbeteiligung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 282
  • StV 2015, 153
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1992 - 1 StR 787/91

    Beweiswürdigung - In dubio pro reo - Tatbeteiligung - Teilnahme - Täterschaft -

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14
    Die Strafkammer lässt unberücksichtigt, dass in einem Verfahren gegen mehrere Angeklagte solche Feststellungen, die nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten getroffen werden, nicht Grundlage für Feststellungen zum Nachteil eines anderen Angeklagten sein können (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; Urteil vom 4. Februar 1992 - 1 StR 787/91, BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl. § 261 Rn. 32).
  • BGH, 07.03.1995 - 1 StR 523/94

    Autoschieber - § 259, § 263 StGB, in dubio pro reo, Versuch

    Auszug aus BGH, 15.05.2014 - 2 StR 1/14
    Die Strafkammer lässt unberücksichtigt, dass in einem Verfahren gegen mehrere Angeklagte solche Feststellungen, die nach dem Zweifelssatz zu Gunsten eines Angeklagten getroffen werden, nicht Grundlage für Feststellungen zum Nachteil eines anderen Angeklagten sein können (BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; Urteil vom 4. Februar 1992 - 1 StR 787/91, BGHR StPO § 261 in dubio pro reo 8; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 57. Aufl. § 261 Rn. 32).
  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    Die Kammer hat dabei nicht verkannt, dass dann, wenn sich die Einlassungen mehrerer Angeklagter - zumal zum Kerngeschehen - widersprechen, die Anwendung des Zweifelssatzes dazu führen kann, dass in ein und demselben Urteil von mehreren Fallgestaltungen auszugehen ist, die einander sogar ausschließen können, weil bei jedem Angeklagten jeweils von der ihm günstigsten Möglichkeit auszugehen ist (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29.04.1987 - 2 StR 62/87 - Rn. 14 ff., juris = NStZ 1987, 474; BGH, Beschluss vom 13.07.2005 - 2 StR 504/04 - Rn. 9, juris = NStZ-RR 2005, 351 f.; BGH, Beschluss vom 15.05.2014 - 2 StR 1/14 - Rn. 8, juris = NStZ-RR 2014, 282 f.).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 137/21

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Zwar lässt sich hierzu als Begründung nicht heranziehen, dass die Fahrerin ohne Vorsatz gehandelt habe; denn dies hat das Landgericht nicht positiv festgestellt, sondern ihre entsprechende Einlassung lediglich als nicht widerlegbar angesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 2 StR 1/14, NStZ-RR 2014, 282, 283 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27415
BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,27415)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2014 - 5 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,27415)
BGH, Entscheidung vom 10. September 2014 - 5 StR 351/14 (https://dejure.org/2014,27415)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 257c StPO
    Lückenhafte Beweiswürdigung wegen eines Erörterungsmangels (fehlende Prüfung der Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage; unterlassene Erörterung tätergünstiger Indizien); Verbot informeller Absprachen ohne Protokollierung

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 129
  • StV 2015, 153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
    Insoweit kommt es auf den Vollstreckungsstand hinsichtlich der Geldstrafe zum Zeitpunkt des Urteils des Landgerichts Bayreuth vom 8. März 2012 an, weil dort bewusst von einer Einbeziehung der Geldstrafe lediglich deshalb abgesehen worden ist, weil der Angeklagte nach Versäumung der Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2001 - 5 StR 291/01, NStZ 2001, 645).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
    Die Beweiswürdigung des Landgerichts hält - auch eingedenk des beschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, NStZ 2009, 401) - sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 10.09.2014 - 5 StR 351/14
    Das Landgericht hat bei seinem Vorgehen die gesetzlichen Vorgaben einer Verständigung, wie sie in § 257c StPO statuiert sind, missachtet (zur Unzulässigkeit informeller Absprachen: BVerfGE 133, 168).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Nach dem Vortrag der Revision bleibt offen, ob eine Verletzung von § 257c StPO wegen einer sog. informellen Absprache (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 24. September 2013 - 2 StR 267/13, BGHSt 59, 21 ff. und vom 10. September 2014 - 5 StR 351/14, StV 2015, 153) geltend gemacht oder lediglich ein Verstoß gegen die allgemeine Verfahrensfairness (Art. 6 Abs. 1 EMRK) beanstandet werden soll.
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 139/14

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (Anlass der Mitteilungspflicht: alle

    Zur Vermeidung informeller Absprachen hierüber sind die Förmlichkeiten zur Herstellung von Transparenz und zur Dokumentation des Verfahrensablaufs an den Maßstäben der §§ 243 Abs. 4, 273 Abs. 1a StPO zu messen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2014 - 5 StR 351/14, StV 2015, 153).
  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 536/16

    Mitteilung über außerhalb der Hauptverhandlung geführte Verständigungsgespräche

    Anders als in dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 (5 StR 351/14, StV 2015, 153), auf den sich die Revision ebenfalls bezieht, äußerte der Vorsitzende sich in diesem Zusammenhang auch nicht zu einer Straferwartung.
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