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   OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - III-2 RVs 11/15   

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https://dejure.org/2015,5285
OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - III-2 RVs 11/15 (https://dejure.org/2015,5285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.2015 - III-2 RVs 11/15 (https://dejure.org/2015,5285)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 2015 - III-2 RVs 11/15 (https://dejure.org/2015,5285)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 256 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 250
    Unzulässige Verwertung der Verlesung eines nicht handschriftlich unterschriebenen, mehrere Aussteller ausweisenden ärztlichen Attestes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 542
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - 2 RVs 11/15
    Dass der Angeklagte die Anordnung des Vorsitzenden in der Berufungshauptverhandlung nicht gemäß § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat, steht der Zulässigkeit der Verfahrensrüge nicht entgegen (vgl. BGH NStZ 2012, 585).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 237/05

    Körperverletzung mit Todesfolge; Einschränkung des Notwehrrechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - 2 RVs 11/15
    Sollte zugunsten des Angeklagten eine Notwehrlage bestanden haben, wird in den Blick zu nehmen sein, dass das Notwehrrecht eingeschränkt ist, wenn die Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Betroffenen verursacht worden ist (vgl. BGH NStZ 2006, 332; NStZ-RR 2011, 74).
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10

    Notwehr (Voraussetzungen der Notwehrprovokation; Gebotenheit: sozialethische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - 2 RVs 11/15
    Sollte zugunsten des Angeklagten eine Notwehrlage bestanden haben, wird in den Blick zu nehmen sein, dass das Notwehrrecht eingeschränkt ist, wenn die Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Betroffenen verursacht worden ist (vgl. BGH NStZ 2006, 332; NStZ-RR 2011, 74).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 402/10

    Unzulässige Verlesung eines Attests (Indiztatsache; Tatfolgen; Strafzumessung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.2015 - 2 RVs 11/15
    Im Übrigen bemerkt der Senat, dass nach § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO nur die Teile eines Attestes verlesbar sind, welche die von dem Arzt erhobenen Befunde selbst betreffen, nicht aber die Angaben des Patienten über die Herkunft und Auswirkungen der erlittenen Verletzungen (vgl. BGH StV 1984, 142; StV 2011, 715).
  • BGH, 07.08.2019 - 1 StR 57/19

    Verlesung eines ärztlichen Attests (Begriff des ärztlichen Attests, keine

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Revision zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 23. Januar 2015 - 2 RVs 11/15 Rn. 6), das lediglich dann vom Fehlen der Voraussetzungen des § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausgeht, wenn mangels Unterzeichnung unklar bleibt, auf wessen Erkenntnisse die im Attest niedergelegten Befundtatsachen zurückgehen (insoweit missverständlich: Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 62. Aufl., § 256 Rn. 19).
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