Rechtsprechung
   LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30070
LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14 (https://dejure.org/2015,30070)
LG Bremen, Entscheidung vom 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14 (https://dejure.org/2015,30070)
LG Bremen, Entscheidung vom 16. Juni 2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14 (https://dejure.org/2015,30070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • strafrechtsiegen.de

    Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers - Tonaufzeichnungen einer Telekommunikationsüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2015, 682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 355/13

    Umfang des Rechts auf Akteneinsicht (unzureichende Zeit: Erforderlichkeit eines

    Auszug aus LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14
    Aufgezeichnete Daten der Telekommunikationsüberwachung unterliegen insgesamt dem Recht auf Akteneinsicht und Besichtigung amtlich verwahrter Beweisstücke gemäß § 147 Abs. 1 StPO, das vom ersten Zugriff der Polizei an gesammelte Beweismaterial einschließlich etwaiger Bild- und Tonaufnahmen umfasst, das gerade in dem gegen den Angeschuldigten gerichteten Ermittlungsverfahren angefallen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 StR 355/13, NStZ 2014, 347).

    Jedenfalls ist es im vorliegenden Einzelfall geboten, zur Gewährleistung einer angemessenen Verteidigung im Rahmen eines fairen Verfahrens Kopien zu fertigen und sie an die Verteidiger zu überlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.02.2014, 1 StR 355/13, a.a.O.).

  • OLG Nürnberg, 11.02.2015 - 2 Ws 8/15

    Aufgezeichnete Telekommunikationsüberwachung im Strafverfahren: Aushändigung der

    Auszug aus LG Bremen, 16.06.2015 - 4 KLs 500 Js 63429/14
    Schon deshalb überzeugt die den Sinn und Zweck des § 147 Abs. 4 StPO außer Acht lassende Auffassung des OLG Nürnberg im Beschluss vom 11.02.2015 (2 Ws 8/15, StraFo 2015, 102) nicht, elektronische Tonbandaufzeichnungen könnten nur am Ort ihrer amtlichen Verwahrung angehört werden.
  • OLG Zweibrücken, 11.01.2017 - 1 Ws 348/16

    Akteneinsicht im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde der

    Sie stellen verkörperte Kopien dar, die nicht - aus Gründen des Substanz- und Integritätsschutzes von Beweisstücken - dem Mitgabeverbot unterliegen (vgl. hierzu Wettley/Nöding, NStZ 2016, 633 m.w.N.; LG Bremen, StV 2015, 682).
  • KG, 15.03.2016 - 2 StE 14/15

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers: Anspruch auf Überlassung von digitalen

    Die abweichenden Ansichten (vgl. LG Bremen StV 2015, 682f; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl. 2011, § 147 Rdn. 93; Killinger StV 2016, 149, 151 meint gar, ein "überbordender Drittschutz" sei auszumachen) können vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen nicht überzeugen.
  • OLG Köln, 30.06.2016 - 2 Ws 388/16

    Keine Überlassung von Kopien der vollständigen Telekommunikationsüberwachung an

    Der gegenteiligen Auffassung (LG Bremen, Beschluss vom 16.06.2015, 4 KLs 500 Js 63429/14), auf die sich auch der Vorsitzende der 4. großen Strafammer in seiner Nichtabhilfeentscheidung stützt, kann vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen nicht überzeugen.
  • KG, 05.07.2017 - 172 OJs 6/16

    Staatsschutzsache: Voraussetzungen für die Herausgabe von Kopien der

    Folgt man der Ansicht, die die in Rede stehenden Aufzeichnungen, die als Kopien auf verschiedenen Datenträgern zur Akte gereicht worden sind, hingegen als Aktenbestandteile ansieht, sind sie nach § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO dem Verteidiger zur Mitnahme in seine Kanzlei herauszugeben, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen (vgl. LG Bremen StV 2015, 682f; Wohlers in SK-StPO, 4. Aufl., § 147 Rd. 93; Mosbacher a.a.O., S. 128; Wettley/Nöding, a.a.O.; im Ergebnis dieser Auffassung wohl zuneigend: OLG Celle, Beschluss vom 26. August 2016 - 1 Ws 415/16 -, juris Rdn. 11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht