Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.06.2015

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   BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14   

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https://dejure.org/2015,15305
BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14 (https://dejure.org/2015,15305)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - 2 StR 518/14 (https://dejure.org/2015,15305)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - 2 StR 518/14 (https://dejure.org/2015,15305)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 250 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
    Schwerer Raub: Notwendige Feststellungen zum Vorsatz der Beihilfe

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 StGB, § 250 Abs. 1 Nr. 1b) StGB, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 250 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgelds i.R. der Adhäsionsentscheidung; Anforderungen an das Ziehen von nachteiligen Schlüssen für den Angeklagten bei Zurückhalten von Angaben zu einem ...

  • rewis.io

    Schwerer Raub: Notwendige Feststellungen zum Vorsatz der Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 250
    Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgelds i.R. der Adhäsionsentscheidung; Anforderungen an das Ziehen von nachteiligen Schlüssen für den Angeklagten bei Zurückhalten von Angaben zu einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Schwerer Raub: Notwendige Feststellungen zum Vorsatz der Beihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.10.2014 - 2 StR 137/14

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Bemessung der billigen Entschädigung in Geld

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Der Senat hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2014 (2 StR 137/14 und 337/14) bei den anderen Strafsenaten und beim Großen Senat für Zivilsachen angefragt, ob an der Rechtsprechung, die bei der Bemessung des Schmerzensgelds regelmäßig die Berücksichtigung der Vermögensverhältnisse des Schädigers und des Geschädigten erfordert, festgehalten wird.

    Im Hinblick darauf, dass über diesen Teil der Revision des Angeklagten in absehbarer Zeit nicht entschieden werden kann, ist es geboten, über den "entscheidungsreifen' strafrechtlichen Teil des angefochtenen Urteils vorab zu entscheiden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. Oktober 2014 - 2 StR 137/14).

  • BGH, 29.12.2014 - 2 StR 211/14

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht sowohl die wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten als auch der Geschädigten lediglich anspruchsmindernd in Ansatz gebracht hätte (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 2014 - 2 StR 211/14).
  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 370/01

    Teilschweigen des Angeklagten (Begrenzung der möglichen nachteiligen Schlüsse);

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Macht ein Angeklagter zu einem bestimmten Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben, dürfen daraus für ihn nachteilige Schlüsse nur gezogen werden, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118).
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 180/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Dies betrifft auch den Feststellungsausspruch, der für sich gesehen nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2002 - IX ZB 180/02, BGHZ 152, 166, 171 f.).
  • BGH, 24.02.2015 - 4 StR 11/15

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Quälen durch mehrere

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Die von dem Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen aber auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und dürfen sich nicht als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2000 - 3 StR 585/99; Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15).
  • BGH, 24.03.2000 - 3 StR 585/99

    Schwere Brandstiftung; Überzeugungsbildung des Tatrichters - Überprüfung durch

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Die von dem Gericht gezogenen Schlussfolgerungen müssen aber auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen und dürfen sich nicht als bloße Vermutung erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2000 - 3 StR 585/99; Beschluss vom 24. Februar 2015 - 4 StR 11/15).
  • BGH, 16.12.2010 - 4 StR 508/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren wegen - versuchten - Diebstahls: Behandlung

    Auszug aus BGH, 16.04.2015 - 2 StR 518/14
    Macht ein Angeklagter zu einem bestimmten Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben, dürfen daraus für ihn nachteilige Schlüsse nur gezogen werden, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Ursachen des Verschweigens ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht ersichtlich fragmentarischer Natur sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, NStZ 2003, 45; Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 508/10, NStZ-RR 2011, 118).
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein Angeklagter zu einem Punkt eines einheitlichen Geschehens keine Angaben macht, wenn nach den Umständen Äußerungen zu diesem Punkt zu erwarten gewesen wären, andere mögliche Gründe für das Schweigen ausgeschlossen werden können und die gemachten Angaben nicht fragmentarischer Natur sind (BGH, Urteile vom 18. April 2002 - 3 StR 370/01, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 22; vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, juris Rn. 23; Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 518/14, StV 2015, 771, 772; vom 19. Januar 2000 - 3 StR 531/99, BGHSt 45, 367, 369 f.).
  • KG, 05.10.2015 - 161 Ss 190/15

    Strafverfahren wegen Versicherungsbetruges: Anforderungen an die tatrichterliche

    Hierfür müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogenen Schlussfolgerungen nicht etwa nur eine Annahme sind oder sich als bloße Vermutungen erweisen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. zum Vorstehenden BGH, Beschlüsse vom 16. April 2015 - 2 StR 518/14 - juris Rz. 12; vom 24. März 2000 - 3 StR 585/99 - juris Rz. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19868
BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15 (https://dejure.org/2015,19868)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Misshandlung und Erzwingung der Vermögensverfügung bzw. Sicherung der Beute)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 2 Nr 3 Buchst a StGB, § 255 StGB
    Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 473 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Besonders schwere räuberische Erpressung: Schwere körperliche Misshandlung bei der Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Finalität der Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung bzgl. der schweren körperlichen Misshandlung i.R.d. besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Misshandlung vor der Erpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 277
  • StV 2015, 771
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.2009 - 5 StR 31/09

    Raub (schwere körperliche Misshandlung bei der Tat; finale Verknüpfung von Gewalt

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
    Ein schlichter räumlich-zeitlicher Zusammenhang zwischen einer räuberischen Erpressung und einer schweren Misshandlung genügt hierfür hingegen nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2009 - 5 StR 31/09, BGHSt 53, 234, 236 f.).
  • BGH, 16.07.2009 - 4 StR 241/09

    Auslegung des Merkmals "bei der Tat" i.S.v. § 177 Abs. 4 Nr. 2a Strafgesetzbuch (

    Auszug aus BGH, 30.06.2015 - 3 StR 193/15
    Dies gilt sowohl in dem Fall, in der die Misshandlung der Erpressung unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorangeht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150 zu § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB).
  • BGH, 03.03.2021 - 2 StR 170/20

    Raub; schwerer Raub (qualifiziertes Nötigungsmittel: Motivwechsel bei

    Es ist daher nur dann erfüllt, wenn eine schwere körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Wegnahme oder zumindest zur Sicherung der Beute verübt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277).

    Dies gilt sowohl für den Fall, in dem die Misshandlung der Wegnahme unmittelbar nachfolgt, als auch dann, wenn sie ihr - wie hier - unmittelbar vorausgeht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2015 - 3 StR 193/15, NStZ-RR 2015, 277; Beschluss vom 26. Juli 2009 - 4 StR 241/09, NStZ 2010, 150).

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