Weitere Entscheidungen unten: BGH, 12.05.2016 | BGH, 17.11.2015 | BGH, 17.02.2016 | BGH, 22.07.2015

Rechtsprechung
   BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42871
BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15 (https://dejure.org/2015,42871)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2015 - 1 StR 562/15 (https://dejure.org/2015,42871)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15 (https://dejure.org/2015,42871)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB; § 56 Abs. 1 StGB;§ 56a Abs. 1 StGB
    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei bereits abgelaufener Bewährungszeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 StGB, § 56g StGB
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei abgelaufener Bewährungszeit

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 53, § 55 StGB, § 56g Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe nach revisionsgerichtlicher Prüfung; Besondere Berücksichtigung der Härten bei der Gesamtstrafenbildung

  • rewis.io

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Einbeziehung einer Bewährungsstrafe bei abgelaufener Bewährungszeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtstrafe nach revisionsgerichtlicher Prüfung; Besondere Berücksichtigung der Härten bei der Gesamtstrafenbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtstrafenbildung mit einer früheren Bewährungsstrafe - und die abgelaufene Bewährungszeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 562
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15
    Dies ist rechtsfehlerfrei, weil eine Strafaussetzung zur Bewährung im früheren Urteil einer Einbeziehung nicht entgegensteht, auch wenn die neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, NStZ 1993, 235 mwN).

    Das Landgericht war gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, dass er nach Ablauf der Bewährungszeit durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BGH, aaO, NStZ 1993, 235; BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).

  • BGH, 26.03.2009 - 5 StR 74/09

    Betrug (Individualisierung einzelner Taten bei Serienstraftaten); nachträgliche

    Auszug aus BGH, 15.12.2015 - 1 StR 562/15
    Das Landgericht war gehalten, bei der Gesamtstrafenbildung die Härten besonders zu bedenken und zu gewichten, die sich für den Angeklagten daraus ergeben, dass er nach Ablauf der Bewährungszeit durch die Einbeziehung in eine nicht mehr aussetzungsfähige Gesamtstrafe so gestellt wird, als ob die Strafaussetzung widerrufen worden wäre (vgl. BGH, aaO, NStZ 1993, 235; BGH, Beschluss vom 26. März 2009 - 5 StR 74/09, wistra 2009, 317).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2016 - 2 Ws 360/16

    Gesamtfreiheitsstrafenbildung: Einbeziehung früherer Bewährungsstrafen

    Dieses Spannungsverhältnis ist mangels gesetzlicher Regelung unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Einzelfall zu lösen, wobei der Zweck der nachträglichen Gesamtstrafenbildung zur Erzielung einer angemessenen Verurteilung und das Interesse des Verurteilten am Erlass einer Bewährungsstrafe gleichrangig sind (BVerfG NJW 1991, 262 und Kammerbeschluss vom 21.1.2008 - 2 BvR 2195/07, juris; BGH NStZ 1991, 330; 1993, 235; NStZ-RR 2009, 205; StraFo 2016, 121).

    Dem kann jedoch bei der Bildung der Gesamtstrafe ausreichend Rechnung getragen werden (BGH NStZ 1993, 235; NStZ-RR 2009, 205; StraFo 2016, 121).

  • BGH, 12.08.2020 - 4 StR 189/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung von Härten, die sich aus der

    Zwar entspricht es gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass etwaige Härten, die sich aus der Einbeziehung bereits erlassener Strafen in eine nachträgliche Gesamtstrafe ergeben, im Rahmen der Strafzumessung mildernd zu berücksichtigen sind; denn der Angeklagte wird, ohne dass ein Widerrufsgrund im Sinne des § 56f StGB gegeben wäre, dadurch nach Ablauf der Bewährungszeit so gestellt, als wäre die Strafaussetzung widerrufen worden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15, StV 2016, 562; vom 26. November 2008 - 5 StR 450/08, insoweit nicht abgedruckt in wistra 2009, 271; Urteil vom 12. Januar 1993 - 5 StR 606/92, wistra 1993, 144; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1240).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 630/19

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Dass die Bewährungsfrist zum Urteilszeitpunkt bereits abgelaufen war, steht der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe von Rechts wegen ebenso wenig entgegen wie der Umstand, dass eine neu zu bildende Gesamtstrafe nicht mehr aussetzungsfähig ist (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 1 StR 562/15 -, juris Rdn. 4; BayObLG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5St RR 138/01 -, juris Rdn. 21; Fischer a.a.O., Rdn. 6); sich etwa aus dem Spannungsverhältnis von § 55 StGB und § 56g Abs. 1 StGB ergebende Härten, wie die einem Widerruf der Strafaussetzung gleichkommende Wirkung der Einbeziehung, sind erst bei der Bildung der nachträglichen Gesamtstrafe zu bedenken und zu gewichten (BGH a.a.O., juris Rdn. 5).
  • BGH, 25.11.2021 - 4 StR 364/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Eine Beschwer des Angeklagten durch die unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist jedoch schon deshalb auszuschließen, weil sich bei Einbeziehung eine zu vollstreckende Gesamtfreiheitsstrafe ergeben hätte und dem Angeklagten damit der Vorteil der im vorliegenden Verfahren gewährten Aussetzung der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten zur Bewährung genommen worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2004 - 2 StR 249/04; Beschluss vom 15. Dezember 2015 ? 1 StR 562/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11906
BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,11906)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - 5 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,11906)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 5 StR 102/16 (https://dejure.org/2016,11906)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Unzulässige doppelte Berücksichtigung der Vollendungsnähe und Gefährlichkeit des Versuchs bei der Ablehnung der Strafrahmenverschiebung und der konkreten Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 2 StGB, § 46 Abs 1 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 212 StGB
    Strafverfahren wegen versuchten Totschlags: Berücksichtigung der Nichtvollendung der Tat und der Erfolgsnähe bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2StPO, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erneute Gewichtung der Erfolgsnähe innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen versuchten Totschlags: Berücksichtigung der Nichtvollendung der Tat und der Erfolgsnähe bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Erneute Gewichtung der Erfolgsnähe innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StGB § 23 Abs. 2 ; StGB § 49 Abs. 1
    Erneute Gewichtung der Erfolgsnähe innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens zu Lasten des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der fast vollendete Versuch - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 242
  • StV 2016, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10

    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16
    Es verstößt gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens diese nochmals zu Lasten des Angeklagten zu gewichten (Senat, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512, und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1031).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10

    Versuchter Mord; Strafzumessung (Versagung der Strafrahmenverschiebung;

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - 5 StR 102/16
    Es verstößt gegen den Rechtsgedanken des § 46 Abs. 3 StGB, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens diese nochmals zu Lasten des Angeklagten zu gewichten (Senat, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512, und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1031).
  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

    Dabei hat sie die versuchsspezifischen Umstände, die maßgeblich zur Versagung der Strafrahmenverschiebung nach § 23 Abs. 2 StGB geführt haben, insbesondere die Vollendungsnähe, nicht strafschärfend berücksichtigt (BGH, Beschluss vom 12.5.2016 - 5 StR 102/16, BeckRS 2016, 9870).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35673
BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15 (https://dejure.org/2015,35673)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - 4 StR 378/15 (https://dejure.org/2015,35673)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 (https://dejure.org/2015,35673)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 2 StGB, § 51 Abs 4 S 1 StGB
    Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe

  • IWW

    § 51 Abs. 2, 4 Satz 1 StGB, § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision im Fall von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Verwerfung einer Revision im Fall von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtstrafe - und die bereits bezahlte einbezogene Geldstrafe

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Gesamtstrafenbildung: Anrechnung von Zahlungen auf einbezogene Geldstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66

    Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15
    Für ein Ermessen des erkennenden Gerichts ist - anders als bei Anrechnung der Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) - kein Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66, BGHSt 21, 186, 187).
  • BGH, 23.04.2014 - 5 StR 166/14

    Ermessen des Gerichts bei der Anrechnung von Zahlungen auf eine einbezogene

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - 4 StR 378/15
    Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung, nicht aber durch das Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2014 - 5 StR 166/14).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Hierauf wäre die bereits am 13. Februar 2017 bezahlte Geldstrafe - wie das Oberlandesgericht zutreffend dargelegt hat - von der Strafvollstreckungsbehörde gemäß § 51 Abs. 2 StGB obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 -, juris, Rn. 5; Jesse, NStZ 2017, S. 69 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, juris, Rn. 1 f.) anzurechnen gewesen, sodass es zu einem erheblichen "Anrechnungsüberhang' gekommen wäre und sich die tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe des Beschwerdeführers dadurch deutlich verkürzt hätte.
  • BGH, 30.07.2019 - 4 StR 245/19

    Entscheidung über den Adhäsionsantrag im Strafurteil (Zulässigkeit des Antrages;

    Da die Vollstreckungsbehörde für die Strafzeitberechnung zuständig ist, bedarf es auch hier keines Ausspruchs in der Urteilsformel (vgl. Senat, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15; BGH, Beschluss vom 23. April 2014 - 5 StR 166/14).' 4. Der nur geringe Erfolg seines Rechtsmittels auch zum Adhäsionsausspruch rechtfertigt es nicht, den Angeklagten auch nur teilweise von seiner Kosten- und Auslagenlast zu befreien (§ 473 Abs. 1 und 4, § 472 Abs. 1 Satz 1, § 472a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 StPO).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Die Berechnung erfolgt im Rahmen der Strafvollstreckung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15, StV 2016, 562 (Ls) mwN).
  • BGH, 26.04.2023 - 4 StR 346/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln

    Er ist auch für sich genommen rechtsfehlerhaft, denn die Anrechnung von Zahlungen auf die einbezogenen Geldstrafen hat - nach Maßgabe des § 51 Abs. 2 und 4 StGB - im Rahmen der Strafvollstreckung und nicht durch das Tatgericht zu erfolgen (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15).
  • KG, 03.03.2023 - 161 Ss 212/22

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zum Betäubungsmittel-Wirkstoffgehalt;

    Denn die Strafvollstreckungsbehörde hat gemäß § 51 Abs. 2 StGB die bisherigen Zahlungen auf die einzubeziehende Geldstrafe obligatorisch (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15 -, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 5 StR 24/07 - Urteil vom 7. Juli 1970 - 5 StR 164/70 -, beide juris) anzurechnen.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Hierauf wäre die bereits bezahlte Geldstrafe von der Strafvollstreckungsbehörde gemäß § 51 Abs. 2 StGB obligatorisch (vgl. BGH, Beschl. v. 17.11.2015 - 4 StR 378/15, juris) und vollständig (vgl. BGH, Beschl. v. 09.05.2007 - 5 StR 24/07, juris, Rn. 5) anzurechnen gewesen, so dass es zu einem "Anrechnungsüberhang" gekommen wäre und sich die tatsächlich zu verbüßende Freiheitsstrafe des Angeklagten dadurch verkürzt hätte (vgl. hierzu BVerfG, Kammerbeschl. v. 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, juris Rn. 21).
  • BGH, 09.10.2019 - 5 StR 352/19

    Anrechnung bei der Ersetzung einer früheren Strafe

    Für ein Ermessen des erkennenden Gerichts ist - anders als bei Anrechnung von Untersuchungshaft (§ 51 Abs. 1 Satz 2 StGB) - kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1967 - 2 StR 424/66, BGHSt 21, 186, 187; vom 17. November 2015 - 4 StR 378/15).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,5194
BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16 (https://dejure.org/2016,5194)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2016 - 1 StR 12/16 (https://dejure.org/2016,5194)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2016 - 1 StR 12/16 (https://dejure.org/2016,5194)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 Abs 2 StGB, § 46 Abs 3 StGB, § 49 Abs 1 StGB
    Strafzumessung bei versuchtem Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung: Versagung einer Versuchsmilderung wegen der Nähe zur Tatvollendung

  • IWW

    § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, § 211 StGB, § 46 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Zugrundeliegen des gesetzlichen Normalstrafrahmens für eine vollendete Tatbegehung nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB)

  • rewis.io

    Strafzumessung bei versuchtem Mord in Tateinheit mit besonders schwerer Brandstiftung: Versagung einer Versuchsmilderung wegen der Nähe zur Tatvollendung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Zugrundeliegen des gesetzlichen Normalstrafrahmens für eine vollendete Tatbegehung nach § 211 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Zugrundeliegen des gesetzlichen Normalstrafrahmens für eine vollendete Tatbegehung nach § 211 Strafgesetzbuch ( StGB )

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 136
  • StV 2016, 562 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10

    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16
    Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 132/10

    Versuchter Mord; Strafzumessung (Versagung der Strafrahmenverschiebung;

    Auszug aus BGH, 17.02.2016 - 1 StR 12/16
    Innerhalb dieses Strafrahmens neuerlich die Erfolgsnähe aufgrund der erheblichen Gefährdung der im Haus schlafenden Personen und damit gerade ein bestimmendes Merkmal des Tatbestands zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen, ist mit § 46 Abs. 3 StGB unvereinbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10, NStZ 2010, 512 und vom 19. Mai 2010 - 5 StR 132/10, StraFo 2010, 429).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24081
BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15 (https://dejure.org/2015,24081)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 306
  • StV 2016, 562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.09.2010 - 2 StR 423/10

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; Anrechnung der

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - 2 StR 105/15
    Es hat dabei aber - wie der Generalbundesanwalt zutreffend angemerkt hat - übersehen, dass eine solche Vorverurteilung auch dann eine Zäsurwirkung im Sinne von § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB entfaltet, wenn das Gericht von einer Einbeziehung der dortigen Strafe absieht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 432/10, StraFo 2011, 61 f.).
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Dass die Geldstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Paderborn vom 17. August 2011 im Urteil vom 14. Mai 2012 nach § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB behandelt worden sind, lässt die Zäsurwirkung des Urteils vom 17. August 2011 nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015 - 2 StR 105/15, NStZ-RR 2015, 306; Beschluss vom 8. September 2010 - 2 StR 423/10, StraFo 2011, 61 f.).
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