Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.10.2015

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2015 - 2 StR 469/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,42975
BGH, 16.12.2015 - 2 StR 469/15 (https://dejure.org/2015,42975)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2015 - 2 StR 469/15 (https://dejure.org/2015,42975)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 469/15 (https://dejure.org/2015,42975)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose: keine Prognose allein auf Grundlage statistischer Wahrscheinlichkeiten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 227 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage eines standardisierten Prognoseinstruments

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 Abs. 1 StGB, § 357 StPO

  • Wolters Kluwer

    Positive Gefahrenprognose zur Behung weiterer Straftaten nach der Begehung einer Rauschtat

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Gefährlichkeitsprognose auf der Grundlage eines standardisierten Prognoseinstruments

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1
    Positive Gefahrenprognose zur Behung weiterer Straftaten nach der Begehung einer Rauschtat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Maßregelanordnung - und die statistische Prognoseentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 734 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 2 StR 469/15
    Eine nur auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung reicht aber als Grundlage für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung nicht aus (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02, BVerfGE 109, 190, 242).
  • BGH, 22.07.2010 - 3 StR 169/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - 2 StR 469/15
    Selbst dann bedarf es zur individuellen Prognose über die Anwendung derartiger Instrumente hinaus einer differenzierten Einzelfallanalyse (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10, BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 8).
  • BGH, 15.03.2016 - 1 StR 526/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (abweichendes

    Sollte der neue Tatrichter die Voraussetzungen einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des Angeklagten bei den Taten wiederum feststellen können, wird er im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose in den Blick nehmen, dass es - wie im angefochtenen Urteil insoweit im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend erfolgt - auf eine individuelle Prognose auf der Grundlage einer differenzierten Einzelfallanalyse ankommt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 469/15 Rn. 2 mwN; siehe auch BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15 Rn. 12 mwN).
  • OLG Bamberg, 13.08.2018 - 3 Ss OWi 980/18

    Versagung einer Fahrverbotsprivilegierung aufgrund pauschaler Prognose zur

    Ebenso wenig wie eine nur auf statistische Wahrscheinlichkeiten gestützte Prognoseentscheidung, welche die Besonderheiten des Einzelfalls nicht in den Blick nimmt, keine geeignete Grundlage für die Anordnung oder Fortdauer gerichtlicher Maßnahmen darstellt (vgl. nur BGH Beschluss vom 16.12.2015 - 2 StR 469/15 = StraFo 2016, 122; 12.04.2016 - 4 StR 17/16 = NStZ-RR 2016), kann eine Existenzgefährdung infolge Verlustes des Arbeitsplatzes nicht mit vom konkreten Fall losgelösten Überlegungen zur allgemeinen Beschäftigungslage verneint werden.
  • BGH, 19.09.2023 - 6 StR 388/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt i.R.e. Verurteilung wegen

    Das statistische Rückfallrisiko ist ebenfalls nur unzureichend belegt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 469/15).
  • BGH, 30.09.2021 - 5 StR 322/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Begründungsfehler bei der

    Diese Mängel entziehen auch dem Hinweis auf das von der Sachverständigen verwendete Prognoseinstrumentarium HCR-20 die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 StR 469/15, StraFo 2016, 122 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35582
BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15 (https://dejure.org/2015,35582)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2015 - 3 StR 314/15 (https://dejure.org/2015,35582)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15 (https://dejure.org/2015,35582)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Therapie; Unbehandelbarkeit; fehlender Schulabschluss kein zwingendes Indiz für intellektuelle Behinderung; Introspektionsfähigkeit; Kränkungs- und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 S 2 StGB, § 267 StPO, § 5 Abs 3 JGG, § 105 Abs 1 JGG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Fehlerhafte Ablehnung bei einem gewalttätigen jugendlichen Suchtkranken

  • IWW

    § 64 StGB, § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG, § 64 Satz 2 StGB, § 45 Abs. 2 JGG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Straftäters in einer Entziehungsanstalt i.R.d. Jugendstrafrechts

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Fehlerhafte Ablehnung bei einem gewalttätigen jugendlichen Suchtkranken

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2; JGG § 5 Abs. 3; JGG § 105 Abs. 1
    Anordnung der Unterbringung eines Straftäters in einer Entziehungsanstalt i.R.d. Jugendstrafrechts

  • datenbank.nwb.de

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Fehlerhafte Ablehnung bei einem gewalttätigen jugendlichen Suchtkranken

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 734
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15
    Dies hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand; denn diese Kriterien werden teilweise durch die Feststellungen nicht belegt, teilweise sind sie für sich nicht geeignet, gegen die konkrete Aussicht zu sprechen, der - therapiewillige - Angeklagte könnte durch den Vollzug der Maßregel geheilt und jedenfalls über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall bewahrt werden, so dass zu erwarten steht, dass bei erfolgreichem Verlauf der Therapie seine Gefährlichkeit aufgehoben oder deutlich herabgesetzt werden wird (vgl. zu diesen Maßstäben BGH, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, BGHR StGB § 64 Satz 2 Erfolgsaussicht 1).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 509/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringungsanordnung (eine hangbedingte

    Auszug aus BGH, 27.10.2015 - 3 StR 314/15
    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG die Aufhebung auch des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 41/18 Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15 Rn. 7; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4; vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 Rn. 2 und vom 11. Juli 2017 - 5 StR 282/17 Rn. 4).
  • BGH, 06.07.2018 - 1 StR 261/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG wegen des dort vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f.; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4 und vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12 Rn. 2).
  • BGH, 21.03.2019 - 1 StR 582/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 08.11.2018 - 1 StR 482/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (symptomatischer

    Bereits wegen des sich aus § 5 Abs. 3 JGG ergebenden sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung ist der Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 2018 - 1 StR 261/18, juris Rn. 12; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f. und vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 14/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht gemäß § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG die Aufhebung auch des Strafausspruchs nach sich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14, juris Rn. 4; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, StV 2016, 734 f.).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2020 - 4 Ws 127/20

    Erledigterklärung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Erforderlichkeit

    Von dem Verurteilten ist jedoch ein gewisses Maß an Introspektionsfähigkeit sowie Kränkungs- und Frustrationstoleranz zu fordern (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15, juris Rn. 5; Trenckmann in: Kammeier/Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, 4. Aufl., L.Vollstreckungsrecht der freiheitsentziehenden Maßregeln nach § 63 und § 64 StGB, juris L 215).
  • BGH, 20.01.2016 - 4 StR 573/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auch wenn dies fernliegt, wird der Senat nicht ausschließen können, dass das Landgericht bei Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in Anwendung von § 5 Abs. 3 JGG davon abgesehen hätte, Jugendstrafe zu verhängen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 4 StR 119/03 -, vom 4. März 2008 - 3 StR 30/08 - und vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15).'.
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