Weitere Entscheidungen unten: BGH, 21.12.2016 | BGH, 15.02.2017

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13730
BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13 (https://dejure.org/2017,13730)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2017 - 2 StR 656/13 (https://dejure.org/2017,13730)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 (https://dejure.org/2017,13730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 252 StPO
    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache); Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei Berufung auf Zeugnisverweigerungsrecht (kein umfassendes Verwertungsverbot: zulässige Vernehmung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht

  • IWW

    § 252 StPO, § 52 StPO, § 211 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Beruhen der Antriebsregungen des Täters auf einer niedrigen Gesinnung bzgl. Tötung der Ehefrau aus niedrigen Beweggründen; Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen i.R.d. Verwertungsverbots; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht

  • rewis.io

    Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2; StPO § 52; StPO § 252
    Beruhen der Antriebsregungen des Täters auf einer niedrigen Gesinnung bzgl. Tötung der Ehefrau aus niedrigen Beweggründen; Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen i.R.d. Verwertungsverbots; Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Mordmordmerkmal "niedere Beweggründe": Tötung des Ehegatten aus Eifersucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 527
  • StV 2017, 516 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGHSt 47, 128, 130).

    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341).

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341).
  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGHSt 47, 128, 130; BGH, NJW 2006, 1008, 1011; NStZ-RR 2006, 340, 341).
  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 26 mwN).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Auszug aus BGH, 22.03.2017 - 2 StR 656/13
    Nach der Entscheidung des Großen Senats vom 15. Juli 2016 (GSSt 1/16) enthält § 252 StPO kein umfassendes Verwertungsverbot, das die Vernehmung eines Richters über den Inhalt der Aussage eines Zeugen ausschließt, den der Richter in dem die konkrete Tat betreffenden Ermittlungsverfahren vor der Hauptverhandlung vernommen hat.
  • BGH, 18.06.2020 - 4 StR 482/19

    Revisionen der Angeklagten gegen das zweite Urteil im "Berliner Raser-Fall"

    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zu einer Tat "niedrig' sind und - in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters, der Persönlichkeit des Täters und seiner Beziehung zum Opfer, zu erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 30. Oktober 2008 - 4 StR 352/08, NStZ 2009, 210; vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).
  • LG Cottbus, 09.06.2017 - 21 Ks 1/17

    Tötungsdelikt: Verurteilung eines Ausländers wegen Totschlag oder Mord bei

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außerstande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen frei zu machen (st. Rspr.; vgl. nur BGH Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BGH, 18.07.2018 - 4 StR 170/18

    Mord (Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln); Brandstiftung (Begriff der Hütte);

    Das neue Tatgericht wird Gelegenheit haben, bei der Strafzumessung und der Bestimmung des Schuldumfangs bezüglich des versuchten Tötungsdelikts auch das Vorliegen des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe in den Blick zu nehmen (vgl. zu einer aus Eifersucht erfolgten Tötung BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692; Beschluss vom 21. Dezember 2000 - 4 StR 499/00, StV 2001, 571; vgl. zur Tötung des "Nebenbuhlers' BGH, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, juris Rn. 13).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18; Beschluss vom 12.09.2019, Az. 5 StR 399/19; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21).

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02; Urteil vom 01.03.2012, Az. 3 StR 425/11).

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).

  • BGH, 12.10.2023 - 2 StR 79/23

    Beurteilung des verachtenswerten Erscheinenes der Beweggründe in deutlich

    aa) Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe in deutlich weiterreichendem Maß als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22, BeckRS 2023, 3118 mwN).

    bb) In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, welche die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung nicht nur in sein Bewusstsein hätte aufnehmen können, sondern tatsächlich darin aufgenommen hat, und dass er, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese zur Tatzeit gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern konnte (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 21. März 1989 - 1 StR 16/89, NStZ 1989, 363; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527; vom 25. September 2019 - 5 StR 222/19, NStZ 2020, 86, 87; vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226, 227).

    Letzteres ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande war, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527 und Beschluss vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19, NStZ 2019, 724 f.).

  • BGH, 31.07.2018 - 1 StR 260/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen (erforderliche Gesamtwürdigung; subjektive

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig' sind und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag als verachtenswert erscheinen, hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren, insbesondere der Umstände der Tat, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516; Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 130).

    Bei einer Tötung aus Wut, Ärger, Hass oder Rache kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516 mwN).

    In subjektiver Hinsicht muss hinzukommen, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung in sein Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, StV 2017, 516 mwN).

  • BGH, 12.09.2019 - 5 StR 399/19

    Wut, Ärger, Hass und Rache als niedrige Beweggründe (Gesamtwürdigung; niedrige

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Täter außer Stande ist, sich von seinen gefühlsmäßigen und triebhaften Regungen freizumachen (BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22

    Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes

    Ergibt sich das Tötungsmotiv aus einer Trennung vom Ehe-, Lebens- oder Intimpartner, kann für einen niedrigen Beweggrund sprechen, dass der Täter dem anderen Teil aus übersteigertem Besitzdenken das Lebensrecht abspricht (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 5 StR 124/20, NStZ 2021, 226 mwN), den berechtigten Wunsch nach einem selbstbestimmten Leben bestrafen will (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 2020 - 5 StR 543/19, NStZ 2020, 617 mwN) oder dass er handelt, weil er die Trennung nicht akzeptiert und eifersüchtig ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13, NStZ 2018, 527).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Hinsichtlich beider von dem Landgericht in Betracht gezogenen Beweggründe, der Rache wegen der vorausgegangenen Trennung durch die Geschädigte (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6 f. und Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22 Rn. 3 f.) und der Rache wegen der erlittenen Untersuchungshaft (für den Fall der Tötung aus Rache für eine belastende wahrheitsgemäße Zeugenaussage vgl. BGH, Urteil vom 1. September 2005 - 4 StR 290/05 Rn. 10), kommt grundsätzlich - vorbehaltlich einer Berücksichtigung der Einzelfallumstände - eine Bewertung als niedrig im Sinne des Tatbestands des Mordes in Betracht.
  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

    Niedrige Beweggründe liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn die Motive einer Tötung nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswert sind und auf tiefster Stufe stehen, d.h. wenn die Beweggründe für die Tat in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag verachtenswert erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1987, Az. 2 StR 559/87; Urteil vom 18.10.1995, Az. 2 StR 341/95; Urteil vom 11.01.2000, Az. 1 StR 505/99; Urteil vom 02.02.2000, Az. 2 StR 550/99; Urteil vom 03.09.2002, Az. 5 StR 139/02; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren; hierbei sind insbesondere das Verhältnis zwischen Anlass und Tat, die Vorgeschichte der Tat, eine den Täter oder das Opfer treffende Verantwortung an einer Konflikteskalation und das unmittelbar vorherrschende Tatmotiv im Zusammenhang mit sonstigen Beweggründen, Handlungsantrieben und Einstellungen des Täters gegenüber der Person und dem Lebensrecht des Opfers zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.04.2007, Az. 5 StR 548/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18).

    Bei normalpsychologischen Tatantrieben hängt die Einordnung der Beweggründe als niedrig davon ab, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf einer niedrigen Gesinnung beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 30.08.2012, Az. 4 StR 84/12; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18; Urteil vom 28.11.2018, Az. 5 StR 379/18); das ist beispielsweise der Fall, wenn die tatmotivierende Gefühlsregung jedes nachvollziehbaren Grundes entbehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.2000, Az. 4 StR 499/00; Urteil vom 28.01.2003, Az. 5 StR 310/02).

    Die Tötung des Intimpartners, der sich vom Täter abwenden will oder abgewandt hat, muss nicht zwangsläufig als durch niedrige Beweggründe motiviert bewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2005, Az. 4 StR 243/05; Beschluss vom 24.10.2018, Az. 1 StR 422/18); nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegen diese zum Beispiel nicht vor, wenn Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.05.2003, Az. 3 StR 149/03; Urteil vom 09.09.2003, Az. 1 StR 153/03; Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 StR 105/08; Urteil vom 23.08.2006, Az. 1 StR 266/06; Urteil vom 22.03.2017, Az. 2 StR 656/13); dies kann insbesondere der Fall sein bei der Enttäuschung des Täters über ein subjektiv als demütigend empfundenes Verlassenwerden (vgl. BGH, Urteil vom 09.09.2003, Az. 5 StR 126/03; Beschluss vom 22.01.2004, Az. 4 StR 319/03; Urteil vom 25.07.2006, Az. 5 StR 97/06; Beschluss vom 07.05.2019, Az. 1 StR 150/19).

  • LG Kiel, 04.04.2022 - 8 Ks 598 Js 24796/21

    Tat in Dänischenhagen: Lebenslang für Zahnarzt nach Dreifachmord

  • BGH, 25.09.2019 - 5 StR 222/19

    Niedriger Beweggrund bei Tötung zur Wiederherstellung der Familienehre (objektive

  • LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von

  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

  • LG Aachen, 13.08.2021 - 52 Ks 7/21

    Verabredung zum Mord, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, erpresserischer

  • BGH, 20.05.2021 - 6 StR 142/20

    Mord (niedrige Beweggründe: keine verständliche Reaktion; Ehrenkodex;

  • BGH, 04.03.2020 - 1 StR 32/20

    Heimtückemord (Arglosigkeit des Opfers bei offen feindseligem Auftreten des

  • LG Aachen, 09.05.2022 - 52 Ks 17/21
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 52 Ks 19/21

    Mord, Femizid

  • LG Aachen, 29.05.2018 - 52 Ks 10/18

    Mord, Heimtücke, niedrige Beweggründe, fremder Kulturkreis, Ehrenmord, besondere

  • LG Flensburg, 05.02.2019 - I Ks 3/18

    Mord aus sonstigen niedrigen Beweggründen aufgrund von Eifersucht und des

  • BGH, 24.01.2019 - 4 StR 261/18

    Urteilsgründe (Erfordernis einer sachlichen Form)

  • LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19

    Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53911
BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16 (https://dejure.org/2016,53911)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2016 - 1 StR 375/16 (https://dejure.org/2016,53911)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 375/16 (https://dejure.org/2016,53911)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53911) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord - und das gemeingefährliche Mittel im Straßenverkehr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtmäßige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB § 63
    Rechtmäßige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 143
  • StV 2017, 516 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Im Übrigen erscheint zweifelhaft, ob der Angeklagte, dem es nach den Feststellungen des Landgerichts darauf ankam, durch sein Verhalten das sich ungeschützt auf der Motorhaube festklammernde Opfer abzuschütteln und der Angeklagte deshalb dessen tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen hat (UA S. 13), sich in subjektiver Hinsicht - anders als bei einer vorsätzlichen Geisterfahrt auf der Autobahn (BGH, Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503) oder bei einer Amokfahrt durch Caféterrassen und über Gehwege (BGH, Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167) - auch einer Gefährdung einer Mehrzahl von Menschen mit tödlichen Verletzungen bewusst war.
  • BGH, 27.08.2003 - 1 StR 327/03

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat);

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 26.11.2015 - 1 StR 538/15

    Heimtückemord (Ausnutzungsbewusstsein trotz vollständig aufgehobener

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Im Übrigen erscheint zweifelhaft, ob der Angeklagte, dem es nach den Feststellungen des Landgerichts darauf ankam, durch sein Verhalten das sich ungeschützt auf der Motorhaube festklammernde Opfer abzuschütteln und der Angeklagte deshalb dessen tödliche Verletzungen billigend in Kauf genommen hat (UA S. 13), sich in subjektiver Hinsicht - anders als bei einer vorsätzlichen Geisterfahrt auf der Autobahn (BGH, Urteil vom 16. März 2006 - 4 StR 594/05, NStZ 2006, 503) oder bei einer Amokfahrt durch Caféterrassen und über Gehwege (BGH, Urteil vom 16. August 2005 - 4 StR 168/05, NStZ 2006, 167) - auch einer Gefährdung einer Mehrzahl von Menschen mit tödlichen Verletzungen bewusst war.
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
  • BGH, 14.01.2010 - 4 StR 450/09

    Versuchter Mord durch den Wurf von schweren Steinen auf eine Autobahn (Heimtücke;

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Dabei ist nicht allein auf die abstrakte Gefährlichkeit eines Mittels abzustellen, sondern auf seine Eignung und Wirkung in der konkreten Situation unter Berücksichtigung der persönlichen Fähigkeiten und Absichten des Täters (BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - 4 StR 450/09, NStZ-RR 2010, 373 mwN).
  • BGH, 05.03.1999 - 2 StR 518/98

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus BGH, 21.12.2016 - 1 StR 375/16
    Denn damit liegt eine Anlasstat vor, die angesichts ihrer konkreten Ausgestaltung ohne Weiteres Grundlage der Unterbringung gemäß § 63 StGB sein kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 538/15, NStZ 2016, 148; vom 27. August 2003 - 1 StR 327/03, NStZ-RR 2004, 10, 11; vom 10. September 2002 - 1 StR 337/02, NStZ-RR 2003, 11, 12 und vom 5. März 1999 - 2 StR 518/98).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,12947
BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16 (https://dejure.org/2017,12947)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2017 - 2 StR 162/16 (https://dejure.org/2017,12947)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16 (https://dejure.org/2017,12947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,12947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83h Abs 1 Nr 1 IRG, § 211 Abs 2 StGB
    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem Stellen durch den Täter; Verdeckungsabsicht

  • IWW

    § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung betreffend den Schuldspruch wegen Mordes (hier: Tötung in Verdeckungsabsicht); Vorliegen der Verdeckungsabsicht bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten ...

  • rewis.io

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem Stellen durch den Täter; Verdeckungsabsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung betreffend den Schuldspruch wegen Mordes (hier: Tötung in Verdeckungsabsicht); Vorliegen der Verdeckungsabsicht bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung betreffend den Schuldspruch wegen Mordes (hier: Tötung in Verdeckungsabsicht); Vorliegen der Verdeckungsabsicht bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten ...

  • datenbank.nwb.de

    Anwendung des auslieferungsrechtlicher Spezialitätsgrundsatzes bei freiwilligem Stellen durch den Täter; Verdeckungsabsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung oder freiwilliges Stellen - und der auslieferungsrechtliche Spezialitätsgrundsatz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafurteil - und die Anforderungen auf der Darstellungsebene

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mord - und die Verdeckungsabsicht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beweiserwägungen zur Verdeckungsabsicht bei spontan gefasstem Tötungsentschluss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 462
  • StV 2017, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden; sie müssen vielmehr in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, BeckRS 2014, 01651 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.06.2014 - 1 StR 218/14

    Europäischer Haftbefehl (Einbeziehung von anderen als im Haftbefehl genannten

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 327/04

    Zeugenmord mit Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    b) In Verdeckungsabsicht handelt, wer als Täter das Opfer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten (BGH, Urteil vom 1. Februar 2005 - 1 StR 327/04, BGHSt 50, 11, 14).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Ein Verstoß gegen § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG, der nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kein Verfahrens-, sondern lediglich ein Vollstreckungshindernis begründet (Senat, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116; BGH, Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15, NStZ-RR 2016, 290, 291 und vom 25. Juni 2014 - 1 StR 218/14, NStZ 2014, 590 unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38 f. mit Anmerkung Heine), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Die revisionsgerichtliche Prüfung ist insoweit darauf beschränkt, ob die tatrichterliche Beweiswürdigung mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht in Einklang steht oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die tatrichterlichen Schlussfolgerungen letztlich als bloße Vermutungen erweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 1991 - 5 StR 216/91, BGHR StPO § 261 Vermutung 8).
  • BGH, 17.05.2011 - 1 StR 50/11

    Mordmerkmal: Voraussetzungen von Verdeckungsabsicht

    Auszug aus BGH, 15.02.2017 - 2 StR 162/16
    Die Absicht der Verdeckung einer anderen Tat erfordert keine Überlegung des Täters im Sinne eines abwägenden Reflektierens über die eigenen Ziele; sie kann deshalb auch bei einem in einer unvorhergesehenen Augenblickssituation spontan gefassten Tötungsentschluss gegeben sein (BGH, Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 245).
  • BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung

    a) Einen Verdeckungsmord im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB begeht, wer tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände, insbesondere zur Täterschaft, geben könnten (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 ? 4 StR 541/18, NStZ 2019, 605 Rn. 14; Beschluss vom 15. Februar 2017 ? 2 StR 162/16, NStZ 2017, 462, 463; Urteil vom 17. Mai 2011 - 1 StR 50/11, BGHSt 56, 239, 243 ff.; Urteil vom 2. Dezember 1960 - 4 StR 453/60, BGHSt 15, 291, 295 f.).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN; vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
  • BGH, 11.01.2023 - 6 StR 477/22

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Keine Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe

    Denn ein solcher würde allenfalls ein Vollstreckungs-, nicht aber auch ein Verfahrenshindernis begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08 Leymann und Pustovarov, NStZ 2010, 35, 39; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16 Rn. 5).".
  • OLG Hamm, 25.01.2018 - 4 (s) Sbd I-1/18

    Verfahrensverbindung; Grundsatz der Spezialität

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist dahingehend, dass der Spezialitätsgrundsatz kein Verfahrenshindernis, sondern nur ein Vollstreckungshindernis (für freiheitsentziehende Maßnahmen) bildet (BGH, Beschl. v. 15.02.2017 - 2 StR 162/16 = BeckRS 2017, 108302 m.w.N.; EuGH NStZ 2010, 35, 39; krit. dazu etwa: Inhofer in BeckOK-StPO, 28. Ed., § 83h IRG Rdn. 1).
  • LG Kiel, 13.03.2019 - 10 StVK 16/19
    Im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1 ff.; im Folgenden RB-EuHb), der unter anderem in § 83h IRG umgesetzt worden ist, führt ein Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz, anders als in Rechtshilfeangelegenheiten gegenüber Drittstaaten, nämlich nach gefestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wie des Bundesgerichtshofes nicht zu einem Verfahrenshindernis, sondern lediglich zu einem Verbot freiheitsentziehender Maßnahmen (EuGH, Urt. v. 01.12.2008 - C-388/08 PPU - [Leymann und Pustovarov], Rn. 73, 74, juris; BGH, Beschl. v. 15.02.2017 - 2 StR 162/16 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschl. v. 16.11.2016 - 2 StR 246/16 -, Rn. 2, juris; BGH, Beschl. v. 11.05.2016 - 1 StR 627/15 -, Rn. 10, 14, juris; BGH, Beschl. v. 03.03.2015 - 3 StR 40/15 -, Rn. 5, juris; BGH, Urt. v. 10.12.2014 - 2 StR 170/13 -, Rn. 19 m.w.N., juris; BGH, Beschl. v. 25.06.2014 - 1 StR 218/14 -, Rn. 7, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht