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   BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17   

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BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17 (https://dejure.org/2017,50311)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2017 - 1 StR 393/17 (https://dejure.org/2017,50311)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 (https://dejure.org/2017,50311)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 StGB
    Rücktritt (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem sowie fehlgeschlagenem Versuch; Rücktrittshorizont: Darstellung des entsprechenden Vorstellungsbildes in den Urteilsfeststellungen; Freiwilligkeit des Rücktritts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 21 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 213 StGB, § 213 2. Alt. StGB, § 46a StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch des Totschlags; Erforderliche Darlegung des entsprechenden Vorstellungsbilds des Angeklagten in den Urteilsfeststellungen; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts: Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch; fehlgeschlagener Versuch; Annahme von Freiwilligkeit des Rücktritts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch des Totschlags; Erforderliche Darlegung des entsprechenden Vorstellungsbilds des Angeklagten in den Urteilsfeststellungen; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 212
    Revisionsrechtliche Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch des Totschlags; Erforderliche Darlegung des entsprechenden Vorstellungsbilds des Angeklagten in den Urteilsfeststellungen; Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücktritt vom Versuch - und das Vorstellungsbild des Täters

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 715
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17
    Hält er die Vollendung der Tat im unmittelbaren Handlungsvorgang noch für möglich, wenn auch mit anderen Mitteln, so ist der Verzicht auf ein Weiterhandeln als freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch zu bewerten (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687).

    Scheidet ein Fehlschlag aus, kommt es auf die Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch an (vgl. BGH, Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687).

    Entscheidend für die Annahme von Freiwilligkeit ist, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will (BGH, Beschluss vom 22. April 2015 - 2 StR 383/14, StV 2015, 687, 688 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17
    Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand, da sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

  • BGH, 13.08.2015 - 4 StR 99/15

    Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont: Anforderungen an die Darlegung im

    Auszug aus BGH, 24.10.2017 - 1 StR 393/17
    Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand, da sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen lässt (vgl. hierzu z.B. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild des Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).

  • BGH, 24.10.2018 - 1 StR 422/18

    Mord aus niedrigen Beweggründen; Tatmehrheit (nacheinander folgender Angriff auf

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon und zwar nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung (vgl. hierzu z.B. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, StV 2018, 715 und vom 23. Januar 2018 - 3 StR 451/17, StV 2018, 717).
  • LG Bamberg, 18.07.2018 - 24 KLs 1105 Js 12548/16

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - sog. "Rotlichtprozess"

    Nur wenn hiernach weiterhin kein minder schwerer Fall anzunehmen ist, darf der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zu Grunde gelegt werden (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 09. August 2016 -Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. April 2018 - 2 StR 551/17, NStZ 2019, 198, 199; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 9; Urteil vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470; jew. mwN).
  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Die Kammer hat insoweit geprüft, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 9 letzter Hs. StGB vorliegt (vgl. dazu nur BGHSt 26, 97 (98 f.) = NJW 1975, 1174)., der in Bezug auf § 177 Abs. 7 StGB zu dem Rahmen Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren führen würde, die Heranziehung des Ausnahmestrafrahmen nach der gebotenen Gesamtschau jedoch in Ansehung des (offensichtlichen) Überwiegens der strafschärfenden Umstände (Vorstrafenbelastung, tateinheitliche Verwirklichung mehrerer Verbrechenstatbestände, ausgesprochen erniedrigendes Tatbild, Begehung mehrerer gewichtiger Taten binnen eines überschaubaren Zeitraums) abgelehnt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - Az. 1 StR 14/19 -, Rn. 8/9 m. w.N., juris; BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).
  • BGH, 07.03.2018 - 1 StR 83/18

    Rücktritt vom Versuch (unbeendeter Versuch: erforderliche Feststellungen zum

    Entscheidend ist vielmehr, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will und dementsprechend "Herr seiner Entschlüsse' geblieben ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 und vom 3. April 2014 - 2 StR 643/13, NStZ-RR 2014, 241 mwN).

    Die Verständigung der Polizei und die Kenntnis des Angeklagten davon rechtfertigen für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch stehen sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen derselben grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, (169); Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, (266)).

  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 58/21

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch:

    a) Im Ansatz zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass maßgeblich für die Abgrenzung zwischen einem unbeendeten Versuch, bei dem nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StGB allein der Abbruch der begonnenen Tathandlung zum strafbefreienden Rücktritt vom Versuch führt, und einem beendeten Versuch das Vorstellungsbild des Täters unmittelbar nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung ist (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 7 ff.).
  • LG Bamberg, 12.02.2018 - 22 Ks 1107 Js 3383/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Anlasstat im Rahmen einer

    Für einen solchen ist bereits deshalb kein Raum, da der Versuch fehlgeschlagen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 8 m.w.N., juris).

    Letzteres führt zudem in jedem Fall zur Unfreiwilligkeit des Rücktritts der Angeklagten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 12, juris).

    Nur wenn hiernach weiterhin kein minder schwerer Fall anzunehmen ist, darf der konkreten Strafzumessung der (allein) wegen des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderte Regelstrafrahmen zu Grunde gelegt werden (BGH, Beschluss vom 09.08.2016 - Az. 1 StR 331/16 -, Rn. 5 m.w.N, juris; BGH, Beschluss vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 -, Rn. 2 m.w.N., juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 -, Rn. 16, juris; stRspr).

  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven,

    Eine Erhöhung des Entdeckungsrisikos rechtfertigt aber für sich genommen weder die Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs, noch steht sie grundsätzlich einer Freiwilligkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 Satz 1 StGB entgegen, da ein Täter in der Zeit bis zum Eintreffen von feststellungsbereiten Dritten grundsätzlich noch ungehindert weitere Ausführungshandlungen vornehmen kann, ohne dass damit für ihn eine beträchtliche Risikoerhöhung verbunden sein muss (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18, NStZ-RR 2018, 169, 170 mwN; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, StV 2018, 715 f. und vom 20. November 2013 - 3 StR 325/13, NStZ-RR 2014, 105; zu einer beträchtlichen Risikoerhöhung: BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 216/05, NStZ-RR 2006, 168, 169; Beschlüsse vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266 und vom 13. Juni 2006 - 4 StR 67/06, NStZ 2006, 685).
  • BGH, 07.10.2021 - 1 StR 315/21

    Rücktritt vom Versuch (erforderliche Rettungshandlung beim Rücktritt des

    Es bleibt vielmehr maßgebend, ob der Täter trotz des Eingreifens oder der Anwesenheit eines Dritten noch "aus freien Stücken" handelt oder aber ob äußere Umstände ihn zur Tataufgabe zwingen oder eine innere Unfähigkeit zur Tatvollendung auslösen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 8 und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06 Rn. 11; Beschlüsse vom 15. April 2020 - 5 StR 75/20 Rn. 7; vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17 Rn. 12 und vom 7. März 2018 - 1 StR 83/18 Rn. 9; je mwN).
  • BGH, 11.04.2018 - 2 StR 551/17

    Rücktritt (Darlegungsanforderungen an den fehlgeschlagenen Versuch; beendeter und

    Lässt sich den Urteilsfeststellungen das entsprechende Vorstellungsbild eines Angeklagten, das zur revisionsrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines freiwilligen Rücktritts vom Versuch unerlässlich ist, nicht hinreichend entnehmen, hält das Urteil sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 1 StR 393/17, juris Rn. 9; Urteile vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 und vom 13. August 2015 - 4 StR 99/15, StraFo 2015, 470, jeweils mwN).
  • BGH, 17.09.2019 - 1 StR 343/19

    Rücktritt vom Versuch (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch:

  • BGH, 26.02.2019 - 4 StR 464/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont)

  • BGH, 30.05.2018 - 2 StR 141/18

    Ausschluss eines möglichen Rücktritts durch das Gericht in einem Verfahren

  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 493/18

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch: Rücktrittshorizont)

  • LG Bonn, 11.09.2020 - 50 KLs 13/20
  • BGH, 18.07.2019 - 5 StR 235/19

    Fehlende Feststellungen zum Rücktrittshorizont bei der Verurteilung wegen

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