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   BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18   

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https://dejure.org/2018,44676
BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18 (https://dejure.org/2018,44676)
BGH, Entscheidung vom 29.11.2018 - 5 StR 362/18 (https://dejure.org/2018,44676)
BGH, Entscheidung vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18 (https://dejure.org/2018,44676)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 240 StGB; § 29 BtMG
    Beweiswürdigung (Anforderungen die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung; DNA-Einzelspur; Mischspur); Nötigung (fehlende Feststellung eines Nötigungserfolgs); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 4 StGB, § 240 Abs. 1, 2 StGB, § 239 Abs. 1 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 56 Abs. 1 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Feststellung eines Nötigungserfolgs; Nachweis der Vornahme einer Handlung infolge des vom Angeklagten ausgeübten Zwangs

  • rewis.io

    Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Nötigung; Mindestvoraussetzungen für die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 240 Abs. 1 ; StGB § 240 Abs. 2
    Anforderungen an die Feststellung eines Nötigungserfolgs; Nachweis der Vornahme einer Handlung infolge des vom Angeklagten ausgeübten Zwangs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 331
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 270/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18
    Damit genügt das Urteil nicht den Mindestvoraussetzungen für die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116; zu den geringeren Anforderungen bei eindeutigen DNA-Einzelspuren vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).

    Der Senat kann daher nicht prüfen, ob die Beweiswürdigung des Landgerichts zur Täterschaft des Angeklagten auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und seine Schlussfolgerungen nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13 aaO).

  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14

    Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18
    a) Sollte das neue Tatgericht zur Überzeugung gelangen, dass der Angeklagte den "überwiegenden' Teil der sichergestellten Betäubungsmittel weiterverkaufen wollte, wird es feststellen müssen, in welchem Umfang das besessene Rauschgift zum Weiterverkauf einerseits und zum Eigenverbrauch andererseits bestimmt war (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344, 345; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29a Rn. 159).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18
    Damit genügt das Urteil nicht den Mindestvoraussetzungen für die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 270/13, NStZ-RR 2014, 115, 116; zu den geringeren Anforderungen bei eindeutigen DNA-Einzelspuren vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 (zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 461/81

    Verhältnis der versuchten Freiheitsberaubung zur versuchten Nötigung -

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18
    c) Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht den Angeklagten nicht wegen der (tateinheitlich verwirklichten) Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB verurteilt hat (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 1978 - 2 StR 699/77; vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 461/81, BGHSt 30, 235).
  • BGH, 15.03.1978 - 2 StR 699/77

    Öffentliche Aufforderung zur Freiheitsberaubung durch gewaltsame Hinderung von

    Auszug aus BGH, 29.11.2018 - 5 StR 362/18
    c) Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht den Angeklagten nicht wegen der (tateinheitlich verwirklichten) Freiheitsberaubung nach § 239 Abs. 1 StGB verurteilt hat (vgl. BGH, Urteile vom 15. März 1978 - 2 StR 699/77; vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 461/81, BGHSt 30, 235).
  • BGH, 06.02.2019 - 1 StR 499/18

    Molekulargenetische Vergleichsuntersuchung (Darstellungsanforderungen im Urteil)

    Bei Mischspuren, d.h. von Spuren, die mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. zur Definition Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission zur Bewertung von DNA-Mischspuren, NStZ 2007, 447), wird von den Tatgerichten weiterhin verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18, Rn. 9).
  • BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die

    Bei Mischspuren, d.h. bei Spuren, die - wie hier - mehr als zwei Allele in einem DNA-System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. zur Definition Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, Allgemeine Empfehlungen der Spurenkommission zur Bewertung von DNA-Mischspuren, NStZ 2007, 447), wird von den Tatgerichten grundsätzlich weiterhin verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20; vom 29. November 2018 ? 5 StR 362/18, StV 2019, 331).
  • BGH, 12.08.2021 - 2 StR 325/20

    Darstellungsmangel bei einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung

    Bei Mischspuren, also Spuren, die mehr als zwei Allele in einem System aufweisen und demnach von mehr als einer einzelnen Person stammen (vgl. zur Definition Schneider/Fimmers/Schneider/Brinkmann, NStZ 2007, 447), wird von den Tatgerichten grundsätzlich weiterhin verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wieviele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20, juris Rn. 4; vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18, StV 2019, 331).
  • BGH, 09.11.2021 - 4 StR 262/21

    Urteilsgründe (molekulargenetische Vergleichsuntersuchung: Darstellung,

    Eine Mitteilung des erzielten Ergebnisses in verbalisierter Form genügt jedoch nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 191; vom 29. November 2018 ? 5 StR 362/18, StV 2019, 331; vom 8. Oktober 2019 ? 2 StR 341/19; vom 12. August 2021 - 2 StR 325/20 Rn. 6).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 419/19

    Anforderungen an die Darstellung der Gutachtenergebnisse zu DNA-Mischspuren

    Bei derartigen Mischspuren ist in den Urteilsgründen zumindest mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit" die festgestellte Merkmalskombination bei einer weiteren Person zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18, BGHSt 63, 187; vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, NStZ 2019, 427, je mwN).
  • BGH, 31.01.2019 - 4 StR 389/18

    Geeignetheit der sichergestellten Gegenstände zur Erfüllung des

    Für eine Differenzierung zwischen einer zu Handelszwecken aufbewahrten und einer dem Eigenkonsum dienenden Teilmenge sowie - darauf aufbauend - einer Prüfung, ob die für den Handel bestimmte Menge den Schwellenwert zur nicht geringen Menge überschreitet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18 Rn. 12; vom 29. September 2016 - 2 StR 62/16; Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344), bestand kein Anlass.
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 297/21

    Revision wegen der Darstellung des DNA-Vergleichsgutachtens im Rahmen der

    Die Urteilsgründe ergeben aber noch hinreichend auch die erforderlichen Parameter für die Darstellung der Zuordnung einer Mischspur (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 362/18; vom 3. November 2020 - 4 StR 408/20).
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