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   BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19   

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https://dejure.org/2019,44563
BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19 (https://dejure.org/2019,44563)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2019 - 1 StR 393/19 (https://dejure.org/2019,44563)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 1 StR 393/19 (https://dejure.org/2019,44563)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ; Art. 50 GRC
    Verbot der transnationalen Doppelbestrafung nach Art. 54 SDÜ (Begriff der rechtskräftigen Aburteilung: autonom unionsrechtliche Auslegung des Begriffs der gleichen Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch bei der Verurteilung wegen des gewerbmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern hinsichtlich des Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat

  • rewis.io

    Strafklageverbrauch beim Einschleusen von Ausländern in Deutschland und einer bereits erfolgten Verurteilung in Bulgarien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SDÜ Art. 54
    Strafklageverbrauch bei der Verurteilung wegen des gewerbmäßigen und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern hinsichtlich des Verbots der Strafverfolgung wegen derselben Tat

  • datenbank.nwb.de

    Strafklageverbrauch beim Einschleusen von Ausländern in Deutschland und einer bereits erfolgten Verurteilung in Bulgarien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 122
  • StV 2020, 612
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 531/12

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Begriff "derselben Tat"

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Das Vorliegen eines solchen Verfahrenshindernisses ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen und durch das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 10; Beschluss vom 9. Juni 2017 - 1 StR 39/17, BGHR SDÜ Art. 54 Strafklageverbrauch 7 Rn. 7).

    Eine solche liegt vor, wenn die Sachentscheidung im Erstverfolgungsstaat nach dessen Recht endgültig und bindend ist mit der Folge, dass sie dort den sich aus dem Verbot der Doppelbestrafung ergebenden Schutz bewirkt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C 491/07 - Turansky - Rn. 32; BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 11 und vom 28. Juli 2016 - 3 StR 25/16 Rn. 15 f.; jeweils mwN).

    aa) Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Gerichtshof der Europäischen Union gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C - 288/05 - Kretzinger - Rn. 28 ff.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 15; Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15 Rn. 7; jeweils mwN).

    Eine Identität der Sachverhalte lässt sich indes nicht allein aus einem einheitlichen Vorsatz herleiten, sondern erfordert eine objektive Verbindung der zu beurteilenden Handlungen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C - 367/05 - Kraaijenbrink - Rn. 29; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 16).

  • BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19

    Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Maßgebendes Kriterium für die Anwendung des Art. 54 SDÜ ist danach die Identität der materiellen Tat, verstanden als das Vorhandensein eines Komplexes konkreter, in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sowie nach ihrem Zweck unlösbar miteinander verbundener Tatsachen (vgl. EuGH aaO Rn. 34; BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 11 mwN).

    Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen (auch) eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 14 und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15 Rn. 9).

    Derartige Feststellungen - etwa zu der Frage, welche weiteren Personen den Angeklagten bei der Beherbergung der nach Deutschland geschleusten Personen unterstützt haben - sind für eine mögliche Tatidentität nach Art. 54 SDÜ relevant, die unter Beachtung des Zweifelssatzes zu prüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17

    Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Das Vorliegen eines solchen Verfahrenshindernisses ist in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen und durch das Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 10; Beschluss vom 9. Juni 2017 - 1 StR 39/17, BGHR SDÜ Art. 54 Strafklageverbrauch 7 Rn. 7).

    Zudem wird die Freiheitsstrafe "gerade vollstreckt', weil dem Angeklagten ihre Vollstreckung für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. Juni 2017 - 1 StR 39/17 Rn. 24 ff. mwN, BGHR SDÜ Art. 54 Strafklageverbrauch 7).

  • BGH, 18.11.2015 - 4 StR 76/15

    Verjährung (Zeitpunkt der Beendigung: Betrug, Zurückverweisung an das Tatgericht

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Dazu besteht insbesondere dann Anlass, wenn die Ermittlung der maßgebenden Tatsachen (auch) eine Beweisaufnahme wie in der tatgerichtlichen Hauptverhandlung erforderlich machen würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19 Rn. 14 und vom 18. November 2015 - 4 StR 76/15 Rn. 9).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-288/05

    Kretzinger - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    aa) Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den Gerichtshof der Europäischen Union gilt im Rahmen dieser Vorschrift ein im Verhältnis zu den nationalen Rechtsordnungen eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen Maßstäben auszulegender Tatbegriff (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C - 288/05 - Kretzinger - Rn. 28 ff.; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 15; Beschluss vom 11. Mai 2016 - 1 StR 627/15 Rn. 7; jeweils mwN).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-491/07

    Turansky - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art.

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Eine solche liegt vor, wenn die Sachentscheidung im Erstverfolgungsstaat nach dessen Recht endgültig und bindend ist mit der Folge, dass sie dort den sich aus dem Verbot der Doppelbestrafung ergebenden Schutz bewirkt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C 491/07 - Turansky - Rn. 32; BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 11 und vom 28. Juli 2016 - 3 StR 25/16 Rn. 15 f.; jeweils mwN).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-367/05

    Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Eine Identität der Sachverhalte lässt sich indes nicht allein aus einem einheitlichen Vorsatz herleiten, sondern erfordert eine objektive Verbindung der zu beurteilenden Handlungen (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - C - 367/05 - Kraaijenbrink - Rn. 29; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 16).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    verhängten höchsten Einzelstrafe (sog. Einsatzstrafe) sowie von der Anzahl der einen engen inneren Zusammenhang aufweisenden Taten beeinflusst war (vgl. allgemein hierzu BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11, BGHSt 57, 123 Rn. 23 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18

    Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass die gegen den Angeklagten in Bulgarien verhängte Strafe - insbesondere wenn die ihm gewährte Strafaussetzung infolge des hiesigen Verfahrens wegzufallen droht - zudem im Rahmen der Bemessung einer neuen Gesamtstrafe bei dem Gesamtstrafübel in den Blick zu nehmen sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 1 StR 508/18 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16

    Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines

    Auszug aus BGH, 24.10.2019 - 1 StR 393/19
    Eine solche liegt vor, wenn die Sachentscheidung im Erstverfolgungsstaat nach dessen Recht endgültig und bindend ist mit der Folge, dass sie dort den sich aus dem Verbot der Doppelbestrafung ergebenden Schutz bewirkt (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008 - C 491/07 - Turansky - Rn. 32; BGH, Urteile vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 531/12, BGHSt 59, 120 Rn. 11 und vom 28. Juli 2016 - 3 StR 25/16 Rn. 15 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 302/19

    Transnationales ne bis in idem (eigenständiger, autonom nach unionsrechtlichen

    Auf materiellrechtliche Bewertungen in einem Vertragsstaat, etwa dahin, ob die verschiedenen begangenen Delikte nach deutschem Recht sachlich-rechtlich im Verhältnis von Tateinheit oder Tatmehrheit stehen, kommt es nicht an (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2006 - C-436/04, NJW 2006, 1781, 1782 - Van Esbroeck; BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013, aaO; Beschluss vom 24. Oktober 2019 - 1 StR 393/19, StV 2020, 612).
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