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OLG Hamm, 20.10.1986 - 2 Ws 218/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1987, 69
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beurteilung der Gesamtstrafenlage: …
Vielmehr müssen im Widerrufsverfahren die Voraussetzungen für einen Widerruf positiv festgestellt werden; für Sachverhaltszweifel gilt auch dort der Grundsatz in dubio pro reo (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juli 1995 - 1 Ws 574/95, StV 1995, 595; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 2 Ws 218/86, StV 1987, 69;… Groß/Kett-Straub in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 56f Rn. 40;… Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 56f Rn. 3;… Heger in Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl., § 56f Rn. 8;… Hubrach in LK-StGB, 12. Aufl., § 56f Rn. 1).Bleibt daher zweifelhaft, ob ein Verurteilter neue Straftaten innerhalb oder außerhalb der Bewährungszeit begangen hat, kommt ein Widerruf der Strafaussetzung nicht in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1986 - 2 Ws 218/86, StV 1987, 69).
- OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07
Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der …
In der Rechtsprechung der Strafgerichte wurde dieser Regelung materiell-rechtlicher Charakter zuerkannt, und sie wurde daher an § 2 Abs. 1 und Abs. 3 StGB gemessen (OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm, MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281). - OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 124/07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei nachträglicher …
Dem Rückwirkungsverbot unterliegt dabei nicht nur die tatbestandliche Neufassung eines Widerrufsgrundes sondern auch die Erweiterung der Widerrufsmöglichkeit in zeitlicher Hinsicht (vgl. OLG Hamm, StV 1987, 69; OLG Hamm MDR 1988, 74; OLG Düsseldorf MDR 1989, 281 sowie unlängst OLG Stuttgart betreffend § 57 Abs. 5 n.F. Beschl. vom 6. Juni 2007 - 2 Ws 144/2007- zit. nach juris; s.a. OLG Hamburg StraFo 2007, 163 zur Frage der Bestimmtheit der sog. Vorlaufzeit des § 56f Abs. 1 S. 2 HS 1 StGB). - OLG Dresden, 08.04.2008 - 2 Ws 183/07
Widerruf
Denn auch wenn durch § 56 f StGB eine Strafe oder sonstige Maßnahme für die begangene Tat nicht neu festgesetzt wird, hat die Vorschrift doch zumindest teilweise auch einen materiell-rechtlichen Gehalt und unterliegt damit dem Rückwirkungsverbot des § 2 StGB, das für den gesamten Bereich materiell-rechtlicher Regelungen im Strafrecht gilt (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2008, 91 [92]; OLG Hamm StV 87, 69; MDR 1988, 74;… Fischer, StGB 55. Aufl. § 2 Rdnr. 4). - OLG Saarbrücken, 06.08.2007 - 1 Ws 127/07
Begehen einer Tat bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in der Zeit zwischen …
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