Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.02.1989

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88   

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BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88 (https://dejure.org/1990,1622)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1990 - 2 BvR 910/88 (https://dejure.org/1990,1622)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 (https://dejure.org/1990,1622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen für den Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchung - Anordnung - Richter - Grundrechtsverletzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1990, 483
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
    1. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (BVerfGE 20, 162 (173); 42, 212 (218)).

    Soweit ihm die Ermächtigung der Exekutive, im Wege der Durchsuchung in den grundrechtlich geschützten Bereich des Betroffenen einzugreifen, vorbehalten ist, trifft ihn als Kontrollorgan der Strafverfolgungsbehörden zugleich auch die Pflicht, durch eine geeignete Formulierung des Durchsuchungsbeschlusses im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren sicherzustellen, daß der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt, kurz, daß die Ermächtigung rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügt (vgl. BVerfGE 42, 212 (220)).

    Die Entscheidung beschränkt sich bezüglich des angefochtenen Beschlusses des Amtsgerichts auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes, da für die Aufhebung der Durchsuchungsanordnung kein Raum bleibt (vgl. BVerfGE 42, 212 (222)).

    Die volle Auslagenerstattung ergibt sich daraus, daß das Begehren des Beschwerdeführers, soweit es nicht erfolgreich war, von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. auch BVerfGE 42, 212 (223)).

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
    1. Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht nicht entgegen, daß die Durchsuchung inzwischen abgeschlossen ist (BVerfGE 20, 162 (173); 42, 212 (218)).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
    Anhaltspunkte, daß dies den Zwecken der Strafverfolgung abträgig gewesen wäre, sind nicht ersichtlich, so daß schon aus diesem Grund der Durchsuchungsbefehl rechtsstaatlichen Anforderungen in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 GG nicht genügt (vgl. BVerfGE 44, 353 (371)).Ohne daß es den Zweck der Strafverfolgung hätte gefährden können, wäre es auch ohne weiteres möglich gewesen, den Steuerstraftatbestand in bezug auf die Art der Steuer zu bestimmen und damit das Durchsuchungsfeld weiter einzugrenzen.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 910/88
    Diese Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 49, 329 (337 ff.)).
  • BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung

    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (BVerfGE 42, 212 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).
  • FG Hessen, 24.09.2009 - 6 K 1727/08

    Verwertungsverbot für im Rahmen einer Durchsuchung aufgefundene Beweismittel;

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.06.1990 2 BvR 910/88 machen die Kläger geltend, die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse entsprächen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, da in dem Beschluss vom 03.11.1998 sowohl die Angabe der Steuerart als auch die Angabe des Zeitraums fehle und auch der Beschluss 20.07.1998 den Tatzeitraum nur unvollständig bezeichne.

    bb) Soweit die Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23.06.1990 2 BvR 910/88 darauf verweisen, die gegenüber den Kreditinstituten ergangenen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse entsprächen nicht den verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen, vermag sich der Senat dem nicht anzuschließen.

  • BVerfG, 16.10.2002 - 2 BvR 1306/02

    Durchsuchung von Bankschließfächern berührt Grundrecht der Schließfachnutzer aus

    Diese Angaben waren ohne Weiteres möglich und von Verfassungs wegen an sich geboten (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).
  • FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf

    Auch die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG (z.B. Beschluss vom 23. Juni 1990 2 BvR 910/88, juris; vgl. auch Seipl in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 399 AO Rdnr. 122 m.w.N.) zur hinreichenden Konkretisierung der richterlichen Anordnung von Durchsuchung und Beschlagnahme würde konterkariert.
  • LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10

    Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von

    Liegt dem Durchsuchungsbeschluss der Vorwurf der Steuerhinterziehung zugrunde, muss grundsätzlich die Art der Steuer bestimmt und eine zeitliche Eingrenzung vorgenommen werden (BVerfG StV 1990, 483, 483).
  • LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10

    Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die

    Liegt dem Durchsuchungsbeschluss der Vorwurf der Steuerhinterziehung zugrunde, muss grundsätzlich die Art der Steuer bestimmt und eine zeitliche Eingrenzung vorgenommen werden (BVerfG StV 1990, 483, 483).
  • BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse

    aa) Anders als im Fall der vom Beschwerdeführer in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erschöpfen sich die Angaben zum Tatvorwurf in den hier zu überprüfenden Durchsuchungsanordnungen nicht in der bloßen Verdachtannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (vgl. hierzu Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f., und vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, NStZ 2000, S. 601 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 910/88 -, StV 1990, S. 483).
  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

    Der Generalbundesanwalt hat nachvollziehbar dargelegt, daß dies die weiteren Ermittlungen gefährdet hätte und deshalb den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfG StV 1990, 483 und NStZ 1999, 414).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 20-IV-98
    Im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren ist für eine angemessene Begrenzung der Zwangsmaßnahme Sorge zu tragen, damit der Eingriff in die Grundrechte meßbar und kontrollierbar bleibt und damit rechtsstaatlichen Mindestanforderungen genügt (BVerfG Strafverteidiger 1990, 483).
  • LG Bochum, 04.10.2012 - 6 Qs 360 Js 1/11

    Anforderungen an eine Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • FG Düsseldorf, 12.08.1998 - 5 K 7021/94

    Anspruch auf Vorsteuerabzug; Ablauf der Festsetzungsfrist; Erfordernis der

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
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Rechtsprechung
   BGH, 23.02.1989 - 4 StR 67/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7900
BGH, 23.02.1989 - 4 StR 67/89 (https://dejure.org/1989,7900)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1989 - 4 StR 67/89 (https://dejure.org/1989,7900)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1989 - 4 StR 67/89 (https://dejure.org/1989,7900)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertrauen auf eine ordnungsgemäße Abwicklung eines Rechtsmittels durch einen Verteidiger - Auftragsgebundenheit des Verteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.05.1985 - 4 StR 204/85

    Zulässigkeit einer Revision hinsichtlich Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 23.02.1989 - 4 StR 67/89
    Eine Ausnahme gilt für den Fall, daß dem Angeklagten nach seinem Gespräch mit dem Verteidiger bewußt geworden ist, daß dieser die Revision nicht begründen werde; in einem solchen Fall muß von dem Rechtsmittelführer erwartet werden, daß er sich sofort um einen neuen Verteidiger bemüht oder aber die Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts wählt (Beschluß des Senats vom 2. Mai 1985 - 4 StR 204/85 - NStZ 1985, 493 ).
  • BGH, 11.01.2016 - 1 StR 435/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (unverschuldete Fristversäumnis: keine

    Zu einer Überwachung seines Verteidigers ist ein Angeklagter grundsätzlich nicht verpflichtet (BGH, Beschluss vom 23. Februar 1989 - 4 StR 67/89, BGHR StPO § 44 Satz 1 Verhinderung 6).
  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 329/89

    Einhalten der Frist zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Da zu diesem Zeitpunkt - wie dem Angeklagten bekannt war - die Revisionsbegründungsfrist bereits abgelaufen war, hätte der Angeklagte binnen einer Woche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und zugleich die versäumte Handlung (Begründung der Revision) mittels Beauftragung eines anderen Verteidigers oder selbst zu Protokoll der Geschäftsstelle nachholen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 1985 - 4 StR 204/85 = bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 493 - und vom 23. Februar 1989 - 4 StR 67/89).
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