Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 18.12.1992

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2235
BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
BayObLG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 2St RR 59/94 (https://dejure.org/1994,2235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Revision; Übergang; Berufungsführer; Landgericht; Revisionsbegründungsfrist; Unzulässig; Verwerfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 313, 322a, 335

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 822
  • StV 1994, 364
  • Rpfleger 1994, 430
  • BayObLGSt 1994, 86
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 29.04.1991 - 3 Ss 334/90
    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Insbesondere kann eine Unwirksamkeit nicht daraus hergeleitet werden, daß das Landgericht schon vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist entschieden und damit dem Angeklagten sein Recht, zwischen Berufung und Revision zu wählen, genommen hat (vgl. hierzu OLG Frankfurt NStZ 1991, 506 ).
  • BayObLG, 30.06.1989 - RReg. 2 St 104/89

    Sprungrevision; Berufung; Übergang; Revisionsbegründungsfrist; Zulässig

    Auszug aus BayObLG, 29.04.1994 - 2St RR 59/94
    Zwar hätte er dennoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist noch die Revision wählen können (BayObLGSt 1989, 107 m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 11.05.2021 - 4 RVs 7/21

    Sprungrevision; Nebenkläger; Zulässigkeit; Anschluss; Anschlussberechtigung;

    Abgesehen von der eindeutig anders lautenden Erklärung des Nebenklägers würde ihm im Falle der Nichtzulassung der Berufung durch das Landgericht die von ihm angestrebte Befassung des Revisionsgerichts gänzlich genommen, da nach der Nichtannahme ein Wechsel zur Sprungrevision grds. nicht mehr zulässig ist (vgl. BayObLG MDR 1994, 822; OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.07.2011 - 1 Ss 122/11 - juris).
  • OLG Hamm, 08.09.2005 - 3 Ss 364/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Voraussetzungen einer

    ( BayObLG MDR 1994, 822; OLG Koblenz , JBlRP 2000, 22, KK- Kuckein § 335, Rn.16).
  • OLG Koblenz, 18.04.2011 - 1 Ws 216/11

    Sprungrevision des Angeklagten: Gegenstandslosigkeit eines

    Ob der Nichtannahmebeschluss auch dann ohne weiteres gegenstandlos wäre, wenn das Berufungsgericht unzulässigerweise vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist über die Nichtannahme entschieden und der Angeklagte erst anschließend endgültig die Sprungrevision gewählt hätte (so KG NStZ-RR 1999, 146 und OLG Frankfurt NStZ-RR 2003, 53; a.A. BayObLG StV 1994, 364 und Senat, Beschluss 1 Ss 269/99 vom 04.11.1999 für Fälle, in denen der Angeklagte sein Rechtsmittel zunächst als Berufung und erst nach der Nichtannahmeentscheidung, jedoch innerhalb der Revisionsbegründungsfrist als Sprungrevision bezeichnet hatte), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • OLG Oldenburg, 25.07.2011 - 1 Ss 122/11

    Strafverfahren: Wechsel zur Revision nach Verwerfung einer Annahmeberufung

    Damit ist das Wahlrecht des Angeklagten erloschen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, 2 St RR 59, StV 1994, 364; Tolksdorf, Salger-FS, S. 405).
  • KG, 04.12.1998 - 3 Ws 627/98
    Die vorherige Übersendung der Akten an das Landgericht, der (abweichend von BayObLG StV 1994, 364 und KG, Beschluß vom 19. September 1996 - (5) 2 AR 142/96 (39/96) -) keine Konkretisierung des Rechtsmittels zugrunde lag, konnte diese nicht ersetzen.
  • OLG Koblenz, 08.04.1997 - 1 Ss 64/97

    Begriff der Vermögensgefährdung

    Berufung und Revision stehen damit auch in den Fällen des § 313 StPO grundsätzlich wahlweise zur Verfügung, ohne daß die Sprungrevision einer vorherigen Einlegung der Berufung und deren Annahme bedarf (OLG Koblenz, Beschluß vom 23. November 1995 -2 Ss 329/95 - OLG Zweibrücken StV 1994, 119, 120; OLG Karlsruhe StV 1994, 292, 293; BayObLG StV 1994, 364; OLG Düsseldorf StV 1995, 70; a.A. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 336 Rdnr. 21).
  • OLG Jena, 09.01.2017 - 1 OLG 171 Ss 118/16

    Strafverfahren: Statthaftigkeit eines Wechsels zur Revision nach Verwerfung einer

    Denn wenn - wie hier - ein nach § 313 StPO anfechtbares Urteil ausdrücklich mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wird, kann das Berufungsgericht hierüber jedenfalls dann sogleich entscheiden, wenn die (anderenfalls ins Leere laufende) Berufungsbegründungsfrist des § 317 StPO abgelaufen ist und sich aus dem Vorbringen des verteidigten Angeklagten keinerlei Hinweis auf ein mögliches künftiges Auswechseln des Rechtsmittels ergibt (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25.07.2011, Az. 1 Ss 122/11, bei juris; BayObLG, Beschluss vom 29.04.1994, Az. 2 St RR 59/94, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 25.10.2002 - 3 Ss 290/02

    Eingruppierung eines unbestimmt eingelegten Rechtsmittels als Berufung oder

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  • OLG Koblenz, 23.11.1995 - 2 Ss 329/95
    Die am 10. August 1995 ergangene Entscheidung des Landgerichts über die Nichtannahme und Verwerfung der Berufung als unzulässig ist nach § 322 a Satz 2 StPO unanfechtbar und damit für das weitere Verfahren bindend (vgl. BayObLG Strafverteidiger 1994, 364 ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.1992 - 5 Ss 384/92 - 123/92 I   

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https://dejure.org/1992,3386
OLG Düsseldorf, 18.12.1992 - 5 Ss 384/92 - 123/92 I (https://dejure.org/1992,3386)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.1992 - 5 Ss 384/92 - 123/92 I (https://dejure.org/1992,3386)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 1992 - 5 Ss 384/92 - 123/92 I (https://dejure.org/1992,3386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 364
  • Rpfleger 1993, 213
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.1989 - 5 Ss OWi 390/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1992 - 5 Ss 384/92
    Nach dem vorgelegten ärztlichen Attest, das grundsätzlich eine genügende Entschuldigung für das Ausbleiben darstellt (vgl. Senatsbeschluß v. 30.10.1989 - 5 Ss (OWi) 390/89 - 165/89 I), war die Angekl. am 9.6.1992 nicht reisefähig.
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.1992 - 5 Ss 384/92
    Für den - hier vorliegenden - Fall einer Erkrankung kommt es mithin darauf an, ob der Angekl. das Erscheinen in der Hauptverhandlung zugemutet werden konnte (OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 331).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.1995 - 1 Ws 595/95
    Die Urteilsgründe lassen vielmehr besorgen, daß diese Erwägungen der Strafkammer auf Vermutungen beruhen, zumal sie ihrer Pflicht, bei Vorliegen von Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung von Amts wegen den Säumnisgrund zu ermitteln (vgl. BGHSt 17, 391 ; Senatsbeschlüsse vom 1. Juni 1994 in VRS 87, 439 , vom 18. Dezember 1992 in Rpfleger 1993, 213 = VRS 84, 458 = StV 1994, 364 , vom 6. Dezember 1991 in VRS 82, 460, vom 5. Februar 1990 - 5 Ss 431/89-10/90 1 -, vom 2. August 1985 in StV 1987, 9; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 18 u. 19; Ruß in KK, a.a.O., § 329 Rdnr. 7; Gollwitzer in LR, a.a.O., § 329 Rdnr. 22 u. 26; KMR-Paulus, a.a.O., § 329 Rdnr. 26), offensichtlich nicht nachgekommen ist.

    Krankheit entschuldigt, wenn sie nach Art und Auswirkungen ein Erscheinen in der Hauptverhandlung unzumutbar macht (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1992 in Rpfleger 1993, 213 = StV 1994, 364 ; OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat in StV 1987, 9; 3. Strafsenat in NStZ 1984, 331; OLG Köln VRS 72, 442; Kleinknecht/ Meyer-Goßner, a.a.O., § 329 Rdnr. 26; Paulus in KMR, a.a.O., § 44 Rdnr. 14).

    Auch chronische oder sich schleichend entwickelnde Krankheiten können ein Ausbleiben entschuldigen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1992 a.a.O.).

    Die Vorlage des privatärztlichen Attestes reicht aus, um die Angaben des Angeklagten hinreichend wahrscheinlich und damit glaubhaft erscheinen zu lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 1992 a.a.O. und vom 11. April 1986 in VM 1986, 71 = VRS 71, 292 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O. § 329 Rdnr. 26).

  • LG Aurich, 11.01.2011 - 12 Qs 5/11

    Anforderungen an ein entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung

    Zur Glaubhaftmachung genügt ein zeitnahes privatärztliches Attest, nach welchem der Angeklagte wegen einer näher bezeichneten Krankheit nicht reisefähig ist ( OLG Düsseldorf StV 1994, 364) bzw. das konkrete Angaben über die Art der Erkrankung enthalten muss ( KG Berlin StraFo 2007, 244).
  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 1 Ws 719/00

    Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue

    Eine krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit ist nicht erforderlich (OLG Düsseldorf StV 94, 364).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94
    Im übrigen wird auf den Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1992 - 5 Ss 384/92 - 123/92 I - Bezug genommen.
  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 1 Ss 265/00

    Berufung, Verwerfung, Verwerfungsurteil, Entschuldigung, Krankheit, neue

    Eine krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit ist nicht erforderlich (OLG Düsseldorf StV 94, 364).
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