Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2976
BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02 (https://dejure.org/2003,2976)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02 (https://dejure.org/2003,2976)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - StbSt (R) 2/02 (https://dejure.org/2003,2976)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berufspflichtverletzung des Steuerberaters; Durchführung von Seminaren; Unerlaubte Werbung; Freie Vortragstätigkeit ; Gegenstand steuerberatender Tätigkeit; Verbot gewerblicher Tätigkeit; Erwartung mittelbarer Gewinne

  • Judicialis

    StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1
    Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerberater - Werbeveranstaltungen von Steuerberatern und einer Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StBerG § 57 Abs. 4 Satz 1
    Veranstaltung von Seminaren durch Steuerberater gemeinsam mit Banken keine verbotene gewerbliche Tätigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1540
  • BB 2003, 922
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1997 - StbSt (R) 5/97

    Rechtmäßigkeit einer Werbung eines Steuerberaters mit Anzeigen in zwei regionalen

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02
    Die nach dem Senatsurteil BGH NJW 1998, 1965 (vgl. auch BGH NJW 2001, 2087 zu Informationsveranstaltungen von Rechtsanwälten; vgl. ferner Gehre, StBerG 4. Aufl. § 57a Rdn. 7 ff.; Kuhls/Maxl, StBerG 1995 § 57a Rdn. 4 ff.; Weniger DStR 1992, 1829; Lorz NJW 2002, 169) gemäß den dort genannten Kriterien anzustellende Abwägung im Einzelfall ergibt hier folgendes: Die äußere Form und der Inhalt der Einladungsprospekte sind nicht zu beanstanden.

    Denn eine solche Absicht ist jeder Werbemaßnahme mittelbar zu eigen, sie ist die eigentliche Triebfeder von Werbung überhaupt (BGH NJW 1998, 1965 f.).

    Die damit beschriebene Absicht mittelbarer Gewinnerzielung ist nichts anderes als das Motiv jeder Werbung (BGH NJW 1998, 1965, 1966).

  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02
    In Anlehnung an die steuerrechtliche und gewerberechtliche Definition hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht vereinbare (vom Berufsbild des freien Berufs nicht mehr erfaßte) gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG als selbständiges, gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend von erwerbswirtschaftlichem Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln gekennzeichnet (BGHSt 42, 55, 60; BGH StB 1976, 219; BGH NJW 1981, 399; ebenso Gehre aaO § 57 Rdn. 89).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02
    Die nach dem Senatsurteil BGH NJW 1998, 1965 (vgl. auch BGH NJW 2001, 2087 zu Informationsveranstaltungen von Rechtsanwälten; vgl. ferner Gehre, StBerG 4. Aufl. § 57a Rdn. 7 ff.; Kuhls/Maxl, StBerG 1995 § 57a Rdn. 4 ff.; Weniger DStR 1992, 1829; Lorz NJW 2002, 169) gemäß den dort genannten Kriterien anzustellende Abwägung im Einzelfall ergibt hier folgendes: Die äußere Form und der Inhalt der Einladungsprospekte sind nicht zu beanstanden.
  • BGH, 04.03.1996 - StbSt (R) 4/95

    Verbot der Tätigkeit eines Berufsangehörigen der steuerberatenden Berufe im

    Auszug aus BGH, 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02
    In Anlehnung an die steuerrechtliche und gewerberechtliche Definition hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht vereinbare (vom Berufsbild des freien Berufs nicht mehr erfaßte) gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG als selbständiges, gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend von erwerbswirtschaftlichem Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln gekennzeichnet (BGHSt 42, 55, 60; BGH StB 1976, 219; BGH NJW 1981, 399; ebenso Gehre aaO § 57 Rdn. 89).
  • BGH, 12.05.2011 - III ZR 107/10

    Steuerberatervertrag: Wirksamkeit eines zwischen einem Steuerberater und seinem

    Es soll verhindert werden, dass der Steuerberater dem für eine Gewerbetätigkeit kennzeichnenden Gewinnstreben auch im Rahmen der Steuerberatung Raum gibt und seine Mandanten deshalb nicht mehr mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit, also nicht mehr sachgerecht, berät oder jedenfalls in einen solchen Verdacht gerät (s. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1980 aaO S. 266; vom 4. März 1996 - StbSt(R) 4/95, BGHSt 42, 55, 57, 64 und vom 25. Februar 2003 - StbSt(R) 2/02, NJW 2003, 1540; OLG Hamm aaO; Maxl aaO § 57 Rn. 396, 398, 412).

    (a) In Anlehnung an die steuer- und gewerberechtliche Definition hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die nicht vereinbare (vom Berufsbild des freien Berufs nicht mehr erfasste) gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG als selbständiges, gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend von erwerbswirtschaftlichem Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln gekennzeichnet (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1980 aaO S. 264; vom 4. März 1996 aaO S. 60 und vom 25. Februar 2003 aaO; Gehre/Koslowski aaO § 57 Rn. 90).

    Die Wirtschaftsberatung darf jedoch nicht im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erfolgen oder in eine solche "umschlagen" (BGH, Urteil vom 4. März 1996 aaO S. 63; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2003 aaO S. 1541; Gehre/Koslowski aaO; Maxl aaO § 57 Rn. 410).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 6.12

    Steuerberater; Berufspflichten; Berufsbild; Inkompatibilität; Genehmigung; Regel;

    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 - NJW 1996, 1883 und vom 25. Februar 2003 - StbSt (R) 2/02 - NJW 2003, 1540) und des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 - DB 2011, 1853 und Beschluss vom 29. November 2011 - VII B 110/09 - BFH/NV 2012, 797), der sich der Senat anschließt, um von einem gewerblichen Charakter der Tätigkeit auszugehen.
  • BVerwG, 07.12.2016 - 10 C 1.15

    Assekuranzmakler; Aufgaben; Ausnahme; Ausnahmegenehmigung; Ausnahmezulassung;

    Unzulässig ist insbesondere ein Auftreten, das bei Dritten den Eindruck erweckt, Produkte oder Dienstleistungen würden von Steuerberatern und Gewerbetreibenden gemeinsam entwickelt, vertrieben oder verantwortet (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 2003 - StbSt (R) 2/02 - nicht vollständig abgedruckt in NJW 2003, 1540 - juris Rn. 3, 11 ff. und vom 16. März 2011 - StbSt (R) 3/10 - NStZ 2011, 414 ).
  • BGH, 16.03.2011 - StbSt (R) 3/10

    Berufsrecht der Steuerberater: Zulässigkeit der Kooperation mit einem

    Es hat sich zum anderen im Ausgangspunkt zutreffend an der Rechtsprechung des Senats zu gemeinsamen Werbeveranstaltungen von Steuerberatern mit Gewerbetreibenden (BGH, Urteil vom 25. Februar 2003 - StbSt (R) 2/02, BGHR StBerG § 57 Abs. 4 Nr. 1 Gewerbliche Tätigkeit 2 [= NJW 2003, 1540]) orientiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 1940/10

    Anspruch eines freiberuflichen Steuerberaters auf Erteilung einer

    vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 , DB 2011, 1853; BGH, Urteile vom 25. Februar 2003 - StbSt (R) 2/02 -, NJW 2003, 1540, und vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 -, NJW 1996, 1833; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Auflage 2009, § 57 Rn. 90.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2011 - 6 A 10427/11

    Abtretung, Ausnahme, Ausnahmegenehmigung, Berufspflicht, Einwilligung,

    Dass die von der Klägerin angestrebte Inkassotätigkeit unzweifelhaft gewerblich ist, da sie ein selbständiges, gleichmäßig fortgesetztes und maßgebend von erwerbswirtschaftlichem Streben nach Gewinn bestimmtes Handeln darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 2003 - StBSt (R) 2/02 -, NJW 2003, 1540), ist zwischen den Beteiligten unstrittig und bedarf daher keiner näheren Begründung.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.02.2010 - 2 K 2185/09

    Widerruf der Anerkennung einer GmbH als Steuerberatungsgesellschaft wegen

    Als nicht vereinbar mit dem Beruf gilt nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 Halbsatz 1 StBerG insbesondere eine gewerbliche Tätigkeit (vgl. auch BGH-Urteil vom 25. Februar 2003 - StbSt-R-2/02, NJW 2003, 1540 m.w.N.).
  • KG, 27.09.2013 - 12 W 94/12

    Gesellschaftsumwandlung: Formwechsel einer Steuerberatungs- und

    Eine gewerbliche Tätigkeit gilt vielmehr nach § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, § 43 a Abs. 4 Nr. 1 WPO als mit dem Beruf des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers unvereinbar (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2003, StbSt (R) 2/02, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • OLG Celle, 07.04.2010 - StO 1/10

    Steuerberater dürfen zusammen mit Gewerbetreibenden auf einer gemeinsamen

    Dies widerspräche dem Verhältnis der Regelungen in § 57a StBerG einerseits und § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG anderseits (vgl. BGH NJW 2003, 1540f. [BGH 25.02.2003 - StbSt (R) 2/02] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 311/09

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die

    vgl. BFH, Urteil vom 17. Mai 2011 - VII R 47/10 , DB 2011, 1853; BGH, Urteile vom 25. Februar 2003 - StbSt (R) 2/02 -, NJW 2003, 1540, und vom 4. März 1996 - StbSt (R) 4/95 -, NJW 1996, 1833; Gehre/Koslowski, StBerG, 6. Auflage 2009, § 57 Rn. 90.
  • LG Nürnberg-Fürth, 27.02.2015 - 4 HKO 6446/14

    Unzulässigkeit der Werbung für eine Kooperation zwischen einem Steuerberater und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht