Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.11.2002

Rechtsprechung
   BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3876
BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,3876)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2002 - 5 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,3876)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2002 - 5 StR 381/02 (https://dejure.org/2002,3876)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 403 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 405 Satz 1 StPO
    Adhäsionsverfahren (aus der Straftat erwachsener vermögensrechtlicher Anspruch; Erfordernis der Verurteilung wegen derjenigen Straftat, aus der die Ansprüche erwachsen sollen; Identität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruchs des Verletzten schon im Strafverfahren (Adhäsionsklage); Identität zwischen den abgeurteilten Taten und den den weiteren Forderungen zugrundeliegenden Sachverhalten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 403 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 405 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 403 § 405
    Entscheidung über zivilrechtlichen Anspruch nur bezüglich der abgeurteilten Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 321
  • StV 2004, 62
  • StraFo 2003, 133
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 478/92

    Bemessung eines Schmerzensgeldes einer Nebenklägerin - Würdigung aller für die

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • BGH, 27.09.1995 - 3 StR 338/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Wegen des geltend gemachten Anspruchs auf Ersatz für "vorgerichtlich bei der Rechtsverfolgung entstandene Anwaltskosten" kann zudem angesichts weitgehend fehlender tatrichterlicher Feststellungen (vgl. zur Darstellungspflicht BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 4) nicht beurteilt werden, ob die Voraussetzungen für eine solche Forderung tatsächlich gegeben sind (vgl. auch § 118 Abs. 2 Satz 1 BRAGO).
  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 159/89

    Rüge eines Ausspruchs über die Entschädigung eines Verletzten bei Einsatz von

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 412/00

    Absehen von einer Entscheidung über die Adhäsionsklage wegen Unbegründetheit

    Auszug aus BGH, 28.11.2002 - 5 StR 381/02
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGHR StPO § 403 Anspruch 1, 3, 7).
  • OLG Celle, 04.04.2016 - 1 Ss 16/16

    Adhäsionsausspruch bei leichtfertiger Geldwäsche; Verschlechterung im

    Auf die in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierte Frage, ob ein Adhäsionsausspruch nur dann in Frage kommt, wenn der Angeklagte gerade wegen der materiellrechtlichen Tat verurteilt wird, aus der der Anspruch abgeleitet wird (so SK-Velten, 4. Aufl., § 406 StPO, Rn. 14; differenzierend Weiner/Ferber-Ferber, Handbuch des Adhäsionsverfahrens, Rn. 133) oder ob maßgeblich ist, ob eine Verurteilung wegen einer Tat im strafprozessualen Sinn erfolgt ist (so KK-Zabeck, 7. Aufl., § 403 StPO; vgl. auch BGH NStZ 2003, 321) kam es vorliegend nicht an.
  • BGH, 08.11.2005 - 4 StR 321/05

    Strafrechtliche Beurteilung von Täterschaft und Teilnahme

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2003, 321, 322; StraFo 2004, 386).
  • BGH, 03.02.2016 - 4 StR 379/15

    Beihilfe zur Erpressung (Gehilfenvorsatz)

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung zur Feststellung des subjektiven Tatbestandes der Beihilfe zur Erpressung im Fall II. 5. der Urteilsgründe allein zur Bestimmung des Umfangs des Adhäsionsanspruchs kommt nicht in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 295/10, NStZ-RR 2011, 52; vom 8. November 2005 - 4 StR 321/05, BGHR StPO § 403 Anspruch 8 mwN; vom 28. November 2002 - 5 StR 381/02, wistra 2003, 113).
  • BGH, 09.07.2004 - 2 StR 37/04

    Zwingende Zustellung des Adhäsionsantrags an den Beschuldigten; Prüfung der

    Eine Zurückverweisung der Sache zur neuen Verhandlung allein über den Entschädigungsanspruch kommt nicht in Betracht (BGH NStZ 2003, 321, 322).
  • OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18

    Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren,

    Zutreffend weisen die Beschwerdeführer im Übrigen darauf hin, dass der Adhäsionsantrag in seiner ursprünglichen Fassung nicht vollständig unzulässig gewesen ist, sondern nur soweit keine Kongruenz mit dem Anklagegegenstand bestanden hat (vgl. BGH 5 StR 381/02).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4895
OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02 (https://dejure.org/2002,4895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02 (https://dejure.org/2002,4895)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. November 2002 - 5 Ss 1016/02 (https://dejure.org/2002,4895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit eines Verzichts auf die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen

  • Judicialis

    StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 267
    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 64 Ls 23/02
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 133
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 05.12.1996 - Ws 390/96
    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigungsprüfung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. BGH NStZ 1985, 184).
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
    Das Fehlen eines solchen Umstandes ist aber nicht umgekehrt ein strafschärfender Gesichtspunkt (vgl. BGH MDR 1980, 240; Stree in SchönkelSchröder, StGB, 26. Aufl., § 46 Rdnr. 45 b).
  • BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Revision - Rechtliche Wirkungen von

    Auszug aus OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02
    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19 -, juris; NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N; 1999, 45; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 8/22 -, juris; OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Doch ist unter sachlichrechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N. im Falle eines Freispruchs; siehe BGH NStZ-RR 1999, 45 zu einem Verurteilungsfall; dazu auch: auch OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9; Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23).
  • OLG Hamm, 27.10.2015 - 5 RVs 119/15

    Steuerhinterziehung, Feststellungen, Umfang, Selbstanzeige, Sperrwirkung

    Grundlage dieser revisionsgerichtlichen Beweiswürdigungsprüfung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2002 - 5 Ss 1016/02 - m.w.N.).
  • OLG Celle, 25.09.2017 - 2 Ss 104/17

    Entbehrlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehalts bei Kleinstmengen an

    Eine Beweiswürdigung ist aber dennoch in der Regel bereits dann als lückenhaft anzusehen, wenn sie sich nicht zur Frage einer Einlassung des Angeklagten verhält bzw. seine Einlassung zwar inhaltlich wiedergibt, sie jedoch nicht würdigt, da in diesem Fall eine revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht möglich ist (vgl. BGH NStZ 2015, 473; NStZ-RR 1997, 172; OLG Hamm StV 2008, 401; StraFo 2003, 133; KG Berlin, StV 2000, 188).
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 3 Ss 490/07

    Beweiswürdigung; Mitteilung; Einlassung

    Eine entsprechende Erörterung und Würdigung ist dann notwendig, wenn das Revisionsgericht nur aufgrund dieser Grundlage nachprüfen kann, ob das materielle Recht richtig angewendet worden ist und ob die Denk- und Erfahrungssätze richtig angewendet worden sind (Senatsbeschluss vom 06.09.2007, 3 Ss 262/07; BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 2002, 243; OLG Hamm Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02; KG Beschluss v. 09.10.2000 - (3) 1 Ss 154/00 - 53/00).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2016 - 2 (7) SsBs 507/16

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei teilweiser Widerlegung der Einlassung des

    Völlig offen bleibt, wie sich der Betroffene im Übrigen eingelassen hat, warum das Gericht diese Einlassung für widerlegt angesehen hat und ihr nicht gefolgt ist Es besteht jedenfalls die Möglichkeit, dass sich der Betroffene bezüglich der Abstandsmessung oder der näheren Umstände der ihm vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit, in eine bestimmte Richtung substantiiert verteidigt hat und nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Gericht die Bedeutung der Betroffeneneinlassung verkannt oder sie rechtlich unzutreffend gewürdigt hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 09. Juli 2009 - 3 Ss OWi 290/09 -, [...]; OLG Hamm, Beschluss vom 21. November 2002 - 5 Ss 1016/02 -, [...]; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2006 - 1 Ss 55/06 -, [...]).".
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 2 Ss 195/09

    Einlassung; Beweiswürdigung; Anforderung; gefährlicher Eingriff; Straßenverkehr;

    Grundlage dieser revisionsrechtlichen Beweiswürdigungsprüfung ist das schriftliche Urteil, mit dem der Tatrichter darüber Rechenschaft gibt, auf welchem Wege er von den Beweismittelergebnissen zum festgestellten Sachverhalt gelangt ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2008 - 3 Ss 528/07 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02 - = StraFo 2003, 133, BGH NStZ 1985, 184).
  • OLG Hamm, 18.10.2007 - 2 Ss OWi 683/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Anforderungen; Urteilsgründe;

    Schließlich wird darauf hingewiesen, dass das angefochtene Urteil auch nicht mitteilt, wie sich der Betroffene gegenüber dem Vorwurf eingelassen hat (vgl. dazu Senat in zfs 2000, 577 und StraFo 2003, 133).
  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 2 Ss 498/06

    Urteilsberichtigung; Zulässigkeit; Aufklärungsrüge; Begründung; Anforderungen,

  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ss 262/07

    Beweiswüdigung; Lücke; Einlassung; Mitteilung

  • OLG Hamm, 14.12.2009 - 2 Ss OWi 826/09
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 5 Ss 65/09
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