Rechtsprechung
BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 46 GVG; § 77 Abs. 1 GVG
Hilfsstrafkammer (Schöffenauswahl); nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans (Übertragung eines einzigen Verfahrens; Begründungspflicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Fehlerhafte Schöffenbesetzung durch Heranziehung von Hauptschöffen durch die Hilfsstrafkammer
- Judicialis
StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 338 Nr. 1; GVG § 46 § 47 § 49 Abs. 1
Schöffen für die Sitzung einer Hilfsstrafkammer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 537
- NStZ-RR 2008, 37
- StV 2008, 62
- StraFo 2007, 245
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1995 - 5 StR 532/94
Besetzung einer Strafkammer mit Richtern auf Probe; Grundsätze für die …
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06
Für Sitzungen einer Hilfsstrafkammer sind die für die entlastete ordentliche Strafkammer für den Sitzungstag - ggf. nach Verlegung auf den zeitnächsten Sitzungstag der ordentlichen Strafkammer (BGHSt 41, 175, 180) - ausgelosten Hauptschöffen heranzuziehen, wenn diese nicht von der ordentlichen Kammer benötigt werden (BGHSt 25, 174, 175; 31, 157, 159 f.); im letzteren Fall sind Schöffen aus der Hilfsschöffenliste heranzuziehen (BGHSt 41, 175, 180 f.).Im Hinblick auf die vom Bundesgerichtshof vorgenommene Begrenzung der Vor- oder Nachverlegung (vgl. BGHSt 41, 175, 180) reichte dieser Vortrag aus; der Senat kann anhand der Revisionsbegründungen abschließend erkennen, dass jedenfalls die von der Hilfsstrafkammer tatsächlich zugezogenen Schöffen nicht hätten herangezogen werden dürfen.
- BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch …
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06
Zwar kann grundsätzlich auch eine nachträgliche Änderung eines Geschäftsverteilungsplans in Betracht kommen, welche ausschließlich bereits anhängige Verfahren betrifft; in einem solchen Fall bedürfte es aber einer umfassenden Dokumentation und Darlegung der Gründe (vgl. BVerfG, Beschl. vom 16. Mai 2005 - 2 BvR 581/03, StraFo 2005, 195). - BGH, 09.11.1982 - 5 StR 471/82
Besetzungsrüge - Rechtmäßigkeit der Auslosung der Schöffen für eine während des …
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06
Für Sitzungen einer Hilfsstrafkammer sind die für die entlastete ordentliche Strafkammer für den Sitzungstag - ggf. nach Verlegung auf den zeitnächsten Sitzungstag der ordentlichen Strafkammer (BGHSt 41, 175, 180) - ausgelosten Hauptschöffen heranzuziehen, wenn diese nicht von der ordentlichen Kammer benötigt werden (BGHSt 25, 174, 175; 31, 157, 159 f.); im letzteren Fall sind Schöffen aus der Hilfsschöffenliste heranzuziehen (BGHSt 41, 175, 180 f.). - BGH, 10.04.1973 - 1 StR 523/72
Berufung von Schöffen für eine vorübergehend gebildete Hilfskammer - …
Auszug aus BGH, 07.02.2007 - 2 StR 370/06
Für Sitzungen einer Hilfsstrafkammer sind die für die entlastete ordentliche Strafkammer für den Sitzungstag - ggf. nach Verlegung auf den zeitnächsten Sitzungstag der ordentlichen Strafkammer (BGHSt 41, 175, 180) - ausgelosten Hauptschöffen heranzuziehen, wenn diese nicht von der ordentlichen Kammer benötigt werden (BGHSt 25, 174, 175; 31, 157, 159 f.); im letzteren Fall sind Schöffen aus der Hilfsschöffenliste heranzuziehen (BGHSt 41, 175, 180 f.).
- LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss
Sie verlangt indes, dass die Neuregelung generell gilt, zum Beispiel mehrere anhängige Verfahren und eine unbestimmte Vielzahl künftiger, gleichartiger Fälle erfasst, nicht aus sachwidrigen Gründen geschieht und in ihrer Begründung zum Ausschluss des Anscheins einer willkürlichen Einzelfallzuweisung ausreichend dokumentiert wird (BVerfGE 24, 33, 54f.; BVerfG, NJW 2005, 2689, 2690; BGH, NStZ 2007, 537).Andernfalls kann der Angeklagte in seinem Recht aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG auf den gesetzlichen Richter verletzt sein (vgl. dazu BGH, NStZ 2007, 537; BGH, 5 StR 574/94;… Diemer, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 21e GVG Rn. 17).
- BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08
Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …
Eine solche Pflicht zur umfassenden, nachvollziehbaren Dokumentation und Darlegung der Gründe besteht auch dann, wenn neben der Umverteilung bereits anhängiger Verfahren auch zukünftig eingehende Sachen auf die Hilfsstrafkammer übertragen werden (vgl. hierzu einschränkend - nicht tragend - BGH - 2. Strafsenat - NStZ 2007, 537;… vgl. auch 5. Strafsenat in BGHR GVG § 21 e Abs. 3 Änderung 7;… zur Begründungspflicht vgl. Kissel/Mayer aaO § 21e Rdn. 73 aE;… Velten aaO § 21e Rdn. 30); denn auch bei einer derartigen Änderung der Geschäftsverteilung bedarf die Überleitung schon anhängiger Verfahren in eine neue Zuständigkeit besonderer Rechtfertigung. - BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09
Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …
Allerdings bedarf es in solchen Fällen - mit Rücksicht auf die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - einer umfassenden Dokumentation und Darlegung der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern und rechtfertigen, um den Anschein einer willkürlichen Zuständigkeitsverschiebung auszuschließen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 -, NJW 2005, S. 2689 ff.; BGH, NStZ 2007, S. 537 f.).
Rechtsprechung
BGH, 21.02.2007 - 2 StR 540/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 400 StPO; § 211 StGB; § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
Revision der Nebenklage (Mord; besondere Schwere der Schuld) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Urteils durch den Nebenkläger mit dem Ziel einer Änderung des Schuldspruchs
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 400 Abs. 1; ; StGB § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de
StPO § 400 Abs. 1
Nebenklägerrevision trotz Verurteilung wegen Mordes - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StraFo 2007, 245
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.06.2001 - 5 StR 45/01
Unzulässige Revision der Nebenklage; Verwerfung der Revision des Angeklagten als …
Rechtsprechung
BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 400 StPO; § 105 JGG
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Rechtsfolge; Heranwachsender; Anwendung des allgemeinen Strafrechts) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Anfechtung eines Urteils zwecks Verhängung einer anderen Rechtsfolge der Tat durch die Nebenklage
- Judicialis
- rechtsportal.de
StPO § 400 Abs. 1
Keine Beanstandung der Anwendung von Jugendstrafrecht - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 195
- StraFo 2007, 245
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.07.1998 - 4 StR 355/98
Anwendung von Jugendstrafrecht bei einer versuchten Vergewaltigung mit Todesfolge
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06
Mit diesem Anfechtungsziel sind die Nebenkläger aber ausgeschlossen (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 355/98).". - BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95
Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht - …
Auszug aus BGH, 28.02.2007 - 2 StR 599/06
Mit diesem Anfechtungsziel sind die Nebenkläger aber ausgeschlossen (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 6; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 4 StR 355/98).".
- BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; Änderung des …
Mit dem Ziel der Annahme eines weiteren Mordmerkmals (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997 - 4 StR 266/97, NStZ-RR 1997, 371), der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld i.S.d. § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB hinsichtlich des Angeklagten H. (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 5 StR 45/01, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 12) sowie der Anwendung des allgemeinen Strafrechts statt Jugendstrafrechts hinsichtlich der Angeklagten M. (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 StR 599/06, StraFo 2007, 245) kann das Urteil nicht angefochten werden.
Rechtsprechung
KG, 17.01.2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Führen einer Scheinehe als Verstoß gegen das Ausländergesetz
- Judicialis
StPO § 354
- rechtsportal.de
StPO § 354
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tiergarten, 26.08.2004 - 285b Cs 77/03
- LG Berlin, 06.09.2006 - 71 Js 925/02
- KG, 17.01.2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 246 (Ls.)
- StraFo 2007, 245
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05
Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des …
Auszug aus KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06
Zur Beantwortung der Frage, ob auf Freispruch durchzuentscheiden ist, kann das Revisionsgericht neben den Urteilsgründen auch den sonstigen Akteninhalt berücksichtigen (im Anschluss an KG, Beschluss vom 03.04.2006 - [5] 1 Ss 329/05 [12/06]).Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht dabei von der (durch seinen Beschluß vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) = NStZ-RR 2006, 276 = StraFo 2006, 413) überholten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1999 - (5) 1 Ss 338/98 (62/98) - in jener Sache hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (damals: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) bereits die jetzige, geänderte Auffassung des Senats vertreten) aus, wonach die Frage, ob noch weitere relevante Feststellungen getroffen werden können, allein nach den Gründen des angefochtenen Urteils, nicht hingegen auch nach dem Akteninhalt zu beantworten ist.
- KG, 21.07.1999 - 1 Ss 338/98
Auszug aus KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin geht dabei von der (durch seinen Beschluß vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06) = NStZ-RR 2006, 276 = StraFo 2006, 413) überholten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. Juli 1999 - (5) 1 Ss 338/98 (62/98) - in jener Sache hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin (damals: Staatsanwaltschaft bei dem Kammergericht) bereits die jetzige, geänderte Auffassung des Senats vertreten) aus, wonach die Frage, ob noch weitere relevante Feststellungen getroffen werden können, allein nach den Gründen des angefochtenen Urteils, nicht hingegen auch nach dem Akteninhalt zu beantworten ist. - BayObLG, 22.09.1989 - RReg. 4 St 200/89
Zeugnisverweigerungsrecht; Ehegatten; Scheinehe
Auszug aus KG, 17.01.2007 - 1 Ss 448/06
Da das der Angeklagten zur Last gelegte Vergehen nur vorsätzlich (§ 15 StGB) begangen werden kann, müssen die Urteilsgründe Tatsachen für die Annahme darlegen, dass beide Ehegatten die ausländerrechtlich erhebliche Erklärung mit dem Wissen abgeben, mindestens ein Ehepartner werde die eheliche Lebensgemeinschaft nicht aufnehmen oder fortsetzen (vgl. BayObLG Beschluss vom 22. September 1989 - RReg 4 St 200/89 -).
- KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen
Zum anderen kann das Revisionsgericht - allein zu dem Zweck zu entscheiden, ob die Sache zurückverwiesen werden muss oder auf Freispruch durchentschieden werden kann - den Akteninhalt berücksichtigen (vgl. KG NStZ-RR 2006, 276; StraFo 2007, 245 = NStZ-RR 2007, 246 [Ls]). - BGH, 29.06.2016 - 1 StR 24/16
Freispruch eines psychiatrischen Gutachters vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs …
Angesichts dieser Umstände hat der Senat im konkreten Fall keinen Anlass gesehen, zur Prüfung dieser Frage den gesamten Akteninhalt ergänzend heranzuziehen (vgl. hierzu näher BGH, Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245;… Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Aufl., § 354 Rn. 3). - OLG Koblenz, 29.12.2011 - 1 Ss 213/11
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Sexuelles Verhältnis zwischen einem …
Als Lehrer im vierten Berufsjahr kann er auch noch keine die Annahme eines Obhutsverhältnisses nahelegende Leitungsfunktion innegehabt haben, was durch den Akteninhalt (zu dessen Berücksichtigung bei der Entscheidung nach § 354 Abs. 1 StPO siehe KG v. 17.01.2007 - 1 Ss 448/06 - StraFo 2007, 245) bestätigt wird.
- BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19
Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids …
Eine weitere Strafbarkeit ist weder nach den Urteilsausführungen noch nach dem sonstigen Akteninhalt ersichtlich (vgl. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 StR 24/16, BGHSt 61, 208; Urteil vom 7. März 1995 - 1 StR 523/94, StV 1996, 81; KG, Beschlüsse vom 3. April 2006 - (5) 1 Ss 329/05 (12/06), NStZ-RR 2006, 276 und vom 17. Januar 2007 - (2/5) 1 Ss 448/06 (73/06), StraFo 2007, 245). - OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14
Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB
Denn auch unter Auswertung des Akteninhalts, dessen sich der Senat für die Entscheidung der Frage, ob auf Freispruch durchentschieden werden kann oder ob die Sache zurückzuverweisen ist, ergänzend bedienen darf (vgl. dazu: KG Berlin, NStZ-RR 2006, 276 f. m.w.N.; KG Berlin, NStZ-RR 2007, 246 ; OLG Köln, NJW 1979, 729, 730;… a.A.: Hanack, in: LR, StPO , 25. Aufl., § 354 Rn. 2;… Kuckein, in: KK, StPO , 5. Aufl., § 354 Rn. 3;… offengelassen in: BGHR StPO § 354 Abs. 1 Freisprechung 1), sind weitere Feststellungen, die eine Verurteilung tragen könnten, nicht zu erwarten. - KG, 29.11.2010 - 1 Ss 424/10
Brandanschlag auf Auto: Kammergericht hebt Freispruch auf
Bei der dem Senat in vorliegender Konstellation gestatteter Berücksichtigung des Akteninhalts (vgl. KG NStZ-RR 2006, 276 ; StraFo 2007, 245 = NStZ-RR 2007, 246 [Ls]) - ergibt sich, dass die Ausschöpfung der vorhandenen Beweismittel weitergehende und genauere Feststellungen erlaubt.