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   BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08   

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https://dejure.org/2008,4881
BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08 (https://dejure.org/2008,4881)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - 1 StR 153/08 (https://dejure.org/2008,4881)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - 1 StR 153/08 (https://dejure.org/2008,4881)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 240 Abs. 3 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB; § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; Todesdrohungen; rein statistische Gefahrenannahmen); Abgrenzung von versuchter Nötigung und versuchter Erpressung (Absicht rechtswidriger Bereicherung und Verneinung eines auf der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit i.S.d. § 63 StGB bei einer (versuchten) Nötigung durch Bedrohungen mit schweren Verbrechen ohne ersichtliche Vorbereitungshandlungen zu deren Realisierung; Erforderlichkeit der nahe liegenden Gefahr der Verwirklichung der Bedrohung in ihrer konkreten ...

  • Judicialis

    StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Erheblichkeit der drohenden Straftaten, Verbrechen, Bedrohungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2008, 300
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.07.2006 - 2 StR 285/06

    Beleidigung (sexuelle Ansinnen); Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 2006, 338 f. führt die Strafkammer aus, dass es sich hierbei um i.S.d. § 63 StGB erhebliche Taten handelte, die die Unterbringung des Beschuldigten gebieten würden.

    Für die jeweils beim Senat beantragte Ablehnung der von der Staatsanwaltschaft begehrten Unterbringung (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH NStZ-RR 2006, 338, 339) und die Aufhebung des Unterbringungsbefehls (§ 126a Abs. 2 i.V.m. § 126 Abs. 3 und § 120 StPO) durch den Senat ist daher kein Raum.

  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (BGH NStZ-RR aaO m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 689/94

    Erheblichkeit der Taten - Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik -

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Ist dies nicht der Fall, kommt es auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an, da das Gesetz keine Beschränkung auf bestimmte Tatbestände vorgenommen hat (BGH NStZ 1995, 228 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Die Strafkammer weist allerdings mit Recht darauf hin, dass eine Gefahrenprognose, die ohne konkreten Bezug auf die Person des Betroffenen letztlich auf im Grunde statistische Erwägungen ("fast regelhaft") gestützt ist, nicht ausreicht (zur insoweit identischen Prognose im Rahmen von §§ 66 ff. StGB BGHSt 50, 121, 130 f. m.N.; vgl. auch Hanack in LK 11. Aufl. vor § 61 Rdn. 122 m.N.).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 337/02

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (rechtswidrige Anlasstat bei

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (BGH NStZ-RR aaO m.w.N.).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Dies spricht nicht nur für versuchte Nötigung, sondern für versuchte Erpressung (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8 für den Fall der Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Rechtsanwalts, damit dieser die Aufhebung angebrachter Pfändungen veranlasst; für die Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollziehers, der Pfändungsmaßnahmen abbrechen soll, kann nichts anderes gelten); wäre von Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr auszugehen (vgl. hierzu BGHR StGB § 255 Drohung 9; BGH NStZ-RR 1998, 135), käme sogar räuberische Erpressung in Betracht (BGH, Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96, insoweit in BGHR StGB § 253 Abs. 1 aaO nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 545/96

    Anforderungen an die den Urteilsspruch tragenden Feststellungen des

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Dies spricht nicht nur für versuchte Nötigung, sondern für versuchte Erpressung (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8 für den Fall der Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Rechtsanwalts, damit dieser die Aufhebung angebrachter Pfändungen veranlasst; für die Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollziehers, der Pfändungsmaßnahmen abbrechen soll, kann nichts anderes gelten); wäre von Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr auszugehen (vgl. hierzu BGHR StGB § 255 Drohung 9; BGH NStZ-RR 1998, 135), käme sogar räuberische Erpressung in Betracht (BGH, Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96, insoweit in BGHR StGB § 253 Abs. 1 aaO nicht abgedruckt).
  • BGH, 09.07.1957 - 5 StR 199/57

    Köperverletzung durch einen Zurechnungsunfähigen - Tatsächliche Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (BGH NStZ-RR aaO m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52

    Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Die irrige Annahme eines Anspruchs auf Abbruch der Pfändungen ließe die für eine Erpressung erforderliche Absicht rechtswidriger Bereicherung nicht entfallen, wenn dieser Irrtum auf die zur Schuldunfähigkeit führende Krankheit zurückgeht (BGHSt 3, 287, 289; 10, 355, 357; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 2003, 11 m.w.N.), und wäre im Übrigen im Rahmen der Prüfung von § 63 StGB wegen einer solchen Tat ohne Bedeutung (BGH NStZ-RR aaO m.w.N.).
  • BGH, 04.09.1997 - 1 StR 489/97

    Zeitliche Grenzen der Gegenwärtigkeit einer Gefahr

    Auszug aus BGH, 03.04.2008 - 1 StR 153/08
    Dies spricht nicht nur für versuchte Nötigung, sondern für versuchte Erpressung (vgl. auch BGHR StGB § 253 Abs. 1 Bereicherungsabsicht 8 für den Fall der Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Rechtsanwalts, damit dieser die Aufhebung angebrachter Pfändungen veranlasst; für die Bedrohung des vom Gläubiger beauftragten Gerichtsvollziehers, der Pfändungsmaßnahmen abbrechen soll, kann nichts anderes gelten); wäre von Bedrohung mit gegenwärtiger Gefahr auszugehen (vgl. hierzu BGHR StGB § 255 Drohung 9; BGH NStZ-RR 1998, 135), käme sogar räuberische Erpressung in Betracht (BGH, Beschl. vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96, insoweit in BGHR StGB § 253 Abs. 1 aaO nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Ist dies nicht der Fall, kommt es grundsätzlich auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564).

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17. Februar 2004 - 1 StR 437/03, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, vom 10. August 2010 - 3 StR 268/10).

    Todesdrohungen gehören hierzu indes nur, wenn sie geeignet sind, den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563, 564, Beschluss vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 209/10).

  • BGH, 12.12.2017 - 5 StR 432/17

    Anforderungen an die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Schon im Hinblick auf das Gewicht der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus ist jedoch erforderlich, dass die Bedrohung in ihrer konkreten Ausgestaltung aus der Sicht des Betroffenen die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300 f.; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 f.; Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563).
  • BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Hierbei kommt es auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an, da das Gesetz keine Beschränkung auf bestimmte Tatbestände vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. November 1994 - 1 StR 689/94, NStZ 1995, 228; BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFO 2008, 300 f.).

    Schon im Hinblick auf das Gewicht eines Eingriffs gemäß § 63 StGB ist jedoch erforderlich, dass die Bedrohung in ihrer konkreten Ausgestaltung aus der Sicht des Betroffenen die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563 f., Beschlüsse vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, aaO und vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 f.).

  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Auch Todesdrohungen können eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Rechtsfriedens darstellen, insbesondere wenn diese unter Einsatz gefährlicher Gegenstände ausgesprochen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. November 2013 - 1 StR 594/13, NStZ-RR 2014, 75, 77) und den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden beeinträchtigen, da die Bedrohung aus Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (BGH, Urteil vom 21. Mai 2014 - 1 StR 116/14; Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; vom 22. Februar 2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 271, 272 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08, StraFo 2008, 300, 301).
  • BGH, 12.06.2008 - 4 StR 140/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (lückenhafte Gesamtwürdigung

    Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten nicht aus dem Delikt selbst, wie etwa bei Verbrechen, kommt es auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an, da das Gesetz keine Beschränkung auf bestimmte Tatbestände vorgenommen hat (vgl. BGH NStZ 1995, 228; BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 - Rdn. 14).

    Schon im Hinblick auf das Gewicht eines Eingriffs gemäß § 63 StGB ist jedoch erforderlich, dass die Bedrohung in ihrer konkreten Ausgestaltung aus der Sicht des Betroffenen die nahe liegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 - Rdn. 11).

  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Hinsichtlich der Fälle der versuchten Nötigung stellt es dabei - im Ausgangpunkt zutreffend (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16 Rn. 15; Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 5 StR 432/17 Rn. 18 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 Rn. 11) - darauf ab, dass die Taten geeignet gewesen seien, "den Bedrohten nachhaltig und massiv in seinem elementaren Sicherheitsempfinden zu beeinträchtigen" (UA S. 33).

    Allerdings ist schon im Hinblick auf das Gewicht der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erforderlich, dass die Bedrohung in ihrer konkreten Ausgestaltung aus der Sicht des Betroffenen die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich trägt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2016 - 4 StR 359/16 Rn. 15; Beschlüsse vom 12. Dezember 2017 - 5 StR 432/17 Rn. 18 und vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 Rn. 11).

    Die über die Drohungen hinausgehenden Äußerungen der Angeklagten, wonach ihr die Gefährlichkeit ihrer Handlungen egal sei und es ihr nicht leidtue, wenn alle tot wären, da sie der Mittelpunkt sei, stehen erkennbar im direkten Zusammenhang mit ihrer psychiatrischen Erkrankung und sind in diesem Licht zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - 1 StR 153/08 Rn. 11 f.).

  • BGH, 20.02.2009 - 5 StR 555/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Querulant; Bedrohung;

    Solches mag für die Anordnung der Maßregel ausreichen, wenn er dadurch eine objektiv begründete Furcht bei den mit dem Tode bedrohten Personen vor einer Realisierung seiner Drohungen hervorruft (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 338; StraFo 2008, 300).
  • LG Hagen, 06.01.2021 - 49 KLs 29/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Faustschlag ins Gesicht,

    Dabei verkennt die Kammer nicht, dass zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen sind (BGH, Beschl. vom 22.02.2011, Az. 4 StR 635/10, a.a.O.; BGH, Urt. vom 10.08.2010, Az. 3 StR 268/10, juris; BGH, Beschl. vom 03.04.2008, Az. 1 StR 153/08, juris).

    Für die Beurteilung der Erheblichkeit drohender Taten kommt es stets auf die konkreten Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls und die konkrete Art der zu erwartenden Tatbestandsverwirklichung an (BGH, Beschl. vom 22.02.2011, Az. 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; BGH, Beschl. vom 03.04.2008, Az. 1 StR 153/08, juris; BGH, Urt. vom 12.06.2008, Az. 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies indes nur anzunehmen, wenn sie aus der Sicht des Betroffenen in ihrer konkreten Ausgestaltung die naheliegende Gefahr ihrer Verwirklichung in sich tragen (BGH, Urteil vom 22.12.2016 - 4 StR 359/16 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 12.06.2008 - 4 StR 140/08, NStZ 2008, 563 f., BGH Beschluss vom 03.04.2008 - 1 StR 153/08, und vom 22.02.2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202 f.).
  • LG Arnsberg, 08.04.2019 - 2 KLs 3/19
    Ist dies nicht der Fall, kommt es grundsätzlich auf die zu befürchtende konkrete Ausgestaltung der Taten an (vgl. BGH, Beschluss vom 03.04.2008, 1 StR 153/08, zit. nach juris; Urteil vom 12.06.2008, 4 StR 140/08, zit. NStZ 2008, 563, 564).

    Dabei sind zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 17.02.2004, 1 StR 437/03, - juris; Beschluss vom 03.04.2008, 1 StR 153/08, - juris; Beschluss vom 10.08.2010, 3 StR 268/10, - juris).

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 163/12

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

  • BGH, 27.11.2008 - 3 StR 450/08

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit);

  • BGH, 21.05.2014 - 1 StR 116/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Begründung;

  • LG Arnsberg, 15.03.2019 - 2 KLs 13/19
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 15.09.2016 - 4 StR 400/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • LG Kleve, 04.12.2014 - 120 KLs 46/14

    Unterbringung bei Leistungserschleichung, Zuständigkeit des LG bei zu erwartender

  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 488/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erhebliche rechtswidrige

  • LG Marburg, 12.01.2016 - 3 Qs 23/15

    Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2014 - 2 Ws 614/13

    Zulassungsfähigkeit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren; Sofortige

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