Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 26.05.2009

Rechtsprechung
   LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21562
LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09 (https://dejure.org/2009,21562)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.2009 - 604 Qs 3/09 (https://dejure.org/2009,21562)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 2009 - 604 Qs 3/09 (https://dejure.org/2009,21562)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Pflicht zur unverzüglichen Vorführung eines Beschuldigten nach der vorläufigen Festnahme: Grundrechtsverletzung durch verspätete Vorführung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse hinsichtlich der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach deren Erledigung; Rechtmäßigkeit einer Ingewahrsamnahme eines Beschuldigten nach einer vorläufigen Festnahme bis zum Erlass eines Haftbefehls

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StPO § 127 Abs. 2; StPO § 128 Abs. 1; GG Art. 104 Abs. 2 S. 2; GG Art. 104 Abs. 3
    Ingewahrsamnahme, vorläufige Festnahme, Richtervorbehalt, Haftbefehl, Bereitschaftsdienst, Wochenende, Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StraFo 2009, 283
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09
    "Unverzüglich" ist im Lichte von Art. 104 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG - dessen einfachgesetzliche Ausgestaltung der § 128 Abs. 1 Satz 1 StPO darstellt - dahin auszulegen, dass die richterliche Entscheidung über die Fortdauer der Freiheitsentziehung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, herbeigeführt werden muss (vgl. BVerfGE 105, 239, 249).

    Nicht vermeidbar sind z. B. die Verzögerungen, die durch die Länge des Weges, Schwierigkeiten beim Transport, die notwendige Registrierung und Protokollierung, ein renitentes Verhalten des Festgenommenen oder vergleichbare Umstände bedingt sind (BVerfGE 105, 239, 249).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehalts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne Weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten (BVerfGE 105, 239, 249; vgl. BVerfGE 103, 142, 151ff. und 156).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus LG Hamburg, 09.03.2009 - 604 Qs 3/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehalts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne Weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten (BVerfGE 105, 239, 249; vgl. BVerfGE 103, 142, 151ff. und 156).
  • OVG Bremen, 23.09.2014 - 1 A 45/12

    Rechtmäßigkeit eines sog. Ausnüchterungsgewahrsams - Ingewahrsamnahme;

    Dies schließt die Erreichbarkeit an Sonn- und Feiertagen ein (OLG Oldenburg Beschl. v. 01.11.2004 - 13 W 79/04, InfAuslR 2005, S. 61, 62; LG Hamburg Beschl. v. 09.03.2009 - 604 Qs 3/09 - juris Rn. 8; Radtke in Epping/Hillgruber, GG, Kommentar, 2009, Art. 104 Rn. 22 m.w.N. aus der verfassungsrechtlichen Literatur).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5812
OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09 (https://dejure.org/2009,5812)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 1 Ws 293/09 (https://dejure.org/2009,5812)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 (https://dejure.org/2009,5812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dinglicher Arrest im Ermittlungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrecht - Strafprozessualer Arrest bei AMG-Verstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282
  • StraFo 2009, 283
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

    Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09
    Inhaltlich leiden die Vorentscheidungen daran, dass das Amts und Landgericht die unerlässliche Abwägung des Sicherstellungsinteresses des Staates mit dem Eigentumsrecht des Beschuldigten nicht angestellt haben, vgl. BVerfG StV 2004, 409 sowie Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl., § 111d Rdn. 9 m. weit.
  • OLG Oldenburg, 26.11.2007 - 1 Ws 554/07

    Ausreichende konkrete Verdachtsumstände und Abwägung des Eigentumsrechts des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 1 Ws 293/09
    Diese ganz pauschale Erwägung, mit der sich in so gut wie allen Fällen des Verdachts einer Straftat, bei der eine Wertersatzeinziehung in Betracht kommt, ein dinglicher Arrest begründen ließe, reicht nicht aus, vgl. Senatsbeschluss vom 26.11.2007 (StV 2008, 241).
  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden

    Hierfür sind grundsätzlich konkrete Anhaltspunkte oder Umstände erforderlich, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestvollziehung der zu sichernde Zahlungsanspruch ernstlich gefährdet ist (vgl. nur BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris; OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris; OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 282, Rdn. 10 nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris; Schäfer, aaO, § 111d Rdn. 17; Mayer, in: KMR-StPO § 111b Rdn. 24; Rogall, in SK-StPO, 4. Aufl., § 111d Rdn. 12; Lohse, in: AnwaltKommentar StPO, 2. Aufl., § 111d Rdn. 8; Gercke, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 111d Rdn. 9; Wehnert/Mosiek, StV 2005, 570 f.).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 13 SaGa 2/10

    Arrestgrund im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO - Begehung einer Vermögensstraftat

    a) Ob allein die gegen fremdes Vermögen gerichtete Straftat eine solche Besorgnis im Sinne von § 917 Abs. 1 ZPO begründet, ist umstritten ( bejahend : OLG Frankfurt NStZ-RR 2005 (3. Strafsenat), 111; OLG Stuttgart NStZ 2007, 540; Meyer-Goßner, StPO, 52. Auflage, § 111 d Rdn. 8; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 917 Rdn. 8; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Auflage, § 917 Rdn. 11; für den Regelfall bejahend : BGH WM 1983, 614 (3. ZS); OLGR Dresden 1998, 150; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592; Zöller-Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 917 Rdn. 6; Wieczorek-Schütze, ZPO, 3. Auflage § 917 Rdn. 11; verneinend : BGH WM 1975, 641 (6. ZS); Hanseatisches OLG in Bremen (1. ZS) 11. März 1993 - 1 W 17/93 - in juris; OLGR Köln 1999, 354 (16. ZS); OLGR Rostock 2005, 969 (6. ZS); OLGR Köln 2007, 799 (19. ZS); OLG Zweibrücken StraFo 2009, 462; OLG Oldenburg StrFo 2008, 25; StraFo 2009, 283; OLGR Saarbrücken 2006, 81; OLGR Frankfurt 2001, 71 (16. ZS), OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575; LG Hamburg NStZ-RR 2004, 215; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 111 d Rdn. 17; Mayer in KMR, StPO, § 111 b Rdn. 24; Musielak-Huber, ZPO, 4. Auflage, § 917 Rdn. 3; Heinze in Münchner Kommentar, ZPO, 2. Auflage, § 917 Rdn. 6).
  • OLG Schleswig, 25.10.2018 - 2 Ws 271/18
    Vielmehr bedürfe es in Übereinstimmung mit einem anderen Teil der Rechtsprechung (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 Ws 533/12 -, Beck-RS 213, 08418; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2008 - 1 Ws 339/08 -, juris Rn. 35; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 2 Ws 622/09 -, NStZ 2011, 174; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, juris Rn. 10 - zum übrigen Streitstand Senatsbeschluss a. a. O.) über den Verdacht der Begehung einer Straftat hinaus im Einzelfall hinausgehender konkreter Anhaltspunkte für die Annahme, dass Vereitelungsmaßnahmen zur Erhaltung der Vorteile aus einer Tat zu befürchten seien.
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2017 - 4 Ws 146/16
    c) Hinzu treten vorliegend in der Tatbegehung liegende konkrete Umstände (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 11. März 1993 - 1 W 17/93 -, ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 26. November 2007 - 1 Ws 554/07 -, , StV 2008, 241; Beschluss vom 26. Mai 2009 - 1 Ws 293/09 -, , StraFo 2009, 283; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. April 2009 - 1 Ws 339/08 -, , StraFo 2009, 462; OLG Köln, Beschluss vom 6. Januar 2010 - III-2 Ws 636/09 -, ), die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Rückforderungsanspruch des Fiskus und der Sozialversicherungskassen gefährdet ist.
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 1 Ws 426/14

    Aufhebung eines dinglichen Arrestes wegen Nichtförderung des

    Wegen des in der Arrestanordnung liegenden schwerwiegenden staatlichen Grundrechtseingriffs zu Lasten eines einer Straftat nur erst Verdächtigen müssen hierfür - über den Tatverdacht als solchen und nie ausschließbare ganz allgemeine Möglichkeiten hinausgehend - in objektiver Hinsicht oder im Hinblick auf das Verhalten des Beschuldigten konkrete Umstände vorliegen, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestanordnung der Anspruch auf Wertersatzeinziehung bzw. Rückgewinnungshilfe ernstlich gefährdet wäre (vgl. BVerfG StV 2004, 409; OLG Oldenburg, StraFo 2009, 283).
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