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   OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03   

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https://dejure.org/2003,17311
OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03 (https://dejure.org/2003,17311)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.2003 - Ss 16/03 (https://dejure.org/2003,17311)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 (https://dejure.org/2003,17311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StraFo 2003, 313
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
    Denn ohne Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt bzw. bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 1999, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; SenE v. 24.4.1994 - Ss 105/94 B = VRS 87, 205; SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00; SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00; SenE v. 23.5.2002 - Ss 215/02 B; SenE v. 24.1.2003 - Ss 11/03 B; Meyer-Goßner a. a. O., § 267 Rdnr. 12 m. w. N.; Bick JA 1995, 583 (585( m. w. N.).

    Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann der Tatrichter ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht ausnahmsweise auf die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45 ; OLG Düsseldorf a. a. O.; SenE v. 24.4. 1994 a. a. O.; SenE v. 18.9. 2001 - Ss 360/01 B; SenE v. 18.6. 2002- Ss 246/02 B; SenE v. 24.1. 2003 a. a. O.).

  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
    Denn ohne Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt bzw. bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 1999, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; SenE v. 24.4.1994 - Ss 105/94 B = VRS 87, 205; SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00; SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00; SenE v. 23.5.2002 - Ss 215/02 B; SenE v. 24.1.2003 - Ss 11/03 B; Meyer-Goßner a. a. O., § 267 Rdnr. 12 m. w. N.; Bick JA 1995, 583 (585( m. w. N.).

    Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann der Tatrichter ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht ausnahmsweise auf die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45 ; OLG Düsseldorf a. a. O.; SenE v. 24.4. 1994 a. a. O.; SenE v. 18.9. 2001 - Ss 360/01 B; SenE v. 18.6. 2002- Ss 246/02 B; SenE v. 24.1. 2003 a. a. O.).

  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
    Denn ohne Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt bzw. bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 1999, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; SenE v. 24.4.1994 - Ss 105/94 B = VRS 87, 205; SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00; SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00; SenE v. 23.5.2002 - Ss 215/02 B; SenE v. 24.1.2003 - Ss 11/03 B; Meyer-Goßner a. a. O., § 267 Rdnr. 12 m. w. N.; Bick JA 1995, 583 (585( m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
    Denn ohne Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt bzw. bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 1999, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; SenE v. 24.4.1994 - Ss 105/94 B = VRS 87, 205; SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00; SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00; SenE v. 23.5.2002 - Ss 215/02 B; SenE v. 24.1.2003 - Ss 11/03 B; Meyer-Goßner a. a. O., § 267 Rdnr. 12 m. w. N.; Bick JA 1995, 583 (585( m. w. N.).
  • BayObLG, 04.10.1999 - 2St RR 181/99

    Verwertung eines polizeilichen Ermittlungsberichts)

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
    Bereits aufgrund dieser Lückenhaftigkeit vermag das Revisionsgericht nicht zu überprüfen, ob die tatrichterliche Überzeugungsbildung rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BayObLG DAR 1999, 564 = NZV 2000, 48 (49(; SenE v. 4.12.1992 - Ss 504/92; SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00; SenE v. 23.5. 2002 - Ss 215/02 B; Bick JA 1995, 583 (585( m. w. N.).
  • BGH, 25.08.1999 - 2 StR 223/99

    Nachholen der Entscheidung über die besondere Schwere der Schuld durch das

    Auszug aus OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03
    Denn entgegen der Formulierung des Jugendschöffengerichts findet die Bejahung eines besonders schweren Falls im Sinne von § 243 StGB keine Aufnahme in den Urteilstenor (vgl. BGH NStZ 2000, 194; SenE v. 8.8. 2000 - Ss 285/00; SenE v. 8.1. 2002 - Ss 306/02; SenE v. 19.11.2002 - Ss 472/02; SenE v. 3.1. 2003 - Ss 536/02; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 260 Rdnr. 25 m. w. N.).
  • KG, 16.08.2023 - 3 ORs 46/23

    Strafbarkeit von Straßenblockaden durch Klimaaktivistin bejaht - Entscheidung

    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2020 - 2 StR 416/19 -, juris; NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N; 1999, 45; Senat, Beschluss vom 12. Januar 2022 - 3 Ws (B) 8/22 -, juris; OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2010 - Ss 104/10

    Über einen positiven Blutwirkstoffbefund hinaus erforderliche Beweisanzeichen zum

    Hierzu bedarf es außer dem - hier festgestellten - positiven Blut-Wirkstoffbefund weiterer, für die fahrerische Leistungsfähigkeit aussagekräftiger Beweisanzeichen (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Düsseldorf, JR 1999, 474 ; Senatsbeschluss vorn 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) -), d.h. solcher Tatsachen, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Angeklagte in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 2003, 624).

    So könnte die Schläfrigkeit des Angeklagten auch auf einem Schlafentzug beruhen (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - OLG Düsseldorf VRS 96, 107 ff.).

    Was die Konzentrationsstörungen des Angeklagten, sein verzögertes Reagieren, seine verwaschene Aussprache und seinen schleppenden Gang in der Kontrollsituation anbetrifft, werden diese Auffälligkeiten nicht im Vergleich mit einem "unberauschten" Zustandsbild des Angeklagten bewertet, womit nicht ausgeschlossen ist, dass der Angeklagte auch ansonsten und insbesondere in ihn belastenden Situationen - wie der gegenständlichen - entsprechende Verhaltensweisen zeigt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - Fischer, a.a.O., § 316 Rn. 40 LK-König, StGB , 12. Auflage, § 316 Rn. 164 a, jeweils m.w.N.).

  • OLG Saarbrücken, 04.03.2015 - Ss 7/15

    Verurteilung wegen drogenbedingter Fahruntüchtigkeit: Erforderliche

    Beim Führen eines Kraftfahrzeugs nach dem Genuss eines anderen Rauschmittels als Alkohol kann allein aus der nach der Tat gemessenen Wirkstoffkonzentration des Rauschmittels im Blut des Angeklagten mangels entsprechender wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht auf die Fahruntüchtigkeit geschlossen, also kein Grenzwert für eine so genannte "absolute" Fahruntüchtigkeit festgestellt, sondern der Nachweis der "relativen" Fahruntüchtigkeit vielmehr nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden (vgl. BGHSt 44, 219 ff. - Rn,. 8 ff. nach juris; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - und vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, DAR 2011, 95, 96; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 316 Rn. 39).

    Als Auffälligkeiten, die durch den Drogenkonsum zumindest mitverursacht sein müssen und die sich unmittelbar auf eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit beziehen, kommen insbesondere rauschmittelbedingte Fahrfehler, aber auch Verhaltensauffälligkeiten in der Anhaltesituation wie z.B. schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, mangelnde Ansprechbarkeit, Unfähigkeit zu koordinierter Bewegung, deutliche motorische Ausfallerscheinungen (Schwanken und Torkeln), sowie entsprechende Verhaltensauffälligkeiten bei der ärztlichen Untersuchung in Betracht (vgl. BGH, a. a. O., Rn. 16 nach juris; BGH DAR 2008, 390 ff. - Rn. 10 nach juris; Senatsbeschlüsse vom 11. März 2003 - Ss 16/03 (23/03) - und vom 28. Oktober 2010, a. a. O.; Fischer, a. a. O., § 316 Rn. 40; LK-König, a. a. O.).

    Richtig ist zwar, dass rauschmittelbedingte, vom Konsumenten nicht beeinflussbare Auffälligkeiten der Pupillen (Pupillenengstellung [Miosis], Pupillenweitstellung [Mydriasis], verzögerte oder ausbleibende Pupillenreaktion bei Veränderung der Lichtverhältnisse) für sich allein noch keinen verlässlichen Schluss auf die (relative) Fahruntüchtigkeit zulassen (vgl. BGHSt 44, 219 ff. - Rn. 17 nach juris; Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/2003 (23/03) -).

    In einem solchen Fall bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen zur konkreten Beeinträchtigung der Sehfähigkeit sowie zu deren konkreten Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Angeklagten, zumal es auf der Hand liegt, dass das Ausbleiben einer Pupillenlichtreaktion bei einer - im vorliegenden Fall festgestellten - Nachtfahrt zu einer Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und damit zu einer Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit führt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. März 2003 - Ss 16/2003 (23/03) - OLG Koblenz NStZ-RR 2004, 247; LK-König, a. a. O., § 316 Rn. 162), weshalb kein Grund dafür ersichtlich ist, die fehlende Pupillenlichtreaktion nicht als zusätzliches Beweisanzeichen heranzuziehen (vgl. König, Anmerkung zum Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2010 - Ss 104/2010 (141/10) -, DAR 2011, 96, 97).

  • BGH, 21.06.2019 - KRB 10/18

    Überprüfung der Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung kann das Revisionsgericht nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt und bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH, NStZ 2015, 299, 300; OLG Köln, StraFo 2003, 313).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Doch ist unter sachlich-rechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. BGH NStZ 2015, 299; NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N.; NStZ-RR 1999, 45; siehe auch: OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • BGH, 30.12.2014 - 2 StR 403/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Fehlen jeglicher Auseinandersetzung mit der

    Doch ist unter sachlichrechtlichem Blickwinkel regelmäßig eine Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob sich der Tatrichter unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eine tragfähige Grundlage für seine Überzeugungsbildung verschafft und das materielle Recht richtig angewendet hat (vgl. zuletzt BGH NStZ-RR 2013, 134, 135 m.w.N. im Falle eines Freispruchs; siehe BGH NStZ-RR 1999, 45 zu einem Verurteilungsfall; dazu auch: auch OLG Hamm StraFO 2003, 133; OLG Köln StraFO 2003, 313).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 73-IV-18

    Bewährungswiderruf bei noch nicht rechtskräftiger Entscheidung

    Die vom Amtsgericht als geständig gewerteten Einlassungen des Beschwerdeführers werden dagegen im Urteil nicht konkret wiedergegeben, obwohl Anhaltspunkte für die Annahme eines sachlich und rechtlich einfachen Falls angesichts der Anzahl der Taten und der angeklagten Straftatbestände nicht erkennbar sind (vgl. zu den Anforderungen an die Darstellung der Einlassung des Angeklagten in den Urteilsgründen: BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 2 StR 322/15 - juris Rn. 6; Beschluss vom 27. September 2017 - 4 StR 142/17 - juris; OLG Köln, Beschluss vom 14. Februar 2003 - Ss 16/03 - juris Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 21, November 2002 - 5 Ss 1016/02 - juris Rn. 9; Julius in: Gercke/Julius/Temming, StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2003 - 2 Ss 124/03

    Unwirksamkeit einer Anklage mangels hinreichender Konkretisierung und

    Da die unzureichende Konkretisierung des Tatvorwurfs zur Unwirksamkeit der Anklage und des auf ihrer Grundlage unverändert ergangenen Eröffnungsbeschlusses führt (vgl. BGH NStZ 1999, 520; BGH NJW 1991, 2716; BGH NStZ 1992, 553; Senatsbeschlüsse vom 27. Januar 2003 - 2a Ss 216/02 und vom 11. April 2003 - 2a Ss 16/03; KG, Urteil vom 25. Oktober 1999 - (3) 1 Ss 191/99), liegt ein auf die Sachrüge von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vor, das gemäß § 206 a Abs. 1 StPO zur Verfahrenseinstellung zwingt (BGH StV 2000, 6; BGH NStZ 1999, 520).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

    Hieraus folgt, dass die Einlassung des Betroffenen nicht nur mitzuteilen, sondern unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden muss (BGH NStZ-RR 2013, 135; OLG Köln StraFo 2003, 313).
  • AG Saarlouis, 04.12.2018 - 12 Cs 132/18

    Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrten unter Drogeneinfluss bei

    Hierbei war von relativer Fahruntüchtigkeit auszugehen, da absolute Fahruntüchtigkeit zwar im Zusammenhang mit Alkoholkonsum bei Überschreiten des diesbezüglich definierten Grenzwertes angenommen werden kann, ein Grenzwert für eine absolute Fahruntüchtigkeit bei Drogenkonsum jedoch nicht besteht und der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit nur aufgrund des konkreten rauschmittelbedingten Leistungsbildes des Angeklagten geführt werden kann (vergleiche: Fischer, StGB, 65. Auflage 2018, Rn. 39 f. zu § 316 StGB; Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Auflage 2017, Rdnr. 6 zu § 316 StGB; BGHSt 44, 219 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. März 2003- Ss 16/03 (23/03); Beschluss vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 (141/10), jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.06.2003 - 5St RR 74/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28419
BayObLG, 12.06.2003 - 5St RR 74/03 (https://dejure.org/2003,28419)
BayObLG, Entscheidung vom 12.06.2003 - 5St RR 74/03 (https://dejure.org/2003,28419)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 5St RR 74/03 (https://dejure.org/2003,28419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unschädlichkeit des Mangels jeglicher Bezeichnung bei Einlegung eines Rechtsmittels; Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein ergangenes Urteil hinsichtlich der Feststellung zusätzlicher Zumessungstatsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 2003, 313
  • StraFo 2003, 313
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2001 - 1 StR 349/01

    Beweiswürdigung (gesicherte Erfahrungssätze, wissenschaftliche Erkenntnisse,

    Auszug aus BayObLG, 12.06.2003 - 5St RR 74/03
    Die Beweiswürdigung ist der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dann zugänglich, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder allgemeingültige, zwingende Regeln der Lebenserfahrung verstößt (st.Rspr.; vgl. BGH StV 2002, 521/522).
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